...kann das Arbeitsgericht sich eigentlich nicht weigern sinnbefreiten Klagen zu behandeln?
Nein. Es wird den Kläger im Termin fragen, ob er Verweisung an das für solche Sachen zuständige Sozialgericht beantragt. Tut er das, wird die Sache durch Beschluss an das Sozialgericht verwiesen. Tut er das nicht (was gar nicht unwahrscheinlich ist, denn er wird
seinen Wahn seine Meinung, Arbeitnehmer des Jobcenters zu sein, kaum kampflos aufgeben wollen) wird die Klage als unzulässig abgewiesen. Ich vermute mal, dass das Gericht bei dem Kläger schon schriftlich wegen einer Verweisung angefragt hat (denn dann bräuchte man den Termin nicht) und dass dann entweder gar keine Antwort kam oder das übliche RD-Geschwafel.
Edith:
Wobei ich zugeben muss, dass diese Klage gar nicht so üblich ist. Einen RD, der sich als Arbeitnehmer des Jobcenters sieht, hat es - so weit mir bekannt - bisher nicht gegeben. Würden wir einen Innovationspreis für Wahnwichteltheorien vergeben, wäre er sicherlich ein aussichtsreicher Kandidat.
Dann warten wir mal darauf, dass der erste RD das Jobcenter vor dem Familiengericht auf Unterhalt in Anspruch nimmt. Wäre gar nicht so fernliegend, denn bekanntlich gehen viele RD mit dem Jobcenter einen Bund fürs Leben ein.