Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164396 mal)

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Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #30 am: 16. November 2013, 21:05:43 »

Wäre PF nicht intelligent, so hätte er nicht diese öffentliche Publicity in den Medien erreichen können, ....

... ja klar, Boris Becker und Lothar Matthäus gehören bekanntlich zu den intelligentesten Menschen in Deutschland ..... gemessen an der publicity.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Marc

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #31 am: 16. November 2013, 21:22:33 »
Etwas neidisch auf Boris Becker oder Lothar Matthäus?

Immerhin haben die beiden soviel Fähigkeiten wie die Geld haben, und davon haben beide genug.
 

Offline Mad Dog

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #32 am: 16. November 2013, 22:05:14 »
Und das von einem Neudeutschen? ;)

Übrigens haben Intelligenz und Bauernschlauheit nichts miteinander gemein.
So hatte bumm(s)-bumm(s)-Boris in der Vergangenheit echt Pech, was seine Triebe und seine Auswahl an Steuerberatern und Managern anbelangt.
Durch Intelligenz hat er sich nicht so wirklich ausgezeichnet.

Mad Dog
« Letzte Änderung: 16. November 2013, 22:46:56 von Mad Dog »
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Offline hair mess

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #33 am: 16. November 2013, 22:54:47 »
Zitat
wieviele der hier schreibenden User haben bisher das erreicht, was er erreicht hat?
Das erreicht, was er erreicht hat?
Was hat er denn erreicht?
Anderen ohne Sinn das Geld aus der Tasche gezogen?
Wenn das ein Erfolg ist?
Da hab ich schon weit über 1,5 Mio geschafft.
Aber fair und mit Rechtsgrundlage.
Nicht mit verrückten Ideen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline hair mess

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #34 am: 16. November 2013, 23:11:21 »
Mein guter Marc!

Boris Becker und Geld?
Und daran glaubst Du also auch?
Warum lässt er sich dann so erniedrigen?

Also Boris riecht nicht mehr nach Geld.
Und dein Geschreibsel nicht nach dem, was Du sogar bei Fitze vermutest.

Lasset jut sein, Bub.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline BlueOcean

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #35 am: 17. November 2013, 00:03:52 »
Oh Gott!

Der ist ja noch dusseliger als Manuel...
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 

Offline Bisakun

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #36 am: 17. November 2013, 08:11:44 »
Zitat
Sofern PF nicht auf seine Knie fällt, um Gnade winselt und das Gericht glaubhaft von seiner Reue überzeugt, wird sich da an dem Sachverhalt nix ändern.
Deswegen wird da entweder die Berufung nicht angenommen (falls das geht) oder einfach das Urteil bestätigt.
Ganz easy   :biggrin:
Die Berufung dürfte schon angenommen werden müßen, da PF zumindestens den Formfehler des angeblichen Fahrens ohne FE vorbringen kann-

Mähhhh, auch diesen Beweis hat PF schon in seinen Anträgen vorgebracht.
Knecht, das war einmal nix, setzen 6

Mal davon abgesehen, was ist denn das mit dem paraguanischen Führerschein für eine Nummer.
Eigentlich geht es PF doch um die "amtliche" Anerkennung seiner Führerschein-Bastellei und sonstiger Wahnvorstellungen (KRD, Bank, ... etc.)
Das mit dem paraguanischen Führschein kann in diesem Zusammenhang dann bestenfalls ein Plan B sein, falls das mit dieser Anerkennung so nicht richtig hinhauen will, um seinen königlichen Hintern vor dem Knast zu retten.
Unter diesem Gesichtspunkt wäre dann ein Plan C gar nicht so abwegig:
Wenn es allzu ernst wird: Geldsäckel, Hawaii-hemd und den Strohhut in den Koffer, seine Konkubinen an die Hand und ab nach Paraguay.

Diese Strategie hat er jedenfalls nicht aus seinem gern zitierten Bushido-Kodex/Buch der 5 Ringe, um nicht zu sagen:
Selbst ein Hund hätte da mehr Ehre im Leib.

