Autor Thema: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"  (Gelesen 8742 mal)

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Müllmann

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #60 am: 1. Juni 2015, 00:01:49 »
So ähnlich kann das gehen. Allerdings hat Ralle nicht auf dem Krankenhausgelände gewohnt. Und selbst wenn, bei den diversen Hausbesuchen wurden die Personalien der Anwesenden geprüft. Gesucht wird Ralle also nicht.
 

Offline hair mess

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #61 am: 1. Juni 2015, 00:11:05 »
Ohne Meldeadresse kann man nur schwarz arbeiten. Ansonsten kommt das früher oder später zu einer Feststellung der Adresse durch irgendeine Behörde.
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Offline Lisa

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #62 am: 1. Juni 2015, 00:19:53 »
Betreibt denn Fitzek irgendeins seiner Projekte mit Genehmigung?
Edith: So wie ich das sehe, arbeiten dort doch alle schwarz, oder?
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Offline BlueOcean

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #63 am: 1. Juni 2015, 00:53:11 »
"Fahren ohne Fahrerlaubnis" war es sicher nicht. Und lapidare Verstöße gegen BRD-Recht an die das KRD nicht glaubt kann man sicher auch ausschließen. Auch aus den "Neigungen und Tendenzen" sowie der Auflage zu ein paar "Therapie"-Terminen anzutanzen, würde ich nicht zu viel schließen. Fitzek neigt dazu alles zu psychologisieren und dann als Lösung sich selbst zu präsentieren.
Toastbrot-Unterschlagung klingt zwar nett aber wäre vermutlich doch kein Fall für die erste Gerichtsverhandlung des KRD. Die Verhandlung zeigt, dass seine Tat mehreren aufgefallen sein muss und als so schwerwiegend angesehen wurde, dass die bei kleineren Vergehen und Fehlern übliche "Braunlichtbestrahlung" bei Fitzek als nicht ausreichend angesehen wurde. An etwas kapitaleres glaube ich aber nicht, weil Fitzek die Sache sonst entweder ganz vertuscht hätte oder den Delinquenten mit Schimpf und Schande vom Hof gejagt hätte.

Was bleibt? Die Klassiker. Eigentumsdelikt und/oder Veruntreuung. Gewalttätigkeit. Oder schlicht die Unverfrorenheit sich mit ein paar Saufkumpanen irgendwo im Königreich richtig zugesoffen zu haben. Und ein derb lallender Auftritt bei Fitzeks Psychorunde mit ein paar (vielleicht gar nicht so unpassenden) Unflätigkeiten wider seine Majestät wäre sicher auch ausreichend.
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Offline dieda

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #64 am: 1. Juni 2015, 08:23:41 »
Sind das in Apollensdorf nicht eh schon mittelalterliche Gefängnisszustände? Da leben Ralf&Co freiwillig eingesperrt und abgeschottet von der Welt in einer ungeheizten Ruine, fast wie in einer einsamen Insel, leisten ihrem despotischem Burgherren, dem sie Hab und Gut abgetreten hatten den täglichen Frohndienst ohne Lohn und müssen sich auch noch das (Toast)brot erbetteln. Da bekommt der Begriff "Urlaub auf Staatskosten" längst eine ganz andere Dimension...

Aber auch bei sonstigen Psychosekten spielt das Thema "Selbstbestrafung" ja auch immer eine wichtige Rolle, das könnte den Ralf nicht nur in Fitzeks Fänge getrieben haben, dazu passt auch diese hiesige "Gerichts"-posse sowie die allgemeine Resilenz der Restadepten gegenüber jeglicher Kritik an ihrem  "Königreich".
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Offline kairo

Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #65 am: 1. Juni 2015, 08:28:51 »
Ein Urteil ohne Anklage - das ist schon fast wie bei Kafka. Nur nicht so gut geschrieben.
 
