Autor Thema: Unterstützer des Königreiches  (Gelesen 57449 mal)

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Offline tobias-vom-rias

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #180 am: 12. Februar 2015, 16:29:15 »
Leute lassen wir das Diskutieren mit dieser Person und Aufklären das Aufklären selbiger.
Er will nicht verstehen, er will nur seine eigene Meinung bestätigen und offensichtlich Aufmerksamkeit bekommen.
Er hat einen Weg gewählt der ihn immer tiefer in den Sumpf der Straffälligkeit und letztendlich in die Isolation und Verarmung führt.
Dies macht er aus freien Willen, lass wir ihn diesen Weg beschreiten. Unsere Begleitung mit der Aussicht wieder den normalen Weg zu beschreiten lehnt er ab, dann möge er selber Wandern und dann sehen wo er ankommt und wie es ihm dort gefällt.
Es ist wie mit meinem Klientel, auch diese wollen manchmal so leben, auch wenn man das als Aussenstehender nicht verstehen kann.
Man sieht sehr deutlich dass er nicht gewillt ist Argumente zuzuhöhren, kritisch zu bewerten und oder anzunehmen, bekommt er Gegenwind fängt er an um sich zu treten.
Auchsieht man wie er mit den Rechtsgütern 3. umgeht, er fühlt sich als Opfer und beleidigt und verleumdet alles umstehende. Er ist das Opfer und darf dass daher seiner Meinung auch.
Nun gut soll er schauen @ Manuel mögen die Spiele beginnen, du hast eine Chance bekommen und vertan ...
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

"Seit ich meine Tabletten wieder nehme, reden die Möbel kein Wort mehr mit mir. Eingeschnapptes, zickiges Pack!"
 
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Müllmann

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #181 am: 12. Februar 2015, 16:45:46 »
Zitat
Der Name des Staates "Deutschland" ergibt sich aus Art.  20 Abs. 1 GG. Somit ist definiert Deutschland = Bundesrepublik Deutschland.
Da steht, was die Bundesrepublik Deutschland ist, und nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland dasselbe wie Deutschland ist.
In der Präambel steht, dass das Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk gilt, somit für Deutschland. Was Deutschland ist wird definiert durch die Aufzählung der Länder. Die Grenzen der Länder ergeben sich aus zahllosen Verträgen, die bis in die Zeit des Wiener Kongresses zurückgehen. Allein für die Grenze zu Frankreich gibt es etwa 40 solcher Verträge, für die Grenze zu Polen nur zwei.
Und die Bezeichnung des Deutschen Staates ergibt sich dann aus Art. 20. Du siehst das anders, gut, ist deine Meinung. Aber das heisst noch lange nicht, dass diese Meinung richtig ist. Richtig oder falsch ist in der Juristerei eh eine schwierige Sache. Da spricht man von vertretbaren und unvertretbaren Ansichten. Und Deine Ansicht ist unvertretbar, sie entspricht jedenfalls nicht der Ansicht des überwiegenden Teils der auf diesem Gebiet tätigen Juristen, welche als herrschende Meinung bezeichnet wird.

Zitat
Ich will weiterhin Deutscher sein. Ich möchte nur den Staat wechseln. Hier gibt es überhaupt keinen Widerspruch.
Der Widerspruch besteht darin, dass Du meinst, auf dem Gebiet von Deutschland könne es mehrere Staaten geben und jeder Angehörige eines dieser Staaten hätte die gemeinsame deutsche Staatsangehörigkeit. Dieses Konzept gab es früher in der Tat, zunächst mit der doppelten Angehörigkeit eines Staates und der des Bundes (siehe RuStaG) und dann mit der Bundesrepublik und der DDR, dazu wurde ja bereits etwas geschrieben. Beide Konzepte sind inzwischen überholt. Verweise auf juristische Aufsätze und Rechtsprechung aus dieser Zeit bringen daher wenig für die Betrachtung der heutigen Situation.
Das ist ein philosophisches und kein juristisches Problem, wenn Du das glauben willst so tue es, aber die realität ist anders.

Zitat
Gebietsabtrennung, das ist der Knackpunkt. Ich kann sogar nachvollziehen, dass wir deswegen angeklagt werden könnten. Werden wir aber nicht. Warum ist das so?
Weil Euer Zwergenreich keiner ernst nimmt. Wenn Ihr nicht angefangen hättet Banken und Krankenhkassen zu gründen, dann könntet ihr soviel Staat in Apollensdorf spielen wie Ihr lustig seid.

