Autor Thema: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"  (Gelesen 8743 mal)

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Offline hair mess

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #30 am: 31. Mai 2015, 09:13:39 »
@ hair mess: Du lehnst dich sehr weit aus dem Fenster mit deinen Vermutungen. Ich weiß ja nicht, was deine Glaskugel so gekostet hat, aber meine zeigt nur Nebel.
Ich sage ja nicht, dass es so ist! Aber das sagt mir mein Gefühl, wenn ich eine zugegebener Weise nicht mit dem heutigen Stand der Wissenschaften nachweisbaren Technik zur Erforschung von Beweggründen für Texte anwende. 
Man muss einen Text mehrfach lesen. Dann beim Text alles wegtun, was Zier- und Blendwerk ist. Dann muss man berücksichtigen, wer, für wen und zu welchem Zweck den Text geschrieben hat, dann schau ich mir das Zier- und Blendwerk wieder an, für wen und zu welchem Zweck es beigefügt wurde.
Gerade die Fragen, für wen und zu welchem Zweck, sind immer sehr erhellend.
Danach entblätterst du alles wíeder, und mit einiger Übung, bleibt eine Meinung über, die erschreckend oft stimmt.
Kannst Du auch bei gesprochenen Texten machen. Da musst Du meist spontaner arbeiten, da es im Real Live kein YouTube gibt.
Warum erzählt mir jemand etwas? Was will er damit?
Wenn Du mit dieser Technik nicht bereit bist rechtzeitig zu einer Meinung zu kommen, bist Du auf dem Weg zum Truther.
Truther hören nicht mehr auf in dieser Technik zu denken. Und genauso falsch kann meine Meinung auch sein.
Aber in sehr hohem Maße, erschreckend hohem Maße, stimmt sie.
@blue ocean:
Die Gerichtsverhandlung geht aus irgendetwas hervor, das er zu Zeiten der Verfassungsgebung gefaselt hat, evtl. ist das auch in der Verfassung niedergeschrieben.
Zitat
In der öffentlichen Gemeinschaftsschutzgerichtsverhandlung
Gemeinde Wittenberg-Apollensdorf des Königreiches Deutschland ./. Ralf Kroll
legt der Oberste Richter des Königreiches Deutschland
im Einvernehmen mit dem Beklagten
im Namen des
Deutschen Volkes
des
Königreiches Deutschland
das Folgende fest:
Ralf Kroll erhält die Auflage, zwingend eine Wahl unter den richterlichen Angeboten vorzunehmen.
Dazu werden dem Beschuldigten zwei Angebote unterbreitet.
1. ein Oberster Richter
2. legt etwas fest
3. im Einvernehmen
4. mit dem Beklagten (Begriff aus dem Zivilrecht)
5. im Namen des Volkes (Vertragsschließung im Namen des Volkes?)
Dann muss der Beklagte zwingend eine Wahl treffen.
Das hat Alles mit unserem Rechtssystem und Verständnis nicht viel zu tun. Eine Zwangsvereinbarung zu einer Wahl. Ja, was ist denn das?
Wobei für eine Wahl nach unserem Verständnis nur der Teil unter 1. als Alternative formuliert ist. Das 2. stellt sich als Konsequenz dar, wenn 1. nicht gewählt wird. Als Alternative müsste 2. unter Verwendung deren Wortschatzes und Terminologie in etwa so lauten:
"Der Beschuldigte tritt aus der Gemeinde Wittenberg-Apollensdorf des Königreiches Deutschland und dem Staate aus und fällt damit wieder in die nachrangige Ordnung der Bundesrepublik in Deutschland zurück und hat sich demzufolge wieder in deren Ordnung nach deren Regeln für seine Tat zu verantworten."
Der Rest gehört als reine Darstellung der Konsequenz bestenfalls in eine Begründung zu diesem Vereinbarungsurteil.