Frage an die Juristen:
Die Strafe war ja 3 Monate Knast ohne Bewährung, Berufung hat da wohl keine aufschiebende Wirkung.
Das mit dem Haufen Kohle ud dem Grundstück im Ausland dürfte wohl bekannt sein.
Wieso wurde PF nicht dirket weggesperrt wegen Fluchtgefahr ?
Oder ist das Ermessenssache des Richters, nach dem Motto wegen 3 Monaten wird sich keiner aus dem Staub machen?
 

Offline Gerd Winter

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #37 am: 17. November 2013, 10:52:54 »
Etwas neidisch auf Boris Becker oder Lothar Matthäus?

Immerhin haben die beiden soviel Fähigkeiten wie die Geld haben, und davon haben beide genug.

Bist du einer von den beiden? Zuzutrauen wär's ihnen.
DER KÖNIG IST NACKT!
 

Offline Marc

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #38 am: 17. November 2013, 10:58:57 »
Mein guter Marc!

Boris Becker und Geld?
Und daran glaubst Du also auch?
Warum lässt er sich dann so erniedrigen?

Also Boris riecht nicht mehr nach Geld.


Becker wird immer Geld haben.
Der ist soetwas wie eine "deutsche Ikone", jemanden, den man nicht untergehen lassen wird.
Selbst einem Harald Juhnke hatte man immer wieder seine Alkohol Eskapaden verziehen.

das deutsche Volk braucht eben so seine "Maskottchen", und Leuten, denen man dann alles wieder verzeiht.

Hoeness und Christian Wulff werden da keine Ausnahmen machen.

Selbst wenn Boris Becker alles verlieren würde, und müsste seine Mercedes aus einem Wohnwagen auf der grünen Wiese verkaufen müssen, so würde es immer noch genug Leute geben, die gerade dann bei Ihm kaufen würden, nur weil es ein "Becker Mercedes" ist.

Vielleicht müsste er dann persönlich alles handsignieren, aber die Leute hätten und behalten das, was die wollen.



 

Offline Marc

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #39 am: 17. November 2013, 11:28:52 »

So, nun genug geschrieben über Becker & Co.
Denn das Threadthema ist und bleibt diese Führerscheingeschichte, die ansich sehr interessant ist.






Mähhhh, auch diesen Beweis hat PF schon in seinen Anträgen vorgebracht.
Knecht, das war einmal nix, setzen 6

Das kann sein.
Ich war nicht bei der Gerichtsverhandlung anwesend.

Zitat
Frage an die Juristen:
Die Strafe war ja 3 Monate Knast ohne Bewährung, Berufung hat da wohl keine aufschiebende Wirkung.
Das mit dem Haufen Kohle ud dem Grundstück im Ausland dürfte wohl bekannt sein.
Wieso wurde PF nicht dirket weggesperrt wegen Fluchtgefahr ?
Oder ist das Ermessenssache des Richters, nach dem Motto wegen 3 Monaten wird sich keiner aus dem Staub machen?

Doch, Berufung hat aufschiebende Wirkung, wenn das Urteil aus dem ersten Rechtszug
(Amtsgericht) nicht rechtskräftig ist.

Und durch fristgerechtes Einlegen der Berufung binnen einer Woche ist das der Fall.

Und da die Sache ansich kompliziert und einmalig ist, könnte es sogar sein, dass PF einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommt.

Dieses ist zwar nicht unbedingt erforderlich, da ja offensichtlich nur PF gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, und nicht die Staatsanwaltschaft.

Wie gesagt,  ich sehe hier sogar durchaus gute Erfolgsaussichten, da möglicherweise das AG die Beweisanträge des PF nicht in ausreichender Form gewürdigt hat hinsichtlich des doch gültigen ausländischen Führerscheines.

Alleine das könnte ein gewiefter Advocat schon als Formfehler des AG rügen, und der Fall müsste dann wieder an das AG zurückgegeben werden, d.h. Möglicherweise neu verhandelt.

ich kann mir gut vorstellen, dass eine Einstellung des Verfahrens beim LG herauskommen könnte.

