Autor Thema: Hans Xaver Meier  (Gelesen 9539 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #15 am: 13. März 2019, 20:16:53 »
Weiter geht es mit Kapitel 3:
Zitat
Aufbau des „Rechtssystems“
Unser Aloisl hat die Weisheit mit Löffeln gefressen:
Zitat
Hoheitliche, souveräne Staaten sind auf der Erde schon seit langem nichtexistent, es besteht lediglich ein System von Treuhandgesellschaften, die das bestehende Konzern- bzw. Handelsrecht verwalten. Am Beginn meiner Suche hatte ich einen schweren Denkfehler begangen, als ich dachte, dass alleinig das private UCC-Handelsrecht die Welt und uns regiert. Nein, das stimmt ganz und gar nicht! Treuhandgesellschaften sind die Basis des gesamten öffentlichen Rechts. Überlest das bitte nicht! Unsere vorrangige Aufmerksamkeit gehört dem Weg, wie wir als allererstes die öffentliche Person loswerden und erst danach sind wir privat und unterlie-gen privatem UCC-Handelsrecht.
Lasst uns also bitte von Anfang an diese beiden hauptsächlichen Bereiche, a) das öffentliche und b) das private Recht unterscheiden.
An und für sich hat er hier mal einen lichten Augenblick, denn die Unterscheidung von öffentlichem und privatem Recht ist durchaus angezeigt, nur verrennt er sich wieder in einer völlig wirren Zuordnung. Staaten (dass diese "hoheitlich" und "souverän" sind, muss man nicht eigens sagen, denn das sind Eigenschaften, die einen Staat ausmachen) gibt es also seiner Meinung nach nicht. Lediglich ein System von "Treuhandgesellschaften", die das "Konzern- und Handelsrecht" nur "verwalten". Wie soll man sich das "Verwalten" von Recht vorstellen? Schon da zeigt sich ein grundlegendes Missverständnis dessen, was Recht ausmacht.
Dann wird es noch wirrer:
Zitat
Treuhandgesellschaften sind die Basis des gesamten öffentlichen Rechts.
Wen Treuhandgesellschaften nach "Handelsrecht", "Konzernrecht" oder UCC geschaffen werden, also auf der Grundlage von Recht, das genuin Privatrecht ist, wie sollen sie dann die Basis des gesamten öffentlichen Rechts bilden?
Dann endlich spricht er sein Ziel aus: Man soll also "die öffentliche Person" loswerden, um "privat" zu sein und dem "privaten UCC-Handelsrecht" zu unterliegen. Irgendwie dreht sich seine Argumentation hier im Kreis, zudem hatte er in Kapitel 2 bereits behauptet, dass wir Menschen wären und Menschen nicht dem Recht zugänglich seien, sondern nur die "tote" Person. Diese ist jetzt plötzlich auch noch "öffentlich".
So richtig kann sich Aloisl offenbar nicht entscheiden, ob er die Person loswerden will, um "Mensch" zu sein oder dem "privaten UCC-Handelsrecht zu unterliegen".

Dann folgt gleich eine neue juristische Perle:
Zitat
Das Trust- und Stiftungsrecht bedient als Öffentliches Recht den öffentlichen Bereich.
Das alleinig verwendete Privatrecht ist das Handelsrecht des Uniform Commercial Code (UCC), also der kommerzielle private Bereich.
Hier zeigt sich ein grundlegendes Missverständnis dessen, was öffentliches Recht, privates Recht und Handelsrecht ist.
Zitat
Beides ist wie bereits dargestellt aus dem kanonischen Kirchenrecht entstanden.
Das hat er eigentlich nicht dargestellt, es spielt aber auch keine Rolle, davon abgesehen, dass es auch noch falsch (oder bestenfalls teilweise richtig) ist.

