Autor Thema: GEZ/Rundfunkgebühren  (Gelesen 100792 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #825 am: 4. März 2026, 18:32:21 »
Es tut sich ein wenig was:


Zitat
Reform bei TV-Spartenkanälen
ARD und ZDF bündeln Angebot und stellen drei Sender ein

Stand: 04.03.2026 • 16:40 Uhr

Mit neuen gemeinsamen Kanälen wollen ARD und ZDF Angebote bündeln und mehr Zuschauer ansprechen. Dafür werden drei lineare Spartensender eingestellt, darunter tagesschau24. Ab Januar 2027 will man digitale Angebote stärken.

Die Kanäle ARD alpha, tagesschau24 und One sollen zum 31. Dezember 2026 abgeschaltet werden, wie ARD und ZDF mitteilten. Grundlage ist der Reformstaatsvertrag, der eine Verschlankung der linearen TV-Spartensender und eine stärkere Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorsieht.

Drei gemeinsame Schwerpunktangebote
Künftig konzentrieren sich ARD und ZDF auf drei gemeinsame Schwerpunktangebote: Der bisher allein vom ZDF betriebene Sender Neo wird dafür künftig gemeinsam von ARD und ZDF veranstaltet und bietet ein gemeinsames Angebot für junge Erwachsene. Ebenso wird das bisher allein vom ZDF getragene ZDFinfo zum Gemeinschaftsprogramm für Dokumentationen mit der ARD und übernimmt damit unter anderem die Funktion von ARD-alpha.

Der ARD-Kanal tagesschau24 wiederum geht in Teilen im bereits heute von ARD und ZDF gemeinsam betriebenen Ereigniskanal Phoenix auf. Phoenix soll damit das gemeinsame Informationsangebot für das öffentlich-rechtliche Fernsehen mit den Angeboten von tagesschau, ZDF heute, der Parlaments- und Ereignisberichterstattung sowie begleitenden Gesprächssendungen werden.
Spoiler
Der ARD-Vorsitzende Florian Hager sagte dem Branchendienst dwdl, dass bei Phoenix keine eigene Nachrichtenredaktion aufgebaut werde. Die bisherigen Strukturen von tagesschau24 sollen weiter das lineare und non-lineare Angebot der ARD mit Nachrichten versorgen und vertiefende Einordnungen in Breaking-News-Fällen liefern. "Für Breaking-News behalten wir die Infrastruktur und journalistische Kompetenz, die wir für tagesschau24 erfolgreich etabliert haben", sagte Hager.

Mehr im Digitalen
Hager verweist auf bestehende Gemeinschaftsangebote wie Funk oder KiKA, die zeigten, "was ARD und ZDF schaffen können, wenn sie vor allem im Digitalen spezifische Zielgruppen gemeinsam ansprechen." Dies stärke das öffentlich-rechtliche Angebot nachhaltig. ZDF-Intendant Norbert Himmler sprach von einem "großen Wurf". Man habe sich "an den Interessen des Publikums orientiert und die Angebote ausgewählt, zu denen wir als starke Partner gemeinsam das bestmögliche Programm zusammenstellen können."Die Angebote sollen Information, Bildung, Dokumentation und Inhalte für jüngere Zielgruppen bündeln. Parallel planen die Sender, ihre Zusammenarbeit im Digitalen auszubauen.

Vorgabe der Politik
Mit der Entscheidung, die drei linearen Kanäle zu schließen, entsprechen ARD und ZDF den Vorgaben des Reformstaatsvertrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio, der im Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Dieser gibt vor, dass ARD und ZDF gemeinsam nur noch zwei Angebote mit den Schwerpunkten Information, Bildung und Dokumentation veranstalten dürfen. Zuvor waren es vier. Auch die Zahl der Angebote für jüngere Erwachsene sollte von zwei auf eins reduziert werden. Die gemeinsamen Kanäle müssen spätestens bis zum 1. Januar 2033 in Angebote ins Internet überführt werden.