Zitat
Wenn jetzt jemand daherkommt und meint, ich kann nicht auf die Angehörigkeit zur Bundesrepublik verzichten, weil ich dann ja staatenlos werden würde, halte ich entgegen, dass ich nicht staatenlos bin. Das hat nicht die BRD zu entscheiden, da sie nicht entscheiden darf, wer ein Staat ist und wer nicht, sondern lediglich die Anerkennung verweigern darf.
Aber gerade darauf kommt es an. Ein Gesetz der Bundesrepublik deutschland spricht von einer ausländischen Saatsangehörigkeit. Diese kann nur für Staaten vorliegen, die in der Rechtsordnung, in der dieses Gesetz existiert, anerkannt ist. Keine Anerkennung durch die Bundesrepublik = kein Staat im Sinne von Gesetzen der Bundesrepublik.
Da spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Staat handelt, der irgendwo anders auf der Welt anerkannt ist.

Zitat
Wenn mich jemand in die BRD zwingen will, widerspricht das sicher irgendeinem Menschenrecht.
Du bist bereits Bürger der Bundesrepublik, dazu braucht Dich keiner zwingen. Daher erübrigt sich die Diskussion über diesen Punkt.

Zitat
Man stelle sich vor, irgendein anderer Staat würde Menschen dazu zwingen, seine Staatsangehörigen zu werden. Da würde doch sicher bald jemand Blauhelme hinschicken, oder nicht?
Das wäre wohl so, liegt hier aber nicht vor, siehe oben.

Zitat
Zitat
Es ist nur nicht gestattet, einen solchen Staat auf deutschem Boden zu gründen.
Das hat in letzter Instanz das deutsche Volk selbst zu entscheiden.
Das hat das Volk entschieden, weil seine demokraisch legitimierten Vertreter in einem durch die Verfassung der Bundesrepublik festgelegten Form dazu entschieden haben, solche Besrebungen unter Strafe zu stellen.
Ein Element eines Rechtsstaates ist es gerade, dass die Bevölkerung nicht über jedes Strafvefahren abstimmt. Das würde nämlich ein Problem geben mit der Wilkürfreiheit der Entscheidung.

Zitat
  Machen wir einfach eine Abstimmung darüber, ob die Sezession akzeptiert wird oder nicht. Wenn der Souverän in der BRD, also das Volk, entscheidet, dass es kein Hochverrat ist und dass es ok ist, Gebiete abzutrennen (wodurch sie ja nicht von der Landkarte verschwinden), dann wird das so sein. Eine kooperative Lösung ist immer möglich, weil das eine menschliche Entscheidung ist.
Dazu müsste zunächste eine Verfassungsänderung erfolgen. Bisher ist im Grundgesetz nur vorgesehen, dass über die Veränderung der Grenzen von Bundesländern abgestimmt wird. Eine Abstimmung über die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik gab es bisher nur für das Saarland, die entsprechenden Regelungen wurden aber danach wieder aus dem Grundgesetz entfernt.

Dein Fahrplan lautet also:

1.) Volksentscheid im Land Sachsen-Anhalt, ob auf dem Gelände in Apollensdorf das neue Bundesland "Königreich Deutschland" gegründet werden soll. Siehe Artikel 29 Grundgesetz. Dazu ein entsprechendes Bundesgesetz vorschlagen und bei den in Bundestag und Bundesrat vertretenen Parteien dafür werben. Alternativ neue Partei gründen mit einem entsprechenden Programm.

2.) Bei den bestehenden Parteien für eine Änderung des Grundgesezes werben. Hier wird es aber problematisch. Die Bundestreue gilt als eine der sich aus Artikel 20 Abs. 1 ergebenen Verfassungsgrundsätze. Eine Änerung des Artikels 20 wird aber durch die Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 Abs. 3 GG verhindert. Somit gibt es keinen legalen Weg, Euer Ziel zu erreichen.

3.) Eine neue Verfassung nach Artikel 146 GG schaffen. Aber auch hier ist umstritten, ob diese neue Verfassung an die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 abs. 3 GG gebunden ist.

Im Ergebnis ist Euer Ziel nur unter Abschafung der verfassung zu erreichen und stellt somit ein verfassungsfeindliches Verhalten dar. Deswegen ist das KRD auch berechtigt im Fokus des Verfassungsschutzes.


