Umfrage

Jetzt mitraten: Welche Strafen blühen "König" Fitzek in den drei Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein?

Drei Mal Freispruch wegen erwiesener Immunisierung (DDR-Impfpass wurde vorgelegt)
4 (10.8%)
Dessau: 3 Monate auf Bewährung; Hof: 6 Monate auf Bewährung; Wittenberg: 18 Monate ohne Bewährung
4 (10.8%)
Drei Mal mit zwei Würfeln Monate Haftstrafe zur Bewährung und richterliche Ermahnungen
2 (5.4%)
Wittenberg: Verfahrensfehler und Einstellung; Dessau: Vier Wochen zur Bewährung; Hof: 12 Monate ohne Bewährung
13 (35.1%)
Drei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre bei Feststellung der besonderen Dämlichkeit des Angeklagten
4 (10.8%)
Urteil mit Gesamtstrafenbildung: 24 Monate; versuchte Flucht im Wasserauto von Polizeihündin Larissa vereitelt
10 (27%)

Stimmen insgesamt: 27

Umfrage geschlossen: 23. Februar 2016, 23:31:18

Autor Thema: Gerichtsverfahren Führerschein  (Gelesen 164486 mal)

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Offline Mad Dog

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #15 am: 23. Oktober 2013, 09:35:22 »
Hi.

Zitat
Ich jedensfalls hoffe, Fitze-Fatze erscheint auch zur Berufungsverhandlung persönlich,

Straftermine finden immer in Anwesenheit des Angenagten statt, sofern dieser nicht während eines Sitzungstermines verhaltensbedingt von der Teilnahme ausgeschlossen wird.
Letzteres ist jedoch nur im Extremfall möglich.
Also kommt die Flitz♥♥♥, oder ihm wird dabei geholfen, zu kommen. ;D
Notfalls mit Auslieferungsersuchen an Paraguay (sofern ein entsprechendes Abkommen besteht, ich nix wissen tun).

Interessant wäre für mich im Falle seiner im Video ja schon angekündigten Flucht (vermutlich inkl. "Staatsschatz"), wie seine Jünger darauf reagieren würden.
So ganz plötzlich ohne jemanden, der ihnen ihre Meinung bildet, der ihnen den Hintern abwischt (oder ihnen zumindest erzählt, wie der Hintern abzuwischen ist), staatenlos, obdachlos,  weinend, verhungernd und verdurstend.  :o :P :o

Greetz
Mad Dog
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Offline use77

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #16 am: 23. Oktober 2013, 10:55:07 »
Was zum Teufel ist „Beischel-Schei..e“, ein Wort, dass Imperatoris Fitzekus in jedem Satz zweimal unterbringt? ;)
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Emil Nordström

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #17 am: 23. Oktober 2013, 11:55:09 »
Was zum Teufel ist „Beischel-Schei..e“, ein Wort, dass Imperatoris Fitzekus in jedem Satz zweimal unterbringt? ;)
Beispielsweise? Sollten wir auch viel öfter verwenden! ;)
 

Offline Gerd Winter

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #18 am: 23. Oktober 2013, 18:03:42 »
Was zum Teufel ist „Beischel-Schei..e“, ein Wort, dass Imperatoris Fitzekus in jedem Satz zweimal unterbringt? ;)
Fitzespinneking spricht verschiedentlich undeutlich. Das mag an seinem anhaltinischen Dialekt liegen. Auch das Wort  Bundesrepublik Deutschland nuschelt er in Anlehnung an den verflossenen Erich Honecker als 'Bunnesreplschnd' daher. Das habe ich im Vice-Video auch nur aus dem Zusammenhang erschließen können.
DER KÖNIG IST NACKT!
 

Offline Marc

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #19 am: 16. November 2013, 01:05:18 »
Zum Thema Führerschein / Fahrerlaubnis und dem hier anhängigen Verfahren....

Soweit ich unterrichtet bin, hat Herr F. Eine deutsche Fahrerlaubnis, die er in Paraguay umgetauscht hatte, und diese Fahrerlaubnis aus Paraguay dann in die "königliche Fahrerlaubnis" umgetauscht, mit welcher er hier in Deutschland gefahren ist...

Somit unterliegt Herr F. , Da er eine gültige ausländische Fahrerlaubnis hat, nicht mehr dem deutschen Führerscheinrecht, sondern dem internationalen Führerscheinrecht...

Da Herr F. Auch meines Wissens nach kein Fahrverbot in Deutschland hat, darf er mit dieser ausländischen Fahrerlaubnis 6 oder 12 Monate in Deutschland fahren, und müsste dann diese ausländische Fahrerlaubnis wieder in einen Führerschein seines Landes indem er angemeldet ist,
Umtauschen.

