Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164439 mal)

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Offline vollstrecker

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #825 am: 5. Dezember 2015, 09:50:58 »


Zweitens sind die Bundesländer vernetzt, das eine hat die schweren Jungs, das andere die älteren Mädels. Es ist daher nicht anzunehmen, dass Herr Fitzek nach Burg einfährt.

Das ist Quatsch. Allerdings ist für FITZEK lt. Vollstreckungsplan die JVA Halle zuständig. ...

 

Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #826 am: 5. Dezember 2015, 10:38:37 »
Schnell geht das alles sicher nicht. Selbst wenn das LG Hannover demnächst in die Puschen kommen sollte' dann bleibt Fitze noch die Revision zum OlG Oldenburg. Dat dauert.

....
Was mich am Rande interessiert, da ich das nicht weiß: Wie funktioniert das mit der Gesamtstrafe, der Summenbildung? Ich weiß schon, dass die Summe immer kleiner ist als alle Einzelstrafen. Aber wie ist da der reale Ablauf? Herr Fitzek hat in gleicher Sache Verfahren vor Amtsgerichten von mindestens drei Bundesländern, drei Bundesländer sind öffentlich geworden. Fahren die Amtsrichter alle zu einem Lagerfeuer an einen neutralen Ort und handeln dort die Gesamtstrafe aus?

Kann man alles in den §§ 53, 54, 55 StGB nachlesen.

Zunächst ist zu entscheiden zwischen Gesamtstrafenbildung und nachträglicher Gesamtstrafenbildung. Erstere betrifft mehrere Taten, die vor einem Gericht abgeurteilt werden. Im Urteil wird nur eine Strafe ausgesprochen. Diese wird so ermittelt, dass die Strafe für den schwersten Verstoß als sog. 'Einsatzstrafe' festgesetzt wird und 'angemessen' erhöht wird durch die Strafen der anderen Verstöße. Nehmen wir an der Delinquent hätte drei unabhängige Diebstähle gleichen Umfangs begangen, die jeder für sich mit einem Jahr Gefängnis bestraft würden, nimmt das Gericht den ersten Diebstahl als Einsatzstrafe und erhöht für jeden weiteren Diebstahl um 6 Monate, so dass statt 3 Jahren für alle drei Diebstähle nur 2 Jahre ausgeurteilt werden.
Bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung kann ein Gericht, wenn es Kenntnis von einer rechtskräftigen, noch nicht verbüßten, verjährten oder erlassenen Verurteilung gegen den Angeklagten, die vor der angeklagten Tat erfolgt ist aber eine Tat nach der angeklagten Tat betrifft, erlangt, dann wird die Strafe durch Gesamtstrafenbildung im Urteil berücksichtigt.
Wird eine solche Konstellation erst nachträglich erkannt, kann die Gesamtstrafenbildung auch durch das Strafvollstreckungsgericht durchgeführt werden.
Bisher ist eine nachträgliche Gesamtstafenbildung bei Fitzek nicht ersichtlich.
In Hannover geht es nur um einen Verkehrsverstoß am 08.01.2013: Fahren ohne Führerschein. Das dürfte auch das Urteil sein, das als erstes rechtskräftig wird.
Die nachfolgenden Gerichte werden sich dann überlegen müssen, ob und wie sie die Strafe einbeziehen. Wenn die nachfolgenden Verfahren aber genau so lange dauern, dann hat Fitze die Strafe vielleicht schon abgesessen bevor die nächsten dazu kommen.
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Offline KG19

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #827 am: 5. Dezember 2015, 11:00:34 »
Schnell geht das alles sicher nicht. Selbst wenn das LG Hannover demnächst in die Puschen kommen sollte' dann bleibt Fitze noch die Revision zum OlG Oldenburg. Dat dauert.

OLG Celle!!! ;)
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #828 am: 5. Dezember 2015, 14:25:24 »
Das Verfahren scheint mir grundsätzlich so eingerichtet zu sein, daß die Fitzek-Methode, jedes Rechtsmittel auszureizen, auch tatsächlich zu einer Verringerung der Strafe führt, denn je länger ich das Verfahren ausdehne, um so mehr geht dann in die rabattierte Gesamtstrafe ein. Da macht Fitzek doch tatsächlich mal etwas richtig  :think:
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Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #829 am: 5. Dezember 2015, 14:42:48 »
Das Verfahren scheint mir grundsätzlich so eingerichtet zu sein, daß die Fitzek-Methode, jedes Rechtsmittel auszureizen, auch tatsächlich zu einer Verringerung der Strafe führt, denn je länger ich das Verfahren ausdehne, um so mehr geht dann in die rabattierte Gesamtstrafe ein. Da macht Fitzek doch tatsächlich mal etwas richtig  :think:

