Der Name des Staates "Deutschland" ergibt sich aus Art. 20 Abs. 1 GG. Somit ist definiert Deutschland = Bundesrepublik Deutschland.
Da steht, was die Bundesrepublik Deutschland ist, und nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland dasselbe wie Deutschland ist.
In der Präambel steht, dass das Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk gilt, somit für Deutschland. Was Deutschland ist wird definiert durch die Aufzählung der Länder. Die Grenzen der Länder ergeben sich aus zahllosen Verträgen, die bis in die Zeit des Wiener Kongresses zurückgehen. Allein für die Grenze zu Frankreich gibt es etwa 40 solcher Verträge, für die Grenze zu Polen nur zwei.
Und die Bezeichnung des Deutschen Staates ergibt sich dann aus Art. 20. Du siehst das anders, gut, ist deine Meinung. Aber das heisst noch lange nicht, dass diese Meinung richtig ist. Richtig oder falsch ist in der Juristerei eh eine schwierige Sache. Da spricht man von vertretbaren und unvertretbaren Ansichten. Und Deine Ansicht ist unvertretbar, sie entspricht jedenfalls nicht der Ansicht des überwiegenden Teils der auf diesem Gebiet tätigen Juristen, welche als herrschende Meinung bezeichnet wird.
Ich will weiterhin Deutscher sein. Ich möchte nur den Staat wechseln. Hier gibt es überhaupt keinen Widerspruch.
Der Widerspruch besteht darin, dass Du meinst, auf dem Gebiet von Deutschland könne es mehrere Staaten geben und jeder Angehörige eines dieser Staaten hätte die gemeinsame deutsche Staatsangehörigkeit. Dieses Konzept gab es früher in der Tat, zunächst mit der doppelten Angehörigkeit eines Staates und der des Bundes (siehe RuStaG) und dann mit der Bundesrepublik und der DDR, dazu wurde ja bereits etwas geschrieben. Beide Konzepte sind inzwischen überholt. Verweise auf juristische Aufsätze und Rechtsprechung aus dieser Zeit bringen daher wenig für die Betrachtung der heutigen Situation.
Das ist ein philosophisches und kein juristisches Problem, wenn Du das glauben willst so tue es, aber die realität ist anders.
Gebietsabtrennung, das ist der Knackpunkt. Ich kann sogar nachvollziehen, dass wir deswegen angeklagt werden könnten. Werden wir aber nicht. Warum ist das so?
Weil Euer Zwergenreich keiner ernst nimmt. Wenn Ihr nicht angefangen hättet Banken und Krankenhkassen zu gründen, dann könntet ihr soviel Staat in Apollensdorf spielen wie Ihr lustig seid.
Wenn jetzt jemand daherkommt und meint, ich kann nicht auf die Angehörigkeit zur Bundesrepublik verzichten, weil ich dann ja staatenlos werden würde, halte ich entgegen, dass ich nicht staatenlos bin. Das hat nicht die BRD zu entscheiden, da sie nicht entscheiden darf, wer ein Staat ist und wer nicht, sondern lediglich die Anerkennung verweigern darf.
Aber gerade darauf kommt es an. Ein Gesetz der Bundesrepublik deutschland spricht von einer ausländischen Saatsangehörigkeit. Diese kann nur für Staaten vorliegen, die in der Rechtsordnung, in der dieses Gesetz existiert, anerkannt ist. Keine Anerkennung durch die Bundesrepublik = kein Staat im Sinne von Gesetzen der Bundesrepublik.
Da spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Staat handelt, der irgendwo anders auf der Welt anerkannt ist.
Wenn mich jemand in die BRD zwingen will, widerspricht das sicher irgendeinem Menschenrecht.
Du bist bereits Bürger der Bundesrepublik, dazu braucht Dich keiner zwingen. Daher erübrigt sich die Diskussion über diesen Punkt.
Man stelle sich vor, irgendein anderer Staat würde Menschen dazu zwingen, seine Staatsangehörigen zu werden. Da würde doch sicher bald jemand Blauhelme hinschicken, oder nicht?
Das wäre wohl so, liegt hier aber nicht vor, siehe oben.
Es ist nur nicht gestattet, einen solchen Staat auf deutschem Boden zu gründen.
Das hat in letzter Instanz das deutsche Volk selbst zu entscheiden.
