Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164428 mal)

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Offline Anti Reisdepp

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #855 am: 11. Dezember 2015, 12:06:49 »
Man sollte noch mal auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Am 1. Dezember erhält laut Eingangsstempel Fitzeks Anwalt Rico Schumann den Beschluss per Brief.
Am 2. Dezember gibt das OVG LSA eine Pressemitteilung zum Beschluss raus. Am selben Tag erscheinen Artikel in der "Lügenpresse" über den Fall. Das Gejaule von FITZEK ist groß, man wurde angeblich nicht vorher informiert. Er schrieb am selben Tag:
[attachment id=0 msg=68341]

Man sieht, so funktioniert Propaganda bei den FITZEKs. Das eigene Unvermögen, mangelne Kommunikation mit seinem Anwalt, den staalichen Stellen zuschreiben und dabei Begriffe wie keine "Rechtsstaatlichkeit" in den Mund nehmen. In Wirklichkeit war FITZEK vorher informiert (oder hätte es sein können)! Was kann der Staat dafür, wenn der Anwalt die Informationen nicht zeitnah durchreicht?
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Offline BlueOcean

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #856 am: 11. Dezember 2015, 17:24:06 »
Ähnlich clever wie die Idee es jetzt mit einer Anhörungsrüge zu versuchen...

Wo soll denn bitte sein rechtliche Gehör tangiert worden sein? Er und sein Rechtsanwalt haben ihre abstrusen rechtlichen Ansichten doch wohl mehr als ausführlich schriftlich und mündlich kundtun dürfen. Dass ihnen nicht gefolgt wird, liegt nicht an mangelnden Möglichkeiten der Darstellung, sondern einzig in den Mängeln der von ihnen angewandten Logik.
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Offline Mr. Devious

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #857 am: 11. Dezember 2015, 17:29:43 »

Aus dem OVG-Beschluss:

Zitat
Ebenso ist der angeblich entgegenstehende Wille des Klägers unbeachtlich, zumal eine reine Mentalreservation gem. § 116 BGB ohnehin unwirksam wäre.

Das Gericht meint damit, dass man etwas sagt, aber doch das Gegenteil will ("Geheimer Vorbehalt"). Vom ersten Anschein des Wortes könnte es aber auch eine Vokabel aus der klinischen Psychiatrie sein, etwa: "Lieber Kollege, Ihr neuer Klient in der Zwangsjacke ist ja hochgradig mental reserviert".

Mental retardiert träfe es bei Fitzek besser.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #858 am: 11. Dezember 2015, 20:06:34 »
Man sieht, so funktioniert Propaganda bei den FITZEKs. Das eigene Unvermögen, mangelne Kommunikation mit seinem Anwalt, den staalichen Stellen zuschreiben und dabei Begriffe wie keine "Rechtsstaatlichkeit" in den Mund nehmen. In Wirklichkeit war FITZEK vorher informiert

Das scheint mir eine typische, bewusste Lüge von Fitzek zu sein. Es wär doch ein schlechter Witz, wenn jemand, der solche Vorwürfe erhebt, angeblich nicht mit seinem Anwalt kommuniziert haben will.

Fitzek hofft wohl, dass seine Pudel die Widersprüche nicht bemerken. Sie wissen ja jetzt, wo man sich informieren kann  ;)
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2015, 20:09:31 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline Noldor

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #859 am: 11. Dezember 2015, 20:22:34 »
Zitat von: Anti Reisdepp
Was kann der Staat dafür, wenn der Anwalt die Informationen nicht zeitnah durchreicht?

Weiss den die verdammte BRiD-GmbH nicht, dass dem Imperator die Post per Diplomatenpost zuzustellen ist?

Und der Anwalt sollte das doch auch wissen. Der kann doch nicht einfach die Post an Peter Fitzek, irgendwo in Wittenberg schicken.
Der muss seine Post an den Imperator doch durch offizielle diplomatische Kanäle schicken oder persönlich am KRD-Kontrollpunkt abgeben. Aber das ist ja ein Anwalt der BRiD-GmbH.