Peter F. Soll ja -wenn man den Medienberichten Glauben schenken darf- schon einmal wegen Fahrens mit falschen und selbstgebastelten Kennzeichen vor Gericht gestanden haben.
Auch dieses Verfahren soll ja dann von einem Landgericht eingestellt worden sein, nachdem eine verurteilung vor einem Amtsgericht  stattgefunden hatte.

Mithin schon irgendwie nachvollziehbar, wenn Herr F. Sein Fahrzeug haftpflichtversichert hatte, so dass zumindestens der Straftatbestand dann herausgefallen wäre, und nur noch der Vorwurf eines nicht ordnungsgemäss zugelassenen Fahrzeuges im Raume gestanden hätte, was ansich wieder eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die, sobald keine verfolgungshemmenden Massnahmen eingeleitet wurden, nach 3 Monaten verjährt.

*********************************************************************************

Ich bitte die Verfasser von neuen Beiträgen, doch bitte beim Thread-Thema zu bleiben, denn Beiträge über Becker & CO. Bringen hier nichts.

Ich bin selber im Besitz einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis seit 1980, mit der ich auch schon jahrelang Autofahre.

Für mich persönlich ist dieses Thema sehr interessant, da ich etwas dazulernen kann, und konstruktive Kritik ist natürlich willkommen.

 

Emil Nordström

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #40 am: 17. November 2013, 11:52:58 »
Ich bin selber im Besitz einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis seit 1980, mit der ich auch schon jahrelang Autofahre.
Dann dürfte diese schon längst keine Gültigkeit mehr besitzen.
 

Offline Marc

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #41 am: 17. November 2013, 12:44:36 »
Ich bin selber im Besitz einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis seit 1980, mit der ich auch schon jahrelang Autofahre.
Dann dürfte diese schon längst keine Gültigkeit mehr besitzen.

Doch, der FS ist gültig...
 

Emil Nordström

  • Gast
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #42 am: 17. November 2013, 13:03:55 »
Der Führerschein oder die Fahrerlaubnis? :D Nachtigall ick hör dir trapsen.  :walk:
 
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Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #43 am: 17. November 2013, 14:38:10 »

Frage an die Juristen:
Die Strafe war ja 3 Monate Knast ohne Bewährung, Berufung hat da wohl keine aufschiebende Wirkung.
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1. Selbstverständlich hat die Berufung, wie Marc richtig anmerkt,  aufschiebende Wirkung. Du kannst einen Menschen (außer bei U-Haft) nur mit rechtskräftigem Urteil einsperren
2. Fluchtgefahr würde unter Umständen vorliegen, es muss jedoch eine Strafe von mindestens einem Jahr drohen, sonst gibt es keinen Haftbefehl.
3. Der Haftbefehl hätte von StA beantragt werden müssen.


Zitat von: Marc
Und da die Sache ansich kompliziert und einmalig ist, könnte es sogar sein, dass PF einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommt.

Das ist Unsinn. Die Sache ist in keiner Weise kompliziert, es ist nicht ersichtlich, dass eine Verteidigung notwendig ist, weil wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, daß sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. , § 140 Abs. 2 StPO.
Außerdem liegt auch keiner der übrigen Fälle der notwendigen Verteidigung, § 140 AB.s 1 Nrn. 1-6 StPO vor.

Zitat von: Marc
Wie gesagt,  ich sehe hier sogar durchaus gute Erfolgsaussichten, da möglicherweise das AG die Beweisanträge des PF nicht in ausreichender Form gewürdigt hat hinsichtlich des doch gültigen ausländischen Führerscheines.

Alleine das könnte ein gewiefter Advocat schon als Formfehler des AG rügen, und der Fall müsste dann wieder an das AG zurückgegeben werden, d.h. Möglicherweise neu verhandelt.

Bitte, bitte Marc enthalte Dich juristischer Mutmaßungen; deine diesbezüglichen Ausführungen, die so klingen sollen, als hättest Du Ahnung, tun so weh.

