Schnell geht das alles sicher nicht. Selbst wenn das LG Hannover demnächst in die Puschen kommen sollte' dann bleibt Fitze noch die Revision zum OlG Oldenburg. Dat dauert.
....
Was mich am Rande interessiert, da ich das nicht weiß: Wie funktioniert das mit der Gesamtstrafe, der Summenbildung? Ich weiß schon, dass die Summe immer kleiner ist als alle Einzelstrafen. Aber wie ist da der reale Ablauf? Herr Fitzek hat in gleicher Sache Verfahren vor Amtsgerichten von mindestens drei Bundesländern, drei Bundesländer sind öffentlich geworden. Fahren die Amtsrichter alle zu einem Lagerfeuer an einen neutralen Ort und handeln dort die Gesamtstrafe aus?
Kann man alles in den §§ 53, 54, 55 StGB nachlesen.
Zunächst ist zu entscheiden zwischen
Gesamtstrafenbildung und
nachträglicher Gesamtstrafenbildung. Erstere betrifft mehrere Taten, die vor einem Gericht abgeurteilt werden. Im Urteil wird nur eine Strafe ausgesprochen. Diese wird so ermittelt, dass die Strafe für den schwersten Verstoß als sog. 'Einsatzstrafe' festgesetzt wird und 'angemessen' erhöht wird durch die Strafen der anderen Verstöße. Nehmen wir an der Delinquent hätte drei unabhängige Diebstähle gleichen Umfangs begangen, die jeder für sich mit einem Jahr Gefängnis bestraft würden, nimmt das Gericht den ersten Diebstahl als Einsatzstrafe und erhöht für jeden weiteren Diebstahl um 6 Monate, so dass statt 3 Jahren für alle drei Diebstähle nur 2 Jahre ausgeurteilt werden.
Bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung kann ein Gericht, wenn es Kenntnis von einer
rechtskräftigen, noch nicht verbüßten, verjährten oder erlassenen Verurteilung gegen den Angeklagten, die
vor der angeklagten Tat erfolgt ist aber eine Tat nach der angeklagten Tat betrifft, erlangt, dann wird die Strafe durch Gesamtstrafenbildung im Urteil berücksichtigt.
Wird eine solche Konstellation erst nachträglich erkannt, kann die Gesamtstrafenbildung auch durch das Strafvollstreckungsgericht durchgeführt werden.
Bisher ist eine nachträgliche Gesamtstafenbildung bei Fitzek nicht ersichtlich.
In Hannover geht es nur um einen
Verkehrsverstoß am 08.01.2013: Fahren ohne Führerschein. Das dürfte auch das Urteil sein, das als erstes rechtskräftig wird.
Die nachfolgenden Gerichte werden sich dann überlegen müssen, ob und wie sie die Strafe einbeziehen. Wenn die nachfolgenden Verfahren aber genau so lange dauern, dann hat Fitze die Strafe vielleicht schon abgesessen bevor die nächsten dazu kommen.