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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #66 am: 1. Juni 2015, 13:01:28 »
Aber die Situation von Fitzek hat schon etwas Kafkaeskes.
Ein von Untertanen verlassener König, der Erfolge und Kontakte sucht und dabei selbst mehr Scharlatanen (zB. Wasserauto, Auftriebskraftwerk, anderen Reichsbl. etc. ) auf den Leim geht und sich immer tiefer in ein Loch gräbt, aus dem er nicht mehr rauskommt, und dennoch in  arroganter Selbstüberschätzung nur noch um sich selbst rotiert.
Scharlatane statt Untertanen.
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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #67 am: 26. August 2015, 16:35:23 »
OK, damit ist meine Frage, ob jemand etwas zum Sachverhalt sagen kann, beantwortet.
Für mich sieht es eher so aus, als hätte mal wieder jemand Kritik am Führungsstiel geäußert und wurde wieder auf Linie gebracht.
Damals im Industriegebiet ging das nicht, da die Masse der Verweigerer zu groß war.

Noch interessanter finde ich die folgende Gerichtsumschreibung:

"Reichsstandgericht

Ziel des Reichsstandgerichtes ist es, bei besonderer Eilbedürftigkeit alle erforderlichen Maßnahmen treffen zu können, um legal eine Bedrohung für das Königreich Deutschland oder den Staatsapparat zu eliminieren, wenn die Handlung einer Person oder Personengruppe durch strafbare Handlungen den Staat in seinem Bestand oder seine Reputation gefährdet. Täter sollen ad hoc zur gerechten Verantwortung für ihre Taten gezogen werden oder an der weiteren Ausführung von Straftaten durch sofortige Maßnahmen gehindert werden.

Das Reichsstandgericht ist nur befugt, kleinere Geldstrafen zu verhängen. Sollte ein Angeklagter vor dem Standgericht für schuldig befunden werden und die gebotene Strafe das erlaubte Maß überschreiten, so ist der Angeklagte an die ordentliche Gerichtsbarkeit zu überstellen."

Kleine Geldstrafen bei Bedrohung der staatlichen Ordnung. Es macht hat - wie immer - keinen Sinn.
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 

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Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #68 am: 26. August 2015, 16:52:03 »
Ach, vor sein Reisgericht will er mich auch noch stellen ;D
« Letzte Änderung: 26. August 2015, 17:48:40 von Leela Sunkiller »
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #69 am: 26. August 2015, 17:09:08 »

Kleine Geldstrafen bei Bedrohung der staatlichen Ordnung. Es macht hat - wie immer - keinen Sinn.
Du denkst zu groß!
Wenn der "Staat" aus 7 Zwergen und einem Krankenhausgrundstück besteht, kann die staatliche Ordnung schon durch Kleinigkeiten bedroht sein. Einmal den Müll nicht rausgebracht, schon ist das ganze Entsorgungssystem des Staates lahm gelegt.   ;D ;D
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #70 am: 26. August 2015, 17:13:32 »

Kleine Geldstrafen bei Bedrohung der staatlichen Ordnung. Es macht hat - wie immer - keinen Sinn.
Du denkst zu groß!
Wenn der "Staat" aus 7 Zwergen und einem Krankenhausgrundstück besteht, kann die staatliche Ordnung schon durch Kleinigkeiten bedroht sein. Einmal den Müll nicht rausgebracht, schon ist das ganze Entsorgungssystem des Staates lahm gelegt.   ;D ;D

Und wer sich nur von Toastbrot ernähren kann, dem tun selbst Kleinstbeträge richtig weh...
"Eines muss man Napoleon zugrunde legen, das BGB ist auf seinen Namen hin entstanden." -- Detlef S., Reichsdepp
 

Offline simplicius simplicissimus

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #71 am: 26. August 2015, 18:26:48 »
Als ich vorhin erstmals vom Standgericht las, dachte ich an eine Notgerichtsbarkeit nach der Pfändung des gesamten Mobiliars im KRD.
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