Autor Thema: GEZ/Rundfunkgebühren  (Gelesen 104110 mal)

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #840 am: 17. April 2026, 23:20:30 »
Nur bei doppelter Haushaltsführung kann man eine der beiden Gebühren privat absetzen.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #841 am: 21. April 2026, 12:16:37 »
Das kommt jetzt total überraschend!    :o

Zitat
Justiz
VGH weist Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab

Der VGH Baden-Württemberg sieht keine grobe Einseitigkeit im Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - die Klagen gegen den Rundfunkbeitrag bleiben erfolglos.

Mannheim. Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen die Verfassung. Das stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden- Württemberg fest und wies die Klagen von sieben Personen ab. Die Privatpersonen hatten sich gegen den Beitrag gewehrt, weil sie die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) für unausgewogen und einseitig halten. Das ÖRR-Angebot sei vielfältig und für jeden etwas dabei, befand hingegen der VGH.

VGH: ÖRR bietet breites und vielfältiges Programm
Der Rundfunk decke durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport jeweils in ihrer vollen Breite ab. Evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms seien nicht feststellbar, so der VGH. Konkret hatten sich die Kläger gegen Bescheide des SWR gewandt, der rückständige Gelder einfordert. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ der VGH nicht zu.
Spoiler
Von den Klägern waren vornehmlich Beiträge zur politischen Meinungsbildung gerügt worden. Aus ihrer Sicht wird zu einseitig „links“ und „progressiv“ berichtet. Diese vermeintlichen Defizite rechtfertigten für sich genommen aber nicht, die ÖRR-Berichterstattung in ihrer Gesamtheit als unausgewogen zu bewerten, so der VGH.

Dem SWR sei es stets ein großes Anliegen, unterschiedliche Perspektiven abzubilden, sie mit fundierten Informationen zu verbinden und kritisch einzuordnen, sagte eine SWR-Sprecherin nach der Entscheidung. Die Klägeranwälte wollten sich zu der Entscheidung im Laufe des Tages noch äußern.

VGH äußert Kritik an vorangegangener Rechtsprechung
Der Mannheimer Senat hatte erstmals auf Basis eines aufsehenerregenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts über Klagen von Beitragszahlerinnen und -zahlern verhandelt, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit das Geld nicht mehr zahlen wollen. Demnach wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des ÖRR Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“ würden. Dies hätten unzufriedene Beitragszahler und Beitragszahlerinnen mit Gutachten darzulegen. Die Hürden dafür hatten die Leipziger Richter also sehr hoch gesetzt.

Zu hoch, wie der VGH nun aber auch anklingen ließ. Es könne von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlerinnen im Grunde nicht verlangt werden, ein solch aufwendiges und teures Gutachten vorzulegen. Ein möglicher Erfolg dürfe also nicht von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen abhängig gemacht werden. Im Übrigen sei es Aufgabe des Gesetzgebers, regelmäßig zu prüfen, ob der Rundfunk die Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise herstelle.

Streit um Angebot der Öffentlich-Rechtlichen schwelt seit Jahren
Der Streit darum, ob das ÖRR-Angebot ausgewogen ist oder nicht, schwelt seit vielen Jahren zwischen Gegnern des ÖRR und seinen Befürwortern – die Kritik der Kläger war auch bei den Verhandlungen vergangene Woche sehr deutlich geworden. Man bekomme von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert, hatte einer der Kläger gesagt.

Dies betreffe nahezu alle gesellschaftlich kontrovers diskutierten Themen, zu denen in den letzten Jahren insbesondere die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und auch die Berichterstattung über den US- amerikanischen Präsidenten Donald Trump zählten. Im Kern bevorzuge der Rundfunk einseitig „linke“ Parteien und „progressive“ Positionen.

Die Beiträge des ÖRR seien zudem teils falsch und würden die größte Opposition im Bundestag, die AfD, nicht angemessen berücksichtigen, hatte einer der Kläger gesagt. Ein weiterer hatte die Verletzung christlicher Grundwerte angeprangert, die durch Sex und Crime im ÖRR in den Schmutz gezogen würden. Auch werde der Islam hofiert, während das Christentum ins Lächerliche gezogen werde. Der SWR hatte betont, keinen Zweifel daran zu haben, dass der ÖRR die geforderte Vielfalt darstelle und Angebote für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen habe.

Auch Rüge wegen Geldverschwendung zurückgewiesen
Die Anwälte der sieben klagenden Privatpersonen hatten auch exorbitante Gehälter von hochrangigen ÖRR-Beschäftigten und systematische Geldverschwendung kritisiert. Der Rundfunk verletze damit die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Auch diese Rüge blieb in Mannheim ohne Erfolg. Die Finanzierung des Rundfunks beruhe auf der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und diese Frage sei daher der Kontrolle der Verwaltungsgerichte entzogen.

