[Entstaub] *Hust* *Hust* [/Entstaub]
Den Peter, der ja bekanntlich in einem selbstgebauten Wohnmobil in Portugal lebt, gibt es immer noch.
Nach dem es lange zeit relativ ruhig um ihn war und er eigentlich außer dem Tod seiner Katze und den üblichen geschwubbel über die angebliche nicht existierende BRD, gibt es im März und April mal wieder etwas "Neues":
Das ganze ist etwas kreuz und quer geschrieben weswegen ich versiuche es in einer etwas geordneten Form zu schreiben:
Teil 1:
https://mensch-peter.me/tagebuch/2020/03/bundesverwaltungsamt-oder-bundeskasperletheater/Peter (der Vorname bürgt ja für Qualität) hat wohl von Portugal aus versucht einen Staatsangehörigkeitsausweis für die Staatsangehörigkeit "deutsches Reich" beim Bundesverwaltungsamt in Köln zu bekommen. Das hat er wie erwartet nicht bekommen und hat Wiederspruch eingelegt. Mit dem daraufhin erlassenen Wiederspruchbescheid war er allerdings auch nicht zufrieden weil er angeblich keine Rechtskraft entfalten hat. Worauf er am 18.11.2019 folgendes Fax losschickte:
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Widerspruchsbescheid vom 24.07.2019
Sehr geehrter Herr Maßolle,
am 21. Oktober 2019 erhielt ich einen Widerspruchsbescheid mit Datum vom 24.07.2019 der jedoch keine Rechtskraft entfaltet, weil er
- den Aussteller nicht erkennen lässt (im Adresskopf ist ein Herr "Conrad" angegeben, das Schreiben selbst enthält einen Namen "Wagstyl" und wurde "im Auftrag" angefertigt, ohne den Auftraggeber zu benennen)
- nicht den Behördenleiter, seinen Vertreter bzw. Beauftragten enthält (siehe 3.1 in meinem Widerspruch vom 13.05.2019, bzw. § 37 Absatz 3, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG))
- nicht unterschrieben ist (siehe 3.2 in meinem Widerspruch vom 13.05.2019, bzw. OLG Stuttgart, 3 U 123/01 vom 14.11.2001)
Als den verantwortlichen Leiter der Abteilung TS und damit auch als den Verantwortlichen für alle Schreiben, die von Mitarbeitern Ihrer Abteilung verschickt werden, insbesondere, wenn deren Aussteller nicht erkennbar ist, fordere ich Sie auf, persönlich dafür zu sorgen, dass ich bis spätestens 5. Dezember 2019 einen rechtskräftigen Widerspruchsbescheid erhalte oder den beantragten und mir zustehenden Staatsangehörigkeitsausweis.
Mit freundlichen Grüßen
Also das übliche Märchen von der fehlenden Unterschrift die ja auch unser Freund Mike Heerlein immer erzählt, aber bisher noch nie erfolgreich war. Mal davon abgesehen, das das Peterchen sich hier auf Verwaltungsvorschriften eines Landes beruft, dessen Existenz er ja eigentlich ablehnt.