Kurz gesagt: Für unsereins ist das Alles Unsinn. Aber warum wundert uns das noch?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Müllmann

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #31 am: 31. Mai 2015, 09:29:58 »
Das mit der Beschränkung des Aufenthaltsortes kann so oder so verstanden werden. Entweder im Sinne von Du musst Dich an einem bestimmten Ort aufhalten (dann käme Freiheitsberaubung in Betracht) oder im Sinne von Du darfst Dich an einem bestimmten Ort nicht aufhalten. Die zweite Möglichkeit ist keine Freiheitsberaubung. Und so wie in der 2. Alternative vetstehe ich das weise und göttliche Urteil des obersten Insolventen.
 

Müllmann

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #32 am: 31. Mai 2015, 12:31:33 »
Damit hat der Zopf über Monate von einer Straftat gewusst, den Ralf aber von einer Strafverfolgung beweisbar (s. Schriftstück) geschützt. Kann der Zopf dafür nicht auch belangt werden?

Kurze Antwort, Nein!

Lange Antwort:

In Betracht kommen §§  138 bzw. 258 StGB

§ 138 StGB bestraft die Nichtabzeige von bestimmten geplanten Straftaten. Vorliegend geht es aber um bereits begangene Straftaten. Von daher nicht einschlägig. Zur Liste der Straftaten, für die eine Anzeigepflicht besteht gehören so Klopper wie Vorbereitung eines Angriffskrieges, Hochverrat, Landesverrat, Geldfälschung, Tötungsdelikte, Kriegsverbrechen, Raub, Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Freiheitsberaubung, Brandstiftung, Herbeiführung einer Explosion durch Kernenergie, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, Mißbrauch ionisierender Strahlung, Gemeingefährliche Vergiftung, räuberischer Angriff auf Kraffahrer, Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr etc.
Alles hier nicht einschlägig.

§ 258 StGB behandelt die Strafvereitelung. Strafbar ist allerdings nur das aktive Handeln, also jemanden zu verstecken, die Ermittlungsbehörden in die Irre zu leiten, jemanden bei der Flucht zu unterstützen. Unterlassungstaten (also die nicht erfolgte Anzeige) fallen nur unter den § 258 Abs. 1 StGB, wenn der Unterlassende eine Garantenstellung innehat. Dies sind im Normalfall nur die mit der Strafverfolgung betrauten Personen. Und für die gibt es den § 258a StGB als speziellere Norm. Für den Normalbürger ist es somit nicht strafbar, wenn eine bereits erfolgte Straftat nicht angezeigt wird.
 
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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #33 am: 31. Mai 2015, 12:58:30 »
Im Großen und Ganzen wissen wir garnix. Wir wissen, Ralf hat irgend nen Mist (in Augen des Zopfs) gebaut und wurde nun vor eine Wahl gestellt. Da jetzt auf irgendwas superschlimmes zu schließen, ist für mich schon eine Nummer zu doll. Wir wissen, wie der Zopf tickt. Keine Zigaretten, kein Alk, kein Fleisch. Es kann alles und nichts sein!!! Natürlich ist für Schwurbelpiet jede Schwäche eine Konsequenz der schlimmen Kindheit. Ist zwar Westentaschenpsychologie, aber so sind Esos halt.

Aber warum kommuniziert Fatzke sowas überhaupt? Ein Urteil ohne Vorwurf etc? Die Antwort liegt auf der Hand. Es ist ruhig um das Schwurbelreich geworden. Ausser irgendwelchen Überlassung und Esoschwurbel auf der FB Seite erfährt man nix. Da streut man halt minimal etwas Spannendes, worüber man spekuliert, worüber man diskutiert. Und schon ist man wieder interessant, weil im Gespräch. Und auf jeden Fall in diesem Forum hat es funktioniert! Sicher auch auf Lokalebene.
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Offline Fottzilla

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #34 am: 31. Mai 2015, 13:07:56 »
Vielleicht hat er etwas "Reichszersetzendes" gesagt wie
Zitat
In der BRiD GmbH ist ja auch nicht alles schlecht.
Und Peter will ein Exempel statuieren;D
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Offline Dings Bums

