Leider berichtet Hegeler nichts Neues zu Marcel. Wo er sich irrt, ist das Verfahren: In unmittelbar dringenden Fällen ist jeder zugelassene Arzt berechtigt, eine Einweisung zu veranlassen. Über die Aufrechterhaltung entscheidet ein Fachausschuss in rechtsförmigem Verfahren. Pech, wenn man in einem Land lebt, dessen Rechtsordnung man nicht kennt.
Die Windischer Psychiatrie hat übrigens einen guten Ruf.
Dann mal wieder Prozessbeobachter:
Prozessbeobachter gesucht: Amtsgericht Bamberg, 13.05.2019, 14.30 Uhr
Ich habe ein Anliegen an Dich.
Ich habe am 13. Mai im AG Bamberg einen Gerichtsprozess und möchte gern einige Prozessbeobachter einladen.
Grund der Verhandlung: Strafbefehl wegen Falschverdächtigung einer Richterin und eines Staatsanwaltes.
Strafantrag wurde am 17.10.2018 beim Direktor des LG Bamberg gestellt wegen:
Verstoß gegen: Artikel 25 GG
§ 295 StGB Unterdrückung von Beweismaterial
Verstoß 217, 218 Ladung des rechtlichen Vertreters,
Meineid gemäß § 38 DRiG (äquivalent zu § 3 BStaRiG)
Urkundenfälschung Strafbefehl ohne richterliche Unterschrift,
Verstoß gegen §§ 315 und 317 ZPO,
Vergehen gemäß § 339 StGB Rechtbeugung,
§ 129 StGB Bildung krimineller Vereinigung,
Verstoß gegen § 244 (2) StPO,
Verstoß gegen § 138d (2) StPO.
Dieser Strafantrag wurde bei der gleichen Stelle, wo er gestellt wurde zurückgezogen, am 13.11.2018.
Am 22. 11. 2018 erhielt ich eine Vorladung der Polizei Bamberg zwecks Aussage zu Falschverdächtigung.
Am 8.03.2019 kam der Strafbefehl an mich und Claudia in Höhe von je 3800 Euro wegen Falschverdächtigung.
Dieser wurde auf Grund des Rückzugs zurückgewiesen.
Nun die Ladung zum Gerichtsprozess…..
Der Prozess soll am Montag den 13.05. 2019 im Sitzungssaal 024 im Amtsgericht Bamberg um 14.30 Uhr stattfinden.
Ich möchte gern einige Prozessbeobachter dabei haben. Vielleicht kannst du einige mobilmachen.
Im Voraus liebe Grüße an Dich von Claudia und Ullrich
Tja, das alte Problem: Man kann nicht einfach Strafanträge/-anzeigen auf Normen stützen, die keine Straftaten definieren. Das geht etwa mit den (allermeisten) Paragrafen von Prozessordnungen nicht, weil diese nur das Verfahren regeln, aber keine Tatbestände definieren, mit dem GG geht es schon mal gar nicht. Man sollte auch nicht übereilt Anträge einreichen und meinen, nach deren Rückzug sei alles gut. Auch das "Zurückweisen" von Strafbefehlen führt halt meist nur zu einer Hauptverhandlung.
Dann hat Hegeler einen neuen Ärger in seinem geschützten Auslandsdomizil:
Der nächste Fall ist eine Willküraktion aus der „Link-Grünen Stadt“ Basel. Die linke Regierung des Halbkantons Basel-Stadt, Zentrum der globalen Pharma, BIZ und Bankenwelt, ist seit langem dabei den Individualverkehr zu bekämpfen und dabei mächtig abzukassieren. Das geschieht ganz im Einklang mit den globalen Zielen der NWO, den AGENDEN 21, 2030 und 2050. Nur durch die Gängelung der Menschen schafft es die NWO ihre Ziele voranzutreiben. So treibt die derzeitige links-grüne Regierung die Geschwindigkeitsdrosselung, auch auf Hauptverkehrsrouten auf 30 KM/h, voran. Sie bauen massiv Parkflächen ab, treiben die in Parkplatznöten befindlichen Autofahrer in überteuerte Parkhäuser in Privatbesitz oder zwingen diese Endlosschleifen im ganzen Stadtgebiet zu fahren um irgendeinen Parkplatz zu finden. Mittels Profit-orientierter Parkraumbewirtschaftung gibt es nirgendwo mehr Gratis-Parkplätze wie es noch vor wenigen Jahren der Fall war. Dazu schicken die Profit-geilen Behörden ihre Firmen-POLIZEI auf Suche nach Parkgebühr- und Verkehrs- und Radar- Opfer aus, die lechzend nach Bussen-Vorgabenzielen jedem ein Beinchen stellen um die politische AGENDA dieser links-grünen Mafia zu befriedigen. Zum Jahresanfang haben diese gerade die Parkgebühren für Anwohner-Parkkarten verdoppelt, ebenso für Pendler und Besucher der Stadt. Hier aber regt sich Widerstand. Die Automobil-Clubs und -verbände, die Anwohner, Autofahrer protestieren und werden diese Willkür-Gebührenerhöhungen, basierend auf politischer Doktrin und Profitdenken seitens der links-grünen Machthaber bekämpfen.
Interessierte Mitstreiter gegen diese Wuchergebühren sind aufgefordert diesen Widerstand mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Allerdings können hier nur stimmberechtigte Einwohner mitmachen, also nur rund die Hälfte der über 200.000 der Gesamtbewohner, auch eine interessante Zahl, die aufzeigt, was es mit der „Demokratie“ in Basel-Stadt wirklich auf sich hat…
Tja, sowas aber auch: Basel (übrigens kein Halbkanton, Halbkantone kennt die Schweizer Bundesverfassung schon lange nicht mehr) macht eine eigene Verkehrspolitik. Und unser Vorzeigedemokrat und Hetzer gegen Ausländer, Fremde, Migranten usw. usf. hat in der Schweiz keine politischen Rechte. Da er bei seinem Vorleben eine Chance auf Einbürgerung von -2000% hat, dürfte das auch so bleiben. Immerhin wird er ja von den Basler Steuerzahlern durchgefüttert.