Da er auf diesen Unsinn keine Antwort bekam (Behörden haben halt auch keine Bock auf Brieffreundschaft mit jedem Reichsdeppen anzufangen) hat er am 12.12.2019 erneut ein Fax an das BVA verbrochen:
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Mein Fax vom 18.11.2019
Sehr geehrter Herr Maßolle,
bisher haben Sie nicht auf mein Fax vom 18.11.2019 mit Fristsetzung zum 05.12.2019 reagiert. Sollten Sie auch auf dieses Fax nicht bis spätestens 16.12.2019 reagieren, gilt dies als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung, dass
- das Bundesverwaltungsamt nicht willens oder in der Lage ist, rechtskräftige Bescheide zu erlassen,
- die bereits gezahlten Gebühren in Höhe von 43,- Euro daher zurückzuerstatten sind,
- die natürliche Person "Peter ...", geboren am XX.XX.1966 in X, laut Antrag vom 27.02.2019 und gemäß §4 Absatz 1, des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913, nachgewiesener Angehöriger des noch immer existierenden Staates "Deutsches Reich" ist,
- der entsprechende Eintrag dazu im EStA-Register gemäß §33 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 22. Juli 1913 vorzunehmen ist (Erworben am: XX.XX.1966, Erworben durch: Geburt (Abstammung)),
- dieses Fax als rechtssicherer Nachweis der erworbenen Staatsangehörigkeit gilt,
- die Mitarbeiter Ihrer Abteilung nicht fähig oder gewillt sind, meinen Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis so zu bearbeiten, wie er am 27.02.2019 gestellt wurde, sondern willkürlich versuchen die zuvor genannte Staatsangehörigkeit meiner natürlichen Person im System vorzuenthalten,
- die natürliche Person "Peter ..." aufgrund ihrer nachgewiesenen Staatsangehörigkeit im Deutschen Reich hiermit gemäß §17, Absatz 1, Punkt 3 und §26, Absatz 1 StAG, auf die Staatsangehörigkeit "deutsch" unwiderruflich verzichtet,
- nach Fristablauf Ihr weiteres Schweigen als Genehmigung dieser Verzichtserklärung gemäß §26, Absatz 2 StAG gilt,
- der entsprechende Eintrag zum Verzicht dazu im EStA-Register gemäß §33 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vorzunehmen ist,
- dieses Fax im Sinne des §26, Absatz 3 StAG als rechtssichere Verzichtsurkunde gilt,
- der Verzicht nach Fristablauf unwiderruflich wirksam wird.
Bitte achten Sie im Falle einer Antwort darauf, dass diese gemäß §126, Absatz 1 BGB Ihre eigenhändige Namensunterschrift trägt (siehe dazu auch OLG Stuttgart, 3 U 123/01 vom 14.11.2001). Anderenfalls gelten solche Schreiben als Entwurf und die gesetzte Frist als wirkungslos verstrichen.
Zudem behalte ich mir es vor, mich über Ihr Verhalten bei Ihrem Vorgesetzten zu beschweren.
Mit freundlichen Grüßen
Also der übliche Mist von der konkludenten Zustimmung. Nur blöd, dass er sich zwar vieles Behaupten kann, eine Nichtbeantwortung niemals eine Zustimmung ist.
Mit diesem Schreiben könnte eigentlich alles abgeschlossen sein, den Peterle hat sich ja alles so hingebogen wie er wollte. Leider stellte er am 29.01.2020 noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Die Antwort darauf (die er wieder nicht veröffentlicht hat, vermutlich, weil sie ihn entlarvt), worauf er sich in einer sehr herablassenden Art antwortet
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Hallo zusammen,
auf meine Dienstaufsichtsbeschwerden habe ich wider Erwarten tatsächlich noch eine Antwort erhalten. Allerdings habe ich den Eindruck, dass ich es schon lange nicht mehr mit einem ernst zu nehmenden "Bundesverwaltungsamt" zu tun habe, sondern mit einem lachhaften "Bundeskasperletheater".
So hat doch tatsächlich der Kasper "Rolf" eine Beschwerde, die unter anderem ihn selbst betraf, auch selbst bearbeitet und natürlich für völlig unbegründet befunden. Jedoch war er - wie üblich - nicht in der Lage das Schriftstück eigenhändig zu unterschreiben. Und wenn man schon dabei ist rechtswidrige Schreiben zu verfassen, so tut man das lieber gleich mit dem Briefkopf eines anderen Kaspers.
Allerdings muss der böse Räuber dem Kasperle eines gar arg auf den Kopf gehauen haben, da das Kasperle offenbar in völliger Verstörtheit schrieb, es konnte ein Schriftstück nicht zugestellt werden, das doch bei mir am 21.10.2019 eingetroffen ist. Auch meint es noch immer, es würde sich dabei um ein rechtskonformes Schreiben handeln, das - "hex" "hex" - irgendwie und irgendwann "Bestandskraft" erlangen würde.
Und ob das nicht schon genug wäre, behauptet der arme Kasper nach wie vor felsenfest, ich hätte einen "Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" gestellt. Es ist schon erstaunlich, dass das Kasperle dafür auch noch Geld bekommt und nicht längst unter Betreuung gestellt wurde. Aber so geht es halt zu in einem "Bundeskasperletheater".
Denn auch das Kasperle "Heike", das den ersten "Bescheid" verzapft hat, hat ja meinen Widerspruch letztlich auch selbst bearbeitet. Doch scheint dieses Kasperlein behindert zu sein, weil es seine Werke nicht unterschreiben, sondern nur ein paar Linien darunter malen kann.