Es sei denn, Herr F. Hat einen Hauptwohnsitz in Paraguay, dann darf er quasi unbegrenzt in Deutschland mit diesem Führerschein fahren...

Das "Problem" hier wäre nur, dass Herr F. Nicht diesen Führerschein aus Paraguay bei der Polizeikontrolle vorgelegt hatte ...

Bei der Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem zuständigen Amtsgericht ist Herr F. Zwar verurteilt worden, soweit ich aber die Zeitungsartikel gelesen habe, hat Herr F. Dagegen Berufung  eingelegt, die meiner Meinung nach auch Erfolgsversprechend  sein dürfte, wenn Herr F. Dann den Führerschein aus Paraguay vorlegt, welcher am "Tattage" bereits in seinem Besitz gewesen sein müsste und auch gültig...

Die weiteren "Nebenstrafen" wie das zu schnelle Fahren könnten dann als Ordnungswidrigkeit bereits verjährt sein, und dürften dann wegen dem eintretenden Strafklageverbrauch auch nicht mehr geahndet werden....

So jedenfalls könnte ich mir eine Verteidigungsstrategie in einer Berufungsverhandlung  vorstellen,
Die durchaus erfolgsversprechend sein könnte....

Mithin denke ich, dass der ganze Medienrummel auch bewusst herausprovoziert worden ist, denn wie sollen denn die Medien von einem Einspruch gegen einen Strafbefehl Kenntnis erhalten, zumal es sich bei der Tat keineswegs um ein Verbrechen, sondern allenfalls höchstens um ein Vergehen handelt...

Jedenfalls meiner Meinung nach sehr geschickt gemacht, und Herr F. Braucht sich mit seiner ausländischen Fahrerlaubnis keine Sorgen um mögliche Repressalien einer deutschen Führerscheinstelle Sorgen zu machen, welche nun nicht (mehr) für ihn zuständig ist...

Ihr könnt von mir aus über Herrn F. Lachen, aber ich halte Herr F. Für einen sehr intelligenten Menschen, der die meisten hier im Forum "in die Tasche stecken" kann...

Grüsse....

Marc  O:-) O:-)
 

Offline Bisakun

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #20 am: 16. November 2013, 03:18:04 »
Ich bin kein Jurist, daher bleibt mir nur der Blick in meine Glaskugel.

War es nicht so, dass er das mit dem Führschein ja schon in seinem Beweisantrag bei Gericht vorgebracht hat ?
Würde mich auch wundern, dass ein Typ wie PF, der jeden und alles mit seitenlangen Thesen zu textet, solch ein "As" in der Hinterhand behält.

Sofern PF nicht auf seine Knie fällt, um Gnade winselt und das Gericht glaubhaft von seiner Reue überzeugt, wird sich da an dem Sachverhalt nix ändern.
Deswegen wird da entweder die Berufung nicht angenommen (falls das geht) oder einfach das Urteil bestätigt.
Ganz easy   :biggrin:

PF wird das ganze dann halt wieder so hinstellen, ...
- dass das böse System sich an sein eigenes Gestzt nicht hält
- das es sich jetzt zeigen kann, wie stabil seine Gemeinschaft ist, die er ja aufgebaut hat
- er eh schon immer mal ein Buch schreiben wollte
 

Offline Noldor

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #21 am: 16. November 2013, 07:29:20 »
Zitat
Es sei denn, Herr F. Hat einen Hauptwohnsitz in Paraguay, dann darf er quasi unbegrenzt in Deutschland mit diesem Führerschein fahren...

Dann hätte der Imperator Fiduziar ja seinen Wohnsitz nicht im Königreich. Ist er denn schon im Exil?
 

Offline Sauwutzel

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #22 am: 16. November 2013, 09:55:33 »
Zitat
...aber ich halte Herr F. Für einen sehr intelligenten Menschen...

Verwechsel bitte nicht einen narzistischen egomanischen Größenwahn mit Intelligenz.
"Die Menschen sind unser bestes Gut." (unbekannter Kannibale)
 

Offline hair mess

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #23 am: 16. November 2013, 09:58:43 »
So ist es. Irgendwo glaube ich gelesen zu haben - war es bei Manuel im alten Forum oder doch anderswo - dass PIF in der Schweiz gemeldet sei. Wer weiß die Quelle? Also ist er im Exil. Wenn man es humoristisch so sehen will.
Doch versetzen wir uns mal in PIFs Gedankenwelt. Er konstruiert ja anders. Für seine Gedankenwelt hat er sich aus der Bundesrepublik ab und außerhalb der EU wieder angemeldet. Somit ist er für seine Gedankenwelt erst mal aus der BRD draußen. Dann hat er sein Königreich gegründet und sich bei seiner  :'( Meldebehörde wieder angemeldet.

