Autor Thema: GEZ/Rundfunkgebühren  (Gelesen 119916 mal)

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #855 am: 22. Juni 2026, 19:51:11 »
Die Süstemmedien wollen noch mehr Geld!  :o

Immerhin war Merkel bekanntlich mit Harbarth bei Schweinebraten-Essen, da ahnt man was hinten rauskommt ...


Zitat
Beschwerde von ARD und ZDF:
Wird das Verfassungsgericht den Rundfunkbeitrag erhöhen?

Von Helmut Hartung
22.06.2026, 19:14

Am Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde von  ARD und ZDF zum Rundfunkbeitrag. Die Anstalten wollen mehr Geld. Die Richter werden fragen: Wie kommen die Milliardensummen zustande?

Es ist das dritte Mal nach 2007 und 2021, dass die Karlsruher Richter entscheiden sollen, wie viel jeder Bürger monatlich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen muss. Die Beitragskommission KEF empfahl im Februar 2024 eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro. Nur dann seien die Anstalten, so die Begründung, „bedarfsgerecht“ finanziert. Unter Verweis auf Rücklagen von einer Milliarde Euro verweigerten die Länder einmütig eine Umsetzung dieser Aufstockung und plädierten für eine zweijährige Neuberechnung. Ihre Erklärung: Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro, wie sie die KEF vorgeschlagen hatte, würde der ARD insgesamt 204 Millionen Euro bringen, dem ZDF 65 Millionen. Diese Summen seien durch die Rücklagen bereits gedeckt.

„Zu behaupten, im Jahr 2025 und 2026 würde der Notstand ausbrechen, ist schlicht und ergreifend falsch. Die Finanzierung der Anstalten ist gesichert“, sagte Rainer Robra, Minister und Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt. Die Ansicht der ARD lautet anders. „Die Länder“, sagte eine Sprecherin des Senderverbunds, hätten „das verfassungsrechtlich geschützte, staatsferne Finanzierungsverfahren nicht eingehalten“, eine „funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ sei „nicht gewährleistet“.
Spoiler
Dabei standen die 16 Länder kurz vor einer Entscheidung über einen neuen Finanzierungsstaatsvertrag, der im Dezember 2024 von allen unterzeichnet werden sollte. Nachdem ARD und ZDF ihre Klage eingereicht hatten, erklärten Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt, den mühsam ausgehandelten Staatsvertrag so lange zu ignorieren, bis die Sender die Beschwerde zurücknehmen. Das ist bis heute nicht geschehen. Selbst als die Beitragskommission KEF im Februar dieses Jahres ihre Berechnungen deutlich korrigierte und empfahl, den Beitrag für zwei Jahre nur noch um 28 Cent und nicht um 58 Cent pro Monat zu erhöhen, blieben die Intendanten stur. Sie hoffen auf ein Urteil zu ihren Gunsten.

Ob es so kommt, wird aber immer fraglicher. Die Anhörung kam für viele Beobachter überraschend, hatte das Gericht in den vergangenen Monaten doch mehrere Stellungnahmen der Beteiligten angefordert, und es schien, als gäbe man sich damit zufrieden. Die jüngsten Berechnungen der KEF, davon zeugen auch die Fragen, die die Länder, Sender und auch die KEF beantworten sollen, haben bei den Verfassungsrichtern aber anscheinend Zweifel aufgeworfen. So soll mündlich geklärt werden, auf welcher Basis die Angaben beruhen, wie valide sie sind, und wie vertrauenswürdig die Auskünfte der Anstalten über ihr Finanzgebaren und ihren „Bedarf“.

Der Tagesordnungspunkt D der öffentlichen Verhandlung befasst sich explizit mit der Sonderrücklage III, also mit den mehr als einer Milliarde Euro, die sich aus höheren Einnahmen ergeben und mit denen die Länder ihre Aussetzung einer Beitragserhöhung begründet haben. Die Neuberechnung der KEF zeigte zudem, dass der „Finanzbedarf“, der wesentlich auf den Aussagen der öffentlich-rechtlichen Sender beruht, sich mit der Einschätzung der Länder deckt, dass für mindestens zwei Jahre keine Erhöhung erforderlich sei.

Die neu vorgeschlagenen 28 Cent für die Jahre 2027 und 2028 entsprechen übrigens knapp 1,5 Prozent des aktuellen Beitrags, und es müssten nach dem noch nicht verabschiedeten Entwurf des „Widerspruchsmodells“, das künftig für die Festlegung des Rundfunkbeitrags gelten könnte, mindestens drei Länder dagegen votieren, damit die Steigerung nicht automatisch Gesetzeskraft bekommt. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass sich die Karlsruher Richter die Wirkung dieses Gesetzesentwurfs genauer erläutern lassen.

