Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 163769 mal)

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Offline drxdsdrxds

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #810 am: 3. Dezember 2015, 20:16:16 »
...und in Köln haben letzen Montag ein paar Leute ein Plakat an den Dom gehängt, weil ihre Freunde angeblich kein veganes Essen bekommen.

Ich stand etwas länger vor dem Plakat "Knast ist keine Lösung, sondern Teil des Problems"... und habe gerätselt.
An dem Tag war bei der Wortmarke eh eine Bomben-Stimmung und dann diese 5 Knallköpfe die sich da im Gerüst verbarrikadiert hatten.

Naja, man wird bezahlt, für was man bezahlt wird. Ich fande den ganzen Auftritt äußerst lächerlich.  :whistle:

[attachment id=0 msg=67769]
« Letzte Änderung: 3. Dezember 2015, 20:25:32 von John J. Hollert »
 

Offline Happy Hater

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #811 am: 3. Dezember 2015, 20:53:35 »
Ich frage mich vor allem, welche Alternative zu "Knast" denen vorschwebt? Alle Kriminellen einfach rasch exekutieren, oder wie?  :think:
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #812 am: 3. Dezember 2015, 21:00:50 »
Wahrscheinlich wollen die einfach ein System schaffen in dem es keine kriminellen Menschen mehr gibt. Die Königspudel meinen ja auch in ihrem System wäre das so. Absolut unrealistisch.
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Offline drxdsdrxds

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #813 am: 3. Dezember 2015, 21:48:43 »
Ick freu mir schon wenn der Marko Ginzel sich irgendwo festkettet um auf Peters Haftbedingungen aufmerksam zu machen. Der Fahnenmast im Keller der Lennéstraße wäre ein geeigneter Ort.
 
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Offline Vogelalarm

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #814 am: 3. Dezember 2015, 22:43:48 »
Besser exekutieren als therapeutische Gespräche mit dem FITZEK  8)

Menschenrechte und so....
"[...]Oder aber wir definieren den Begriff der "Sklaverei" neu[...]"
"[...]Wie definieren wir den Begriff der Demokratie?[...]"
"[...]Dann müsste man definieren, was der Grund für das bessere Singen ist[...]"
"[...]Würde sagen, erstmal definieren, was "harte Knechtschaft" bedeutet [...]"
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #815 am: 3. Dezember 2015, 23:06:17 »
Ick freu mir schon wenn der Marko Ginzel sich irgendwo festkettet um auf Peters Haftbedingungen aufmerksam zu machen. Der Fahnenmast im Keller der Lennéstraße wäre ein geeigneter Ort.
Der Flaggenmast ist in Benutzung:
https://www.sonnenstaatland.com/2015/07/31/auch-das-noch/
..sofern nicht jemand den Fetzen wieder als Schnuffeltuch zweckentfremdet hat.

 
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Offline Sandmännchen

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #816 am: 3. Dezember 2015, 23:44:37 »
Schnuffeltuch?  :facepalm:
Du hast noch nicht selber dran gerochen, richtig?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #817 am: 4. Dezember 2015, 00:14:55 »
Kannste in kleine Fetzen schneiden und rauchen, wirst ein Leben lang "high" sein. ;D
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Offline Pantotheus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #818 am: 4. Dezember 2015, 14:02:21 »
Nach welcher LOGIK (LOL!), sei sie auch noch so verschwurbelt, kommt Fitzek eigentlich auf die Idee das er mit Bundesdeutschen Gerichten interagieren muss.
Klar, er sagt immer wieder "nicht zuständig, eigener Staat, blablubb", aber am Ende spielt er doch immer wieder mit. Für mich lese ich da immer raus, dass er selbst nicht ganz an die Staat-Sache glaubt und/oder Angst vor Knast hat.

Ein souveräner und autarker (lol und doppel lol) Staat würde so etwas jedenfalls nicht vor einem Bundesdeutschen Gericht verhandeln, oder irre ich mich?!
"Bedingungslose Einlassung" begründet auch eine gerichtliche Zuständigkeit, selbst wenn man immun wäre.

Oft wollte er ja mit dem Schmarn, so behauptete er, seinen Staat anerkennen lassen. Wie erklärt er jetzt seinen Anhängern, das sein immer gewinnende Hochfitzigkeit verloren hat - vor einem BRD-Firmengericht? Obwohl es doch garnicht zuständig ist und er doch Immunität genießt (auf die er auch nie verzichtet hat, wie er immer betont).
Noch lustiger ist das ganze ja wenn man bedenkt das vors Bundesverfassungsgericht möchte..... (ich bin unbewandert, aber vermute das das Teuer wird)...
Soll das Bundesverfassungsgericht seinen Staat anerkennen oder ihn vor dem Knast retten?! Oder ist das das gleiche?! ^^
Staaten werden von Regierungen, nicht von Gerichten anerkannt.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline Vogelalarm

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #819 am: 4. Dezember 2015, 14:22:57 »
@Pantotheus
Sag das mal FITZEK! Er wurde schon von GermanWings anerkannt :)
"[...]Oder aber wir definieren den Begriff der "Sklaverei" neu[...]"
"[...]Wie definieren wir den Begriff der Demokratie?[...]"
"[...]Dann müsste man definieren, was der Grund für das bessere Singen ist[...]"
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Offline Maklas

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #820 am: 4. Dezember 2015, 14:55:51 »
@Pantotheus
Sag das mal FITZEK! Er wurde schon von GermanWings anerkannt :)

Aber nur in Großbuchstaben. ;D
Tägliche Erinnerung: Gemäß Verfassung des Königreichs Deutschland führt die Internierung Peters zur unheilbaren Handlungsunfähigkeit der Regierung, der Justiz und aller Staatsbetriebe bis hin zum Melderegister!
 

Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #821 am: 4. Dezember 2015, 18:43:20 »
Die ganze Angelegenheit ist inzwischen so verwickelt (oder besser: verstreut, weil auf zig Gerichte und anhängige Verfahren verteilt), dass selbst der Hofhistoriograph Thilo durcheinandergerät:

Nun nicht nur der ... man liest ja auch, dass Herr Fitzek nun in den Knast müsse.

Vielleicht können wir somit auf das Thema zurückkommen und etwas sortieren (ich bitte um Korrektur):
Die drei Monate ohne Bewährung kassierte er vom AG Neustadt am Rübenberge. Da läuft aber eine Revision (?), das befasste Landgericht (Hannover?) hat das Verfahren bis zur Entscheidung OVG ausgesetzt. Das OVG hat nun entschieden, das Urteil ist rechtskräftig und vollstreckbar. Das heißt praktisch aber nur, dass nun das Landgericht wieder verhandeln darf - über eben diese drei Monate.

Dann gibt es weitere ausgesetzte Verfahren der ersten Instanz (Amtsgericht), mindestens Halle, Dessau, Wittenberg und in Brandenburg (war das Potsdam?). Von möglichen weiteren Verfahren wissen wir nichts, jedenfalls nicht offiziell. Der Gerichtssprecher machte da auch nur Andeutungen. Alle diese Verfahren laufen nun an. Wobei "nun" wohl eher um Ostern 2016 sein dürfte.

Habe ich alles korrekt wiedergegeben? Gibt es Ergänzungen?

Übrigens kommt nach der Abweisung BVerfG noch der EGMR. Da das "Königreich" aber kein Land im Europäischen Rat ist, darf er nach seinem eigenen Verständnis da nicht klagen. Und im Grundsatz auch nicht vor dem BVerfG: Er lehnt ja die bisherige Ordnung ab. Ich hoffe, dass das BVerfG erkennt, dass Herr Fitzek da Rechte geltend machen will, die er eben NICHT will.
 
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Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #822 am: 4. Dezember 2015, 18:54:30 »
....
Die drei Monate ohne Bewährung kassierte er vom AG Neustadt am Rübenberge. Da läuft aber eine Revision (?), das befasste Landgericht (Hannover?) hat das Verfahren bis zur Entscheidung OVG ausgesetzt.

Da es ein Landgericht ist, kann es nur eine Berufung sein; die StA hat auch Berufung eingelegt, also kann es auch gerne etwas mehr sein, wenn das Gericht das Nachtatverhalten bewertet.
"To clean Shilo, place in boiling water or on the top shelf of the dishwasher."
 

Offline Wittenberger

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #823 am: 5. Dezember 2015, 03:52:25 »
Danke für die Klarstellung - @Der Plöngler

Mir ging es aber um etwas anderes. Da könntest Du mit Deiner halben Rechtskenntnis behilflich sein, meine ist ja nur  ein Zehntel.

Nach dem Spruch des OVG erwartet das Publikum, dass Herr Fitzek sofort oder wenigstens zu Heiligabend in die JVA Burg einzieht. Diese Erwartung ist allerdings aus sehr vielen Gründen falsch. Und es hätte mich gefreut, wenn Du wenigstens einige Punkte richtiggestellt hättest:

Es gibt nicht ein einziges rechtskräftiges Urteil in Sachen Führerschein. Nicht eins. Das ist der unumstößliche Fakt. Und bis zum ersten wirklich vollstreckbaren Urteil wird es noch lange dauern. Auch das ist der Fakt - so sehr man das auch bedauern mag.

Was mich am Rande interessiert, da ich das nicht weiß: Wie funktioniert das mit der Gesamtstrafe, der Summenbildung? Ich weiß schon, dass die Summe immer kleiner ist als alle Einzelstrafen. Aber wie ist da der reale Ablauf? Herr Fitzek hat in gleicher Sache Verfahren vor Amtsgerichten von mindestens drei Bundesländern, drei Bundesländer sind öffentlich geworden. Fahren die Amtsrichter alle zu einem Lagerfeuer an einen neutralen Ort und handeln dort die Gesamtstrafe aus?

Für alle, die Herrn Fitzek gern in der JVA Burg sehen: Erstens dauert das noch. Zweitens sind die Bundesländer vernetzt, das eine hat die schweren Jungs, das andere die älteren Mädels. Es ist daher nicht anzunehmen, dass Herr Fitzek nach Burg einfährt.
 

Offline vollstrecker

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #824 am: 5. Dezember 2015, 09:47:25 »
Die Geaamtstrafenbildung ist in Paragraph 55 des StGB bzw. 460 StPO geregelt. Wahrscheinlich ist hier, dass es Einzelurteile gibt und dann eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet wird. Zuständig ist dann das Verfahren mit der höchsten Einsatzstrafe