Da hatte ich, Assad, es einfacher. Einfach einen Brief mit dem Inhalt "Hilf mir gegen den IS!" an Herrn Putin, Moskau, geschickt und schon klappt das.



 

Offline Sgt. Prepper

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #860 am: 11. Dezember 2015, 22:18:07 »
Diplomatische Kanäle. Noldor! Der Herr der Dachrinnen ist selbst ein Kanal. Der braucht den irdischen Firlefanz nicht. Also jedenfalls im Prinzip. Außer wenn Gott mal wieder mitten in der Woche besoffen in der Ecke liegt und das interdimensionierte Channeling zu seinem wichtigsten Nasenbär vermasselt. Schätze aber, das Standgericht hat schon getagt und Gott auf Trab gebracht. Das wollte Seine Bescheidenheit, Peter I., Fiduziar, Sohn des Horst´s und der Erika, König von Deutschland aber auch wieder nicht, jedenfalls aber Treuhänder des Deutschen Reiches, dessen Zentrum der Petersplatz 1 zu Wittenberg bildet, nur nicht an die große Glocke hängen.
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #861 am: 11. Dezember 2015, 22:56:03 »
ein weiteres Bonbon aus der Begründung:

" durch ein konkludentes Verhalten des Fahrerlaubnisinhabers"

Trollmode engaged  :dance:

und es kommt noch besser:

-gerade weil er behauptet hat, einen eigenen Staat gründen zu wollen und  die Vertraglichkeit (hat jemand gerade die DUNS zur Hand?? :rabbit:) mit der BRD auflösen zu wollen, ist der Verzicht erklärt
- Peter, die Blaupause aller juristischen Genies verteitigt sich doch tatsächlich damit, nicht von low-level BRiD-GmbH-Mitarbeitern auf die Rechtsfolgen seines Handelns hingewiesen worden zu sein
- Die Antragsbegründung ist zu verschwurbelt. Die Berufungsbegründung ist für die angestrebte Grundsatzberufung nicht ausreichend. Peter, du Jura-Genie :clap:
- Der angeblich Verfahrensmangel "ins Worte Fallen" (Mimimimimi) ist von ihm nicht in der mündlichen Verhandlung Gerügt worden (Promotion zum Dr. jur.mit einer arbeit über verfahrensrecht  :rabbit: :rabbit:)

« Letzte Änderung: 11. Dezember 2015, 23:23:54 von Oberstes_souterrain »
 
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Offline Noldor

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #862 am: 11. Dezember 2015, 23:21:49 »
ein weiteres Bonbon aus der Begründung:

" durch ein konkludentes Verhalten des Fahrerlaubnisinhabers"

Trollmode engaged  :dance:

Habe nur mal wieder in der Google-Universität nachgeschaut:

Zitat
Konkludentes Handeln liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf, sodass ein Vertrag auch ohne ausdrückliche Willenserklärung zustande kommen kann.

Das glaube ich aber nicht!!!

Also: der PIF sagt, ich bringe meinen Willen, ein Fahrzeug auf BRD-Territorium bewegen zu dürfen, zum Ausdruck, und da die ausdrückliche Willenserklärung bis heute nicht zum Ausdruck gebracht worden ist, ist der Vertrag auch ohne audrücklche Willenserklärung gültig.

Das kann er bis zum St. Nimmerleinstag stillschweigend zum Ausdruck bringen, oder auch auf der KRD-Webseite und auf Facebook blökend.

Ich glaube die Willenserklärung ist durch die Gerichte zum Ausdruck gekommen
 

Offline Oberstes_souterrain

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #863 am: 11. Dezember 2015, 23:28:47 »
@Noldor:

Na das sagt das Gericht doch gerade, er hat konkuldent zum Ausdruck gebracht, das er auf die Fahrerlaubnis verzichten möchte.

