Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164448 mal)

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Offline Finanzbeamter

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #765 am: 2. Dezember 2015, 11:50:54 »
Alles gut und alles richtig, aber vermutlich wird man den Vorgang erst mal so lange wie möglich verschweigen um erst wenn es sich nicht mehr verheimlichen lässt wird er irgendeinen verschwubbelten Text Schreiben in dem er ausfühlrich darlegt warum das verlorene Gerichtsverfahren doch ein Sieg für das Königreich war.
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Offline hotztheplotz

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #766 am: 2. Dezember 2015, 12:02:59 »
Was, wie? Warum informiert der Bezopfte denn nicht seine Prozessbeobachter? Kann mich nicht erinnern, dass er die Berufung überhaupt angekündigt hat.
Wie geht es jetzt eigentlich weiter? Wann wird das Urteil rechtskräftig?
 

Offline aitmatow

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #767 am: 2. Dezember 2015, 12:15:40 »
Die Presse hat es schon veröffentlicht:

http://www.mz-web.de/wittenberg-graefenhainichen/prozess-um-wittenberger-peter-fitzek--koenig-von-deutschland--ist-seinen-fuehrerschein-endgueltig-los,20641128,32684146.html

Der Artikel bietet leider keine aktuelle Reaktion des Beräumten; seine Ankündigung, dennoch weiterfahren zu wollen, ist schon älteren Datums. Aber vielleicht greift man nun seitens der Ordnungskräfte mal beherzter zu, wenn man den Kamikaze-König wieder hinter dem Steuer antrifft?
 

Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #768 am: 2. Dezember 2015, 12:19:40 »

Wie geht es jetzt eigentlich weiter? Wann wird das Urteil rechtskräftig?

Zitat
Oberverwaltungsgericht - Pressemitteilung Nr.: 008/2015

Magdeburg, den 2. Dezember 2015

(OVG LSA) Sogenannter "König von Deutschland" verliert Fahrerlaubnis

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der sogenannte "König von Deutschland" mit der Rückgabe seines Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde im September 2012 wirksam auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat und damit die gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Er habe seinen Führerschein unbestritten zurückgeben wollen und dadurch der Sache nach eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass er die mit dem Führerschein dokumentierte Berechtigung zum Erlöschen habe bringen wollen; dass er sich damit wegen der beabsichtigten Gründung eines eigenen Staates lediglich von der Bundesrepublik Deutschland habe lossagen wollen und insoweit hinsichtlich der damit verbundenen Rechtsfolge von unzutreffenden Vorstellungen ausgegangen sei, sei rechtlich unerheblich.
 
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt ist rechtskräftig.
 
OVG LSA, Beschluss vom 20. November 2015 - 3 L 102/15 -,
VG Halle, Urteil vom 9. April 2015 - 7 A 117/15 -


Impressum:

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Breiter Weg 203 - 206
39104 Magdeburg
Tel: 0391 606-7077
Fax: 0391 606-7029
Mail: [email protected]
Web: www.ovg.sachsen-anhalt.de/b]

Gegen den Nichtzulassungsbeschluss des OVG Magdeburg gibt es also kein Rechtsmittel und das erstinstanzliche Urteil ist damit nach §124a Abs 5 VwGO rechtskräftig.

Weiter bleibt dem Zopf: Verfassungsbeschwerde, Klage beim EuGH (zweifelhaft wie Gemeinschaftsrecht betroffen sein sollte), Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte.
Das sind aber keine aufschiebenden Rechtsmittel.


Wie geht's weiter?
Der Zopf  fährt nartürlich weiter auf Deutschlands Straßen, wird erwischt, bekommt Strafanzeigen, die StA Roßlau-Dessau schiebt es in den großen Aktenstapel unten rein und irgendwann tritt Verfolgungsverjährung ein. Man kann doch Gottes Sohn nicht in den Knast bringen.
« Letzte Änderung: 2. Dezember 2015, 15:56:10 von Der Plöngler »
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Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #769 am: 2. Dezember 2015, 12:38:02 »
Für's Archiv:

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Offline aitmatow

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #770 am: 2. Dezember 2015, 13:58:37 »
Es war ja nur eine Frage der Zeit, bis die Hauspostille des Minimonarchen ebenfalls mit einer entsprechenden Meldung aufwartet:

http://www.bild.de/regional/leipzig/koenig/selbsternannte-koenig-von-deutschland-muss-in-den-kaefig-43632792.bild.html

Immerhin wird hier klar, dass die Prozesslawine ab Frühjahr 2016 anrollt. Und: Zöpfchen glaubt weiter an den Endsieg:

Zitat
„Ich fahre weiter und lasse jetzt meinen Anwalt prüfen. Auf jeden Fall werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Beschluss in Beschwerde gehen und eine Berufung erzwingen.“

Der fiduziarische Oberjurist lässt mal wieder "seinen" Anwalt prüfen. Ziemlich dämlich für jemanden, der doch immer alles (besser) weiß. Wohl doch nicht so begabt, der Beräumte.
 

Offline Tano Cariddi

Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #771 am: 2. Dezember 2015, 15:10:21 »
Hallo, Plöngler,

wie kommst Du darauf, dass die Aussage des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg, das Urteil in Sachen Fitzek sei rechtskräftig, falsch ist?
Leider ist es offenbar so, dass nicht nur Peter Fitzek private Rechtsexegese betreibt.