Für die Medienpolitik begrüßte Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) aus Rheinland-Pfalz den Schritt und sprach von einer "klugen Umsetzung des Reformstaatsvertrags". Die geplante Reform bei den TV-Kanälen sei "im besten Sinne Arbeit auf der Zukunftsbaustelle der Demokratie. Weg von Spartenangeboten, hin zu starken publizistischen Leuchttürmen - das ist das Ziel des Reformstaatsvertrags", sagte Schweitzer, der als Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder die Medienpolitik in Deutschland koordiniert.
[close]
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/ard-zdf-angebot-sender-100.html
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Offline Aloysius

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #826 am: 5. März 2026, 12:20:19 »
Verspätet, aber auch wieder aktuell:

Zuschauer- betrug bei Bericht auf ARD vom CDU-Parteitag:

Zitat
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Merkel-Applaus auf CDU-Parteitag falsch gezeigt: ARD bittet um Entschuldigung

Die ARD hat einen fehlerhaften Beitrag über den Parteitag der CDU nachträglich geändert und sich entschuldigt.

In der ursprünglichen Fassung sei in einem Beitrag für die Sendung „Bericht aus Berlin“ zu sehen gewesen, wie die frühere Regierungschefin Merkel nach der Wiederwahl von Bundeskanzler Merz zum CDU-Chef klatscht, hieß es in einem Hinweis der ARD-Mediathek. Dieses Bild sei jedoch nach der Rede von Merz, also erheblich früher, entstanden. Die Redaktion habe das Bild aus dem Beitrag entfernt und eine neue Fassung online gestellt. Man bitte, den Fehler zu entschuldigen.

...

https://www.deutschlandfunk.de/merkel-applaus-auf-cdu-parteitag-falsch-gezeigt-ard-bittet-um-entschuldigung-100.html
 
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Offline Sandmännchen

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #827 am: 5. März 2026, 13:17:40 »
Natürlich werden das informationelle Grundangebot, das für die demokratische Meinungsbildung erforderlich ist und dem der Rundfunk seine Privilegien verdankt, neben Bildungsangeboten reduziert, und nicht etwas das reine Unterhaltungsprogramm.

Wie könnte es anders sein!

Ich hoffe, dass irgendwann mal das BVerfG was merkt und den Rundfunk an seinen Aufgaben misst, und ihm auffällt, dass die demokratische Willensbildung sich längst ins Internet verlagert hat. Man sollte sich vom technischen Medium "Rundfunk" lösen und dies auf die Rolle "Massenkommunikation" umdeuten, egal wo diese statt findet; denn das ist der Zweck der Sache. Und nicht die Erzeugung von Funkwellen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #828 am: 6. März 2026, 12:04:09 »
Man sollte sich vom technischen Medium "Rundfunk" lösen und dies auf die Rolle "Massenkommunikation" umdeuten, egal wo diese statt findet; denn das ist der Zweck der Sache.

Gab es nicht schon mal den Versuch, reichweitenstarke Streamer zu verdonnern, eine Sendelizenz zu beantragen oder eben damit aufzuhören, "Rundfunk" zu machen? Hat meines Wissens nicht ganz so gut funktioniert, aber wenn es "Konkurrenz" betrifft, sind die althergebrachten (oder altmodischen) Sender durchaus wachsam und sie wissen um ihre Probleme. Sie wissen aber auch ganz genau, dass das, was sie tun, heute jedes kleine Kind per Internet kann. Und das mit deutlich weniger Geld, als das, was sie bekommen.
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #829 am: 15. März 2026, 14:54:40 »
Die Lobbyorganisation der abgewählten FDP hat sich etwas einfallen lassen:


Zitat
Rundfunkbeitrag-Klage: Bund der Steuerzahler will Änderung durchsetzen – mit der jeder spart

Stand: 15.03.2026, 11:53 Uhr

Von: Kai Hartwig

Den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen – das geht bislang nur in wenigen Ausnahmefällen. Eine Klage könnte neue Regeln erzwingen. Was derzeit gilt.

Kassel – Der Rundfunkbeitrag sorgt regelmäßig für Diskussionen. Die monatliche Zahlung von 18,36 Euro ist in Deutschland Pflicht, sie fällt auch ohne TV-Gerät an. Allerdings kann der Rundfunkbeitrag aktuell nur in weigen Ausnahmefällen von der Steuer abgesetzt werden. Das will der Bund der Steuerzahler (BdSt) nicht akzeptieren und klagt dagegen vor Gericht.

