Autor Thema: GEZ/Rundfunkgebühren  (Gelesen 76554 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #285 am: 30. April 2021, 09:25:14 »
Ah, ok, Danke!

Thiel könnte die Vermögensauskunft abgeben, wissen die Kommentatoren inzwischen, „aber es geht ums Prinzip“.

Jo. Kann man so machen.
(Dabei ist der Vergleich mit dem Metzelder-Urteil von gestern ganz wichtig!)


 :facepalm:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Agrippa

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #286 am: 30. April 2021, 10:26:23 »
Diese GEZ-Haftanstalt, ist das eine neue Soap von ARD/ZDF/Dritten - kommen auch gecancelte Tatort-Ermittler darin vor?
Oder ist GEZ-Haft so aufgebaut, dass die Insassen den ganzen Tag Rosamunde Pilcher und die Almdoktoren sehen müssen?
Ist GEZ-Häftlingskleidung auch gestreift, muss der GEZ-Häftling Requisiten reparieren und die Hemden vom Lanz bügeln...

Prinzipiell zahle ich meinen Rundfunkbeitrag wohlwollend, er ist mir nur zu hoch. Die Hälfte würde auch ausreichend sein. Dafür müsste man nur bestimmte Sendungsformate wie Tatorte, Sportübertragungen und Talkrunden der Dritten einsparen. Aber das werde ich an andere Stelle mal einbringen.
Tertius gaudens!
 
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Offline echt?

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #287 am: 30. April 2021, 10:45:54 »
Mich stört das völlige Versagen beim Schulfernsehen während der Pandemie!
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Offline Rabenaas

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #288 am: 30. April 2021, 11:17:08 »
Oder ist GEZ-Haft so aufgebaut, dass die Insassen den ganzen Tag Rosamunde Pilcher und die Almdoktoren sehen müssen?

Das wäre ein glasklares Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline califix

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #289 am: 30. April 2021, 11:46:33 »
Off-Topic:
Nur mal dumm in die Runde gefragt, in welchen Bundesländern muss man die Inhaftierungskosten vorstecken, wenn der Schuldner einen Haftbefehl auszusitzen wünscht? Für einen Privatmann kann das hübsch ins Geld gehen. Ich musste mal ein völlig aussichtsloses Pfändungsverfahren gegen einen früheren Mieter betreiben, weil mir das Finanzamt die unbezahlten Mieten, Nebenkosten und Aufwendungen für die versifft und kaputt hinterlassene Wohnung sonst nicht anerkennen wollte. (Tenor: Wenn Sie verzichten, ist das sowas wie eine Schenkung und schenken kann man nur aus versteuertem Einkommen...)
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #290 am: 30. April 2021, 13:00:08 »
Bei der Gelegenheit: Vom GEZ-Verweigererhelden Glatze Schrang hört man gar nix mehr. Ob er wohl still und leise doch gezahlt hat?
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #291 am: 30. April 2021, 15:05:13 »
Zitat von: Gerichtsreporter
Bei Kurzzeitstrafen übernimmt das Sozialamt die Wohnungmiete, wie das bei Erzwingungshaft ist weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Ist es noch so, dass man Sozialhilfebezüge bis sechs Monaten Bezugsdauer zurückzahlen muss? Wenn ja, auch in diesen Fällen?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline SchlafSchaf

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #292 am: 30. April 2021, 15:06:09 »
Mit ziemlicher Sicherheit wird Schrang gelatzt haben, das für den nicht mal Porto- sondern Kaffeekasse
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #293 am: 30. April 2021, 15:17:00 »
Ist es noch so, dass man Sozialhilfebezüge bis sechs Monaten Bezugsdauer zurückzahlen muss?

Dann wären wir ja wieder zurück auf Los und der Kunde würde wieder einfahren, weil er die Vermögensauskunft nicht abgibt.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Anmaron

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #294 am: 30. April 2021, 15:31:38 »
Er könnte dann ja schlauer sein. Oder es wird auf anderen Wegen festgestellt.
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dtx

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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #295 am: 30. April 2021, 15:53:04 »
Off-Topic:
Nur mal dumm in die Runde gefragt, in welchen Bundesländern muss man die Inhaftierungskosten vorstecken, wenn der Schuldner einen Haftbefehl auszusitzen wünscht?

...

M. W. in Hessen. In S-H dagegen nicht.

Off-Topic:
...
Für einen Privatmann kann das hübsch ins Geld gehen.

...

Aber auch nur für den. Andere Gläubiger betrifft oder schockt das nicht.

Off-Topic:
...
Ich musste mal ein völlig aussichtsloses Pfändungsverfahren gegen einen früheren Mieter betreiben, weil mir das Finanzamt die unbezahlten Mieten, Nebenkosten und Aufwendungen für die versifft und kaputt hinterlassene Wohnung sonst nicht anerkennen wollte. (Tenor: Wenn Sie verzichten, ist das sowas wie eine Schenkung und schenken kann man nur aus versteuertem Einkommen...)