Durch die Zwischenschaltung der Schweiz hat er das für ihn und uns bestehende Dilemma (soviel den üblichen Selbstverwalter übersteigende Intelligenz traue ich ihm zu, ansonsten ist es nur narzistischer egomanischer Größenwahn  ;D) des üblichen Selbstverwalters umgangen, bei dem sich außer der unwirksamen Rückgabe des Personalausweises nichts geändert hat, seiner Gestaltungsmeinung entsprechend umgangen.  :))
Die Rückgabe des Personalausweises hat ja jetzt entgegen der Rückgabe des Führerscheins keine wirkliche Bedeutung, da der Perser (man verzeihe mir die jugendsprachliche Abkürzung) nun mal weder Lebensberechtigung als natürlicher Mensch noch Personalzugehörigkeit noch Staatsangehörigkeit belegt und Du das Alles hast oder nicht hast, unabhängig vom Besitz des Persers.
Der Führerschein beinhaltet, wie wir - mittlerweile auch PIF - gelernt haben, auch die Fahrerlaubnis.
Wer seinen Führerschein zurückgibt, verzichtet auf seine Fahrerlaubnis.  :)) :)) :)) :))
Wer den Perser zurückgibt verzichtet auf Nichts.  :o

Nun meint unser PIF der deutschen Gerichtsbarkeit und Zuständig entronnen zu sein.
Fehlschluss. Eine Abmeldung ins Ausland hat einen Vorteil. Zugegebenermaßen.  >:D
Doch mehr für die Behörden als für die Leute selbst.
Mit wem, von diesem Geschwemme sich die Behörden beschäftigen wollen, bestimmen sie selbst.  >:D >:D
Wer nicht wichtig (systemrelevant - ja, das gibt es nicht nur bei Banken) ist, wird auch von Behörden relativ bewußt übersehen. Das machen Mitarbeiter aus Selbstschutz. Bei zunehmender Personaleinsparung macht man sich nicht mit Allem Arbeit. Die dadurch aufkommende Unschärfe versucht man durch statistische Verfahren wie Volkszählungen zu vermeiden.  :-\
 
Ich verweise hier, erneut abschweifend, auf den aktuellen Vorgang GURLITT, den Kunstsammler und Verkäufer, den die Behörden erst ins Visier genommen haben, als irgendwer seine Bilder überraschenderweise nicht mit Schwarzgeld sondern mit ehrlich verdienten, harten Euros bezahlt hat. Davor fiel er als nicht systemrelevant gar nicht auf.

Von dieser Arbeitsweise der Behörden hat unser PIF lange profitiert. Ein kleiner Esoterikladen mit verschwurbelter Organisation hat Niemanden - weder Ordnungs-, noch Stadtsteuer- , noch Finanz-, noch sonst irgendein -amt interessiert. Hieraus hat er sich eine Billigung geschwurbelt.  :P
Wer einmal schwurbelt, schwurbelt weiter.  :P
Nun, da er verschiedentlich in die Belange des Staates eingreift, greift auch der Staat ein.  >:D >:D
Leider ziehen noch nicht Alle an einem Strang. Für manche ist er noch nicht wichtig genug.
Aber je wichtiger er sich macht, 8) desto mehr wird er merken, dass das keine Behörde mitmacht.  >:D

Früher lief man beim Staat hart gegen die Wand. Heute im Compliance-orientierten, schlanken System läuft man gegen gepolsterte Wände, aber die Wände sind da.
Das Fehlen der klaren Grenze durch die weich gepolsterten Wände erinnert nicht zufällig an eine Gummizelle, wo sich Leute, die die Wände immer wieder erproben, aus der Sicht der zu Realismus befähigten Mitmenschen auch befinden. Die Zwangsjacke verquerer Ansichten haben sie sich selbst angezogen.

Zurück zu, ich zitiere mich selbst ist diesem Beitrag:
Zitat
Nun meint unser PIF der deutschen Gerichtsbarkeit und Zuständig entronnen zu sein.

Doch kann er weder auf unserem Staatsgebiet einen eigenen Staat gründen, noch kann er ignorieren, dass die Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit von Behörden mehr die Bewohner und Nutzer unseres Staates trifft als lediglich unsere Staatsangehörigen oder gar nur die, die sich als solche fühlen. Ich verweise auf Lex spezialis   :-* aller Art. Kündigen kann man nur intern, für die eigene "Seele". Extern bleibt das unwirksam.  :'( 

Was kann er und was tut er denn wirklich?  :-\  :'(
Er stellt Regeln für Leute auf, die sich ihm freiwillig unterwerfen. Und er versucht diese auch durchzuziehen. Dann verlassen halt wieder ein paar sein Königreich. Manche leben in einer Doppelorganisation. Sie leben und arbeiten außerhalb des Königreichs und finanzieren den PIF über die Engel und die Reichsbank. Und wenn sie nicht mehr an PIF glauben, ist ihr Geld verloren. So übrigens auch. Weil Pif über den Einsatz und die eventuelle Rückgabe des Geldes entscheidet. Außer er meint schneeballsystemartig Leute durch Rückzahlungen bei der Stange halten zu können.
 