Der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio muss „für jede Wohnung“ entrichtet werden, wie auf dem offiziellen Portal rundfunkbeitrag.de erklärt wird. Wie der BdSt auf seiner Website mitteilt, strengt er eine Änderung bei der steuerlichen Behandlung der Zahlung an. Mit einem Musterverfahren vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 1 K 67/26), welches der Verband unterstützt.
Spoiler
Rundfunkbeitrag und Steuer: Musterklage könnte gravierende Änderung erzwingen
Auslöser war ein Beitragszahler, der den Rundfunkbeitrag steuerlich geltend machen wollte. In seiner Einkommensteuererklärung für 2024 trug er dafür 220,32 Euro ein – die Summe aus zwölf monatlichen Zahlungen von je 18,36 Euro. Das Finanzamt verweigerte die Anerkennung. Ein Gericht soll nun grundsätzlich klären, ob der Rundfunkbeitrag die Steuerlast mindern muss.

Die Klage stützt sich auf ein vergleichsweise einfaches Argument: Nach Ansicht des BdSt zählt der Zugang zu Rundfunk und Fernsehen zum sogenannten soziokulturellen Existenzminimum. Bürgergeldempfänger haben bereits die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen.

In einigen Ländern, etwa im Saarland, wird der Rundfunkbeitrag sogar bei der Berechnung der Mindestalimentation für Beamte berücksichtigt. Das kommt laut Bundesinnenministerium vor allem Beamten und Versorgungsempfängern in niedrigen Besoldungsgruppen zugute, die Kinder haben und in Regionen mit hohen Mietkosten leben. Für Einkommensteuerpflichtige hingegen ergibt sich daraus kein Vorteil: Im steuerlichen Grundfreibetrag ist der Rundfunkbeitrag nicht eingerechnet. Der BdSt wertet das als mögliche Ungleichbehandlung und hat deshalb den Rechtsweg eingeschlagen.

Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen: So viel geld wüden Millionen Menschen sparen
Ein Erfolg der Musterklage würde bedeuten, dass Millionen Steuerpflichtige den Beitrag künftig als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben könnten. Das zu versteuernde Einkommen würde sich dadurch reduzieren.

Die konkrete Ersparnis hängt vom jeweiligen Steuersatz ab: Bei einem Jahresbeitrag von 220,32 Euro würden Steuerpflichtige mit einem Satz von 20 Prozent knapp 44 Euro zurückbekommen, bei 30 Prozent rund 66 Euro und beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent 92,53 Euro.

Rundfunkbeitrag bei Steuererklärung angeben – in diesen Ausnahmefällen kann er schon jetzt abgesetzt werden
Auf ihrer Internetseite erläutert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) die derzeit geltende Rechtslage. Demnach können Personen, die „in einem ‚normalen‘ Haushalt leben“, den Rundfunkbeitrag nicht steuerlich absetzen. Bis auf folgende Ausnahmen, die allerdings bislang nur für einen geringen Teil der Beitragszahler greifen:

Finanzamt hat doppelte Haushaltsführung anerkannt: Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung kann steuerlich abgesetzt werden (zählt zu Werbungskosten und kann als solche in der Steuererklärung angegeben werden)

Arbeitszimmer wurde anerkannt und bildet Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit – Rundfunkgebühren sind eventuell anteilig absetzbar

Laut dem Jahresbericht 2024 des Beitragsservice beliefen sich die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag auf rund 8,74 Milliarden Euro. ARD, ZDF und Deutschlandradio erhielten davon zusammen 8,57 Milliarden Euro. Unterdessen liegt Deutschland im europäischen Vergleich bei Rundfunkgebühren weit vorne. (Quellen: rundfunkbeitrag.de, Bund der Steuerzahler, Bundesinnenministerium, Vereinigte Lohnsteuerhilfe, Beitragsservice) (kh)
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https://www.tz.de/verbraucher/rundfunkbeitrag-klage-will-aenderung-durchsetzen-wie-viel-geld-millionen-menschen-dann-sparen-zr-94218607.html


Und ich möchte Schaansersatz und Schmerzensgeld, weil heute um kurz nach 7 (!) im BR eine Missa brevis angekündigt wurde als „Missa breve“! Auf der HP ebenso und in der Absage noch einmal.

Dabei ist „missa“ Feminin! Feminin und kein Neutrum! Zefix!  :(

Wo kann ich klagen?
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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