Ich finde das halt witzig, wil die Reichsbürger ja immer mit ihrem "ich steck dir nen Vertrag in den Briefkasten und wenn du nicht widersprichst dann gilded der"-Wahn anderen auf die Nuss gehen.

Da finde ich  es halt amüsant, wenn  so einer mal nachlesen kann, was tatsächlich konkludent ist :D
 

Offline Pantotheus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #864 am: 11. Dezember 2015, 23:43:38 »
Das Gericht zitiert doch Aussagen seiner Fitzigkeit, er wolle keinerlei "Verträglichkeit" mehr zur BRD (S. 4f.). Damit und durch die formlose Rückgabe des Führerscheins hat er eben "konkludent" erklärt, auf seine Fahrerlaubnis zu verzichten.
Anders kann man ja auch nach Treu und Glauben sein Verhalten nicht deuten. "Treu und Glauben" bedeutet nicht nur, dass man sich an eine einmal gemachte Willenserklärung halten muss, sondern dass man auch nicht gleichsam "mit zwei Zungen sprechen" darf. Man kann also nicht auf der einen Seite sagen: "Ich will keinerlei Vertraglichkeit (im Sinne von: Rechtsbeziehung) mehr zur BRD" und dann auch noch seinen Führerschein der BRD zurückgeben, aber zugleich beanspruchen, weiterhin eine Fahrerlaubnis nach BRD-Recht behalten zu wollen.

Wenn man diese Erklärungen über die "Vertraglichkeit" (die Rechtschreibkorrektur versucht ärgerlicherweise immer, daraus "Verträglichkeit" zu machen, was wieder einmal bezeichnend ist für die fitzekschen Sprachfähigkeiten) folgerichtig weiterdenkt und davon ausgeht, dass Fitzek sich als Souverän eines eigenen Staates sieht, dann ergibt sich daraus aber noch eine weitere Konsequenz, denn dann ist er auch kein Deutscher mehr, müsste also für Aufenthalte in der BRD einen Aufenthaltstitel besitzen, diesen von Zeit zu Zeit erneuern lassen usw. Überhaupt - braucht er nicht ein Visum oder müsste er Aufenthalte im "fremden" Staatsgebiet der BRD wenigstens diplomatisch avisieren, bevor er einreist?
(Ja, den Einwand, dass Verzicht auf die Staatsangehörigkeit bei eintretender Staatenlosigkeit nicht möglich sei, kenne ich, aber es geht mir hier nur um die mangelnde Folgerichtigkeit des betreffenden Denkens.)
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #865 am: 11. Dezember 2015, 23:45:35 »
Das Urteil an sich ist schon geil geschrieben und das Gericht hat den ♥♥♥k jetzt an seiner eigenen Logik aufgehängt. Er wollte keine Verträge mit der BRD also hat er auch keine mehr.
Die Reichstrottel bestehen ja immer darauf das alles in der BRD illegal ist, aber in der Realität meinen die dies anders
- Führerschein abgeben, dann kann mir den keiner wegnehmen und ich muss mich nicht an die Regeln halten, aber die Straßen will ich trotzdem nutzen
- Staatsbürgerschaft zurückgeben und dann muss ich keine Steuern zahlen, aber die Schulen, Kindergärten, Sozialhilfe, Krankenkasse und all der Rest der von den Steuern bezahlt wird will ich trotzdem
- Polizei ablehnen, denn dann können die mir nicht mehr tun und ich bin dann immun, aber wenn ich Hilfe brauche rufe ich die und dann sind die wieder völlig legal
- Gericht ablehnen, denn dann kann ich nicht verurteilt werden, aber wenn SSL mich ärgert, dann will ich das die von den illegalen Gerichten verurteilt werden
- Gerichtsvollzieher ablehnen, denn dann muss ich die Schulden nicht zahlen und kriege keinen Schufa-Eintrag, aber ich will trotzdem weiterhin alles auf Rechnung kaufen dürfen und bestellen dürfen und wenn ich Geld bekommen will dann schicke ich auch den illegalen Gerichtsvollzieher
usw.
Was sind das nur für widerliche Heuchler - und nun hat der schmierige ♥♥♥k jetzt mal die eigene Logik in den faulen Arsch geschoben bekommen.
Der Richter hat einfach gesagt, wenn Du keine Verträge mit uns willst, dann sind alle ungültig und nicht nur die die Majestix ♥♥♥k möchte.

