Autor Thema: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV  (Gelesen 187962 mal)

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #225 am: 4. September 2017, 12:05:17 »
Detlevs Affe heißt also gar nicht David, sondern Carl-Peter.
 

Offline dillgurke

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #226 am: 4. September 2017, 12:29:18 »
Mir gefällt wie Detlev sich völlig merkbefreit durch Peter immer weiter in die ♥♥♥ reiten lässt und das ganz auch noch öffentlich macht.
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #227 am: 4. September 2017, 12:42:09 »
Der hatte sich ja bis an die Zähne bewaffnet. Einen Papieraffen David und das Original war auch noch im Raum. Leider hat das gesammelte Geniewissen es nicht einmal geschafft einen Parkverstoß abzubügeln.

Und Detlef wurde vergewaltigt? Der konnte doch noch gerade stehen, der Simulant!
« Letzte Änderung: 4. September 2017, 12:55:15 von echt? »
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Helvetia

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #228 am: 4. September 2017, 12:53:23 »
Ist ja tatsächlich so: wenn man das erste Mal mit solch einem Spinner konfrontiert wird, nimmt man das eher nicht ganz ernst.

Das scheint aber nicht nur ein spezifisches Problem dieser Richterin, sondern in der Schweiz generell zu sein. Die Österreicher haben dagegen die Schüsse von Ursache und Plan gehört und sind der Meinung, so etwas in ihrem Land nicht zu benötigen.

Oh, die Richterin scheint sich da doch recht souverän ( >:D) verhalten zu haben. Die Zeiten, in denen wegen dreinblökenden Deppen-Mobs noch Verhandlungen abgebrochen und verschoben werden mussten, sind auch in der Schweiz definitiv vorbei.

Und die Berufungsinstanz wird sicher auch schon Wind davon bekommen haben, welche Affen an die Mitarbeiter der Vorinstanz geschickt wurden.

Fraglich ist allenfalls, ob die Richterin sich noch dazu bemüssigt fühlt, Strafantrag wegen des Ehrverletzungsdeliktes zu stellen, die Hegeler in seinem Video eventuell begeht, indem er sie namentlich bezichtigt, ihn "vergewaltigt" zu haben.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #229 am: 4. September 2017, 13:00:48 »
Zitat
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #230 am: 4. September 2017, 14:14:56 »
Nur mal nebenbei gefragt: Wie steht es eigentlich mit Hegelers Aufenthaltsrecht? Wenn es stimmt, dass er Sozialhilfe bezieht, dann dürften die Voraussetzungen für einen Aufenthalt nicht gegeben sein.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #231 am: 4. September 2017, 15:54:57 »
In dem Video brüstet sich der Detlev ja, (und Carl-Peter sich in einem anderen Video), dass das jetzt ein "Muster-Prozess" sei und ein "Präzedenzfall", um aller Welt zu zeigen, was der Affe David so alles drauf hat.

Ich muss zugeben, ich finde das eine grossartige Idee und bin der Meinung, dass das SSL auf den Zug gleich aufspringen und das ganze grandiose Fitzen des Affen David schön dokumentieren und kommentieren sollte. Und in Basel kenne ich auch genug Leute, von denen sicherlich jemand Zeit und Lust hätte, das Fitzen im Folgeprozess zu beobachten.

Das wird eine schöne Dokumentation davon, wie sich Detlev mit "Hilfe" von Carl-Peter und dem Affen David in die Shice reitet!

Nur mal nebenbei gefragt: Wie steht es eigentlich mit Hegelers Aufenthaltsrecht? Wenn es stimmt, dass er Sozialhilfe bezieht, dann dürften die Voraussetzungen für einen Aufenthalt nicht gegeben sein.

Möglich. Keine Ahnung, ob er Sozialhilfe bezieht, aber müssten die Behörden das dann nicht selber schon gemerkt haben?

Ich werde jedenfalls noch dem Gericht der jetztigen Instanz eine Mail mit Hinweis auf die einschlägigen Videos schicken. Gut möglich, dass die die selbst schon kennen, aber sicher ist sicher. Da ist evtl. einiges drin, was sich in Sachen Ehrverletzung verwerten liesse, wenn nicht gar Drohung  ;)
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #232 am: 4. September 2017, 16:16:38 »
So oft wie Deppen-Dete von Vergewaltigung (seiner Person? Mensch?) spricht, ich glaube es fünfmal gehört zu haben, könnte man meinen, da sei der Wunsch der Vater des Gedanken.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #233 am: 4. September 2017, 16:34:44 »
Als er das letzte mal im Knast saß, hatt er da nicht ausführlich erzählt wie er sich ausziehen musste usw. Ich glaube schon damals fiel öfters das Wort "Vergewaltigung"
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #234 am: 4. September 2017, 18:10:52 »
Gab es da nicht auch ein seltsames Video von der Verhaftung wo er immer mit seinem Hintern in Richtung der Polizisten gewackelt hat?
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Offline Pantotheus

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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #235 am: 4. September 2017, 19:14:52 »
@alle Hegeler dürfte unter "Vergewaltigung" wohl das verstehen, was üblicherweise als Nötigung bezeichnet wird, also das Zwingen zu einem Tun oder Dulden. "Vergewaltigung" klingt aber halt - krasser. Vielleicht ist da auch eine verunglückte Übersetzung aus dem Englischen im Spiel. Dort kommt sicher auch die "Entehrung" her.

