Stimmt, mit BND-Trollen kann man einfach nicht diskutieren, auch wenn der BND-Troll Recht hat, BND-Trolle sind nun mal ein No-Go. 80 Millionen bezahlte BND-Trolle sind auch eine ziemliche Plage in der angeblich als Staat nicht existierenden Bundesrepublik, die nur von 185 anderen (nicht existierenden?) Staaten dieser Erde anerkannt wird, ein Umstand, der absolut unwichtig ist, Da Du - Peter von Gottes Gnaden diesen Staat nicht anerkennst.
Wenn man Fakten nicht wegdiskutieren kann, dann fehlen dem Gegenüber plötzlich sämtliche Grundlagen für eine sachliche Diskussion, er wird - ganz sachlich - als bezahlter BND-Troll tituliert, man erkennt keine Ernsthaftigkeit in der Anfrage des Gegenüber.
In diesem Sinne
PS: Alois weiss, dass der Bundesnachrichtendienst der Auslandsgeheimdienst Deutschlands ist. Bist Du Ausland oder was?
Gesendet: Donnerstag, 21. Mai 2015 um 18:24 Uhr
Von: "Peter aus der Familie Marchert" <
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An: "Alois Zipfelklatscher" <
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Betreff: Re: Ihre Fehlermeldung vom Typ Inhalt
Ich kann jetzt keine Ernsthaftigkeit mehr in Deiner Anfrage erkennen. Entweder fehlen Dir sämtliche Grundlagen für eine sachliche Diskussion oder Du bist ein bezahlter BND-Troll, der nur meine Zeit stehlen will. Für beide Fälle gilt: Diskussionsende.
Am 21.05.2015 um 18:14 schrieb Alois Zipfelklatscher:
Hallo,
nach welchen Richtlinien D&B arbeitet, ist genauso wichtig, wie der berühmte Sack Reis, der in China umfällt. Weder ich noch Du noch Müllers Küh, geschweige denn irgend eine Behörde oder ein Ministerium sind Vertragspartner von UPIK.
Amtsausweise gibt es nicht, hat es noch nie gegeben, kann Dir also niemand zeigen.
Was kommst plötzlich Du mit einem in ganz Deutschland nie gültig gewesenen SHAEF-Militärgesetz um die Ecke? Willst Du jetzt von irgendwas ablenken?
Erst willst Du irgend ein Amt notariell beglaubigt haben, jetzt gibt es plötzlich für Dich keine Notare in Deutschland mehr, und wenn es nach Dir ginge, müsste jeder einen Eid auf den Allmächtigen schwören. Was machen eigentlich Nihilisten, Buddhisten und Hinduisten? Dürfen die keine Funktionen im Staat ausüben?
Mit christlichen Grüßen
Alois
Gesendet: Donnerstag, 21. Mai 2015 um 16:42 Uhr
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Betreff: Re: Ihre Fehlermeldung vom Typ Inhalt
Am 21.05.2015 um 16:04 schrieb Alois Zipfelklatscher:
Hallo,
D&B ist irrelevant. Die können listen was sie wollen. Wenn die den atlantischen Ozean als Firma listen, glaubst Du es ja auch nicht.
D&B arbeitet nach festgelegten Richtlinien, nicht nach Lust und Laune. Daß dabei Fehler passieren können und vermeintliche Ämter in Einzelfällen versehentlich gelistet werden, streite ich nicht ab. Wenn das aber hunderttausendfach (weltweit gesehen) vorkommt, dann sind das keine Fehler mehr.
Was ich auch nicht verstehe: Wozu soll irgendjemand von einem Amt zum Notar rennen, um sein Amt beglaubigen zu lassen?
Wenn mir jemand einen Amtsausweis persönlich zeigt, reicht das auch aus. Wenn ich aber von Dir einen Nachweis per E-Post verlange, dann mußt Du den Ausweis beglaubigen lassen.
Wer beglaubigt eigentlich Notare?
Notare werden nicht beglaubigt, sondern zugelassen. Hier in Deutschland gibt es keine zugelassene Notare:
SHAEF-Militärgesetz Artikel V
Befähigung der Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte:
Niemand ist befähigt als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt zu amtieren bis er den folgenden Eid leistet:
Eid
„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen, daß ich die Gesetze jederzeit zu niemandes Vorteil und zu niemandes Nachteil, mit Gerechtigkeit und Billigkeit gegenüber jedermann, ohne Rücksicht auf Religion, Rasse, Abstammung oder politische Ueberzeugung, anwenden und handhaben werde; daß ich die deutschen Gesetze und alle Rechtsvorschriften der Militärregierung sowohl ihrem Wortlaute als auch ihrem Sinne befolgen werde; und daß ich stets mein Bestes tun werde, um die Gleichheit aller vor dem Gesetze zu wahren. So wahr mir Gott helfe!“
Wer diesen Eid schwört, ist nicht mehr an früher von ihm geleistete Diensteide gebunden.
Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.
* * *
Damit ist auch klar, daß eine Beglaubigung von einem Notar in Deutschland juristisch wertlos ist. Nach dem das aber in der BRD weiter anerkannt wird, kann man davon Gebrauch machen.
"Notare sind in das Justizsystem in Deutschland eingebunden. Nach § 4 Satz 1 BNotO werden so viele Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. Auswahl und Ernennung der Notare obliegen der staatlichen Justizverwaltung. Die Dienstaufsicht führt der Präsident des Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts im jeweiligen Bezirk." Quelle:
http://bnotk.de/Notar/index.php Spätestens jetzt müsste Dir eigentlich der Schädel platzen!
Eigentlich sollte Dir jetzt ein Licht aufgehen: Warum heißt es nicht "Amtsaufsicht"?
Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören, denn du vermagst nicht ein einziges Haar schwarz oder weiß zu machen. Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.
Sehe ich exakt genau so.
In diesem Sinne,
Alois
Gesendet: Donnerstag, 21. Mai 2015 um 10:58 Uhr
Von: "Peter aus der Familie Marchert" <
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An:
[email protected] Betreff: Re: Ihre Fehlermeldung vom Typ Inhalt
Am 21.05.2015 um 10:18 schrieb
[email protected]:
Hallo!
Vielen Dank für Ihre Fehlermeldung! Nachfolgend finden Sie Ihre Angaben als Kopie wieder:
Seite:
http://www.marchert.info/brd/info/blog/99-upik-de-frimensuchmaschine.html Fehlertyp: Inhalt
Anmerkung: Dein Fehler liegt schon im Ansatz. Stell Dir vor, ich mache eine Firmendatenbank auf und schreibe, dass Du eine Firma bist. Welchen Wert hat das? Keinen! UPIK hat auch keinen Wert, null. Oder bestimmt eine Datenbank der chemischen und Autoindustrie, wer Firma ist und wer nicht?
D&B listet nur Firmen. D. h. nur, wenn es sich juristisch um eine Firma handelt, wird sie bei D&B aufgenommen, wenn nicht, dann nicht. Es wurde erst später ein Passus eingefügt, der uns glauben machen lassen soll, daß auch Ämter etc. dort aufgenommen werden.
Ich würde mich aber nicht daran aufhängen, ob ein "Amt" in diesem Verzeichnis gelistet ist oder nicht. Wenn Du mir einen notariell beglaubigten Legitimationsnachweis irgendeines Amtes oder irgendeines Amtsträgers vorlegen kannst, werde ich diesen gerne auf meiner Weltnetzseite veröffentlichen. Die Kosten für die Beglaubigung übernehme ich.
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