Ich wende mich sonst nicht an Manuel. Aber jetzt: MANUEL, tun Dir diese Leute nicht leid? Die dann desillusioniert und ohne Geld dastehen. Du erwartest eine "freie" Entscheidung zu PIF und dann die bedingungslose Unterwerfung. Was sonst bedeutet, dass der, der den Weg nicht gehen will, wieder "frei" gehen kann? Frei von Illusionen, frei von Zukunft, frei von Geld? Schämst Du Dich nicht?  :-[ :-[ :P

Zurück zu, ich zitiere mich selbst ist diesem Beitrag:
Zitat
Nun meint unser PIF der deutschen Gerichtsbarkeit und Zuständig entronnen zu sein.

In die Gedankenwelt von PIF versetzt - ja ich traue mir das aus meiner in Esoterischer Vergangenheit erworbenen und angeborenen Empathie heraus zu, nicht nur Fitze hat "übernatürliche" Fähigkeiten -, wird er auch andere Gläubige für den gleichen Weg über die Schweiz bewegt haben. Zumindest wirkt Saskia   :-*in einem Maße von Fitzek "beseelt" oder was auch immer, dass sie den gleichen Weg gegangen sein wird und nahezu hörig alles in einem Studium gelernte über Bord geworfen hat.

Das wäre jetzt ein guter Schlusssatz. Doch erfordert mein Schreibdurchfall noch zwei Anmerkungen.
Die Aussage, Jemand habe BWL oder irgendwas Anderes studiert, sagt weder aus, dass dieser Jemand BWL oder irgendetwas Anderes abgeschlossen noch, ob er  BWL oder irgendetwas Anderes auch verstanden hat.

Hat jemand die Möglichkeit das von mir Gesagte zu Saskias Weg über die Schweiz zu verifizieren? Ich hätte hierzu keine Angst. Mein Gefühl beim Schreiben und beim Vertiefen in ihre Posings ist zu gut.
Auch zur Hörigkeit wäre eine Verifizierung gut. Wohnt denn niemand in der Nähe von Ulm? Da müssen die Bigells ja irgendwo herkommen. Und wenn man bedenkt, dass sich, wissenschaftlich belegt, jeder Weltbewohner zu jedem anderen Weltbewohner über höchstens sechs Ecken einen Kontakt aufbauen kann, müsste doch auch ein Kontakt zu den Bigells möglich sein, um zu erfahren, was die von Saskias Ausflug halten.

So! Schreibdurchfall beendet. Ihr seid dran.
« Letzte Änderung: 16. November 2013, 10:56:05 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Emil Nordström

  • Gast
Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #24 am: 16. November 2013, 10:31:47 »
Soweit ich unterrichtet bin, hat Herr F. Eine deutsche Fahrerlaubnis, die er in Paraguay umgetauscht hatte, und diese Fahrerlaubnis aus Paraguay dann in die "königliche Fahrerlaubnis" umgetauscht, mit welcher er hier in Deutschland gefahren ist...

Somit unterliegt Herr F. , Da er eine gültige ausländische Fahrerlaubnis hat, nicht mehr dem deutschen Führerscheinrecht, sondern dem internationalen Führerscheinrecht...
Falsch. In Deutschland muss er sich an deutsche Gesetze halten. Ist die Fahrerlaubnis in Deutschland weg, hilft ihm auch keine andere.

Da Herr F. Auch meines Wissens nach kein Fahrverbot in Deutschland hat, darf er mit dieser ausländischen Fahrerlaubnis 6 oder 12 Monate in Deutschland fahren, und müsste dann diese ausländische Fahrerlaubnis wieder in einen Führerschein seines Landes indem er angemeldet ist,
Umtauschen.
Er hat keine Fahrerlaubnis und darf deshalb kein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen. Punkt.

Mithin denke ich, dass der ganze Medienrummel auch bewusst herausprovoziert worden ist, denn wie sollen denn die Medien von einem Einspruch gegen einen Strafbefehl Kenntnis erhalten, zumal es sich bei der Tat keineswegs um ein Verbrechen, sondern allenfalls höchstens um ein Vergehen handelt...
Ach komm? Absichtlich? Ja, aber von Fitzek höchstselbst!