Ein weiterer lichter Augenblick hält nur kurz an:
Zitat
Der Hauptgrund, warum wir allesamt mit unserem „alle Behörden sind Firmen und bei Dun&Bradstreet gelistet“ keine echten Erfolge verzeich-nen konnten, liegt wohl darin, dass wir das Stiftungs- und Trustrecht überhaupt nicht in Betracht gezogen haben, wenigstens ich nicht. Es ist mir nicht aufgefallen.
Immerhin hat Aloisl bemerkt, dass man mit der DUNS-Nummer nicht das Gewünschte erreicht. Doch der nächste Absturz folgt sogleich:
Zitat
Aber wir sind allesamt Beschäftigte der BRinD bzw. Employees der U.S. Incorporated. Wir haben einen Personalausweis. Wir haben eine Sozialversicherungsnummer. Wir ha-ben eine Steuer-ID. Wir haben einen Wohnsitz. Wir sind öffentliche Beschäftigte. Wir sind ein Public Officer. Wir sind nicht privat! Wir sind Treuhänder des einen Trusts, wir sind Begünstigte des anderen Trusts und als solche genießen wir Privilegien, weil wir öffentliche Beschäftigte sind. Für jemanden, der Privilegien, Nutzen und Vor-teile (Benefits) aus einem solchen Trusts zieht, gilt: ...
…. er muss im Tausch dafür alle seine Rechte aufgeben ….
Hier folgt das volle RD-Programm. Die Folgerung, die Aloisl dann allerdings zieht, dass nämlich derjenige, der ein Privileg habe, dafür alle seine Rechte aufgeben müsse, ist natürlich offensichtlich falsch. Er leitet sie jedenfalls an dieser Stelle auch gar nicht her.
Nun, zufällig bin ich im öffentlichen Dienst beschäftigt, aber nur deswegen, weil man in einem Staat lebt oder gar dessen Staatsangehöriger ist, ist man nicht "öffentlicher Beschäftigter". Hier zeigt sich auch wieder die falsche Zuordnung des öffentlichen Rechts. Selbst wenn jemand in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Trust stünde, wäre er dadurch nicht sogleich auch öffentlicher Beschäftigter.

Weiter geht es mit Privilegien:
Zitat
Wir versuchen, das später noch genauer zu klären, aber merkt Euch bitte eines unbedingt: Ihr könnt keine Rechte beanspruchen, wenn Ihr an einen Treuhandvertrag gebunden seid, der Euch Privilegien gewährt. Unmöglich! Wir verlieren jedes Gerichtsverfahren, wenn wir das nicht wissen. Was ist ein Privileg? Die Benutzung der Postleitzahl zum Beispiel!
Auch hier ist wieder nicht hergeleitet, weshalb ein Treuhandvertrag einem überhaupt ein Privileg verschaffen sollte und weshalb man dadurch alle Rechte verliere.
Die Behauptung, die Benutzung einer Postleitzahl sei ein Privileg, kann man vollends nur mit :facepalm: zur Kenntnis nehmen. Offensichtlich hat Aloisl keine Ahnung, was ein Privileg ist.

Zitat
Das war`s aber immer noch nicht! Wir würden einen weiteren katastrophalen Fehler begehen, wenn wir überse-hen würden, dass unser Prinzipal, die US-“Regierung“, seit 1863 kein hoheitlicher Staat mehr ist und die U.S. Incorporated in 1933 den Bankrott erklärte und seither unter Notstandsgesetzen bzw. Kriegsrecht agiert. Im Kriegsrecht ruhen laut Cicero alle anderen Rechte! Ihr seht schon! Wir werden eine Lösung zugunsten unse-rer Souveränität nicht so einfach aus dem linken Ärmel schütteln. Ein Rätsel jagt das nächste.
Da kann man nur seinem letzten Satz zustimmen. Wer sich so sehr verheddert hat, kann nur lauter Rätsel formulieren. Auch hier sind wieder RD-Versatzstücke wie der angebliche Bankrott und Verlust der Staatlichkeit der USA, Notstandsgesetze, Kriegsrecht usw. zu finden. Den zitierten Satz ("Inter arma silent leges.") hat Cicero zwar wirklich geschrieben, aber seither hat sich ein Kriegsvölkerrecht ausgebildet, das eben auch während eines bewaffneten Konfliktes gilt und nicht "schweigt".

Und wieder der Papst:
Zitat
Die UN verdankt ihre Souveränität dem Papst, da sie selbst nur eine Treuhandgesellschaft des Vatikans ist ohne eigene Souveränität oder eigene (Besitz)-Rechte. nota bene: - nemo plus juris transferre potest quam ipse habet - (niemand kann mehr Rechte übertragen, als er selbst hat).
Von der Gründungsgeschichte der UNO hat Aloisl keine Ahnung, dass der Papst bzw. der heilige Stuhl der UNO gar nicht angehört (auch nicht der Vatikanstaat), scheint er nicht zu wissen oder daraus nichts zu folgern.
Wieder muss ich auch seine Übersetzung in einem Punkt kritisieren: "plus iuris" bedeutet nämlich nicht "mehr Rechte", sondern genauer: "mehr an Recht". Aber was soll's? Es ist eh ohne Belang.