Zitat
Staatliche Anordnung, die geforderten Daten an die Personalausweisbehörde zu übermitteln und zur Leistung der Unterschrift vorstellig zu werden. Im Falle des Verlusts ist dieser zu melden. Daraufhin staatliche Anordnung, wieder vorstellig zu werden, damit ein neuer Ausweis ausgestellt werden kann.
Diese Anordnung findet sich bereits as § 9 PAuswG. Das ist der von Dir bezeichnete Antrag. Warum Antrag? Weil dan erst hinterher die Prüfung erfolgt, ob die Person berechtigt ist, einen Personalausweis zu erhalten. Vielleicht hat sie ja inzwischen erklärt, kein Bürger der Bundesrepublik Deutschland mehr sein zu wollen  :)

Zitat
Warum wird das so nicht gemacht?

Weil es nach dem jetzigen Verfahren auch funktioniert. Für staatliches handeln gibt es den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Danach hat jeder Eingriff des Staates so zu erfolgen, dass er seinen Zweck erfüllt aber gleichzeitig das mildst mögliche Mittel darstellt. Die Überwachung der Bürger stellt einen weitergehenden Eingriff dar, weil auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmun betroffen ist. Bei der Verpflichtung zu Antragsstellung ist nur die Allgemeine Handlungsfreheit eingeschränkt. Dein Weg ist sicher gangbar, man hat sich aber für einen anderen Weg enschieden. Das ist das Vorrecht der Legislative, solche Abwägungen durchzuführen.
Deine Verfahren würde auch nichts ändern. Wo liegt eigentlich Dein Problem mit dem Personalausweis? Ob mit oder ohne ändert für Dich doch nichts.
 

Offline Manuel

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #182 am: 12. Februar 2015, 16:56:22 »
Für Tobias, damit er sich im Schwingen politischer Reden noch etwas üben möge:

Wenn Arme zu ihm schrien, so weinte Cäsar:
Die Herrschsucht soll’t aus härterem Stoff besteh‘n.
Doch Brutus sagt, dass er voll Herrschsucht war,
Und Brutus ist ein ehrenwerter Mann.


 :oldtimer:

Quelle: http://calleo.at/pdf/Brutus-Antonius.pdf


Lieber Müllmann, vielen Dank für deine Beiträge. Deine Argumente werden berücksichtigt werden.
 

Müllmann

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #183 am: 12. Februar 2015, 17:05:38 »
Den Bestimmtheitsgrundsatz gibt es aus gutem Grund, findet ihr nicht?

Verfassungsgrundsätze gelten aber nach herschender Meinung nicht für die Verfassung selbst.

Die Rechtswissenschaften sind eine Geisteswissenschaft. Der Unterschied zwischen einer Geisteswissenschaft und einer Naturwissenschaft ist aber, dass die betrachtungsobjekte einer Naturwissenschaft auch existieren würden, ohne dass es Menschen gibt. Die Betrachtungsobjekte einer Geisteswissenschaft gibt es aber nur, weil Menschen darüber nachdenken. Um etwas aus dem Nichts zu erschaffen muss zunächst eine basis von Grundannahmen getroffen werden (Axiome) aus der sich alle weiteren Annahmen ergeben. Der Versuch, Axiome zu bewesen führt zu einem Zirkelschluss.

Veränderst Du die Basis, dann stimmen die aus der ursprünglichen Basis abgeleiteten Annahmen ncht mehr. Aus der neuen Basis abgeleitete Annahmen führen aber in der ursprünglichen Basis zu unsinngen Ergebnissen. Gerne kannst Du die Axiome der rechtswissenschaften herausarbeiten. Aber Du kannst Dir auch einfach ein Methodenlehrbuch für Erstsemester besorgen, da stehen sie drin.
Und das ist dann ein rechtsphilosophischer Diskurs, ob diese Axiome ihre Berechtigung haben oder nicht. Für die praktische rechtsanwendung sind diese Fragen ohne Bedeutung, weil die praktische Rechtsanwendung in der bestehenden Basis abläuft.

Um Dir mal ein beispiel aus Deiner Welt zu geben. Alle Computerprogramme sind als Text heute in einem bestimmten Code gespeichert, zum Beispiel ASCII. Dieser Code wurde erweitert um die zahlreichen Sonderzeichen der verschiedenen Sprachen, die Codepages. der Austausch einer Codepage gegen eine andere führte dazu, dass der unveränderte Text auf einmal Blödsinn ergab. Deswegen hat man dann Unicode eingeführt. Du versuchst gerade eine neue Codepage zu erfinden und wunderst Dich, dass alle bestehenden (Gesetzes)texte dann keinen  Sinn mehr ergeben.

