Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 163798 mal)

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Offline aitmatow

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #780 am: 2. Dezember 2015, 17:12:34 »
Die ganze Angelegenheit ist inzwischen so verwickelt (oder besser: verstreut, weil auf zig Gerichte und anhängige Verfahren verteilt), dass selbst der Hofhistoriograph Thilo durcheinandergerät:

Zitat
Im April 2013 hatte er in Wittenberg seine eigenen Staat gegründet.

Man bekommt heutzutage einfach kein gutes Personal mehr.

Edit: Der Monarch hat auf die dreisten Äußerungen der Lügenpresse reagiert.

http://koenigreichdeutschland.org/de/richtigstellung-der-luegenpresse.html

Thilo kommt dabei gar nicht gut weg, scheint er doch einer der Verschwörer zu sein:

Zitat
Am 19. 11. fragte der Bildzeitungsreporter Tilo Scholtysek beim OVG an und am 20.11 erging die Ablehnung der Beschwerde. Bis heute haben Wir noch keine Nachricht darüber erhalten. Erst durch die nun erst heute veröffentlichte Pressemitteilung erfuhren Wir von der Ablehnung der Beschwerde und der Rechtsfolgen! Auch Unser Anwalt hat Uns bis heute keine Nachricht dazu gegeben. Wohl weil er als Unser Bevollmächtigter selbst noch keine Mitteilung erhielt? Was wird hier gespielt? Mit Rechtsstaatlichkeit hat das gar nichts mehr zu tun.

Nach dem Finish Mimimi. Alles wie immer.
« Letzte Änderung: 2. Dezember 2015, 17:17:29 von aitmatow »
 

Offline Tano Cariddi

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #781 am: 2. Dezember 2015, 17:20:53 »
Zitat
Kann dem Bezopften denn jetzt seine dauernden Wiederholungen strafverschärfend zur Last gelegt werden, oder hat er jetzt einen Bonus, weil er ja gar nicht wissen konnte, ob er etwas illegales tut?

Zur Frage, ob Fitzek wissen konnte, dass er etwas Strafbares tut: Klar ist, dass ab dem Moment, an dem erstmals polizeilich gegen ihn wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wegen Rückgabe gegen ihn ermittelt wurde, er sich auf derartiges Unwissen nicht mehr recht berufen kann. Im Übrigen trifft § 17 StGB folgende Aussage:

Zitat
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Fraglich ist also, ob ein etwaiger Irrtum unvermeidlich gewesen wäre. Im Urteil des VG Halle heißt es zu den Vorgängen bei der Rückgabe:

Zitat
Am 13. September 2012 sprach der Kläger beim Beklagten vor. In diesem Rahmen erklärte er, seinen Führerschein abgeben zu wollen. Dazu kam es aber nicht. Der Beklagte händigte dem Kläger ein Formular zur Abgabe einer Erklärung über den Verzicht auf die Fahrerlaubnis aus. Damit verließ der Kläger die Besprechung und stellte in Aussicht, seinen Führerschein später abzugeben. Tatsächlich gab der Kläger seinen Führerschein zusammen mit einer eigenständig formulierten Erklärung ... bei der Information des Beklagten ab.

Da ein Verzicht somit von vornherein im Raum stand, kommt m.E. eine Unvermeidlichkeit nicht in Betracht. Auch eine Strafmilderung kommt kaum in Betracht, da Fitzek ja nicht nur seinen bundesdeutschen Führerschein abgegeben hatte, sondern sich stattdessen ein eigenen Führerschein, der ihn zur Überschreitung der StVO-Regelungen berechtigen soll, gebastelt hat. Fitzek wollte sich also bewusst von den für alle geltenden Regelungen abwenden. Zudem hat er durch sein gesamtes Handelns als "Oberster Souverän" des KRD gezeigt, dass er nicht gewillt ist, die Rechtsordnung der Bundesrepublik anzuerkennen, die ja selbst dann gelten würde, wenn Fitzek sich als Ausländer in Deutschland bewegen würde. Strafmilderung kommt nicht in Betracht, Strafschärfung dagegen natürlich schon.