Gleich danach zitiert er die UNO-Charte und könnte einen lichten Augenblick haben:
Zitat
Artikel 77 der UN-Charta , Charta der Vereinten Nationen verabschiedet in San Francisco am 26. Juni 1945: (1) Das Treuhandsystem findet .. Anwendung, auf ... b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten abgetrennt werden...
oder
Kapitel XII: Das internationale Treuhandsystem Art. 75 „Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales Treuhandsystem für die Verwaltung ...“
Doch offensichtlich versteht er die Bedeutung des Texts nicht, denn dieser zeigt ja gerade, dass das UN-Treuhandsystem nicht auf die von ihm vermeinten Gebiete anwendbar ist.

Mal bis hierher, ich brauche eine Pause.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline Pantotheus

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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #16 am: 19. März 2019, 20:06:29 »
Heute mal wieder ein Stückchen aus dem "Hintergrundwissen" unseres Aloisl.
Zitat
Der Papst wurde in Selbstlegitimation der Römischen Kirche zum Treuhänder des GLOBAL ESTATE TRUST und Arbiter of Law und trägt Verantwortung für Luft, Land und Wasser für alle Nationen. Er übertrug die Verantwortung für:
Luft: an den Rector of the National Shrine in Washington D.C.
Wasser: an den britischen Monarchen
Land: an den Secretary of the Treasury [Finanzminister](US)
Natürlich geht bei Aloisl alles irgendwie vom Papst aus.
Allerdings gibt es leinen Global Estate Trust. Sucht man nach "Arbiter of Law", finden sich Seiten aus dem Fantasy-Bereich.
In Washington gibt es in der Tat eine Basilica of the National Shrine of the Immaculate Conception, dies ist aber eine katholische Wallfahrtskirche und damit eine rein kirchlich-religiöse Einrichtung. Eine Kirche, die nicht Pfarrkirche ist, also nicht einer Ortsgemeinde dient, muss übrigens laut CIC1983 einen "Kirchenrektor" haben, d. h. einen Priester, der die Kirche verwaltet, dort die vorgesehenen geistlichen Handlungen vornimmt und darüber wacht, dass die Ordnung gewahrt bleibt.
Alois begibt sich hier also schon mal ins Gefilde der Luftschlösser, die Zuordnung der "Herrschaft" über Luft, Wasser und Land ist, na ja, sagen wir: fantasievoll.

Zitat
Die Global Estate Eliten (Higher Contracting Powers) handeln alle auf der Basis eines Treuhandvertrags. Jeder lebende Mensch wurde in dieses Treuhandsystem eingebunden und wurde selbst zu einer Treuhandgesell-schaft gemacht.
Hier wird wieder die Mär gesungen, dass Alles nur Handelsrecht sei, es keine Staaten, sondern nur Treuhandverhältnisse gäbe. Wie das Alles zugehen soll, ohne dass wir davon etwas mitbekommen, bleibt schleierhaft.
Grundsätzlicher noch: Worauf sollte sich ein solches Treuhandsystem denn stützen, wenn es keine gleichsam von Natur aus dazu berechtigte Instanz gibt, die es festlegen könnte?

Es kommt aber noch besser:
Zitat
Jedermann hat mindestens vier fiktionale legale Namen, die einer fremden Jurisdiktion gehören und von fremden Korporationen gelaufen werden.
1. Individual Foreign Situs Trust (gehört Staat/ Regierung); Kennung: Johann Eduardo Schwarz
2. CESTUI-QUE-VIE-ESTATE (Washington D.C.) Kennung: JOHANN EDUARDO SCHWARZ
3. TRANSMITTING UTILITY (UN CORPORATION) Kennung: JOHANN E. SCHWARZ
4. Federal Reserve (FED) Kennung: Johann E. Schwarz
Wie ein Name "gelaufen werden" kann, entgeht mir irgendwie. Hier drückt sich Aloisl jedenfalls nicht so aus, dass man sein Deutsch verstehen könnte.
Einen "Individual Foreign Situs Trust" gibt es nur in den einschlägigen Veröffentlichungen von Freemen usw., ebenso taucht ein "Cestui-que-vie-Estate" nur in derartigen Publikationen auf, u. a. bei David Icke.
Ein "transmitting utlity" ist nach US-Bundesrecht übrigens eine Einrichtung zur Übertragung elektrischen Stroms. :-X