Jedenfalls meiner Meinung nach sehr geschickt gemacht, und Herr F. Braucht sich mit seiner ausländischen Fahrerlaubnis keine Sorgen um mögliche Repressalien einer deutschen Führerscheinstelle Sorgen zu machen, welche nun nicht (mehr) für ihn zuständig ist...
Niedlich. Repressalien findest du neben vielem im KRD. Deutsche Behörden machen so etwas nicht. Es ist übrigens völlig unerheblich in welchem Land er eine Fahrerlaubnis zu haben glaubt. Wenn die deutschen Behörden ihm diese entzogen haben, darf er in Deutschland kein Auto fahren.
http://www.tuev-nord.de/de/allgemeine-infos/auslaendische-fuehrerscheine-8742.htm

Ihr könnt von mir aus über Herrn F. Lachen, aber ich halte Herr F. Für einen sehr intelligenten Menschen, der die meisten hier im Forum "in die Tasche stecken" kann...
Das verstehst du falsch, wir lachen nicht über ihn. Wir wollen Menschen davon abbringen Geld und Zeit zu verlieren, wenn sie einem größenwahnsinnigen Irren hinterherlaufen.
In die Tasche stecken kann er nur völlig ungebildete und/oder naive Leute. Davon findest du hier im Forum höchstens zwei und die scheinen dem KRD zugeneigt zu sein.
 

Offline Gerd Winter

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #25 am: 16. November 2013, 10:49:45 »
@Marc  Lasst doch wieder den Manuel ran. An den hatten wir uns schon gewöhnt. Deine Thesen sind zwar auch nicht besser, aber Manuel ist putziger als du.
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Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #26 am: 16. November 2013, 11:40:26 »

Es sei denn, Herr F. Hat einen Hauptwohnsitz in Paraguay, dann darf er quasi unbegrenzt in Deutschland mit diesem Führerschein fahren...


Tja Marc, an linke Brüder wie deinen Chef haben deutsche Gesetzesmacher natürlich auch gedacht, weshalb es im Fahrerlaubnisrecht der BR Deutschland nicht auf einen "Hauptwohnsitz" ankommt. Hier ist der "ordentliche Wohnsitz" maßgeblich, den man in §7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorsorglich gleich mitdefiniert hat:

Zitat
§ 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland
(1) Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt.

Es kommt also nicht auf eine (behauptet) formale Rechtsposition an, sondern auf die faktischen Lebensumstände.  Diese lassen sich aufgrund der eitlen Selbstdarstellung Fitzes für jeden sogar aus dem Internet nachvollziehen.
Somit gilt für seine angebliche paraguayanische Fahrerlaubnis:

Zitat
§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. .....
Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate.


Wie oft (nicht oft!) Fitzelchen an seinen angeblichen Hauptwohnsitz zurückkehrt, lässt sich ohne weiteres aus seinem Reisepass (den er unzweifelhaft noch besitzt) ersehen.
Zusammenfassend: Fitzek ist Deutscher, er hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, somit nützt ihm der Besitz einer ausländischen  Fahrerlaubnis nichts. Die deutsche Fahrerlaubnis hat er zurückgegeben (fail!), also: Fahren ohne Fahrerlaubnis, das Urteil wird, jedenfalls was den Strafgrund angeht, in der Berufung halten.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Gerd Winter

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #27 am: 16. November 2013, 11:53:46 »
Keine Paranoia! Aber, der Name Marc taucht auch stets auf den irrsinnigen Blogseiten über den unaussprechlichen Robert mit auf. U.U haben wir es hier wieder mit Spam zu tun.
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Offline Das Chaos

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #28 am: 16. November 2013, 15:27:30 »

...aber ich halte Herr F. Für einen sehr intelligenten Menschen, der die meisten hier im Forum "in die Tasche stecken" kann...


Das ist eine Meinung, die Dir keiner nehmen will, aber wohl von den wenigsten geteilt werden wird; ich persönlich bin der Ansicht, dass ich selbst weitaus intelligenter bin als Fitzek und ihn in die Tasche stecken kann. In Ermangelung geeigneter Instrumente hier im Forum, den Wahrheitsgehalt beider Aussagen zu objektivieren, muss man feststellen es steht hier Aussage gegen Aussage.
Vielleicht kannst Du Deine Aussage aber präzisieren und objektivierbare Anzeichen für eine überragende Intelligenz Fitzeks darlegen. In diesem Forum wurden in 20 Themenbereichen mit über 500 Beiträgen Belege zusammengetragen, welche eher nicht für eine besondere Intelligenzleistung des eitlen Königdarstellers sprechen. Du musst verstehen, dass angesichts dieser erdrückenden Beweislage eine einzige Behauptung Deinerseits wohl nicht ausreichen wird, uns umzustimmen.
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Offline Marc

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Re: Gerichtsverfahren Führerschein
« Antwort #29 am: 16. November 2013, 20:48:36 »
Ich bin kein Jurist, daher bleibt mir nur der Blick in meine Glaskugel.

War es nicht so, dass er das mit dem Führschein ja schon in seinem Beweisantrag bei Gericht vorgebracht hat ?