§ 46 Abs. 2 StGB sagt zur Strafzumessung:

Zitat
Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
- die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende,
- die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
- das Maß der Pflichtwidrigkeit,
- die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
- das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

Noch zu Fitzeks Stellungnahme zu den aktuellen Meldungen der "Lügenpresse":

Zitat
Das OVG hatte lediglich darüber zu befinden gehabt, ob eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtsmittels, welches das VG Halle verwehrte, zulässig ist. Das OVG hat mit seiner Ablehnung also nur dafür gesorgt, daß sich ein weiteres und höheres Gericht überhaupt mit der Sachfrage beschäftigten kann. Hier wird die Garantie des Grundgesetzes und auch der Menschenrechtskonvention auf ein faires Verfahren und Rechtliches Gehör verwehrt!

Fitzek hat ein faires Verfahren bekommen, rechtliches Gehör wurde ihm vor dem VG gewährt. Weder Grundgesetz noch die Europäische Menschenrechtskonvention garantieren aber, dass es einen mehrstufigen Instanzenzug gibt. Wenn Fitzek einmal ein faires Verfahren und rechtliches Gehör vor einem Gericht erhalten hat, ist den Vorgaben des GG und der EMRK genüge getan.

Fitzek wird in Karlsruhe scheitern. Wenn er es zu weit treibt, brummt ihm das Verfassungsgericht auch eine Missbrauchsgebühr auf. Vermutlich aber wird er einfach einen Einzeiler erhalten: "Ihre Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen."

Tano
 
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Offline Mr. Devious

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #782 am: 2. Dezember 2015, 17:42:27 »
Heute bin ich mir mal nicht zu blöd, das journalistische Niveau der BILD zu bemäkeln. Was in aller Welt tut das jeweilige Alter der beiden Gerichtssprecher zur Sache? Ist die Altersangabe in Klammern einfach nur ein Standard, der von den Mädchen auf Seite 3 auf das gesamte Blatt ausgedehnt wurde? Nimmt man sich Markworts "Fakten, Fakten, Fakten" zu Herzen? Aber warum ist dann Peter Fitzek einmal 50, ein anderes Mal 49?
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #783 am: 2. Dezember 2015, 17:56:35 »
Es kommt wohl darauf an, in welcher Dimension sich Peter gerade befindet.  :D
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

Offline Tano Cariddi

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #784 am: 2. Dezember 2015, 18:01:19 »
BILD nennt immer das Alter. Ohne Ausnahme.

Tano
 

Offline Elbling

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #785 am: 2. Dezember 2015, 18:22:31 »
In der Online Ausgabe der MZ ist ein aktualisierter Bericht, in welchem seine Hoch-, Frag- und Merkwürden wieder verschwurbelte Kommentare von sich gibt.
Es geht ja auf Nikolaus zu, vlt. erbarmt sich Knecht Ruprecht und gibt etwas Hirn in den Stiefel seiner Pluralität. Obwohl, das wäre doppeldeutig, Hirn wird mit Füßen getreten, oh je.
Wenn das die Lösung für mein Problem ist, hätt ich gern mein Problem zurück.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #786 am: 2. Dezember 2015, 18:27:23 »
BILD nennt immer das Alter. Ohne Ausnahme.

Tano

Normalerweise auch die Nationalität bzw. das Geburtsland.

Satirische Einblicke ins BLÖD-Land gibt es hier:

https://youtube.com/watch?v=gZiMCOf6m9w
« Letzte Änderung: 2. Dezember 2015, 18:29:02 von John J. Hollert »
 

Offline KG19

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #787 am: 2. Dezember 2015, 20:25:03 »
Zitat von: Tano Cariddi
Zitat
Das OVG hatte lediglich darüber zu befinden gehabt, ob eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtsmittels, welches das VG Halle verwehrte, zulässig ist. Das OVG hat mit seiner Ablehnung also nur dafür gesorgt, daß sich ein weiteres und höheres Gericht überhaupt mit der Sachfrage beschäftigten kann. Hier wird die Garantie des Grundgesetzes und auch der Menschenrechtskonvention auf ein faires Verfahren und Rechtliches Gehör verwehrt!

Fitzek hat ein faires Verfahren bekommen, rechtliches Gehör wurde ihm vor dem VG gewährt. Weder Grundgesetz noch die Europäische Menschenrechtskonvention garantieren aber, dass es einen mehrstufigen Instanzenzug gibt. Wenn Fitzek einmal ein faires Verfahren und rechtliches Gehör vor einem Gericht erhalten hat, ist den Vorgaben des GG und der EMRK genüge getan.