Dass allerdings der Kasper "Thomas" behauptete, er hätte den Widerspruchsbescheid erlassen, ist nicht mehr komisch, sondern einfach nur eine freche Lüge und Täuschung. Da ist man versucht das Krokodil zu rufen, auf dass es ihn fressen möge! Aber so handeln Kasper halt, welche im Theater nach oben kommen wollen: Keine Moral, keine Rücksicht auf Verluste, immer schön das Gewissen betäuben, Hauptsache die Taler im Beutel stimmen.
Der Kasper "Ulrich" hat es vorgezogen den toten Kasper zu spielen, was vermutlich auch eine gute Entscheidung war. Wer keine Gesetzesgrundlage hat und immer nur leere Sprüche klopfen kann, für den ist es in der Tat besser, sich tot zu stellen und so zu tun, als wäre alles in bester Ordnung. Dass er damit aber konkludent den Rechtsbankrott im Bundeskasperletheater bestätigt hat, habe ich nun schwarz auf weiß.
Und der Oberkasper "Christoph" schließt sich dem Kasper "Ulrich" an und ist sich viel zu schade mit dem einfachen Fußvolk zu kommunizieren. Nun ja, geht halt auch schlecht, wenn schon der kleine Kasper keine Gesetzesgrundlage hat, dann hat sie auch der Oberkasper nicht. Nur nichts anmerken lassen - wird schon alles gut gehen. Schließlich ist man nicht umsonst Mitglied in einer Kasperleloge...
Und weil es so lustig im Bundeskasperletheater zugeht, wird die Tatsache ignoriert, dass einmal alle vor dem Direktor des Theaters stehen werden und Rechenschaft über ihr Leben auf der Erde geben müssen. Bloß nicht daran denken, das könnte einem doch den ganzen Spaß verderben. Immer weiter Gesetze ignorieren und natürlichen Personen ihre Staatsangehörigkeit vorenthalten - schließlich betrifft es ja einen nicht selbst. Ist schon toll so ein Kasperleleben: Man kann machen was man will und wird sogar noch von seinem Oberkasper dabei unterstützt und geschützt.
Das Kasperle "Rolf" hat in seinem Schreiben vom 27.02.2020 darum gebeten, dass ich doch nun die Finger still halten möchte, weil es vom Bundeskasperletheater keine weiteren Antworten mehr geben wird. Nun, liebes Kasperle, den Gefallen kann ich dir leider nicht tun. Zwar verstehe ich dich, dass du mit Leuten, denen du tagtäglich so viel Unrecht zufügst, lieber nichts mehr zu tun haben möchtest, allerdings dürft ihr euch alle noch auf eine Überraschung von mir freuen.
Nein, nein, mehr wird an dieser Stelle noch nicht verraten, aber seid sicher, dass das Kasperletheater noch nicht zu Ende ist. Solange der Vorhang noch nicht gefallen ist, wird munter weitergespielt. Schließlich hat der Zuschauer, der ein hohes Eintrittsgeld bezahlt hat, auch einen Anspruch auf eine Fortsetzung bis zum bitteren Ende, oder nicht?
Also seid gespannt, wenn es wieder heißt "Demnächst in diesem Theater!"
Viele Grüße
der lebendige Mann "Peter"
Schön ist auch seine "Erklärung" die er angeblich gegenüber der Polizei verwenden möchte. Ob die sich davon beeindrucken lässt mag ich anzweifeln:
Vorderseite
Erklärung
Ich, der lebendige Mann "Peter" erkläre hiermit, dass meine Person nachweislich dem Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" angehört, damit Anspruch auf hoheitliches Staatsrecht hat und nicht den privatrechtlichen Verträgen der Europäischen Union unterliegt.
Nachdem mir aber die Verwaltung des Deutschen Reichs - die Bundesrepublik Deutschland - den Nachweis meiner Staatsangehörigkeit rechtswidrig verweigert und diese Verweigerung auch offiziell bestätigt hat (siehe mein Fax vom 03. März 2020 an den Bundesminister), stelle ich mich, den lebendigen Mann "Peter" unter Naturrecht und verzichte darauf meine Person zu benutzen.
