Autor Thema: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"  (Gelesen 8741 mal)

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Offline KugelSchreiber

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Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« am: 30. Mai 2015, 09:28:59 »
Der eingesetzte "Richter" hat seine Arbeit aufgenommen:
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit-anzeigen/gemeinschaftsschutzgericht-entscheidung-01-2015.html
Interessant. Imperator Fuselhaar ist also "Oberster Souverän", Richter und Therapeut. Wahrscheinlich war er während der Verhandlung auch Beisitzer, Berichterstatter, Protokollführer, Gerichtsreporter. Einzig der Posten als Gerichtsdiener wird einem Königspudel geblieben sein.
"Nichts kann Uns aufhalten. Garnichts!" (Peter F., derzeit wohnhaft Roter Ochse zu Halle - demnächst Verschubung an die JVA Burg)
 

Müllmann

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #1 am: 30. Mai 2015, 09:34:50 »
Für Annett ist sicher auch eine "Stellung" frei gewesen, wenn nicht Beisitzerin dann wenigstens Beischläferin.
 
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Offline NDR

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #2 am: 30. Mai 2015, 09:38:22 »
Na ja, kein Todesurteil, sondern der Verurteilte muss zum Fitzek in die Therapie. Da fragt man sich, was schlimmer ist  :scratch:

Um es mal mit dem "Königlich Bayerisches Amtsgericht" zu sagen:

„Es war eine liebe Zeit, die gute, alte Zeit vor anno 14. In Bayern gleich gar. Damals hat noch Seine Königliche Hoheit der Herr Prinzregent regiert, ein kunstsinniger Monarch, denn der König war schwermütig. Das Bier war noch dunkel, die Menschen war'n typisch, die Burschen schneidig, die Dirndl sittsam und die Honoratioren ein bisserl vornehm und ein bisserl leger. Es war halt noch vieles in Ordnung damals. Denn für Ordnung und Ruhe sorgte die Gendarmerie und für die Gerechtigkeit das Königliche Amtsgericht.“

„Das Leben geht weiter, ob Freispruch oder Zuchthaus, auch in der guten, alten Zeit – und auf die Guillotin' hat unser alter Herr Rat eh niemanden geschickt... Eine liebe Zeit, trotz der Vorkommnisse - menschlich halt. Und darum kommt es immer wieder zu diesen Szenen – im Königlich Bayerischen Amtsgericht.“

..meistens wurde man da ja zu Freibier oder Ähnlichem verurteilt  ;D
 
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Offline Happy Hater

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #3 am: 30. Mai 2015, 09:43:21 »
Zitat
Der Beschuldigte hat sich mindestens einmal in 3 Monaten zu einem therapeutischen Gespräch mit dem Obersten Souverän des Königreiches Deutschland oder einem zugelassenen Traumatherapeuten zur Bearbeitung seiner belastenden bisherigen Kindheits- und anderen Erfahrungen zu begeben. Er hat zudem selbst aktiv an einer Aufarbeitung seiner schmerzhaften Erfahrungen und der daraus resultierenden Neigungen und Tendenzen zu arbeiten.

Zitat
Zudem unterliegt er bis zu einem gesicherten positiven Ergebnis der Aufarbeitung einer selektiven Beschränkung des Ortes und der Tätigkeit bei seiner Berufsausübung.

Zitat
Er ist darüber belehrt worden, daß er damit wieder in die nachrangige Ordnung der Bundesrepublik in Deutschland zurückfallen würde und sich demzufolge wieder in deren Ordnung nach deren Regeln für seine Tat zu verantworten hätte.

Der Bundesrepublik in Deutschland würde der Verlust der Staatszugehörigkeit des Königreiches Deutschland, der Ausschluß aus der Gemeinde Wittenberg-Apollensdorf des Königreiches Deutschland sowie der derzeitige Aufenthaltsort des Beschuldigten bekannt gegeben.

Ähm, Leute... bin ich der Einzige, bei dem gerade so ziemlich alle Alarmglocken läuten?
 

Offline KugelSchreiber

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #4 am: 30. Mai 2015, 09:52:00 »
Nö.
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Müllmann

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #5 am: 30. Mai 2015, 10:05:42 »
Da das KinderReich nicht mehr existiert können wir das wohl ausschließen, an was ihr grad alle denkt.

Ich tippe eher auf "kreatives Gärtnern" zumal das der Herr ist dem die böse Staatsmacht jede Menge Gartengeräte gezockt hat.

Ist er also nach Benjamin der zweite Königspudel, der nicht mehr ins sonnige Turmzimmer darf. Und möglicherweise reduziert sich der Elektrizitätsbedarf des Staatsgeländes jetzt auch deutlich.
« Letzte Änderung: 30. Mai 2015, 10:15:35 von Müllmann »
 
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Offline KugelSchreiber

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #6 am: 30. Mai 2015, 10:20:05 »
Vielleicht hat er auch nur heimlich hinter dem Pförtnerhäuschen geraucht. ::)
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Müllmann

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #7 am: 30. Mai 2015, 10:27:59 »
Vielleicht hat er auch nur heimlich hinter dem Pförtnerhäuschen geraucht. ::)
Fragt sich nur was er geraucht hat.

Vielleicht war er auch heimlich ein Schnitzel essen ... wer weiss
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #8 am: 30. Mai 2015, 10:29:47 »
Oder Peter hat ihn erwischt wie er heimlich im Sonnenstaatland gelesen hat.  :whistle:
 
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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #9 am: 30. Mai 2015, 10:33:16 »
Oder Peter hat ihn erwischt wie er heimlich im Sonnenstaatland gelesen hat.  :whistle:
Das machen die doch alle. Da hat der Imperator nix dagegen.

 

Offline KugelSchreiber

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #10 am: 30. Mai 2015, 10:42:40 »
An der Form der Veröffentlichung des "Urteils" zeigt sich auch wieder mal sehr schön die - neben der geistigen - auch juristische Limitiertheit der Königspudel. Man lässt munter die Daten des Verurteilten stehen, während man die wichtigen Bestandteile, z. B. die Tatvorwürfe, schwärzt. Eine Transparenz, die an Hirnrissigkeit kaum zu überbieten ist.
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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #11 am: 30. Mai 2015, 10:45:24 »
Wobei ich das mit der Schwärzung des Tatvorwurfes richtig finde. Wenn es das ist was ich vermute, dann hätte er sonst mit der Veröffentlichung gleich den nächsten Hausbesuch bestellt. Und so dämlich ist selbst König Konkurs nicht.
 
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #12 am: 30. Mai 2015, 11:32:37 »
tja, da er in realen Gerichten wegen seiner juristischen Unfähigkeit  und weil es legal ist ständig unterliegt, will er jetzt auch mal ein wenig Richter spielen....
 
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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #13 am: 30. Mai 2015, 11:34:29 »
Wenn der Tatvorwurf "Kreatives Gärtnern" gewesen sein sollte, dürfte die bezopfte "Therapie" weitaus schlimmer sein, als die Strafe, die ihn im bösen System erwarten würde...
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #14 am: 30. Mai 2015, 11:37:11 »
Zitat
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