Zum Inquisitionsverfahren der Richterin Margrit Lichtinghagen gegen Mostafa Bayyoud / Jörg Heinrichs, AG Essen, Alfred Doliwa, JVA Essen
Veröffentlicht am Januar 26, 2015 von apokalypse20xy
Ladies and Gentlemen! (warum nicht: “Sehr geehrte Damen und Herren!” ? – Weil es keine Herren gibt und weil es total verkehrt ist, den Mann über die Frau und gar auf eine Stufe mit einem Gott (“Herr” ist auch ein Synonym für den Christengott) zu stellen! Oder würden Sie zu einer Frau “Herrin” sagen?
)
Was bisher am AG Essen im Inquisitionsverfahren (anders kann man es nicht treffend sagen) zur justiziellen Hinrichtung (auch das kann man treffend nicht anders sagen) des Mostafa Bayyoud läuft, treibt in jedem gefühlsgesunden Menschen den Ekel hoch und bringt ihn zum Überschäumen.
Heute werden noch einige Veröffentlichungen folgen, die von Dipl.-Ing. Frank Engelen an den AG-Direktor als Anlage gefaxte Strafanzeige gegen Margrit Lichtinghagen bedarf noch einer kleinen Ergänzung, bevor ich sie mehrfach per FAX versende und dann auch im aktuellen Wortlaut ins Netz stelle.
Unterhalb meiner neuesten künstlerischen Gestaltung finden Sie die tatsächlich sehr lesenswerte Beschwerde des Dipl.-Ing. Frank Engelen an den Essener Amtsgerichtspräsidenten Jörg Heinrichs.
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS
margrit-lichtinghagen_amtsgericht-essen_richterin-margrit-lichtinghagen-joerg-heinrichs-amtsgerichtspraesident
frank engelen
Moerser Straße 284
Dipl.-Ing.
47228 Duisburg
MENSCHENRECHTLER
Tel.: (0 20 65) 89 97 62
Mitglied der AG zur Wiederherstellung
Fax: (0 20 65) 89 97 63
der Rechtstaatlichkeit und des Rechtstaates
Mobil: (0157) 544 79 537
Sprecher der Ortsgruppe Duisburg
Mitglied des Vereins Antikorruption-
Reformation 2014 e.V.
E-Mail:
[email protected]Frank Engelen × Moerser Straße 284 × 47228 Duisburg
Amtsgericht Essen Tel.: 02 01 / 803 – 0
Präsident des Amtsgerichts Essen Fax.: 02 01 / 803 – 1000
Herrn Jörg Heinrichs persönlich
Zweigertstraße 52
45130 Essen
Duisburg, 26.01.2015
Zutrittsregelung für das Gebäude des Amtsgerichts Essen
Schutz der Rechte der Bürger Deutschlands
Durchsetzung der rechtstaatlichen Gesetze der ZPO, StPO, StGB
Zugleich Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Rechtsverletzungen und Missachtung der Gesetze im Rahmen der Verfahrensführung im Prozess gegen Herrn Mostafa Bayyoud durch die Richterin am Amtsgericht Margrit Lichtinghagen
Sehr geehrter Herr Heinrichs,
am 20.01.2015 fand der erste Verhandlungstag gegen den Menschenrechtler Mostafa Bayyoud zum GZ 40 Ds 662/13 wegen angeblicher schwerer Körperverletzung an einem ehemaligen Nachbarn und angeblicher Beleidigungen gegenüber rd. 30 bis 50 Polizisten.
Bereits die Anklageschriften, vornehmlich des Oberstaatsanwalt Schmidtmann deuten darauf hin, dass alle, Herrn Bayyoud vorgeworfenen Straftaten frei erfunden sind.
Herr Bayyoud ist Professor für Psychologie und verfügt über weitere, hochqualifizierte Ausbildungen.