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Tano

Bin dafür, dass der Bezopfte eine Eingabe an den Gerichtshof der Menschen formuliert. Sümerli, übernehmen Sie!
 
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Offline aliofolie

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #788 am: 2. Dezember 2015, 20:45:23 »
Einen Thron hat doch jede Zelle schon von sich aus. Er muss nur noch in roten PVC-Samt eingeschlagen werden.  :D

Dann gibts in Deutschland was einmaliges, Ein Thronzimmer im Knast.  ;D
Zitat von: KG19

Bin dafür, dass der Bezopfte eine Eingabe an den Gerichtshof der Menschen formuliert. Sümerli, übernehmen Sie!
Bitte nicht, sonst gibt er sich gleich noch den Titel: Beauftragter seine Majestät, erleuchteter Kommissar für Menschenrechte und rechte Hand des Königs
Veganer essen kein Huhn, weil da Ei drin ist.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #789 am: 2. Dezember 2015, 21:00:43 »
...
Wie geht's weiter?
Der Zopf  fährt nartürlich weiter auf Deutschlands Straßen, wird erwischt, bekommt Strafanzeigen, die StA Roßlau-Dessau schiebt es in den großen Aktenstapel unten rein und irgendwann tritt Verfolgungsverjährung ein. Man kann doch Gottes Sohn nicht in den Knast bringen.

Du verkennst die örtlichen Befindlichkeiten und Besonderheiten und ignorierst vollumfänglich deren Fokussierung auf wahrhaftige Prioritäten. Ich klemme mir nähere Erläuterungen, Du weißt sehr wohl, was gemeint ist. 


Der BILD Artikel mit der Aussage, er fahre trotzdem weiter, dürfte sich strafverschärfend auswirken... die zuständige JVA kann wohl langsam eine Zelle mit Thron ausstatten...

Vergiß es, nicht bei der nun wirklich nicht wegschwurbelbaren Limitiertheit der örtlichen Staatsbütteleien.  ::)  Die hätten schon so oft - haben sie aber nicht. Warum soll sich das jetzt ändern?

Wir können das ganz einfach ausprobieren: sobald einer der durchaus existenten örtlichen SSL-Spionagetrolle das PIFfeldödelchen die Staatsflottekarosse, ein Zwergenmobil oder Mamas alten Schrunz-Ford chauffiert, petzt er dies -anonym geht das auch- der örtlichen Wortmarkenschergenschaft. Und guckt was passiert.
Tja, was wohl?  ::)
 

Offline Oberstes_souterrain

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #790 am: 2. Dezember 2015, 23:04:39 »
Ich labe mich gerade an dem Umstand, das ein Reichsdödel wegen

"Herstellen einer unechten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr" was auf die Griffel bekommt.

Täuschung im RechtsverkehrTM war doch immer deren Steckenpferd.

Das heist Mimimi-Alarm stufe 777 im Fitzelbunkar

 :dance: :dance:
 

Offline Resting Bench

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #791 am: 3. Dezember 2015, 04:56:08 »
Die Presse berichtet:

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Offline vollstrecker

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #792 am: 3. Dezember 2015, 06:51:21 »
Wie geil ist das denn? Zuständig ist die JVA BURG? Okay, Schloss wäre noch besser...
 

Offline hair mess

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #793 am: 3. Dezember 2015, 06:56:51 »
Hat auch was mit Schloss zu tun.
Das Schloss wird sich hinter ihm schließen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #794 am: 3. Dezember 2015, 07:58:32 »
Wie geil ist das denn? Zuständig ist die JVA BURG? Okay, Schloss wäre noch besser...

Ja; die Wege des Horsts sind unergründlich...
Er denkt, mit Burg im Mittelpunkt wird das Königreich zu neuem Glanz auferstehen. Ihm scheint eine Massenrekrutierung möglich, da die Insassen ja nicht weg können.
Vorsicht Peter, Du kannst aber auch nicht weg, wenn die Massen nicht so begeistert von Deinem Gelaber sind.

Sicher kann sich Peter dort gut einbringen und ein paar Roben für Richter und Staatsanwälte schneidern.  :D

http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/burg/701184_Gefangene-in-Lohn-und-Brot.html
« Letzte Änderung: 3. Dezember 2015, 08:17:25 von simplicius simplicissimus »
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