Wegen der Nichtzulassung der Revision könnten die Kläger nun binnen eines Monats nach Zustellung des VGH-Urteils eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Dazu müsste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Für den Rundfunkbeitrag sind derzeit 18,36 Euro im Monat fällig. Haushalte in Deutschland müssen ihn pauschal zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro jährlich finanzieren Anstalten wie den Südwestrundfunk (SWR) und die anderen Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF und den Deutschlandfunk sowie digitale Angebote. (dpa)
[close]
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/vgh-weist-klagen-gegen-rundfunkbeitrag-ab/
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #842 am: 21. April 2026, 14:39:10 »
Jetzt tun wir bitte ganz überrascht, dass die 100‘000senste Bullshit-Klage gegen die GEZ scheitert.
Es bleibt mir ein Rätsel, dass und wie hier berichtet wird und dabei haben wir noch gar kein Sommerloch - es gibt ja echt genug zu berichten.

Wird also Zeit, dass man Markus etwas Geld in den Rachen wirft und ihn beauftragt das zu retten!
Immerhin ist der ein sehr erfolgreicher Superanwalt und Journalist von eigenen Gnaden.
« Letzte Änderung: 21. April 2026, 14:52:39 von Schattendiplomat »
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #843 am: 21. April 2026, 17:15:06 »
Welcher Markus? Der Haintz etwa?

BRUAHARHARHAR!

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #844 am: 21. April 2026, 20:23:27 »
Welcher Markus? Der Haintz etwa?

BRUAHARHARHAR!

Der scheitert ja sogar an einem Schlosser.

Aber nur um etwas zu beweisen!1!!11!!*

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #845 am: 22. April 2026, 05:57:53 »
Folg ist sich uneins: Einerseits verstößt Zwang voll gegen die Verfassung, andererseits müßten wir dazu erst einmal eine Verfassung haben …





???
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #846 am: 22. April 2026, 08:05:30 »
Folg ist sich uneins: Einerseits verstößt Zwang voll gegen die Verfassung, andererseits müßten wir dazu erst einmal eine Verfassung haben …

Warten wir mal ab, bis sie merken, dass sie auch nicht freiwillig Steuern zahlen. Ist das auch ein Zwang, der gegen die Verfassung verstösst?
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #847 am: 22. April 2026, 08:41:45 »
Wer hat einen Vertrag mit der Biologie? Das Leben zwingt zum Älterwerden. Schaffen wir die Zeitmessung ab, dann sind wir alle zeitlos und sterben zwar auch noch unter Zwang, aber halt alterslos.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #848 am: 22. April 2026, 09:07:36 »
Auch putzig: "...dieser dreiste Staat macht seine eigenen Gesetze..."

So ein dreister Staat! Skandal!
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #849 am: 24. April 2026, 08:47:57 »
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Einfacher ist es, die Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Habe ich so praktiziert.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #850 am: 7. Mai 2026, 07:11:40 »
Eine Sendung, welche das RSS nie gesehen, ja von deren Existenz es nicht einmal wusste bisher, wird einfach so eingestellt!  :o

Zitat
Weil Rundfunk-Erhöhung ausblieb: "MDR um 2" offenbar vor dem Aus
06.05.2026 20:57

Von Eric Mittmann

Leipzig/Magdeburg - Die ausgebliebene Erhöhung des Rundfunkbeitrags hat offenbar weitere Einsparungen beim Mitteldeutschen Rundfunk zur Folge. Nach TAG24-Informationen wurde bereits bei einer Mitgliederversammlung am Dienstag das Ende von "MDR um 2" zum Jahresende verkündet.

Die überraschende Botschaft verkündete einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" zufolge Landesfunkhauschef Tim Herden, der gleichzeitig bekannt gab, dass an einem Nachfolgeformat gearbeitet werde. Dieses solle 2028 starten, dann jedoch nicht mehr im linearen Fernsehen, sondern auf YouTube laufen.

Der Mitteldeutsche Rundfunk wollte die Einstellung auf Anfrage von TAG24 zunächst nicht bestätigen. Pressesprecher Michael Naumann räumte jedoch ein, dass die bislang durch die Bundesländer nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags eine umfangreiche Budget-Kürzung für den MDR bedeute.

"Diese Situation zwingt den MDR zu strategischen Entscheidungen, die sich unvermeidbar auch auf den Umfang unserer Programmangebote auswirken werden", so der Pressesprecher. "Gleichzeitig geht es darum, die Stärken des MDR zu bewahren."