Bereits in seinem Herkunftsland Marokko hatte er erhebliche Probleme mit dem dortigen System (innerhalb der „Regierung“), weshalb er vor rd. 20 Jahren in Deutschland politisches Asylbeantragte.
Professor Bayyoud hatte sich geweigert, Studenten auf Weisung des Rektorats durchfallen zu lassen oder entsprechend überdurchschnittlich zu bewerten.
Es liegen aus objektiver Betrachtung also Anhaltspunkte für Strukturen in diesem Fall vor, die an Elitegesellschaften erinnern und je nach Quelle als „Freimaurer“, „Satanisten“ usw. bezeichnet werden.
In Deutschland angekommen wurde Professor auf Grund seines menschliches und dem Menschen zugewandten Verhalten sehr schnell von Andersdenkenden Maß genommen und als Ausländer und zudem Moslem in unserem Land schikaniert und meiner und der Auffassung weiterer Menschen zunehmend politisch verfolgt.
So verwundert es sehr, dass die Mitglieder der Essener Justizbehörden, der OStA Schmidtmann und die unter Ihrer Dienstaufsicht tätige Richterin am Amtsgericht Essen Lichtinghagen (mit bekannter Vergangenheit als Staatsanwältin in der Nachbarstadt Bochum, Bußgeldskandal an der Schule ihrer Tochter, etc.) die unwahren Tatsachenbehauptungen aufstellen und als Begründung für eine, dem Gesetze nach unzulässige Untersuchungshaft des zweifachen Familienvaters aufführen, bei Herrn Bayyoud würde akute Fluchtgefahr bestehen, weil er in Deutschland Ausländer sei.
Auf die prozessuale Historie will ich nicht weiter eingehen, das können Sie Behördenintern ermitteln. Jedoch will ich benennen, dass der Versuch Ihrer Mitarbeiterin, das Verfahren an das Landgericht abzugeben, nachdem sie sich mehr und mehr in Verfahrensfehler verstrickte, scheiterte.
Nun hat sie die leidige Pflicht, das Verfahren selber zum Abschluss zu bringen, wobei sie erneut gesetzliche Vorgaben missachtete und den Prozess vor rd. 30 Zuschauern äußerst eigenwillig, in vielen Bereichen sehr selbstherrlich führte.
In diesem Zusammenhang will ich auf die Beweismittelunterdrückung durch Ihre Mitarbeiterin zu sprechen kommen.
Laut Aussage des Beschuldigten Professor Bayyoud wurde nicht er gegenüber vier Polizisten in seiner Wohnung handgreiflich, sondern die Polizisten gegenüber ihm.
Als deutlichen Beweis kann er ärztliche Atteste über die, nunmehr erneut von den vier Polizisten gebrochene Hand vorlegen.
Nachdem sich der als Zeuge geladene Polizist, der Polizeioberkommissar Dreischer in seiner Zeugenaussage am 20.01.2015 in erhebliche Widersprüche verstrickte und Ihre Mitarbeiterin in dessen wie auch in der Zeugenbefragung der Hausfrau Jessica Majewski durch die Verteidigung in der Form eingriff, dass sie, der Wahrheitsfindung dienende Fragen verbot, beantragte der Angeklagte zu seiner rechtmäßigen und zweckmäßigen Verteidigung das Vorspielen einer Tonaufnahme als Beweis für seine Unschuld.
Und zwar hatte Herr Bayyoud in sicherer Kenntnis der, in den Essener Justizbehörden vorherrschenden Korruption, Rechtsbeugung und Polizeigewalt in seiner Wohnung geeignete Vorkehrungen getroffen, um die Polizisten bei erneuter Überschreitung der auch für sie geltenden Gesetze und Verüben von Straftaten gegenüber unschuldigen und zudem wehrlosen sowie nach Art. 20 GG gewaltfreien Bürgern Deutschlands auf frischer Tat zu überführen, bzw. die geeigneten Beweise zu sammeln.