Das VG Halle hatte in seinem Urteil vom 9.4.2015 (Az. 7 A 117/14) die Berufung beim OVG nicht zugelassen (http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE150009204&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true). Dagegen hat Fitzek Zulassungsbeschwerde erhoben, die das OVG mit seinem jetzigen Beschluss abschlägig beschieden hat. Damit ist in der Sache Schluss.

Zum Nachlesen: § 124 Abs. 1, § 124a Abs. 4 S. 1, Abs. 5 S. 1 u. 4 VwGO.

Tano
« Letzte Änderung: 2. Dezember 2015, 15:17:04 von Tano Cariddi »
 
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Offline Resting Bench

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Offline Anti Reisdepp

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #773 am: 2. Dezember 2015, 15:18:40 »
Zitat
„Ich fahre weiter und lasse jetzt meinen Anwalt prüfen. Auf jeden Fall werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Beschluss in Beschwerde gehen und eine Berufung erzwingen.“

Der fiduziarische Oberjurist lässt mal wieder "seinen" Anwalt prüfen. Ziemlich dämlich für jemanden, der doch immer alles (besser) weiß. Wohl doch nicht so begabt, der Beräumte.

In diesen Zusammenhang zitiere ich noch einmal den Text von der Akademie Seite zum Fach "Recht", welches von FITZEK gelehrt wird:
Zitat
Recht:
Hier lernen sie die Grundlagen des Rechtes und nicht nur das Handwerkszeug zur Lösung von "Problemen" im alten System. Sie lernen, das Recht als Gestaltungsmöglichkeit zu begreifen um aus dem Hamsterrad auszusteigen.
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Offline Finanzbeamter

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #774 am: 2. Dezember 2015, 15:22:38 »

In diesen Zusammenhang zitiere ich noch einmal den Text von der Akademie Seite zum Fach "Recht", welches von FITZEK gelehrt wird:
Zitat
Recht:
Hier lernen sie die Grundlagen des Rechtes und nicht nur das Handwerkszeug zur Lösung von "Problemen" im alten System. Sie lernen, das Recht als Gestaltungsmöglichkeit zu begreifen um aus dem Hamsterrad auszusteigen.
VIelleicht sollte der Fuselzahr mal zu seinen eigenen Seminaren gehen  ;D
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Offline Der Plöngler

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #775 am: 2. Dezember 2015, 15:32:29 »
Hallo, Plöngler,

wie kommst Du darauf, dass die Aussage des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg, das Urteil in Sachen Fitzek sei rechtskräftig, falsch ist?
Leider ist es offenbar so, dass nicht nur Peter Fitzek private Rechtsexegese betreibt.

Das VG Halle hatte in seinem Urteil vom 9.4.2015 (Az. 7 A 117/14) die Berufung beim OVG nicht zugelassen (http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE150009204&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true). Dagegen hat Fitzek Zulassungsbeschwerde erhoben, die das OVG mit seinem jetzigen Beschluss abschlägig beschieden hat. Damit ist in der Sache Schluss.

Zum Nachlesen: § 124 Abs. 1, § 124a Abs. 4 S. 1, Abs. 5 S. 1 u. 4 VwGO.

Tano

Geschätzter consigliere,

Du hat natürlich Recht!

Der Plöngler hat sich an seine eigenen Ausführungen nicht mehr erinnert und ist davon ausgegangen, dass die Kammer durch Urteil entschieden hat, es war aber nur ein Antrag auf Zulassung der Berufung. Damit ist der Rechtsweg tatsächlich erschöpft und einer Verfassungsbeschwerde steht nichts im Wege.
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Offline simplicius simplicissimus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #776 am: 2. Dezember 2015, 16:25:27 »
Ja; er wird sogar bis zum Jüngsten Gericht gehen, wenn es sein muss.

Warum braucht der profunde Kenner der Rechtsmaterie plötzlich einen Rechtsanwalt? Der kann ihn doch nicht vertreten - meint zumindest der große Menschenrechtler Mustafa Selim Sürmeli.
Vielleicht sollte Peter mal damit anfangen, den Erlass von Obligationen gegen die bösen Gerichtsschergen zu beantragen.  ;)
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Offline Illuminat

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #777 am: 2. Dezember 2015, 16:49:39 »
Als juristischer Laie habe ich eine Frage:

Die Verfahren gegen ihn lagen auf Eis, weil diese Frage noch nicht geklärt war. Ist sie ja jetzt.

Kann dem Bezopften denn jetzt seine dauernden Wiederholungen strafverschärfend zur Last gelegt werden, oder hat er jetzt einen Bonus, weil er ja gar nicht wissen konnte, ob er etwas illegales tut?

 

Offline vollstrecker

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #778 am: 2. Dezember 2015, 16:57:39 »
Der BILD Artikel mit der Aussage, er fahre trotzdem weiter, dürfte sich strafverschärfend auswirken... die zuständige JVA kann wohl langsam eine Zelle mit Thron ausstatten...
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #779 am: 2. Dezember 2015, 17:11:22 »
Einen Thron hat doch jede Zelle schon von sich aus. Er muss nur noch in roten PVC-Samt eingeschlagen werden.  :D

Strafverschärfend wird wohl bei den Verfahren, die Fahrten ohne Fahrerlaubnis bis zur Entscheidung des VG Halle betreffen, nichts dazukommen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt dokumentiert sich dann aber ein gesteigertes Maß an rechtsfeindlicher Gesinnung, welches bei der Strafmaßfindung zu berücksichtigen wäre.
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