Eine Herleitung oder Erklärung, wie ein Mensch zu diesen vier verschiedenen "Personen" kommen sollte, gibt Alois nicht, jedenfalls nicht an dieser Stelle.
Unvermittelt folgt dann eine längere Aufzählung verschiedener staatlicher und nicht-staatlicher Organe bzw. Organisationen, die angeblich alle irgendwelche Trusts sein sollen. Interessant wird es erst wieder hier:
Zitat
Der UNITED STATES CODE (U.S.C.) ist das permanente Bundesrecht der Firma UNITED STATES und dieser definiert seinen Geltungsbereich im 18 U.S.C. § 7 ("Special maritime and territorial jurisdiction of the United States defined")....von besonderem Interesse ist Punkt 3: US-Gesetze sind anzuwenden auf alles Land, reserviert oder angeeignet durch die Vereinigten Staaten, welche dort exklusiv oder mitwirkend Recht ausüben, oder jedem anderen Stück Land, das sich die USA in irgendeiner Weise angeeignet haben, in Übereinkunft mit dem Staat, in dem sich dieses Land befindet. Die Bundesrepublik hat sich am 30.11.2007 freiwillig mit dem Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts den Gesetzen der Alliierten unterworfen. Mit diesem Gesetz [Vertrag] hat man Besatzungsrecht wiedereingeführt. Damit gilt US-Recht auch hier, und dadurch, dass der District of Columbia den Uniform Commercial Code adoptierte, ist auch dieser in der BRinD gültiges Gesetz. Tut mir wirklich leid, aber wir können uns deshalb in den weiteren Ausführungen nicht mehr mit BRinD-Recht befassen, wenn wir die harte Nuß unseres Rechtsproblems knacken wollen.
Die Auslegung des angeblichen Geltungsbereichs des US-Bundesrechts ist, gelinde gesagt, abenteuerlich, zumal der Wortlaut eigentlich das Gegenteil besagt. Argument 1 ist also die angeblich weltweite Geltung des US-Bundesrechts. Ebenso abenteuerlich ist die Übertragung des UCC von Washington D.C. auf die BRD (Washington D.C. ist ein Bundesdistrikt, der sich zwar weitgehend selbst verwaltet, aber kein Staat ist, sondern unmittelbar dem Kongress unterstellt ist, der auch gerne mal Entscheidungen der Stadt aufhebt oder ändert. Sein Recht ist also dem Bundesrecht klar untergeordnet und kann daher nicht auf diesem Weg "verallgemeinert" werden.). Als Argument 2 dient erneut die Aufhebung der Bundesbereinigungsgesetze, wobei erneut der Fehler begangen wird, zu vermeinen, durch deren Aufhebung wäre das durch sie aufgehobene Recht wieder in Kraft getreten, was Unsinn ist.

Daraus folgert Aloisl dann:
Zitat
Die Bundesrepublik Deutschland ist nichts anderes als eine Verwaltungseinheit der U.S. Inc., bzw. des United States Department of Labor- des Arbeitsministeriums der Vereinigten Staaten unter UCC-Handelsrecht. Also hat sich dadurch bewiesen, dass die BRinD kein souveräner Staat, sondern ein Verwaltungskonstrukt, eine Treuhand ist, welche zu hoheitlichem Handeln über keinerlei Legitimation verfügt. Die BRinD ist als kommerzielles Unternehmen bei Dun & Bradsreet gelistet und bei der Security Exchange Commission (SEC) unter der Nummer 780140 registriert. Die BRinD ist ein Unternehmen der US-Corporation, das einzig in der BRinD angewandte Recht ist das Handelsrecht UCC, gekleidet in das oben bezeichneten Treuhandrecht und das US-Kriegsrecht. Bei der UN ist die BRinD als Treuhandverwaltung des Feindstaates Deutsches Reich als Nichtregierungsorganisation (NGO) registriert.
Hier kehrt die alte Mär von den DUNS-Nummern wieder, die angeblich beweisen, dass die damit versehenen Organisationen alles nur Unternehmungen seien. Da dieses Nummerierungssystem vom US-Arbeitsministerium stammt, wird weiter gefolgert, dass dieses die Herrschaft über die BRD habe. Dann wird auch noch das Kriegsrecht bemüht und mit dem "Treuhandrecht" durcheinander gemischt. Zuletzt wird die BRD dann auch noch zur NGO erklärt (obwohl Deutschland bei der UNO öffentlich einsehbar als Mitgliedsstaat gelistet ist).