Ihre Mitarbeiterin Frau Lichtinghagen, welche sich zuvor mehrfach mit ihrer linken Hand den Kopf stützte oder aber in sich zusammengesunken zur rechten Seite und nach hinten gekippt auf dem Richterstuhl verharrte, wirkte bei diesem Antrag sehr erschrocken und zunehmend nervös.
Nach kurzer Rücksprache mit dem, links von ihr sitzenden Rechtsreferendar verkündete sie mündlich den Beschluss, dass sie diesen Beweisantrag als unzulässig zurückweise.
Nach Auskunft der weiteren Zeugen, wurde dieser Beschluss offensichtlich nicht protokolliert.
Frau Lichtinghagen, welche auf mich mit der Situation maßlos überfordert wirkte, behauptete nervös, dass auf Grund der beinhalteten Straftat bezüglich des Anfertigens von Tonaufnahmen ohne Kenntnis und ohne vorherige Information an die Straftäter, dieser Tatsachenbeweis nicht zulässig sei.
Da ich vor kurzem in derselben Situation wie Herr Bayyoud vor Gericht stand, weil ich sechs (6), bzw. nach Auskunft des als OBERKRIMINELLEN Staatsanwalt HARDEN, bzw. seiner ebenfalls OBERKRIMINELLEN Kollegin FASSBENDER lediglich vier (4) Polizisten am 14.01.2013 gegen 22 Uhr in meinem eigenen Haus angegriffen haben oder zumindest den Anschein erweckt haben soll, die in sechsfacher Überzahl erschienenen gewaltbereiten Polizisten hätte angreifen können, habe ich mich mit der Rechtslage und der Rechtsprechung bezüglich des § 201 StGB ausführlich beschäftigt.
So ist in § 201Abs. 2, Nachsatz geregelt, dass sogar die Aufführung einer heimlich gefertigten Tonaufnahme straffrei ist, wenn sie zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen erfolgt.
Um Rechtsicherheit herzustellen, zitiere ich kurz die entsprechende Passage:
§ 201 StGB
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
Quelle:
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.htmlDie Verletzung, bzw. das offensichtliche und vorsätzliche Beugen des Rechts gem. § 339 StGB durch Ihre Mitarbeiterin Lichtinghagen veranlasste mich die Worte der rechtbeugenden Richterin:
„Das ist kein zulässiger Beweis“
zur Wahrung bzw. Sicherstellung der Einhaltung von Recht und Ordnung in dieser Verhandlung, in diesem Gerichtssaal mit:
„doch“
zu kommentieren.
Da Ihre Mitarbeiterin mit bekannter Historie als Staatsanwältin in Bochum, Lichtinghagen, ihrerseits nun offensichtlich keinerlei Interesse an der Wahrheitsfindung und der Einhaltung von Gesetzen und staatlicher Ordnung in dem, durch sie geführten Verfahren, hatte, ließ sie mich durch Zeichen an die zahlreich vorhandenen Sicherheitsbeamten durch Kopfnicken, bzw. seitliches, nach schräg oben gerichtetes Kopfdrehen aus dem Saal entfernen.
Da nunmehr auch ich als rechtserfahrener Bürger unseres Landes von der Willkür und der Rechtsbeugung Ihrer Mitarbeiterin betroffen wurde, teilte ich meine Empörung über die Willkürlichkeit und die permanente Rechtsverletzung der Frau Lichtinghagen, welche ihr Richteramt für alle Anwesenden Zeugen rechtsmissbräuchlich ausübte, in angemessener Lautstärke mit.
Sofern sich Ihre Mitarbeiterin durch die Art und Weise meines Vortrages beleidigt gefühlt haben könnte, so wie sie es bereits mehrfach dem Angeklagten Professor Bayyoud vorgeworfen hatte, so will ich mich vorsichtshalber dafür bei Ihnen zur Weiterleitung an Ihre Mitarbeiterin entschuldigen.