Das weiß ich nicht, da ich bei der Hauptverhandlung nicht anwesend war.

Zitat
Würde mich auch wundern, dass ein Typ wie PF, der jeden und alles mit seitenlangen Thesen zu textet, solch ein "As" in der Hinterhand behält.

wer die bessere Taktik und Strategie bei Gericht hat, gewinnt meistens ;)

Zitat

Sofern PF nicht auf seine Knie fällt, um Gnade winselt und das Gericht glaubhaft von seiner Reue überzeugt, wird sich da an dem Sachverhalt nix ändern.
Deswegen wird da entweder die Berufung nicht angenommen (falls das geht) oder einfach das Urteil bestätigt.
Ganz easy   :biggrin:

Die Berufung dürfte schon angenommen werden müßen, da PF zumindestens den Formfehler des angeblichen Fahrens ohne FE vorbringen kann-

Zitat
PF wird das ganze dann halt wieder so hinstellen, ...
- dass das böse System sich an sein eigenes Gestzt nicht hält
- das es sich jetzt zeigen kann, wie stabil seine Gemeinschaft ist, die er ja aufgebaut hat
- er eh schon immer mal ein Buch schreiben wollte

- dass System ist sicherlich nicht "böse", jedoch hält es sich ebenso wenig an eigene Gesetze, soweit diese nicht umgangen bzw. wie es im Juristendeutsch "geheilt" werden können.

- es ist doch schön, wenn man eine Gemeinschaft hat, die hinter einen steht.
Das sind Werte, die heute oftmals verloren gegangen sind - leider.

- das Buch wäre interessant, und lesenswerter als so mancher "Lindenstrassen Quatsch"

Zitat
Es sei denn, Herr F. Hat einen Hauptwohnsitz in Paraguay, dann darf er quasi unbegrenzt in Deutschland mit diesem Führerschein fahren...

Dann hätte der Imperator Fiduziar ja seinen Wohnsitz nicht im Königreich. Ist er denn schon im Exil?

Es gibt auch mehrmalige Wohnsitze / Nebenwohnsitze / Hauptwohnsitze usw.

Berühmte Persönlichkeiten wie Boris Becker u.a. haben uns allen das schon vorgemacht, wie das geht.

Zitat
...aber ich halte Herr F. Für einen sehr intelligenten Menschen...

Verwechsel bitte nicht einen narzistischen egomanischen Größenwahn mit Intelligenz.

Narzismus ist eine Umschreibung einer gewissen Persönlichkeit, und hat nichts mit Intelligenz zu tun.

Wäre PF nicht intelligent, so hätte er nicht diese öffentliche Publicity in den Medien erreichen können, und so hätte er auch nicht
die berühmten 1.5 Millionen €€ verbuchen können, die ihm immerhin nicht gerade wenige Leute gezahlt hätten.

Wer hier im Forum hat das bisher erreichen können?
Ich jedenfalls habe keine 1.5 Millionen €€ auf meinem Konto.


Der Führerschein beinhaltet, wie wir - mittlerweile auch PIF - gelernt haben, auch die Fahrerlaubnis.

Nicht ganz richtig:
Der Führerschein ist der "Technische Nachweis", ein Fahrzeug sicher von Punkt A nach Punkt B zu bewegen, und hat nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun.

Bewegt sich z.B. Jemand mit gültigem und anerkannten Führerschein immer und immer wieder "Neben den Schuhen", soll heißen, dass er immer wieder Verkehrsverstöße begeht,
so wird ihm irgendwann einmal das Recht entzogen, ein Fahrzeug zu führen.

Eine solche Maßnahme wird in Deutschland in der Regel bei Führerscheininhabern eines Deutschen Führerscheines mit dem Entzug und Beschlagnahme (Wegnahme) dieses Führerscheines zum Ausdruck gebracht.
Rechtslich auch OK, da das Dokument Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist, und der Autofahrer nur im Besitz sein kann.

Hat derjenige jedoch ein ausländisches Dokument, so darf ihm die Deutsche Behörde dieses Dokument nicht wegnehmen (Eigentümer ist der ausstellende Staat), sondern höchstens ein Fahrverbot in diesem
ausländischen Dokument vermerken, und MUSS den Führerschein dann wieder aushändigen.

[/quote]


Wer seinen Führerschein zurückgibt, verzichtet auf seine Fahrerlaubnis.  :)) :)) :)) :))

[/quote]

Soweit ich informiert bin, hat PF den deutschen Führerschein in Paraguay in einen Paraguay FS umgetauscht.
also rechtlich gesehen keine Rückgabe, sondern ein Umtausch so, wie man in den USA auch €€ gegen $$ umtauscht, um dort am Zahlungsverkehr teilnehmen zu können.
Macht das denn die $$ in Deutschland ungültig, wenn ich solche in der Tasche habe? :-\

Wäre ich jedoch PF gewesen, so hätte ich in Paraguay gleich einen neuen Führerschein erworben, denn der soll in Paraguay nur ca. $ 10.oo kosten und an einem Tage erledigt sein.

