Der lässt aber wirklich nichts aus:
Nach dem ich erfahren habe, dass man zum einen sein Fahrzeug bei der Zulassung der BRD überträgt und diese zum anderen dafür stolze 680,- Euro Steuern pro Jahr geschenkt haben möchte (ja, jede Steuer ist eine Schenkung, keine Pflichtabgabe), die zudem auf Nazigesetzen beruhen, war für mich klar, dass das nicht gemacht wird.
http://www.marchert.info/brd/info/blog/21-finanzamt/56-5-schreiben-vollstreckungsabteilung-frau-kolb.html
Na klar, zu Fuß gehen oder mit dem Rad fahren ist ja auch viel gesünder, und zu manchen Tageszeiten sogar schneller. Und da ja auch die StVO ein Nazigesetz ist, darf man sich schon gar nicht ans Steuer setzen. Dumm nur, dass die StVO für jeden Verkehrsteilnehmer gilt, auch für Radfahrer und Fußgänger.
Aber ansonsten sind mal wieder die ganzen ollen Kamellen drin. Zu den Perlen der Weisheit gehören:
Es wurde alles privatisiert (z. B. das Arbeitsamt wurde zum Jobcenter, das Finanzamt zur Finanzagentur etc.).
Die Finanzagentur hat mit den Finanzämtern nun wirklich nichts zu tun. Muss man aber nicht wissen. Überzeugung reicht.
Wenn Sie einen Personalausweis haben, besitzen Sie eine Nazikennkarte ...
Zu Adolfens Zeiten gab es keine Personalausweise. Es gab Kennkarten, aber keine allgemeine Pflicht, eine zu haben.
Personalausweisträger ... können daher z. B. nicht vor dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag klagen.
Stimmt. Sonst aber auch keiner. Dafür gibt es einen Ankläger.
Es wäre lustig, wenn es sich nur nicht so endlos wiederholen würde.