@ hair mess: Du lehnst dich sehr weit aus dem Fenster mit deinen Vermutungen. Ich weiß ja nicht, was deine Glaskugel so gekostet hat, aber meine zeigt nur Nebel.
Ich sage ja nicht, dass es so ist! Aber das sagt mir mein Gefühl, wenn ich eine zugegebener Weise nicht mit dem heutigen Stand der Wissenschaften nachweisbaren Technik zur Erforschung von Beweggründen für Texte anwende.
Man muss einen Text mehrfach lesen. Dann beim Text alles wegtun, was Zier- und Blendwerk ist. Dann muss man berücksichtigen, wer, für wen und zu welchem Zweck den Text geschrieben hat, dann schau ich mir das Zier- und Blendwerk wieder an, für wen und zu welchem Zweck es beigefügt wurde.
Gerade die Fragen, für wen und zu welchem Zweck, sind immer sehr erhellend.
Danach entblätterst du alles wíeder, und mit einiger Übung, bleibt eine Meinung über, die erschreckend oft stimmt.
Kannst Du auch bei gesprochenen Texten machen. Da musst Du meist spontaner arbeiten, da es im Real Live kein YouTube gibt.
Warum erzählt mir jemand etwas? Was will er damit?
Wenn Du mit dieser Technik nicht bereit bist rechtzeitig zu einer Meinung zu kommen, bist Du auf dem Weg zum Truther.
Truther hören nicht mehr auf in dieser Technik zu denken. Und genauso falsch kann meine Meinung auch sein.
Aber in sehr hohem Maße, erschreckend hohem Maße, stimmt sie.
@blue ocean:
Die Gerichtsverhandlung geht aus irgendetwas hervor, das er zu Zeiten der Verfassungsgebung gefaselt hat, evtl. ist das auch in der Verfassung niedergeschrieben.
In der öffentlichen Gemeinschaftsschutzgerichtsverhandlung
Gemeinde Wittenberg-Apollensdorf des Königreiches Deutschland ./. Ralf Kroll
legt der Oberste Richter des Königreiches Deutschland
im Einvernehmen mit dem Beklagten
im Namen des
Deutschen Volkes
des
Königreiches Deutschland
das Folgende fest:
Ralf Kroll erhält die Auflage, zwingend eine Wahl unter den richterlichen Angeboten vorzunehmen.
Dazu werden dem Beschuldigten zwei Angebote unterbreitet.
1. ein Oberster Richter
2. legt etwas fest
3. im Einvernehmen
4. mit dem Beklagten (Begriff aus dem Zivilrecht)
5. im Namen des Volkes (Vertragsschließung im Namen des Volkes?)
Dann muss der Beklagte zwingend eine Wahl treffen.
Das hat Alles mit unserem Rechtssystem und Verständnis nicht viel zu tun. Eine Zwangsvereinbarung zu einer Wahl. Ja, was ist denn das?
Wobei für eine Wahl nach unserem Verständnis nur der Teil unter 1. als Alternative formuliert ist. Das 2. stellt sich als Konsequenz dar, wenn 1. nicht gewählt wird. Als Alternative müsste 2. unter Verwendung deren Wortschatzes und Terminologie in etwa so lauten:
"Der Beschuldigte tritt aus der Gemeinde Wittenberg-Apollensdorf des Königreiches Deutschland und dem Staate aus und fällt damit wieder in die nachrangige Ordnung der Bundesrepublik in Deutschland zurück und hat sich demzufolge wieder in deren Ordnung nach deren Regeln für seine Tat zu verantworten."
Der Rest gehört als reine Darstellung der Konsequenz bestenfalls in eine Begründung zu diesem Vereinbarungsurteil.
Kurz gesagt: Für unsereins ist das Alles Unsinn. Aber warum wundert uns das noch?