Offiziell ist Hegeler ja "bettelarm", immerhin erhält er Ergänzungsleistungen zu seiner Frührente. Er bettelt ja auch jede Woche nach seinen "Sendungen". Ist ja alles nur für den Verein.
Doof wird es halt, wenn bei ihm Sachen gefunden werden, die bei einer Verwertung einen Erlös erbringen werden und die ganz offensichtlich nicht für seine Lebensführung notwendig sind. Dafür gibt es keine genaue Regel, ein Fernseher gilt heute in der Regel als "Hausrat" und kann nicht gepfändet werden. Hat man aber zwei Fernseher, kann der wertvollere gepfändet werden. Selbst wenn man nur einen Fernseher hat, dieser aber besonders teuer ist und offenkundig die gesellschaftlich übliche Ausstattung übersteigt, kann er gepfändet werden.
Zunächst wird auch einfach das Eigentum an allen in der Wohnung gefundenen Sachen vermutet. Da braucht es schon etwas mehr als Hegelers Behauptung, die Sachen gehörten ihm nicht. Grundsätzlich braucht er einen Dritten, der das Eigentum an den Sachen beansprucht und dafür auch geeignete Nachweise erbringen kann, etwa Kaufquittungen, einen Miet- oder Leivertrag mit Hegeler o. dgl.
Verschenken ist übrigens keine gute Idee. In der Schweiz nennt sich dies juristisch "freiwilliger Vermögensverzicht", und dieser kann ggf. so angerechnet werden, als ob das gesamte verschenkte Vermögen noch vorhanden wäre. Das bedeutet in extremis, dass unter das Existenzminimum gepfändet werden kann, dass Sozialleistungen gekürzt oder gestrichen werden usw. usf.
Wie ich schon mal schrieb: Das Schweizer Zwangsvollstreckungsrecht hat einen deutlich ausgeprägten koerzitiven Zug.