Das hat das Volk entschieden, weil seine demokraisch legitimierten Vertreter in einem durch die Verfassung der Bundesrepublik festgelegten Form dazu entschieden haben, solche Besrebungen unter Strafe zu stellen.
Ein Element eines Rechtsstaates ist es gerade, dass die Bevölkerung nicht über jedes Strafvefahren abstimmt. Das würde nämlich ein Problem geben mit der Wilkürfreiheit der Entscheidung.
Machen wir einfach eine Abstimmung darüber, ob die Sezession akzeptiert wird oder nicht. Wenn der Souverän in der BRD, also das Volk, entscheidet, dass es kein Hochverrat ist und dass es ok ist, Gebiete abzutrennen (wodurch sie ja nicht von der Landkarte verschwinden), dann wird das so sein. Eine kooperative Lösung ist immer möglich, weil das eine menschliche Entscheidung ist.
Dazu müsste zunächste eine Verfassungsänderung erfolgen. Bisher ist im Grundgesetz nur vorgesehen, dass über die Veränderung der Grenzen von Bundesländern abgestimmt wird. Eine Abstimmung über die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik gab es bisher nur für das Saarland, die entsprechenden Regelungen wurden aber danach wieder aus dem Grundgesetz entfernt.
Dein Fahrplan lautet also:
1.) Volksentscheid im Land Sachsen-Anhalt, ob auf dem Gelände in Apollensdorf das neue Bundesland "Königreich Deutschland" gegründet werden soll. Siehe Artikel 29 Grundgesetz. Dazu ein entsprechendes Bundesgesetz vorschlagen und bei den in Bundestag und Bundesrat vertretenen Parteien dafür werben. Alternativ neue Partei gründen mit einem entsprechenden Programm.
2.) Bei den bestehenden Parteien für eine Änderung des Grundgesezes werben. Hier wird es aber problematisch. Die Bundestreue gilt als eine der sich aus Artikel 20 Abs. 1 ergebenen Verfassungsgrundsätze. Eine Änerung des Artikels 20 wird aber durch die Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 Abs. 3 GG verhindert. Somit gibt es keinen legalen Weg, Euer Ziel zu erreichen.
3.) Eine neue Verfassung nach Artikel 146 GG schaffen. Aber auch hier ist umstritten, ob diese neue Verfassung an die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 abs. 3 GG gebunden ist.
Im Ergebnis ist Euer Ziel nur unter Abschafung der verfassung zu erreichen und stellt somit ein verfassungsfeindliches Verhalten dar. Deswegen ist das KRD auch berechtigt im Fokus des Verfassungsschutzes.
Staatliche Anordnung, die geforderten Daten an die Personalausweisbehörde zu übermitteln und zur Leistung der Unterschrift vorstellig zu werden. Im Falle des Verlusts ist dieser zu melden. Daraufhin staatliche Anordnung, wieder vorstellig zu werden, damit ein neuer Ausweis ausgestellt werden kann.
Diese Anordnung findet sich bereits as § 9 PAuswG. Das ist der von Dir bezeichnete Antrag. Warum Antrag? Weil dan erst hinterher die Prüfung erfolgt, ob die Person berechtigt ist, einen Personalausweis zu erhalten. Vielleicht hat sie ja inzwischen erklärt, kein Bürger der Bundesrepublik Deutschland mehr sein zu wollen
Warum wird das so nicht gemacht?
Weil es nach dem jetzigen Verfahren auch funktioniert. Für staatliches handeln gibt es den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Danach hat jeder Eingriff des Staates so zu erfolgen, dass er seinen Zweck erfüllt aber gleichzeitig das mildst mögliche Mittel darstellt. Die Überwachung der Bürger stellt einen weitergehenden Eingriff dar, weil auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmun betroffen ist. Bei der Verpflichtung zu Antragsstellung ist nur die Allgemeine Handlungsfreheit eingeschränkt. Dein Weg ist sicher gangbar, man hat sich aber für einen anderen Weg enschieden. Das ist das Vorrecht der Legislative, solche Abwägungen durchzuführen.
Deine Verfahren würde auch nichts ändern. Wo liegt eigentlich Dein Problem mit dem Personalausweis? Ob mit oder ohne ändert für Dich doch nichts.