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #35 am: 31. Mai 2015, 13:14:33 »
Wenn es wirklich so etwas schwerwiegendes wie einen Kindesmissbrauch gegeben hätte durch Ralle, wäre Fatzke der erste der den Mantel des Schweigens über diese Tat gelegt hätte. Er weiß, dass er sofort die Ermittlungsbehörden auf dem Hof hätte und Ende im Gelände wäre. Selbst die letzten Almosengeber würde sich von Fatzke abwenden!  :fitzek: :fitzek:

Aber mal ein anderes Szenario. Ralle hat aus seiner Zeit in der pösen BRID noch eine Haftstrafe offen. Unter Reichis ja nicht unüblich. Steuern nicht gezahlt, Bußgelder nicht gezahlt, Körperverletzung, etc pp. Er flüchtete sich ins KRD und bekam von Fatzke Asyl. Nun will Ralle nicht so, wie der Zopf will. Vielleicht trinkt oder raucht er heimlich. Oder er macht sein Bett nicht. Bums Schaden aus der Kindheit. Und  nu Therapie bei Fatzke, oder er verpetzt Ralle bei den pösen Behörden und Ralle fährt ein. Ist für mich logischer, als was vermutet wurde!
« Letzte Änderung: 31. Mai 2015, 13:29:50 von Dings Bums »
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Offline aitmatow

Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #36 am: 31. Mai 2015, 13:42:03 »
Zitat
Aber warum kommuniziert Fatzke sowas überhaupt? Ein Urteil ohne Vorwurf etc?

Der Zopf will und muss sowohl nach innen als auch nach außen Härte demonstrieren, zeigen, dass er den Laden (auch wenn es nur ein ein kleiner ist) im Griff hat. Einerseits wurde er ja bereits von Leuten wie Niklas dazu aufgefordert, doch einmal die königliche Gerichtsbarkeit obwalten zu lassen. Andererseits war das aus seiner Sicht wohl auch notwendig, um unter den sieben Zwergen für Ruhe zu sorgen. Insgesamt veranschaulicht der Vorfall einmal mehr, dass es in der "Gemeinschaft" gärt. Und Zöpfchen kommt mit seiner Entscheidung dem eigenen Anspruch nach, alles zu überblicken und der große Gerechtsame in allen Fragen und Problemen zu sein - rein fiduziarisch, natürlich.
Vor diesem Hintergrund könnte es auch eine Bagatelle gewesen sein. Vielleicht hat sich Ralf zwei Scheiben Toastbrot zum Frühstück genommen. Oder auf einer der königlichen Reichsbänke einen fahren lassen. Alles Bewältigungen von Kindheitstraumata.
 
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Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #37 am: 31. Mai 2015, 13:43:05 »
Vielleicht hat er ja auch einfach nur die Toastbrot-Ration von jemand anderem gemopst. Dass Fitzel da ein Verbrechen sieht, welches auch außerhalb seines Phantasiegebildes geahndet werden kann, hat noch gar nichts zu sagen.
Wer meint, König zu sein, weil ihm paar Hansel Stück Blech auf sein dummes Köpfchen und Mottenzerfressenes Stück Kunstpelz auf die schmächtigen Schultern gehangen haben, dürfte auch sonst den Bezug zur Realität verloren haben.

Allerdings könnte hair mess auch durchaus Recht haben. Die "Tat" wird auf Erlebnisse in der Vergangenheit zurückgeführt, und da kann man dann spekulieren. Es wird einfach zu viel offen gelassen, der Interpretationsspielraum ist wirklich groß. Kleptomanie könnte es genau so sein wie Pädophilie oder sonst etwas. Da hat Fitzel keinem einen Gefallen getan in der Art wie die Kommunikation rausging. Aber das ist ja nichts neues...

Edith schiebt nach: da war aitmatow schneller mit der Toastbrot Vermutung :D
« Letzte Änderung: 31. Mai 2015, 13:46:04 von Leela Sunkiller »
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #38 am: 31. Mai 2015, 13:45:43 »
Da hat Fitzel keinem einen Gefallen getan in der Art wie die Kommunikation rausging.