Daß man sich seine Forderungen für den Fall der Besserung innert der nächsten drei Jahrzehnte titulieren läßt, ist ja nicht das Thema, aber dann müßte es mit einmal Pfandabstand (oder alternativ mit dem Bescheid, daß der Schuldner abgetaucht ist) auch gut sein. Ich wüßte jetzt nicht, weshalb ein Finanzamt das nicht zu akzeptieren brauchte.

Zitat von: Gerichtsreporter
Bei Kurzzeitstrafen übernimmt das Sozialamt die Wohnungmiete, wie das bei Erzwingungshaft ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Ist es noch so, dass man Sozialhilfebezüge bis sechs Monaten Bezugsdauer zurückzahlen muss? Wenn ja, auch in diesen Fällen?

Erstens steht das Sozialamt auch bei einer Kurzzeitstrafe nicht mit Glocke und Börse am Gefängnistor und wartet darauf, zahlen zu dürfen:
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/07/mietkostenubernahme-bei-inhaftierung.html (Hier: Sozialgericht Duisburg Urteil vom 02.05.2011, S 16 SO 94/09)

Ob sich die Sachlage anders dargestellt hätte, wenn die Anträge rechtzeitig gestellt wurden (ein Häftling kann nicht einfach zum Briefkasten gehen), eine U-Haft über ein halbes Jahr hinweg andauerte und das Verfahren mit einem Freispruch endete (da deckt die Haftentschädigung auch nicht die finanziellen Folgen einer Räumungsklage ab), wird dann wohl wieder gerichtlich entschieden werden müssen. Bis das dann aber mal soweit ist, läßt sich nur noch lapidar feststellen, daß die Wohnung längst gekündigt und wiederholt anderweitig vermietet worden sei.

Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidestattlichen Versicherung (Vermögensverzeichnis) kommt schon selten genug vor und dauert noch sehr viel seltener lange genug, um zur alleinigen Ursache für einen Wohnungsverlust zu werden. Die allermeisten Schuldner geben nach einem Wochenende auf.

Zweitens kann man die Zulässigkeit von Erstattungsansprüchen der Sozialhilfeträger aus § 50 SGB X herleiten, soweit die Voraussetzungen der §§ 45 ff SGB X gegeben sind.



« Letzte Änderung: 30. April 2021, 16:31:28 von dtx »
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #296 am: 25. Mai 2021, 13:02:11 »


Es werden die Bedingungen geschildert, wie sich der Haftalltag so darstellt.

Frühstück und Abendessen werden von Georg Thiel als schlecht von der qualitativen Zubereitung geschildert.
Duschen, aber nicht jeden Tag, findet Olaf Kretschmann strange und Markus Mähler fragt nach Er hat sozusagen auf der Zelle keine Dusche :o? und Kretschmann antwortet das scheint so zu sein, das müsste ich ihn nochmal nachfragen.  :facepalm:

Es ist viel Geschwurbel zu hören, aber der Kernpunkt der Problematik, an der man sich  offensichtlich die Zähne ausbeißt, scheint zu sein, dass der wdr ihn zwar aus der Haft entlassen könnte, dieses aber ablehnt, und einfach nicht bereit ist, dies zu begründen.  :blob8:

 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #297 am: 25. Mai 2021, 13:12:59 »
Der WDR übt eben den Druck aus, damit der Schuldner entweder zahlt oder seine Zahlungsunfähigkeit darlegt. Das ist ein völlig normaler Vorgang, der auch keiner weiteren Begründung bedarf. Interessieren würde das geneigte Publikum eher, mit welcher Begründung Thiel sich dessen verweigert. Es sieht ein wenig danach aus, als ob Thiel meint, seine persönliche Rechtsansicht durchexerzieren zu müssen, koste es, was es wolle.

Nun denn, weiterhin viel Vergnügen damit.

Ich halte den Rundfunkbeitrag selber für zu hoch, aber man kann eine Rechtsnorm, die man für falsch hält, nicht dadurch ändern, dass man die Zahlung verweigert, nachdem der Anspruch gerichtlich bestätigt wurde. Das ist einfach nur albern, undemokratisch und vor allem dumm.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #298 am: 25. Mai 2021, 13:44:20 »
Wieso gibt jemand sich den Stress wegen sowas in den Knast zu gehen? hat man einfach nicht geglaubt, dass die Gegenseite das durchzieht.

Möglich, dass ich die Frage schonmal gestellt und die Antwort vergessen habe: Gibt es eine zeitliche Obergrenze für so eine Haft?
 
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Re: GEZ/Rundfunkgebühren
« Antwort #299 am: 25. Mai 2021, 13:48:09 »
Wieso gibt jemand sich den Stress wegen sowas in den Knast zu gehen?


Die Anhänger sehen sich bestätigt, was für ein Dikatatur-Regime Merkel ausübt *Mimimi*


Gibt es eine zeitliche Obergrenze für so eine Haft?

Leider nur 6 Monate.  ;D
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