Es kommt aber noch dicker:
Zitat
Der Staat ist im „Völkerrecht“ (= Treuhandrecht) als ein originärer Träger von Hoheitsgewalt definiert i.d.R. als eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. -uti possidetis, ita possideatis- (demjenigen, der das Besitzrecht ausüben will, muss es auch gehören). Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt und bedarf somit eines Gründungsvertrages sowie einer öffentlichen Satzung. Der hoheitliche Akt bedarf der Souveränität, denn ohne Souveränität gibt es keine Hoheitlichkeit! „Deutschland“ ist seit dem 8. Mai 1945 nie souverän gewesen. Der BRD fehlt es an einem Gründungsvertrag und an einer Gründungsurkunde und die BRinD steht unzweifelhaft unter US - Kuratel.
Zunächst setzt Aloisl Völkerrecht mit Treuhandrecht gleich, was völliger Blödsinn ist. Dann zitiert er offensichtlich eine Definition von Staat, die er irgendwo gelesen, aber nicht verstanden hat. Es ist richtig, dass ein Staat "ein originärer Träger von Hoheitsgewalt" ist. Damit wären die folgenden Behauptungen eigentlich überflüssig, denn Deutschland ist ein originärer Träger von Hoheitsgewalt. Die Frage, ob ein Staat zugleich eine Gebietskörperschaft sei oder ob dieser Begriff eher auf dem Staat untergeordnete Einheiten wie Kreise, Kommunen u. dgl. zu beschränken sei, kann an dieser Stelle offen bleiben. Dann wird die Verwirrung mit der Definition einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" nur noch weiter getrieben, was nicht wirklich zu mehr Verständnis führt.
Dass Körperschaften öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, aber auch Staaten sich nicht aus der Privatautonomie herleiten, ist richtig, aber wieder nur halb verstanden worden. Dass es zu deren Gründung eines Hoheitsaktes bedürfe, ist an sich richtig, aber im Blick auf Staaten in Frage zu stellen, denn die meisten heutigen Staaten sind "einfach da". Insofern sind sie ja "originäre" Völkerrechtssubjekte, die eben gerade nicht geschaffen wurden, sondern "da" sind.
Aus den halb verstandenen Definitionen wird nun auch noch völlig falsch gefolgert: Die "Gründung" einer solchen Körperschaft, Gebietskörperschaft bzw. eines Staates bedarf eben gerade nicht eines Vertrages. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Rechtspersönlichkeiten des Privat- und Handelsrechts (wobei auch unter diesem Recht Gründungen ohne Vertrag möglich sind, etwa die Begründung einer Stiftung durch einseitige Willenserklärung). Landkreise und Kommunen werden z. B. meist durch Gesetze "gegründet" (bzw. neu umschrieben), die auch deren wesentliche innere Verfassung regeln. Dazu kann auch eine Satzung treten, muss aber nicht. Auf Ebene von Staaten ist die "Satzung" in der Regel eine Verfassung, aber auch das ist nicht notwendig.
Dann wird auch noch die Souveränität bemüht, was im Blick auf Staaten nicht ganz falsch ist. Auch der berüchtigte Satz von Schäuble, Deutschland sei seit 1945 nie souverän gewesen, muss dann noch beigemengt werden.
Daraus folgert Aloisl dann:
Zitat
Der BRD fehlt es an einem Gründungsvertrag und an einer Gründungsurkunde und die BRinD steht unzweifelhaft unter US - Kuratel.
Wie ich bereits bemerkt habe, benötigen Staaten keinen "Gründungsvertrag", auch andere Körperschaften öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften u. dgl. bedürfen keines "Gründungsvertrags" und werden in der Praxis auch eher selten mittels Vertrag gegründet. Wie ich bereits anderswo im Forum schrieb, ist auch der Begriff "Gründungsurkunde" eher einer der Geschichtswissenschaft als ein juristischer Terminus. Man spricht zwar bisweilen von der "Gründungsurkunde" einer mittelalterlichen Stadt, eines Klosters o. dgl., doch darf man diesen Begriff nicht pressen. Meist handelt es sich einfach um das früheste greifbare Dokument, das eigene Rechte bzw. Rechtspersönlichkeit der betreffenden Einrichtung bezeugt.
Im Blick auf Staaten ist es einfach: In der Regel ist nämlich die Verfassung die "Gründungsurkunde" oder, wohl genauer, der Akt, mit dem diese ursprünglich verkündet und in Kraft gesetzt wurde. Im Falle der BRD wäre dies also das Grundgesetz zusammen mit den Akten, mit denen es verkündet und in Kraft gesetzt wurde, z. B. der Beschluss der parlamentarischen Rats, die Ratifikationsbeschlüsse der Länderparlamente und letztlich Bundesgesetzblatt Nr. 1, S. 1ff., mit dem es verkündet wurde.
Kurz: So betrachtet, hat die BRD sehr wohl die von RD dauernd vermisste "Gründungsurkunde".