Im Naturrecht ist es meines Wissens nach nicht statthaft, jemanden zu bestrafen, bevor er einem anderen einen Schaden zugefügt hat. Sofern also keine nachweisbaren Straftaten vorliegen, bei denen ich direkt jemanden geschädigt habe, dürfen Autoritäten, die privatrechtlich handeln (z. B. innerhalb der EU), keine Maßnahmen gegen lebendige Männer und Weiber vornehmen und auch nicht gegenüber Personen, die Anspruch auf hoheitliches Staatsrecht haben.
Tun sie es dennoch, verpflichten sie sich für alle daraus entstehenden Folgen Schadensersatz zu leisten. Dieser beträgt für Freiheitsentzug und/oder Beschlagnahme/Festsetzung meines Fahrzeugs jeweils 1/10 Feinunze Gold pro Stunde.
Rückseite
Bestätigung
Meine Person in ihrer Eigenschaft als Polizist, ist berechtigt Gewalt auch gegenüber lebendigen Männern und Weibern anzuwenden, die sich mir gegenüber nicht als Personen zu erkennen geben.
Rechtsgrundlage hierfür ist folgendes, gültiges Gesetz, das ich nicht nur auf Personen, sondern auch auf Männer und Weiber anwenden darf, die sich auf das Naturrecht berufen:
Name des Gesetzes:
Paragraph / Artikel:
In Kraft getreten am:
Angaben zu meiner Person:
Vorname:
Nachname:
Dienst-/Ausweisnummer:
Ladungsfähige Anschrift:
Teil 2
https://mensch-peter.me/client/tagebuch/2020/04/bundesminister-bestaetigt-behoerdenwillkuer/Peterchens Mondfahrt wartet auch im April 2020 immer noch auf seinen Staatsangehörigkeitsausweis, den er ja eigentlich nicht braucht, da er konkludent einfach bestimmt hat wie es ist!
Zwar gehören seiner Meinung nach alle hohen Politiker den Freimaurern an und werden von den Rothschild angeführt, aber dennoch schreibt er jetzt dem Bundesminister:
Spoiler
Verweigerung über die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
im Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit vom 6. November 1997 heißt es in Kapitel IV (Verfahren in Bezug auf die Staatsangehörigkeit), Artikel 10 (Bearbeitung der Anträge):
"Jeder Vertragsstaat stellt sicher, daß Anträge auf Erwerb, Beibehaltung, Verlust, Wiedererwerb oder Bestätigung der Staatsangehörigkeit in angemessener Zeit bearbeitet werden."
Die zuständige Behörde (in meinem Fall das Bundesverwaltungsamt) weigert sich jedoch eine Bestätigung der Staatsangehörigkeit für meine Person auszustellen. Zudem habe ich Kenntnis von weiteren Personen, denen ebenfalls die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises verweigert wird.
Ich stelle hiermit fest, dass sich die Behörden in der Bundesrepublik Deutschland nicht an das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit halten
Aus diesem Grund ersuche ich Sie, diesen unhaltbaren Zustand unverzüglich zu beseitigen und dafür Sorge zu tragen, dass nicht nur meine Person einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt bekommt, sondern jeder Antragssteller.
Solange der geschilderte Zustand anhält, gilt dieses Fax als Ihre persönliche Bestätigung, dass sich die Behörden in der Bundesrepublik Deutschland nicht an das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit halten, sowie als rechtssicherer Nachweis dieser Tatsache gegenüber Behörden im In- und Ausland, der 21 Tage nach Faxzustellung bei anhaltender Behördenwillkür veröffentlicht werden darf, damit ihn jedermann verwenden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Peter ...,
nachgewiesener Staatsangehöriger des Deutschen Reichs gemäß
§4, Absatz 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913
Auch auf dieses Schreiben hat Peterchen keine Antwort bekommen, was er mal wieder als Zustimmung all seiner Theorien sieht. Dennoch ist er enttäuscht und hätte gerne eine wenigstens eine Antwort des Bundesministers bekommen in dem steht, dass der Minister seine "kruden Rechtsauffassungen" nicht teilt.
Aber er denkt, der Minister ist eigentlich mit seiner Rechtsauffassung einverstanden, darf das wegen der bösen Logen nur nicht auf offiziellem Weg bekanntgeben.
Zum Abschluss fordert er jeden auf, sein Schreiben an den Bundesminister zu schicken.
So jetzt brauch ich erst mal einen Schnaps!