Die noch nicht beschlossene neue Vereinbarung der Länder über die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten könnte auch den Intentionen der obersten Verfassungshüter entgegenkommen, sich nicht zu einer Ersatz-KEF zu entwickeln. Mehrfach hatte sie andere Verfahren zur Beitragsfestsetzung angeregt, die die Rundfunkkommission der Länder allerdings nicht umgesetzt hat. Mit dem Urteil ist im September zu rechnen.
[close]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-rundfunkbeitrag-200952502.html
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #856 am: 10. Juli 2026, 16:21:00 »
Kein Wunder, wenn in den Kommentaren gegen „die GEZ-Medien“ gewettert wird:



https://youtu.be/xho2XBQCpas
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #857 am: 7. September 2026, 12:25:43 »

https://www.stuttgarter-zeitung.de/lokales/baden-wuerttemberg/cdu-politiker-kritisieren-swr-gehaelter-fast-9000-euro-fuer-kameramann-das-kann-so-nicht-bleiben-79442113.html

Leider Bezahlschranke.

Keine Ahnung, ob das angemessen ist.

Kommt ja auch drauf an, wie viele Kameraleute es sind oder wie alt die sind.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #858 am: 7. September 2026, 13:29:41 »
Bittesehr:

Zitat
Stuttgarter Zeitung - Böblingen vom 07.09.2026, Seite 1 / Titelseite
CDU kritisiert Gehälter beim SWR
Stuttgart Die Gehälter von Tarifbeschäftigten beim Südwestrundfunk (SWR) sind aus Sicht der Landtags-CDU teilweise aus dem Ruder gelaufen. Wenn Kameraleute oder Grafikdesigner bis zu knapp 9000 Euro monatlich verdienten, sei das „niemandem vermittelbar“, kritisiert der Abgeordnete Bastian Schneider. Selbst Richter, Staatsanwälte oder Ärzte, die deutlich mehr Verantwortung trügen, hätten keine Bezüge in dieser Höhe, kommentiert Schneider die Vergütung bei dem Sender. Nach Auskunft der Landesregierung auf eine CDU-Anfrage wird die Höchststufe von 8964 Euro nur in zwei Fällen gezahlt. Allerdings erhielten drei Viertel der Kameraleute mehr als 7000 Euro monatlich, konstatiert Schneider. Der Medienstaatssekretär Rudolf Hoogvliet (Grüne) begründet die Bezüge in der Antwort damit, dass der Sender in Zeiten des Fachkräftemangels qualifizierte Kräfte gewinnen müsse. Nach einem Gutachten liege der SWR unter dem ARD-Durchschnitt. Zugleich verweist er auf strikte Sparbemühungen. mül

Mehr ist das nicht.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #859 am: 7. September 2026, 13:35:23 »
Kameramann und Grafikdesigner sind Mangelberufe?
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #860 am: 7. September 2026, 14:38:08 »
Man könnte, wenn wir denn beim Einspaaren sind, auch mal die Frage stellen, ob 157 Abgeordnete bei 11 Millionen Einwohnern wirklich erforderlich sind.

Jeder von denen erhält 9648 Euro + Kostenpauschale und Zuschuss zur Altersvorsorge. Auch da kann man sparen. 

Selbst Richter, Staatsanwälte und Ärzte, die deutlich mehr Verantwortung tragen, haben keine Bezüge in dieser Höhe.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #861 am: 7. September 2026, 14:42:48 »
Man könnte, wenn wir denn beim Einspaaren sind, auch mal die Frage stellen, ob 157 Abgeordnete bei 11 Millionen Einwohnern wirklich erforderlich sind.

Nachdem es offenbar auch keinen Weg gibt, mal die Größe des Bundestages wirksam zu beschränken, wird sicher auch in diesem Fall die Antwort auf die Frage lauten: "Ja" (nein, NICHT "42" ;D).
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline mork77

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #862 am: 7. September 2026, 15:06:39 »
Das ist mir klar.

Das Ganze riecht nur wieder sehr nach "Wasser predigen, Wein saufen". Aber es läuft ja für die CDU derzeit. Insofern...