@Helvetia Das Gericht zu informieren, dürfte nicht verkehrt sein. Dass Hegeler Sozialhilfe bezog, stand schon 2012 aus Anlass einer Hausdurchsuchung in der Zeitung (die BaZ war's, glaube ich). Gut, vielleicht kann er inzwischen ja von seinen "Unternehmungen" leben. Erst kürzlich ist mir aber etwas untergekommen. Dabei ging es um einen Rentner, der in die Schweiz zu Verwandten ziehen wollte. Dabei ist es so, dass Personen, die nicht zum Zweck der Ausübung einer Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen wollen, den Nachweis erbringen müssen, dass sie über genügend Einkommen bzw. Vermögen verfügen, dass sie ihren Lebensunterhalt decken können und nicht - auch etwa nach Unfällen u. dgl. - Sozialhilfe beanspruchen könnten. Weiter müssen sie eine Kranken- und Unfallversicherung nachweisen. (Das allein schon wäre zum Beispiel Fatzke zum Verhängnis geworden.)
Bei Personen, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen, greift zunächst nur der Nachweis ausreichender Versicherung, wobei sich die Unfallversicherung erübrigt, sobald sie 8 Stunden in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis arbeiten, denn dann sind sie über den Arbeitgeber zwingend gegen Berufs- und Nicht-Berufsunfälle versichert. Aber eine Krankenversicherung muss sein, auch wenn man nur Arbeit sucht.
Als Deutscher profitiert Hegeler vom Personenfreizügigkeitsabkommen. Dieses gestattet jeder Person aus einem der Vertragsstaaten, hier also aus Deutschland, in einen der anderen Vertragsstaaten einzureisen und dort zu arbeiten oder Arbeit zu suchen. Wer allerdings binnen einer Frist von derzeit, meine ich, sechs Monaten keine Arbeit aufnimmt, muss wieder ausreisen. Übrigens gilt, dass für Arbeitslosengeld nicht der Staat zuständig ist, in dem sich jemand zwecks Arbeitssuche aufhält, sondern der Staat, aus dem er kommt, in diesem Falle also Deutschland. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden gleichsam "exportiert".
Die Frage ist, ob Hegeler jemals ausreichend lange ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen in der Schweiz erzielt hat, dass diese für seinen Unterhalt zuständig bliebe. Das kann ich nun nicht wissen.
Grundsätzlich ist aber Sozialhilfeabhängigkeit durchaus ein Grund, jemandem das Aufenthaltsrecht zu entziehen. Da Hegeler aus Deutschland kommt, dürfte kein Asylgrund und kein Abschiebehindernis dem entgegenstehen.

Ein paar Bemerkungen zum Verfahren: Die 40 CHF sind eine "Ordnungsbusse" nach dem Ordnungsbussengesetz (in der Schweiz mit ss geschrieben). Wer damit nicht einverstanden ist, kann das ordentliche Verfahren, sprich: ein Strafverfahren verlangen. Bei der Verletzung eines Parkverbots handelt es sich um eine Übertretung. Daher gilt die Einschränkung von Artikel 398, Absatz 4 der Strafprozessordnung:
Zitat
Bildeten ausschliesslich Übertretungen Gegenstand des erstinstanzlichen Hauptverfahrens, so kann mit der Berufung nur geltend gemacht werden, das Urteil sei rechtsfehlerhaft oder die Feststellung des Sachverhalts sei offensichtlich unrichtig oder beruhe auf einer Rechtsverletzung.
Hegelers Möglichkeiten in zweiter Instanz dürften daher recht begrenzt sein.
Übrigens kann das Gericht nach Artikel 64 StPO eine "Ordnungsbusse" bis 1000 CHF verhängen, wenn eine Partei Stunk macht. 
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #236 am: 4. September 2017, 19:29:29 »
Übrigens kann das Gericht nach Artikel 64 StPO eine "Ordnungsbusse" bis 1000 CHF verhängen, wenn eine Partei Stunk macht.

Dann soll er mal vor Gericht Stunk machen; wovon ich ausgehe wenn ich  "Muster-Prozess" und "Präzedenzfall" lese.

Da wünsche ich ihm nur noch ein "Happy in the shice riding"!
« Letzte Änderung: 4. September 2017, 19:31:05 von Noldor »
 
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #237 am: 4. September 2017, 19:40:21 »
Ob Hegeler vor dem Berufungsgericht Gelegenheit erhält, Stunk zu machen, wird sich zeigen. Denn das Berufungsgericht kann eine offensichtlich unbegründete Berufung im schriftlichen Verfahren durch Nichteintretensentscheid verwerfen. Weiter kann, namentlich bei Übertretungen, auch das eigentliche Berufungsverfahren nur schriftlich ohne mündliche Hauptverhandlung erfolgen (StPO 406 I).

Weiter gibt es einen segensreichen Artikel in der Strafprozessordnung:
Zitat
Die Verfahrensleitung kann unleserliche, unverständliche, ungebührliche oder weitschweifige Eingaben zurückweisen; sie setzt eine Frist zur Überarbeitung und weist darauf hin, dass die Eingabe, falls sie nicht überarbeitet wird, unbeachtet bleibt.
Artikel 110, Absatz 4. "Papierterrorismus" kann damit also auch ausgeschlossen werden. Jaja, die lieben Schweizer ...
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #238 am: 4. September 2017, 19:52:18 »
Ich kann nur sagen: Bitte liebe Schweizer behaltet ihn!


PS: Wenn abschieben, dann bitte nicht nach Deutschland sondern in ein Land wie Myanmar oder Nordkorea. Dort kann er sich dann mal ansehen was eine echte Diktatur ist.
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Re: Detlev Hegeler - Firma Wake News TV
« Antwort #239 am: 4. September 2017, 20:01:17 »
Habe mir mal sein Impressum angesehen http://wakenews.net/html/impressum.html

Kontakt: c/o derzeit
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[CH-4005] Basel
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Ist das einigermaßen gesichert, dass er in der Schweiz lebt, also in Basel sein erster und einziger Wohnort ist?