Das wäre noch schlauer gewesen ;)

Zitat

Von dieser Arbeitsweise der Behörden hat unser PIF lange profitiert. Ein kleiner Esoterikladen mit verschwurbelter Organisation hat Niemanden - weder Ordnungs-, noch Stadtsteuer- , noch Finanz-, noch sonst irgendein -amt interessiert. Hieraus hat er sich eine Billigung geschwurbelt.  :P
Wer einmal schwurbelt, schwurbelt weiter.  :P
Nun, da er verschiedentlich in die Belange des Staates eingreift, greift auch der Staat ein.  >:D >:D
Leider ziehen noch nicht Alle an einem Strang. Für manche ist er noch nicht wichtig genug.
Aber je wichtiger er sich macht, 8) desto mehr wird er merken, dass das keine Behörde mitmacht.  >:D


soll also heißen, wer zuviel Wahrheit (auf-)schwurbelt, auf den wird der Staat aufmerksam.

Da ist was wahres dran.

Zitat

Er stellt Regeln für Leute auf, die sich ihm freiwillig unterwerfen.

Genau :

Freiwillig.

Freiwillig, weil vielleicht viele von dem derzeitigen System enttäuscht sind.

Dann wäre  es doch im Umkehrschluß dieser unser Staat, welcher durch Rechtsunsicherheiten und auch soziale Ungerechtigkeiten einem PF die Leute in die Arme treibt.

Zitat
Hat jemand die Möglichkeit das von mir Gesagte zu Saskias Weg über die Schweiz zu verifizieren? Ich hätte hierzu keine Angst. Mein Gefühl beim Schreiben und beim Vertiefen in ihre Posings ist zu gut.
Auch zur Hörigkeit wäre eine Verifizierung gut. Wohnt denn niemand in der Nähe von Ulm? Da müssen die Bigells ja irgendwo herkommen. Und wenn man bedenkt, dass sich, wissenschaftlich belegt, jeder Weltbewohner zu jedem anderen Weltbewohner über höchstens sechs Ecken einen Kontakt aufbauen kann, müsste doch auch ein Kontakt zu den Bigells möglich sein, um zu erfahren, was die von Saskias Ausflug halten.

So! Schreibdurchfall beendet. Ihr seid dran.

Warum möchte hier jemand die Angehörigen von Saskia behelligen?
Das ist doch Kindergartengetaue wie aus der 1.Klasse mit dem "Blauen Brief" nach Hause.


Falsch. In Deutschland muss er sich an deutsche Gesetze halten. Ist die Fahrerlaubnis in Deutschland weg, hilft ihm auch keine andere.


Der juristsche Dreh und Angelpunkt ist und bleibt doch, ob PF die Fahrerlaubnis von irgendeinem Land entzogen worden ist zum Zeitpunkt der Tat.

Ist das nicht der Fall, so hatte er eine Fahrerlaubnis.

Dann könnte sich noch die (weitere) Frage stellen, ob PF in Deutschland ein Fahrverbot hatte, da Deutschland ihm ja keine Deutsche Fahrerlaubnis entziehen kann, die nicht da ist.

Ist dieses auch nicht der Fall (Fahrverbot), so hat sich PF weder dem Fahren ohne Führerschein und weder dem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht, sobald er den
Führerschein aus Paraguay vorlegt.

Zugegeben hat er bislang der Behörde dadurch ein wenig "auf der Nase herumgetanzt".

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Er hat keine Fahrerlaubnis und darf deshalb kein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen. Punkt.


.....Komma..... Strich..... fertig ist die Antwort hinsichtlich der Fahrerlaubnis wie oben von mir gegeben.



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Ach komm? Absichtlich? Ja, aber von Fitzek höchstselbst!

Klar, das nennt sich kostenlose  PR auf Kosten der Medien, weil der Bürger solche Geschichten gerne liest, um darüber herzuziehen.
Dieses Forum und die Schreiber können sich auch nicht gerade dem entziehen.

Zitat
Niedlich. Repressalien findest du neben vielem im KRD. Deutsche Behörden machen so etwas nicht. Es ist übrigens völlig unerheblich in welchem Land er eine Fahrerlaubnis zu haben glaubt. Wenn die deutschen Behörden ihm diese entzogen haben, darf er in Deutschland kein Auto fahren.
http://www.tuev-nord.de/de/allgemeine-infos/auslaendische-fuehrerscheine-8742.htm

Nein, die Deutschen Behörden machen keine Repressialien.