Mal heute bis hier. Aloisl strengt echt an.
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Offline abc

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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #17 am: 9. September 2021, 06:55:31 »
Hallo,
bearbeitest du das Thema denn noch weiter?
Ich könnte noch mehr Argumentationshilfe gebrauchen.
Gruß abc
 

Offline Helvetia

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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #18 am: 9. September 2021, 09:48:39 »
Hallo @abc und willkommen im Forum!

Im SonnenstaatlandSSL diskutieren und kommentieren wir generell das Phänomen der Reichsbürger, Staatsverweigerer, Souveräne und wie sie alle heissen.

Wenn du Argumentationshilfen suchst, wäre es zunächst hilfreich, wenn du konkrete Fragen stellst. Geht es um Hans Xaver Meier? Hast du Angehörige, die in die Szene abgerutscht sind?

Fraglich ist, ob in die Reichsdeppenszene abgerutschte Personen mit Argumenten überhaupt erreichbar sind. Der Erfahrung nach ist das leider meist nicht der Fall. Zu diesem Ergebnis kommen auch Psychologen, die das Thema bearbeiten.

(Ich habe das generische Maskulinum verwendet. Nun steinigt mich  :D)
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Offline kairo

Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #19 am: 9. September 2021, 11:20:03 »
(Ich habe das generische Maskulinum verwendet. Nun steinigt mich 

Machen wir gerne, sobald wir weibliche Steine finden. Aber alle, die hier herumliegen, sind männlich (der Stein). In der Schweiz ist alles viel besser, da gibt es auch einige weibliche Steine (die Jungfrau), aber die sind ein wenig unhandlich.
 
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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #20 am: 9. September 2021, 12:01:11 »
Alles eine Frage der Zeit. Auch die Jungfrau wird irgendwann handlicher.
 
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Online Anmaron

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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #21 am: 9. September 2021, 13:04:22 »
Wir nehmen die Lava.
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Re: Hans Xaver Meier
« Antwort #22 am: 9. September 2021, 13:45:56 »
Fraglich ist, ob in die Reichsdeppenszene abgerutschte Personen mit Argumenten überhaupt erreichbar sind. Der Erfahrung nach ist das leider meist nicht der Fall. Zu diesem Ergebnis kommen auch Psychologen, die das Thema bearbeiten.

Aus meinem nächsten Umfeld kann ich sagen, die sind kaum wieder in die Realität zu bringen. Durch Internet, Telegram und die vielen "sozialen" Medien kommt soviel Müll in der Weltgeschichte rum. Und wenn man erst einmal eine Schwelle überschritten hat - z. B. Ausweispapiere und Führerschein abgeben - dann wird es noch komplizierter. Und die aktenkundigen Reichsbürger sehen schon zu, dass die eigene "Fanbase" schön die Infos vorgesetzt bekommt, die ihre schrägen Theorien noch untermauern. Auch Gespräche mit Behörden und Gruppen haben mich darin (leider) bestätigt.
 
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