Das Durchschnittsgehalt für Kameraleute liegt übrigens brutto bei 47 000 Euro im Jahr

Gut
Renommierte Chefkameraleute (z. B. Oscar-Preisträger wie Roger Deakins, Robert Richardson oder Greig Fraser) verhandeln individuelle Verträge, die weit über den gewöhnlichen Tarifen liegen

Wochengagen: Spitzen-Kameraleute in Hollywood verdienen bei großen Studio-Produktionen problemlos 25.000 bis 30.000 USD pro Woche. Bei einer typischen Produktionsdauer (Vorbereitung, Dreh, Nachbearbeitung) von z. B. 30 Wochen summiert sich das auf 750.000 bis zu über 1 Million USD pro Film

Tagesgagen bei Elite-Events: Für absolute Ausnahmeproduktionen (wie die Olympischen Spiele, den Super Bowl oder hochkarätige kommerzielle Werbespots) können absolute Top-Spezialisten Gagen von bis zu 20.000 USD pro Tag aufrufen

Da sind 9000 Euro brutto im Monat noch vergleichsweise wenig. Und wie war noch der Spruch, ach ja "Wir können alles, ausser hochdeutsch" Also auch gute Kameraleute beim SWR verpflichten.
« Letzte Änderung: 7. September 2026, 15:37:54 von mork77 »
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #863 am: 7. September 2026, 19:24:09 »
Nachdem es offenbar auch keinen Weg gibt, mal die Größe des Bundestages wirksam zu beschränken

Der Bundestag hat exakt 630 Abgeordnete, § 1 Abs 1 Satz 1 BWahlG; diese Zahl ist starr und nicht veränderlich.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #864 am: 7. September 2026, 20:44:32 »
Aber der entsprechende Paragraph ist veränderlich. Früher war die Menge veränderlich und wurde irgendwann begrenzt, um die Überhangmandate nicht die Abgeordnetenmenge ins Uferlose ausufern zu lassen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #865 am: 8. September 2026, 02:06:28 »
Aber der entsprechende Paragraph ist veränderlich

Das ist kein Einwand, denn Recht ist IMMER veränderlich. Auch wenn man die Zahl der Sitze in die Verfassung schriebe, könnte man sie ändern. Und wenn man auch das verhinderte, hülfe eine Revolution. Die Frage war, ob es ein Mittel gibt, die Größe des Bundestages wirksam zu begrenzen. Diese Frage ist zu bejahen, § 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG ist ein solches Instrument.

Im Übrigen ist die Begrenzung der Größe des Parlaments kein Wert an sich, sondern abwägungsfähig. Von den drei Zielen:

- den Stimmenzahlen der Wahlvorschläge entsprechende Sitzverteilung ("Verhältnisausgleich"),
- Wahl von Abgeordneten in Wahlkreisen ("Direktmandate"),
- kleiner Bundestag,

sind nämlich immer nur zwei erreichbar. Eines dieser Ziele muss preisgegeben werden, wenn man die anderen verwirklichen will. Bislang war die Größenbegrenzung als nachrangig eingestuft worden. Nach der Wahlrechtsreform durch die Ampel hat das Prinzip des Direktmandats gelitten, weil es möglich ist, dass ein direkt gewählter Bewerber kein Mandant erhält, wenn die 630 Sitze bereits ausgeschöpft wurden.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #866 am: 8. September 2026, 02:24:51 »
Der Bundestag erarbeitet mit diesen 630 Leuten verdammt viel. Schau Dir nur mal bei buzer die Menge an Novellen an.

Aber mit AfD wird S-A aus dem Rundfunkstaatsvertrag auszusteigen versuchen. Das wird interessant, denn dann müssen sie ja was eigenes aufbauen, und das zu weniger Kosten.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #867 am: 8. September 2026, 06:57:54 »
Aber mit AfD wird S-A aus dem Rundfunkstaatsvertrag auszusteigen versuchen. Das wird interessant, denn dann müssen sie ja was eigenes aufbauen, und das zu weniger Kosten.


Konstantin Schreiber hat das mal auseiannderklamüsert:


https://youtu.be/4bZ26H-Ey84
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #868 am: 8. September 2026, 10:06:59 »
Die Kommentare zum Video sind mal wieder erhellender als das Video selbst. Wir sind auch auf dem Weg in eine Ideocracy  :seeingstars:
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=WrJPEqOWB48
 
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Offline Rolly

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #869 am: 8. September 2026, 14:19:18 »
Ein Beispiel, nachdem der bekannte GEZ Zahler DerRoll auf gewisse Urteile hin gewiesen hat
Zitat
Die Rundfunkentscheidungen des Verfassungsgerichtes sind vollkommen irrelevant, da Gefälligkeitsurteile. Ein Rundfunktstaatsvertrag der Rundfunkanstalten, der durch staatliche Institutionen erlassen wurde, kann gar nicht staatlich unabhängig sein. Logikfehler!
:facepalm:
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