Ein anderes Beispiel ist die Darstellung von negativen Zahlen als Einer- oder Zweierkomplement. Beide Methoden sind zulässig und die Diskussion darüber, welche anzuwenden ist, ist müßig. Man muss sich für eine entscheiden. Wenn Du jetzt einen Prozessor, der im Zweierkomplement rechnet mit einem Prozessor verbindest, der im Einerkomplement arbeitet, dann ist das Ergebnis Unfug. Du versuchst grad im Einerkomplement zu rechnen, während alle anderen in Deiner Umgebung im Zweierkomplement rechnen.

Vielleicht ist das ja jetzt angekommen. Wenn nicht, dann weiss ich auch nicht weiter.
 
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Offline DerDude

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #184 am: 12. Februar 2015, 17:23:13 »
Lieber Müllmann, vielen Dank für deine Beiträge. Deine Argumente werden berücksichtigt werden.

Bei was oder bei wem?
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Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 

Offline Happy Hater

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #185 am: 12. Februar 2015, 17:30:45 »
Zitat
Ohne die Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland wärst du aber staatenlos.
Du hast eine Staatsangehörigkeit, weil dir jemand bestätigt, dass es so ist.


Nein, die habe ich auch ohne eigene Bestätigung durch jemanden.

Dass mir jemand anderes sagt, ich sei staatenlos, weil er meinen Staat nicht anerkennt, ändert an meinem Status gar nichts.


Ändert aber nichts daran, dass "dein Staat" (das KRD) kein Staat im Sinne des Völkerrechts ist.

Stell dir mal vor, das wäre möglich: Ich könnte ja behaupten, dass du staatenlos bist, weil ich deinen Staat nicht anerkenne.


Das könntest du behaupten, es hätte aber keine rechtlichen Auswirkungen.

Zitat
Was ein Staat ist und was nicht, entscheidet sich nach dem Völkerrecht. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Staat im Sinne des Völkerrechts, das "Königreich Deutschland" ist kein Staat im Sinne des Völkerrechts.
Oh, dir wird gefallen, was ich bald fertig haben werde. Eine Website, wo man Behauptungen eintragen und dann mit Begründungen und Einwänden versehen kann, ganz objektiv. Die Behauptung "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Staat im Sinne des Völkerrechts" müsste dann entsprechend begründet werden, genau wie die Behauptung "Das Königreich Deutschland ist ein Staat im Sinne des Völkerrechts".

Warum sollte mir das gefallen? Dass das KRD kein Staat ist und die Bundesrepublik Deutschland hingegen schon ein Staat ist, ist ja völkerrechtlich nicht umstritten. Statt eine Website aufzubauen könntest du deine Nase einfach mal in ein paar völkerrechtliche Lehrbücher stecken oder einfach einen habilitierten Völkerrechtler fragen.

Zuerst würde auffallen, dass bei der Begründung, welche nachvollziehbar sein muss, schwierig wird zu erklären, was überhaupt mit Völkerrecht gemeint ist.

Es ist nicht wirklich schwierig, zu erklären, was mit "Völkerrecht gemeint ist". Unter der Zusatzbedingung, dass die Begründung allerdings für dich nachvollziehbar sein soll, ist es wohl schlicht unmöglich.
« Letzte Änderung: 12. Februar 2015, 17:32:18 von Happy Hater »
 

Offline Olopax

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #186 am: 12. Februar 2015, 17:32:09 »
Lieber Müllmann, vielen Dank für deine Beiträge. Deine Argumente werden berücksichtigt werden.

Bei was oder bei wem?
Das frage ich mich auch. Vielleicht wieder ein supidupi Projekt: wie werde ich Deutscher, obwohl ich es schon bin? 300 Wege um Personal zu ärgern? Wie mogle ich mich durch das System? Wer zahlt  eine nicht zu erwartende Rente?
Achne. Texte und tldr sind schon was feines. Wie wär es mit körperlicher Arbeit?
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Offline Decimus

Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #187 am: 12. Februar 2015, 17:34:16 »
Naja wird wohl bei den meisten auf Hartz IV rauslaufen. Wer stellt denn Leute mit so einem Lebenslauf noch ein?
 
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Müllmann

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #188 am: 12. Februar 2015, 17:38:42 »
Wer stellt denn Leute mit so einem Lebenslauf noch ein?

Ich mag Querdenker. Was ich aber nicht mag sind Leute, die weinend zu Mami rennen, weil ihnen ein uniformierter Mann die Spielsachen weggenommen hat, obwohl man dem Mann doch erklärt hat, dass er nicht zuständig ist. Ich mag nur Leute, die für ihre Überzeugungen einstehen, auch wenn es schwierig wird. Da hab ich vor den noch in Apollensdorf verbliebenen Königskindern mehr Respekt, als vor einem Kinderzimmerrevoluzzer.
 