Achja und auch nett die Ablehnung weil die rechtliche Tragweite bezüglich der Staatsgründung unwichtig ist. Er glaubte ja, das dies weitereichende Bedeutung hätte dies zu klären, weil er ja einen neuen Staat gründen wollte. Er meinte doch da wirklich neue Rechtssicherheit müsse geschaffen werden und das Gericht hat einfach mal gesagt, das da nix zu klären ist, weil einfach mal alles eindeutig ist.

Nun folgt hoffentlich für ♥♥♥k die schlimmste Strafe - die Bedeutungslosigkeit und Desinteresse. Vielleicht bekommen wir ja von ihm bald ein Bild aus dem Obdachlosenasyl bei der Essensausgabe der Tafel und ohne verdummtes Gefolge.
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #866 am: 12. Dezember 2015, 00:01:23 »
Zitat
Vielleicht bekommen wir ja von ihm bald ein Bild aus dem Obdachlosenasyl bei der Essensausgabe der Tafel und ohne verdummtes Gefolge.

Der kann sich ja bei Annett einnisten und falls das nicht mehr geht findet er sicher einen neue Schickse.

Sonst RTL: "König sucht Frau"

Wenn ich mir die anderen "irgendwer sucht irgendwen und möchte Star werden und singen und tanzen und heiraten und was sonst noch"
ansehe hätte er doch eine Chance.
 

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #867 am: 12. Dezember 2015, 00:48:53 »
Wenn ich mir die anderen "irgendwer sucht irgendwen und möchte Star werden und singen und tanzen und heiraten und was sonst noch"
ansehe hätte er doch eine Chance.

Ex-Koch, Ex-Jeanshosenverkäufer, Ex-Videothekar, Ex-Esofummelladenbetreiber, Ex-Karateschuleteilhaber, Ex-JurazurKampfkunstentwickler, Ex-JuristischerLaie, Ex-HumanitäreProjekteinIndienundParaguayBetreibender, Ex-FreieTankstellenmitTreibstoffausderPyrolysedesKRDAufbauer, Ex-PauquemonWahlberater... sucht Ex!
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #868 am: 12. Dezember 2015, 01:03:27 »
Was Fitzek nicht begreift :facepalm: und wohl noch weniger akzeptiert :naughty:, ist, dass es vollkommen schnurz ist :o, was er mit seinem Auftritt bezweckt hat und was das von ihm dort Gesagte (:liar: jetzt nachträglich) bedeuten soll oder nicht :scratch:. Auch das als Argument vorgebrachte Unwissen :whistle: einer Person, die andere Recht lehren will :snooty:, ist unerheblich :hand:.

Entscheidend ist :P, dass der Zuständige den Auftritt seiner Majestät Firlefanz sowie sein Handeln (das nachträgliche Abgeben des Führerscheins) als Rückgabe der Fahrerlaubnis bewertet hat ;D. Die Frage an das Gericht war also nicht was unser kleiner König Narziss da wollte oder nicht :think:. Die Frage war vielmehr einzig und allein :cyclops:, ob es grundsätzlich falsch war, dass der Zuständige meinte in dem skurrilen Auftritt eine Aufgabe der Fahrerlaubnis zu erkennen :salut:.
Und das >:D haben nun alle zuständigen Gerichte verneint :dance:.
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #869 am: 12. Dezember 2015, 01:09:23 »
Ich habe soeben gechannelt, das Peter sich in der JVA wieder vermehrt der Esoterik zuwenden will.

Er hat sich auch schon so einen indianisch -schamansichen Namen ausgesucht Sitting-Bull oder so,
ach halt ne, es hat die deutsche Variante gewählt: Einsitzendes Rindvieh.
 
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