Dinge wie Erzwingungshaft und Beugehaft z.B. sind alles Fabelwesen aus dem Reich der Gebrüder Grimm.

Und der TÜV (vormals ehem. Dampfklesselverein) betreibt nicht zufällig auch die MPU mit einer Durchfallquote von ø 80 % ???

Zitat
Das verstehst du falsch, wir lachen nicht über ihn. Wir wollen Menschen davon abbringen Geld und Zeit zu verlieren, wenn sie einem größenwahnsinnigen Irren hinterherlaufen.
In die Tasche stecken kann er nur völlig ungebildete und/oder naive Leute. Davon findest du hier im Forum höchstens zwei und die scheinen dem KRD zugeneigt zu sein.

OK, dann bringe doch einmal ein Rezept dafür, wie man die Bundesregierung davon abbringen kann, Milliarden €€ nach Griechenland zu schicken, wobei die Griechen dieses Zwangsgeld auch nicht haben wollen.

Wenn man hier PF als größenwahnsinnigen Irren bezeichnet, so wäre dieser nur ein Lehrling im Vergleich zu "Goldman Sachs" die mit wahrhaft größenwahnsinnigen Krediten das Land Griechenland in diese
künstliche Krise bewußt und absichtlich hineingesteuert haben.

@Marc  Lasst doch wieder den Manuel ran. An den hatten wir uns schon gewöhnt. Deine Thesen sind zwar auch nicht besser, aber Manuel ist putziger als du.

Vielleicht will ich ja gar nicht putziger sein?
 Und das, wobei doch Ordnung das halbe Leben sein soll.



Tja Marc, an linke Brüder wie deinen Chef haben deutsche Gesetzesmacher natürlich auch gedacht, weshalb es im Fahrerlaubnisrecht der BR Deutschland nicht auf einen "Hauptwohnsitz" ankommt. Hier ist der "ordentliche Wohnsitz" maßgeblich, den man in §7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorsorglich gleich mitdefiniert hat:



Tja, woher nimmst Du an, dass ich einen Chef haben soll?

Vielleicht bin ich ja auch mein eigener Chef.

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Es kommt also nicht auf eine (behauptet) formale Rechtsposition an, sondern auf die faktischen Lebensumstände.  Diese lassen sich aufgrund der eitlen Selbstdarstellung Fitzes für jeden sogar aus dem Internet nachvollziehen.
Somit gilt für seine angebliche paraguayanische Fahrerlaubnis:



Wie oft (nicht oft!) Fitzelchen an seinen angeblichen Hauptwohnsitz zurückkehrt, lässt sich ohne weiteres aus seinem Reisepass (den er unzweifelhaft noch besitzt) ersehen.
Zusammenfassend: Fitzek ist Deutscher, er hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, somit nützt ihm der Besitz einer ausländischen  Fahrerlaubnis nichts. Die deutsche Fahrerlaubnis hat er zurückgegeben (fail!), also: Fahren ohne Fahrerlaubnis, das Urteil wird, jedenfalls was den Strafgrund angeht, in der Berufung halten.

wie will man bei einem selbstständigen wie PF nachweisen, wann und wo und für wie lange der sich irgendwo aufgehalten hat ;D ;D

Keine Paranoia! Aber, der Name Marc taucht auch stets auf den irrsinnigen Blogseiten über den unaussprechlichen Robert mit auf. U.U haben wir es hier wieder mit Spam zu tun.

Nope.... that don't taste good at all...




Das ist eine Meinung, die Dir keiner nehmen will, aber wohl von den wenigsten geteilt werden wird; ich persönlich bin der Ansicht, dass ich selbst weitaus intelligenter bin als Fitzek und ihn in die Tasche stecken kann. In Ermangelung geeigneter Instrumente hier im Forum, den Wahrheitsgehalt beider Aussagen zu objektivieren, muss man feststellen es steht hier Aussage gegen Aussage.
Vielleicht kannst Du Deine Aussage aber präzisieren und objektivierbare Anzeichen für eine überragende Intelligenz Fitzeks darlegen. In diesem Forum wurden in 20 Themenbereichen mit über 500 Beiträgen Belege zusammengetragen, welche eher nicht für eine besondere Intelligenzleistung des eitlen Königdarstellers sprechen. Du musst verstehen, dass angesichts dieser erdrückenden Beweislage eine einzige Behauptung Deinerseits wohl nicht ausreichen wird, uns umzustimmen.

Gut, dass kann durchaus möglich sein, dass Du intelligenter als PF sein magst.
Aber was machst Du daraus?

Wie viele der hier schreibenden Leute kennen den PF persönlich, um sich ein Urteil anmaßen zu können, und wieviele der hier schreibenden User haben bisher das erreicht, was er erreicht hat?
« Letzte Änderung: 16. November 2013, 21:57:15 von Marc »