Nicht entschuldigen oder gar zurücknehmen will ich indes den Inhalt meines Sachvortrags, in welchem ich die festgestellte Rechtsbeugung durch Ihre Mitarbeiterin für alle Zeugen hörbar, benannte.
Zur Erhärtung dieser Anschuldigungen will ich auf das Parallelverfahren am Amtsgericht Duisburg unter Vorsitz der Privatrichterin „Dr.“ Neuhaus verweisen, in welchem die, in meinem Haus zum Eigen- und Schutz der Öffentlichkeit vor Wiederholungen der gegen mich gerichteten Polizeigewalt und Verbrechen durch die Staatsgewalten gefertigte Tonaufzeichnung zur Wahrheitsfindung bis zur Minute 4:30 laut vorgespielt wurde.
Dieser Tatsachenbeweis hatte u.a. den gewünschten Erfolg, dass der gegen meinen Willen anwesende Sachverständigengutachter keine andere Wahl mehr hatte, meine Schuldfähigkeit nicht weiter in Frage zu stellen, so wie es der gerichtliche Auftrag mittels Beweisbeschluss vorgesehen hatte.
Ist es doch als üblich bekannt, dass Systemgegner sehr gerne unter dem Vorwand psychisch krank zu sein oder an wahnhaften oder Wahrnehmungsstörungen zu leiden, mittels Verbringung in die Forensik für das System unschädlich zu machen.
Überraschen der Weise benannte der, zum Sachverständigengutachter beauftragte Psychiater genau diese Systematik !
Ich bitte nunmehr Sie, im Rahmen, der Ihnen zukommenden Dienstaufsicht, das Verhalten Ihrer Mitarbeiter bezüglich der Verfahrensleitung und der offenkundigen und vorsätzlichen Unterdrückung von Beweisen, zu überprüfen.
Bereits zuvor nahm sie mehrfach Einfluss auf die Zeugin Majewski, indem sie ihr suggestive Fragen stellte oder sogar Antworten in den Mund legte, als sich die angebliche Augenzeugin an bestimmte Sachverhalte nicht „erinnern“ konnte.
Ein derart manipulatives und offenkundig rechtbeugendes Verhalten habe ich während meiner nunmehr fünfjährigen Systemerfahrung noch nicht erlebt !
Weitere wichtige Informationen, die Sie zur Wahrnehmung Ihrer Aufgabe der Dienstaufsicht wissen sollten, sind u.a., dass die Richterin zu einem späteren Zeitpunkt die Öffentlichkeit aus der öffentlichen Verhandlung entfernen ließ, um die weiteren Zeugen, bei denen es sich vornehmlich um Polizisten handelte, in geheimer Runde zu verhören.
Da Ihre Mitarbeiterin bereits zuvor mehrfach und einmal wortwörtlich benannte, dass alleine Sie bestimme, was, wie protokolliert wird, legt hier die Vermutung nahe, dass sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Augen- und Ohrenzeugen, die Aussagen der Polizisten für das Protokoll derart angepasst haben könnte, so dass sie in das Gesamtkonzept passen.
Bedenklich ist im Übrigen auch, dass ein als SKINHEAD wahrgenommener Polizist, welcher in Zivil gekleidet und als Zeuge geladen war, nach dem Ender der Verhandlung auf mich zugelaufen kam und behauptete, ich hätte im Gerichtsgebäude fotografieren wollen.
Diese Person, welche einen guten Kopf größer ist als ich, kam sehr aggressiv auf mich zu und drängte mich gegen das Geländer der Empore über dem Eingangsbereich / Sicherheitsbereich des Gerichtsgebäudes.
Auf die örtliche Unzuständigkeit innerhalb des Gerichtsgebäudes angesprochen und nach seinem Namen und Dienstgrad fragend, stellte der Polizist in Zivil die unwahre Tatsachenbehauptung auf, er könne hilfsweise eine Straftat verfolgen und mich daher vorläufig festnehmen!