Grundsätzlich stimmt das, aber der Rabatt ist kein Automatismus. Einzige Vorgabe ist, dass die Gesamtstrafe nicht die Summe der Einzelstrafen ereichen darf (§54 Abs. 2 StGB), alles andere liegt im Ermessen des Gerichts, das den Straferlass im Einzelfall entsprechend der Persönlichkeit und den Tatumständen der Einzeltaten bewertet. Da kann der 'Rabatt' dann kläglich aussehen.
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Offline Sandmännchen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #830 am: 5. Dezember 2015, 19:15:09 »
Und was hab ich nun von diesem Wissen? Genau so viel, wie ich in die Praxis umsetze ((tm) :fitzek: ) - und mir fehlt leider die kriminelle Energie, um diesen Verfahrenstrick auch mal zu probieren.   :crybaby2:
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #831 am: 5. Dezember 2015, 20:01:36 »
Und was hab ich nun von diesem Wissen? Genau so viel, wie ich in die Praxis umsetze ((tm) :fitzek: ) - und mir fehlt leider die kriminelle Energie, um diesen Verfahrenstrick auch mal zu probieren.  :crybaby2:

Um diesen Verfahrenstrick probieren zu können, müßtest Du erst einmal eine gewisse Menge an gerichtsanhängigen Delikten zusammenbekommen. Mit einmal Fahrrad in der Fußgängerzone fahren ist es nicht getan, das bedarf größerer Anstrengungen.

Oder hast Du die Voraussetzungen etwa bereits erfüllt?  ???
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #832 am: 5. Dezember 2015, 21:03:56 »
Super Taktik! Den Ärger kübelweise sammeln, und bei jedem Kübel ein Schnapsglas "total-verblödeter-Unbelehrbarer-Bonus" wegschröpfen. Lohnt sich sicher. Jedenfalls in Fitzek-Logik...
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #833 am: 5. Dezember 2015, 21:11:52 »
Also ich fahre grundsätzlich nicht auf Fahrradwegen. Und die Zeugen Jehovas habe ich mal im Hausflur eingeschlossen. Leider kümmert das alles keinen  :'(

Ich könnte jetzt freilich auf meine Fahrerlaubnis verzichten und dann weiter Auto fahren und Kinder zusammenfahren, aber schon beim ersten käme ich mir unsagbar dämlich vor und bei zweitem würde ich mich furchtbar schämen.

Ich hab einfach nicht das Zeug zum Imperator fitzuziar  :-[
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Syssi

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #834 am: 5. Dezember 2015, 21:19:15 »
Es geht doch um höhere Rechtgüter - was zählt da schon so ein Systemlingskind.
Und man muss wohl mal ganz klar festhalten: Autofahren ist ja wohl das mit allergrößtem Abstand alleroberhöchste galaktische Recht, das müssen Leben und Gesundheit von körperlichen Existenzen sich auch einfach mal einreihen. Kann ja wohl nicht angehen, dass mit dem Wunsch nach körperlicher Unversehrtheit einfach der Wille seiner Bezopftheit gebrochen wird!
 
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #835 am: 5. Dezember 2015, 21:51:18 »
Fitzek könnte ja um Ehrenmitgliedschaft in der Schweizer https://de.wikipedia.org/wiki/Auto-Partei ersuchen.
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Offline Noldor

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #836 am: 5. Dezember 2015, 22:07:49 »
Fitzek könnte ja um Ehrenmitgliedschaft in der Schweizer https://de.wikipedia.org/wiki/Auto-Partei ersuchen.

Ach, die Partei gibt es noch? Da hört man in der Schweiz aber gar nix mehr. Nicht einmal in der Lügenpresse.

Aber behaltet den Fitzek doch ennet des Rheins. :D

 

Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #837 am: 5. Dezember 2015, 22:31:16 »
Fitzek könnte ja um Ehrenmitgliedschaft in der Schweizer https://de.wikipedia.org/wiki/Auto-Partei ersuchen.

Was kommentiert Er hier? Laut B. Dumm ist Er aus dem SonnenstaatlandSSL unehrenhaft entlassen. Lügenpresse?
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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #838 am: 5. Dezember 2015, 23:31:38 »
Fitzek könnte ja um Ehrenmitgliedschaft in der Schweizer https://de.wikipedia.org/wiki/Auto-Partei ersuchen.

Was kommentiert Er hier? Laut B. Dumm ist Er aus dem SonnenstaatlandSSL unehrenhaft entlassen. Lügenpresse?
"Hast du gehört", fragt der Eine den Anderen, "die Regierung soll Pantotheus entlassen haben!"
"Das habe ich etwas anders gehört", antwortet der Andere dem Einen, "Pantotheus soll die Regierung entlassen haben."
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Online BlueOcean

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #839 am: 6. Dezember 2015, 06:38:31 »
Fitzek könnte ja um Ehrenmitgliedschaft in der Schweizer https://de.wikipedia.org/wiki/Auto-Partei ersuchen.

Das ist ein schändliches Gerücht der Mainstream-Lügenpresse. Wahr ist vielmehr, dass Ihro Gnaden dem Schweizer Volk gnädiglich aufgetragen Ihro weit gerühmte Piffelheit auf dem heilig-heißen Stuhl am Petersplatz in Wittenberg durch Einsatz des Lebens mit einer Abteilung Schweizergarde schützen zu dürfen.*

* Die Gardisten werden gebeten zu beachten, dass die Unterkünfte im Königreich ungeheizt sind und auf Geheiß eines feindlichen Landrates von muselmanischen Horden belagert werden könnten. Für eine abwechselungsreiche Küche sorgt der Überlebenskünstler Manfred. Reichhaltige Entlohnung in Toast, Karma und Spiritualität (warmen Worten und lauwarmen Händedruck).
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