Weiterer herber Schlag für das Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt
"MDR um 2" wurde bislang im Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg produziert. Für die Niederlassung ist es ein weiterer herber Schlag, nachdem erst im Sommer 2023 das Vorgängerformat "MDR um elf" eingestellt wurde.

Die zeitgleich gestartete Nachmittagssendung sollte einen Ausgleich dafür bilden. Zwei der vier Moderatoren, Anja Petzold und Stefan Bernschein, waren bereits beim Vorgänger dabei. Nun steht offenbar auch "MDR um 2" vor dem Aus.

Das Magazin galt dabei offenbar als preiswert produziert,, weil viele Beiträge Zweitverwendungen aus anderen Magazinen waren. Die Entscheidung habe dennoch Folgen für seine Mitarbeitenden, da zahlreiche Aufgaben nun wegfallen.
https://www.tag24.de/leipzig/weil-rundfunk-erhoehung-ausblieb-mdr-um-2-offenbar-vor-dem-aus-3496236
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #851 am: 9. Mai 2026, 00:00:31 »
Im DLF gestern sagte der Intendant des ZDF, Norbert Himmler, daß das ZDF für 19 Cent am Tag/Gebührenzahler qualitativ gute Informationen und allgemein ein gutes Programm liefere.

Ehrlich gesagt mag ich solch runterbrechen auf Cent-Beträge nicht sonderlich und über die Qualität des Unterhaltungsprogramms kann man trefflich streiten. Auf der anderen Seite fand ich die Aussage eigentlich nicht so schlecht, vielleicht bin ich aber auch nur ÖRR-brainwashed? Den Betrag wird er sich nicht aus den Fingern gesogen haben - auch wenn "die da" immer lügen.

Auf das ZDF bezogen finde ich das jetzt nicht überzogen, selbst wenn es nur für Nachrichten wäre. Das sind 5,32€ auf 28 Tage, ein Abo bei WO, Zeit, etc. ist teurer.

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #852 am: 9. Mai 2026, 00:36:06 »
Klar, Beiträge sind für die, die das Angebot tatsächlich nennenswert nutzen wollen, immer ein gutes Geschäft. Das ist aber für diejenigen, die es nicht nutzen wollen, kein gutes Argument.

Ich konsumiere hauptsächlich Deutschlandfunk, der bekommt nicht mal 2 Cent pro Tag und liefert dafür tatsächlich ebenfalls qualititativ gute Informationen und ein allgemein gutes Programm. Mein Bedarf an Informationen über Bundesthemen ist damit bereits vollständig gedeckt. Also wozu über 200 € im Jahr für überflüssige Unterhaltung zahlen?

Tatsächlich gucke ich keine einzige Minute ZDF - isch 'abe gar keinen Fernseher, und das gesamte Angebot interessiert mich nicht die Bohne. Ich hätte dann lieber ein beitragsfinanziertes Schwimmbad - wäre sicher spottbillig im Vergleich, und erheblich gesünder als der tägliche Couchabend mit Knabbereien vor der Glotze.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #853 am: 9. Mai 2026, 03:20:23 »
Ich konsumiere hauptsächlich Deutschlandfunk, der bekommt nicht mal 2 Cent pro Tag und liefert dafür tatsächlich ebenfalls qualititativ gute Informationen und ein allgemein gutes Programm. Mein Bedarf an Informationen über Bundesthemen ist damit bereits vollständig gedeckt. Also wozu über 200 € im Jahr für überflüssige Unterhaltung zahlen?

Da bin ich vollkommen bei dir! Sowohl das ich tatsächlich auch DLF höre, als auch bei der Verschwendung!

Tatsächlich gucke ich keine einzige Minute ZDF - isch 'abe gar keinen Fernseher, und das gesamte Angebot interessiert mich nicht die Bohne.

Ich nutze ab und an die Mediathek, nen TV habe ich auch seit Jahren nimmer, das Angebot des ÖRR sehe ich als "Cherrypicking". Leider ists halt kein Sky, oä, wo man Pakete buchen kann.

Für den Beitrag je Person könnte man so einige Bäder finanzieren und ich weiß, wovon ich rede. Denn die Bäderbetriebe der Kommunen sind alles andere als gut finanziert. In den großen Städten verstehen die es aber, ihre Bäder zu verpachten und die Verantwortung bequem abzuschieben. Da gehts dann Richtung Pächter "Du mußt am 01. Mai aufmachen und bis 01. September auch bei Frost offen haben" und "unsere Bäder machen dann mal im Juni auf und bleiben bei schlechtem Wetter geschlossen". Aber hauptsache der Geschäftsführer bekommt seine 180K+Bonus im Jahr!

Letztendlich könnte man mit den 10 Mrd./Jahr so einiges machen und könnte einiges sinnvolles mehr machen.

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