Ich hoffe, ich schreib nichts doppelt, was das Chaos schon richtig erklärt hat. Auf der anderen Seite: Vielleicht versteht Marc es dann...
Der Führerschein oder die Fahrerlaubnis? Nachtigall ick hör dir trapsen.
Der Führerschein beinhaltet die Fahrerlaubnis, solange kein Fahrverbot ausgesprochen worden ist.
Bullshit! Die Fahrerlaubnis bleibt auch bei einem Fahrverbot grundsätzlich bestehen. Anders sieht es aus, wenn die FE entzogen wird oder auf diese verzichtet wird. Das ist alles gar nicht soooo kompliziert, kann man wunderbar recherchieren, so man denn will. Man kann natürlich auch irgendwelchen Stuss verbreiten, da hast du in manuel ja ein gutes Vorbild...
Ich jedenfalls habe eine für Europa gültige Rechtschutzversicherung, und wäre demnach bei Gericht auch nur mit Anwalt erschienen.
Aber möglicherweise hat PF eine Rechtschutzversicherung, die jedoch keine Kostendeckungszusage erteilen möchte, weil evt. Vorsatz vermutet wird?
Nun, welche Versicherung würde hier nicht Vorsatz vermuten? Im Übrigen wird doch das Imperatörchen keine Versicherung nach BRD-Recht abgeschlossen haben, oder?
Auch das sind nur Halbwahrheiten, da ein LG sehr wohl einen Fall wieder an AG in einer Berufungsverhandlung zurückweisen kann.
Magst du uns ein entsprechendes Urteil vorlegen, um deine Behauptung zu belegen?
Ein Verfahren wegen fahrens ohne Fahrerlaubnis ist weder kompliziert, noch einmalig. Einmalig und kompliziert zu verstehen sind höchstens des Gottkönigs Pamphlete, aber die würde er ja sicherlich auch mit Verteidiger weiter schicken...
Genau das meinte ich ja mit EINMALIG... der selbstgebastelte Führerschein.
Auch das its nicht EINMALIG, regelmäßig werden deppen mit Führerscheinen des deutschen Reichs angehalten. Und um den Führerschein gehts ja auch gar nicht, es handelt sich hier nicht um ein Verfahren wegen Urkundenfälschung, sondern wegen Fahrens ohne FAHRERLAUBNIS! Es geht NICHT um den Führerschein! Ist das so schwer, den Unterschied zwischen FS und FE zu begreifen?
"Einmalig" sind hier nur die verschwurbelten Schwachsinnsschreiben des Obersten Imperatörchens...
Nach welcher Vorschrift? Ich frag nur mal, ich glaube eh nicht dran, aber es interessiert mich, an was für eine Einstellung du denkst...
Logisch kann das Verfahren eingestellt werden, wenn sich herausstellt, dass der Angeklagte sehr wohl einen Führerschein und eine Fahrerlaubnis hat.
Ich habe nie bezweifelt, dass das Verfahren eingestellt werden könnte. In dem von dir angeführten Beispiel würde es jedoch ein Freispruch werden. Ich wollte von dir lediglich wissen, nach welcher Vorschrift das Verfahren deiner Meinung nach eingestellt werden sollte. Eine Antwort bist du schuldig geblieben...
Gut, gleiches könnte ja dann auch für den von PF vorgelegten Führerschein gelten.
Ein Kinderspielzeug ohne erweckenswerten Eindruck einer amtlichen Echtheit.
So ist es! Deswegen ist er auch wegen FoFE und nicht Urkundenfälschung verurteilt worden...
Ich bin einfach so frei, und scanne meinen Führerschein ein.
Es versteht sich wohl von selbst, dass ich meinen vollständigen Namen und mein Lichtbild unkenntlich gemacht habe,
um Mißbrauch vorzubeugen.
Dass du damit in Deutschland nicht fahren darfst, haben dir ja andere inzwischen plausibel dargelegt...
Das hier nur zum Thema Fahrverbot / Fahrerlaubnis / Führerschein.
Ich bin nämlich selbst etwas zu Schnell gefahren (Speeding), und bin auch nicht meinen Führerschein losgeworden, noch hatte ich 3 Monate "Bed & Breakfast"
auf Staatskosten verordnet bekommen.
Den Führerschein mit Vermerk des Fahrverbot hatte ich sogar wieder ausgehändigt bekommen, und durfte damit diese 4 Wochen legal im Ausland Auto fahren.
Das nur zum Thema PF, der nämlich auch im Landkreis Hannover zu schnell gefahren ist.
Der braucht nur seinen gültigen Führerschein vorlegen, und schon ist die Sache für ihn erledigt!
NEIN! N E I N !!! Auch mit 25 gültigen Führerscheinen hat er keine FAHRERLAUBNIS in Deutschland! Was daran verstehst du nicht?
man sieht, dass Die Meisten keine bis wenig Ahnung von der praktischen Praxis haben, wie das mit einem ausländischen Führerschein funktioniert.
Da nützt auch kein aufgeblasener Dummschwätzerverein wie ein Verkehrsportal.
Aber das ist auch gut so, denn nicht jeder kann prädestiniert sein.
Ich jedenfalls fahre damit schon Jahrzehnte lang.
Und wie Gerd Winter schon richtig erkannt hat:
Mit 16 Jahren in den USA erworben und wer english lesen kann, ist klar im Vorteil und wird erkennen,
Dass ich alle Führerscheinklassen erworben habe.
Der ist gut. Ich vermute, keiner hier Forum hat so viel praktische Erfahrung damit, wie ich. Wie mein Nick andeutet, ist es mein Job, Fahrverbote und FE-Entziehungen zu vollstrecken...
Mag ja sein, dass du jahrzehntelang damit fährst. Dadurch wird es nicht legal! Fakt ist, dass du jedesmla ein Straftat begehst, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis. Warum das so ist, wurde hier ja ausführlich erörtert.