1. Es gibt keine "gewieften Advocaten", sondern nur mehr oder weniger fähige Rechtsanwälte.
2. Fitze ist im Berufungsverfahren. Da werden nicht (wie in der Revision) Formfehler der Vorinstanz geprüft, sondern der Fall komplett noch einmal verhandelt. Eine Zurückverweisung in der Berufungsinstanz gibt es nicht, weil es eine sog. Tatsacheninstanz ist. In der Berufung kann Fitze dann alle "Beweise", von denen er meint, dass  sie das Amtsgericht nicht gewürdigt hätte, erneut vorlegen.
Meine Prognose, die nicht sonderlich gewagt ist: Das Urteil wird im wesentlichen bestätigt werden, die einzige Frage, die in der Berufung anders entschieden werden könnte, ist die, ob abweichend von der Regel die kurze Freiheitsstrafe tatsächlich vollstreckt werden muss, oder ob die Zahlung von 90 Tagessätzen ausreicht. Allerdings würde das letztlich nichts ändern, denn Fitze wird die Strafe nicht bezahlen und dann gibt es eben Ersatzfreiheitsstrafe.

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #44 am: 17. November 2013, 19:31:06 »
Das Chaos hat die rechtliche Seite ja recht zutreffend dargestellt.

Und da die Sache ansich kompliziert und einmalig ist, könnte es sogar sein, dass PF einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommt.

Ein Verfahren wegen fahrens ohne Fahrerlaubnis ist weder kompliziert, noch einmalig. Einmalig und kompliziert zu verstehen sind höchstens des Gottkönigs Pamphlete, aber die würde er ja sicherlich auch mit Verteidiger weiter schicken...  ;D

Ansonsten verweise ich auf die Ausführungen des Chaos...

Wie gesagt,  ich sehe hier sogar durchaus gute Erfolgsaussichten, da möglicherweise das AG die Beweisanträge des PF nicht in ausreichender Form gewürdigt hat hinsichtlich des doch gültigen ausländischen Führerscheines.

Dass DU da Erfolgsaussichten siehst, glaub ich dir. Da du aber hier schön deine juristische Ahnungslosigkeit offenbarst, geb ich nicht viel auf deine Vorhersagen...

Du hast ja nichtmal verstanden, dass es nicht um die Frage eines gültigen ausländischen Führerscheins geht, sondenr um die Frage der Existenz einer inländischen Fahrerlaubnis (gleichzusetzen mit dem Recht, von einer ausländischen FE im Inland Gebrauch zu machen).

Alleine das könnte ein gewiefter Advocat schon als Formfehler des AG rügen, und der Fall müsste dann wieder an das AG zurückgegeben werden, d.h. Möglicherweise neu verhandelt.

ich kann mir gut vorstellen, dass eine Einstellung des Verfahrens beim LG herauskommen könnte.

Nach welcher Vorschrift? Ich frag nur mal, ich glaube eh nicht dran, aber es interessiert mich, an was für eine Einstellung du denkst...

Mithin schon irgendwie nachvollziehbar, wenn Herr F. Sein Fahrzeug haftpflichtversichert hatte, so dass zumindestens der Straftatbestand dann herausgefallen wäre, und nur noch der Vorwurf eines nicht ordnungsgemäss zugelassenen Fahrzeuges im Raume gestanden hätte, was ansich wieder eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die, sobald keine verfolgungshemmenden Massnahmen eingeleitet wurden, nach 3 Monaten verjährt.

Ist natürlich schwer, genaue Aussagen zu treffen, bei den wenigen Informationen, die hier vorliegen (MANUEL! SCANNEN!), aber ich vermute, es ging viel mehr um die Frage, ob eine Urkundenfälschung vorliegt (KfZ + Kennzeichen = zusammengesetzte Urkunde). Das LG hat die Fitze-Fatze-Kennzeichen wahrscheinlich so eingeordnet, wie die Ausweise: Als Kinderspielzeug, die nicht geeignet sind, einen amtlichen Eindruck zu erwecken...

Ich bin selber im Besitz einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis seit 1980, mit der ich auch schon jahrelang Autofahre.

Dazu ein paar Fragen:
1. Handelt es sich um einen EU-Staat?
2. besteht eine inländische Fahrerlaubnis?