Lediglich durch lautstarke Hilferufe und dem Verlangen nach zuständigen Sicherheitsbeamten der Justizbehörde konnte ich den aggressiven Polizisten von seinen geplanten und angedrohten Straftaten der Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung sowie dem Vortäuschen von Straftaten abhalten.
Bitte informieren Sie mich schriftlich über den Ausgang Ihrer Ermittlungen und der zu erwartenden Dienstrechtlichen Maßnahmen gegenüber Ihrer Mitarbeiterin Lichtinghagen zum Schutz der Bürger Deutschlands vor weiteren Rechtsbrüchen durch diese Person.
Die unverzügliche Suspendierung und Freistellung von jeglicher richterlichen Tätigkeit bis zur vollständigen Aufklärung der Sachverhalte wird als Schutzmaßnahme für die Bevölkerung als geeignete Disziplinarmaßnahme angesehen.
Gegebenenfalls wissen Sie bereits über die Überschreitung der Kompetenzen der, von der Richterin Lichtinghagen instruierten Wachleute?
Falls nicht, dann setze ich Sie auch hierrüber in Kenntnis und bitte ebenfalls um Überprüfung und Sanktionierung dieses Verhaltens.
Nachdem mich zwei Sicherheitsbeamte aus dem Gerichtssaal begleiteten, bzw. drängten, erteilten sie mir sofortiges Hausverbot für das Amtsgericht Essen.
Dabei wollten Sie mir sogar mein Eigentum unterschlagen, welches ich in dem abgezäunten Sicherheitsbereich vor dem Verhandlungssaal abgeben musste.
Nur durch striktes Beharren darauf, nicht ohne mein Eigentum das Gerichtsgebäude zu verlassen, konnte ich dieses wieder in Besitz nehmen.
Ebenfalls ausschließlich meiner Geistesgegenwärtigkeit ist es zu verdanken, dass auf Nachfrage der schriftlichen Bestätigung des, durch Ihr Wachpersonal ausgesprochenen Hausverbots, auf ein Annäherungsverbot an den Gerichtssaal, bzw. Flurbetretungsverbot abgemildert wurde.
Die Wachbeamten gaben zu ihrer Entlastung an, lediglich im Auftrag der Richterin Lichtinghagen zu handeln, so dass durch Sie auch die etwaig in Schriftform erlassenen Verfügungen / Anordnungen Ihrer Mitarbeiterin Lichtinghagen zu überprüfen sind.
Die Wachmänner teilten bisher lediglich in mündlicher Form mit, dass ich auf Weisung der Richterin Lichtinghagen nun von allen weiteren Verhandlungstagen der Zuhörerschaft ausgeschlossen sei.
Da bis heute eine schriftliche Bestätigung ausblieb, wende ich mich also auch mit diesem Anliegen an Sie, um zu erfahren, ob ich tatsächlich auf Weisung Ihrer Mitarbeiterin Lichtinghagen in meinen Grundrechten als Bürger Deutschlands beschnitten werden könnte und nicht mehr als Zuhörer der öffentlichen Verhandlung gegen den Menschenrechtler Bayyoud teilnehmen darf.
Nach dem Versandt dieses Schreibens werde ich mich auf dem Weg zur öffentlichen Behandlung in Ihrem Hause machen und Sie ggf. kontaktieren und um Hilfe bei der Wahrung und Durchsetzung meiner Grundrechte bitten, bzw. auffordern, falls es zu weiteren Rechts-, bzw. Grundrechtsverletzungen durch, unter Ihrer Dienstaufsicht tätigem Personal, kommen sollte.
Mit rechtstaatlichen Grüßen
________________________________________(eigenhändige Unterschrift)
Frank Engelen
Anlage:
Strafantrag des Dipl.-Kaufmannes Winfried Sobottka vom 26.01.2015