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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #189 am: 12. Februar 2015, 17:40:13 »
Erstaml ein hoho und fröhliches HALLO an den DEFINATOR (AKA der Mensch Manuel aus dem Hause Kracht, natürlich lebender Mensch und Anhänger des obererste souverän seinen Anhängern in den Rückenfaller Peter Sohn des Horstes und Erika aus dem Hause Fitzek) himself!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hallöchen Hallo!


Der Versuch, Axiome zu bewe(i)sen führt zu einem Zirkelschluss.

Veränderst Du die Basis, dann stimmen die aus der ursprünglichen Basis abgeleiteten Annahmen ncht mehr. Aus der neuen Basis abgeleitete Annahmen führen aber in der ursprünglichen Basis zu unsinngen Ergebnissen.
Mensch Manuel (den Rest lass ich mal weg), um dir ein anderes Beispiel zu geben, was ein Zirkelschluss ist:
Zitat
Die Gentechnik ist zu wenig erforscht(Argument A). Deshalb wird sie von einer Mehrheit in der Bevölkerung abgelehnt (Aus A folgt B). Deshalb sollten Versuche mit gentechnisch veränderten Organismen stark eingeschränkt werden (Aus B folgt C).
Und damit sind wir wieder bei Argument A...

Das ist ja, was der oberste Definator der Mensch Manuel aus dem Hause Kracht, natürlich lebender Mensch und Anhänger des oberersten souverän seinen Anhängern in den Rückenfaller, Peter Sohn des Horstes und Erika aus dem Hause Fitzek den Rückenfaller um sich vor Strafe zu Schützen, macht: Er definiert aus genau diesem Grunde so fröhlich vor sich hin bis die Schwarte kracht (was für ein Wortspiel)...
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 
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Offline Ferkel

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #190 am: 12. Februar 2015, 17:41:46 »
Wer stellt denn Leute mit so einem Lebenslauf noch ein?

Ich mag Querdenker. Was ich aber nicht mag sind Leute, die weinend zu Mami rennen, weil ihnen ein uniformierter Mann die Spielsachen weggenommen hat, obwohl man dem Mann doch erklärt hat, dass er nicht zuständig ist. Ich mag nur Leute, die für ihre Überzeugungen einstehen, auch wenn es schwierig wird. Da hab ich vor den noch in Apollensdorf verbliebenen Königskindern mehr Respekt, als vor einem Kinderzimmerrevoluzzer.

Hört, hört!!!

Aber vielleicht zog Manuel auch auf Anweisung des Imperators in die nachbarschaftliche Bundesrepublik, um das geschriebene Wort des heiligen Fitzek zu verbreiten.

"Manuel... führe die Order 66 aus!"

Manuel warum biste weg aus Wittenberg?
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline Olopax

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #191 am: 12. Februar 2015, 17:42:27 »
Was ich noch nicht verstehe, wird Manuel noch justiziär belangt werden?
Da bin ich mit einem tldr einverstanden.
Das Geschwurbel von Manuel über einen Fakt ist eine Vernebelungstaktik.
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Offline Decimus

Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #192 am: 12. Februar 2015, 17:45:40 »
Wenn man auf einer Rechtsbehelfsstelle sitzt, hat man ganz schnell genug von sog. Querdenkern. Ich kann daher die teils aggressive Herangehensweise durchaus nachvollziehen. Irgendwo muss man den Frust über diese Leute abladen, die laufend den Rechtsstaat in Frage stellen, aber ständig außergerichtliche und gerichtliche Verfahren blockieren und sowohl Bürgern mit legitimen Anliegen als auch überlasteten Beamten die Zeit stehlen. Gerade wegen Leuten wie Manuel sollte man auf allen Ebenen der Verwaltung eine Missbrauchsgebühr einführen. Dann wird sein Hobby wenigstens teurer.
 
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Offline Ferkel

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #193 am: 12. Februar 2015, 17:47:40 »
Dann wird sein Hobby wenigstens teurer.

Greif mal nem nackten Mann in die Tasche.
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Müllmann

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Re: Unterstützer des Königreiches
« Antwort #194 am: 12. Februar 2015, 17:50:04 »
Was ich noch nicht verstehe, wird Manuel noch justiziär belangt werden?
Da wäre mir bisher nix bekannt. Könnte was wegen Beihilfe zur Reichsbank geben, da hat er ja wohl das Online-Banking verbrochen.