Doch, sich selbst. Er ist im Gespräch. Und er hat abgelenkt von der nicht erfolgten Antwort an Richard G. Da hat @Dings Bums schon recht mit seiner Kritik.
 
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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #39 am: 31. Mai 2015, 13:47:59 »
Ja, okay. Immer sich selbst. Stimmt schon. Dass die Hörigen einfach nicht merken was der mit denen abzieht, ist schon unglaublich dumm. Erklärt aber auch warum die nun sind, wo sie sind...
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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #40 am: 31. Mai 2015, 13:51:23 »
Und es dürften ja auch Leute dabei sein, die vielleicht schon mit der Justiz in der "alten Ordnung" Bekanntschaft gemacht haben. Vielleicht zieht das Argument deshalb auch bei Ralf.

Noch ein Nachtrag zur angesprochenen Demonstration von Härte:

Zitat
Gemeinschaftsschutzgericht - Entscheidung 01/2015

Die Nummer, die nicht mit dem Monat der Entscheidung und Publikation übereinstimmt, kündigt eine Reihe an. Ich wette, in Wittenberg und auch andernorts zittern die Jünger schon wie Espenlaub, wenn sie die neue Härte nicht sogar begrüßen. Der Monarch wird krasser, nun auch in Serie.
« Letzte Änderung: 31. Mai 2015, 14:04:26 von aitmatow »
 

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #41 am: 31. Mai 2015, 14:01:20 »
Man muss sich vielleicht in die Psyche der letzten Deppen denken. Viele von ihnen leben jahre- oder monatelang in der Sekte. Haben mit Freunden und Familie gebrochen. Haben weder Wohnsitz noch Auskommen in der BRiD. Alle haben Altlasten, die sie in so eine sekten ähnliche Verbindung trieb. Sei es ein beschissenes Elternhaus, die Suche nach Liebe und Freundschaft. Oder auch die Bekanntschaft mit Vollzugsbehörden, Alkohol- oder Drogenprobleme. In gewisser Weise sind es alle, der eine mehr, der andere weniger, pathologische Typen. Ansonsten wäre man schon längst weg. Wie so viele, die abgehauen sind. Und ein Rauswurf aus dieser "Familie" wäre der Super GAU für die letzten Zwerge. Ein Druckmittel zur Disziplinierung ist es allemal. :salut:
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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #42 am: 31. Mai 2015, 14:07:41 »
Dass das fast alles gescheiterte Existenzen sind, da brauchen wir nicht drüber reden. Aber vor Altlasten, die sie einholen könnten, schützt auch der Aufenthalt im Krankenhaus nichts. Vielleicht in einem richtigen Krankenhaus, eingewiesen und mit richtiger Medikation, ja, aber dort?
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Offline Dings Bums

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Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #43 am: 31. Mai 2015, 14:11:33 »
Naja. Ich glaube mich daran zu erinnern, dass Fatzke mal Abmeldungen seiner Deppen veröffentlicht hat. Sie sind fürs alte System so ohne festen Wohnsitz und für die Justiz und Behörden nicht mehr greifbar. Sollte es sich nicht um ein superschlimmes Ding handeln, wird wahrscheinlich auch nicht mit Hochdruck gefahndet! Bestes Beispiel ist Fatzke selbst. Hat der nicht mindestens einen Haftbefehl offen?
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Das "Königliche Gemeinschaftsschutzgericht"
« Antwort #44 am: 31. Mai 2015, 14:16:27 »
Da hat Fitzel keinem einen Gefallen getan in der Art wie die Kommunikation rausging.

Doch, sich selbst. Er ist im Gespräch. Und er hat abgelenkt von der nicht erfolgten Antwort an Richard G. Da hat @Dings Bums schon recht mit seiner Kritik.

Was allerdings im Sonnenstaatland, wo man sich noch mit am Meisten mit der KRD-Combo befaßt, nicht zieht. Das SSL ist voll mit Langzeitgedächtniskünstlern, die immer und immer wieder wegen ihrer Lieblingsthemen und -aspekte herumquerulieren. Aus der Ecke ist keine eingelullte Ruhe zu erwarten.
 
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