Wie schnell doch die Gemüter hochkochen, wenn gewisse Begriffe verwendet werden, und wie dann gerade die einfachen Gemüter, die man sogar am Namen erkennt, sich dies zum Anlass nehmen, ihren Hass und ihre Verachtung auszudrücken. Als würde man kleine rote Knöpfchen drücken.
Wenigstens ist Müllman bereit, sachlich zu diskutieren, zu schlichten und sich nicht auf die emotionale Schiene herunterziehen zu lassen. Das ist doch schon mal was.
Der Name des Staates "Deutschland" ergibt sich aus Art. 20 Abs. 1 GG. Somit ist definiert Deutschland = Bundesrepublik Deutschland.
Da steht, was die Bundesrepublik Deutschland ist, und nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland dasselbe wie Deutschland ist.
Die Voraussetzungen unter denen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht sind im § 17 StaG aufgezählt. Wenn Du Dich jetzt darauf berufst, nicht mehr die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben, dann bist Du gefordert die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Darauf berufe ich mich ja gar nicht. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren, denn ich habe weder eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben noch auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet. Ich habe jedoch ausdrücklich auf die Angehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland verzichtet. Für mich ist alles in Butter. Was die Bundesrepublik jetzt beweisen muss, ist, dass der Verzicht auf die Angehörigkeit zur BRD das gleiche wie der Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Warum? Weil sie behauptet, dass ich dennoch der BRD angehöre, weil ich ja die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Also muss sie nachweisen, dass beides identisch ist. Es ist ihre Behauptung, nicht meine.
Also beweise bitte, dass die Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (Du bist doch Staatszugehöriger und nicht Staatsangehöriger soweit mir bekannt) eine ausländische Staatsbürgerschaft im Sinne des StaG ist.
Genau das geht ja eben nicht aufgrund der Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes. Der Begriff "deutsche Staatsangehörigkeit" besagt lediglich, dass irgendein deutscher Staat gemeint ist, aber nicht, welcher genau. Der Begriff "Deutscher" schließt Angehörige beider Staaten ein, da es sich nachweislich um Deutsche handelt. Um als Ausländer zu gelten, müsste getan werden, was ich bereits vorgeschlagen habe: Die Einführung einer Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik Deutschland", von der ich dann eindeutig distanziert werden kann.
Wenn dann irgendwann 41 Mio Deutsche der Meinung sind, statt Bundesrepublick Deutschland solle es Königreich Deutschland heissen
Du verstehst nicht. Es geht hier nicht um eine Umbenennung der BRD. Es geht darum, beide Wege anzubieten und die Menschen frei entscheiden zu lassen. Jeder, der die BRD behalten will, kann das gerne tun. Aber damit klar wird, wer was will, ist jedem diese Wahl zu lassen. Und dafür ist jeder zu informieren.
Daher solltest Du Dir das vielleicht noch einmal überlegen, ob Du wirklich kein Deutscher mehr sein willst.
Ich will weiterhin Deutscher sein. Ich möchte nur den Staat wechseln. Hier gibt es überhaupt keinen Widerspruch.
Ergibt sich aus § 92 Abs. 1, Var. 3 iVm § 92 Abs. 3 Nr. 1 StGB und § 83 StGB. Je nach Umsetzung der Sezession käme auch noch § 81 StGB in Betracht
Ihre staatliche Einheit kann die Bundesrepublik gerne behalten. An Botmäßigkeit - ich interpretiere das mal als Herrschaft durch uns innerhalb der BRD - sind wir nicht interessiert. Ihr dürft eure Richter und all das behalten. Gebietsabtrennung, das ist der Knackpunkt. Ich kann sogar nachvollziehen, dass wir deswegen angeklagt werden könnten. Werden wir aber nicht. Warum ist das so?
Die Deutsche Staatsangehörigkeit kann Dir nicht gegen deinen Willen entzogen werden.
Es geht doch nicht darum, dass irgendetwas gegen den Willen von irgendwem gemacht werden soll. Ich verzichte freiwillig auf die Angehörigkeit zur Bundesrepublik und behalte freiwillig den Status als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes. Wenn jetzt jemand daherkommt und meint, ich kann nicht auf die Angehörigkeit zur Bundesrepublik verzichten, weil ich dann ja staatenlos werden würde, halte ich entgegen, dass ich nicht staatenlos bin. Das hat nicht die BRD zu entscheiden, da sie nicht entscheiden darf, wer ein Staat ist und wer nicht, sondern lediglich die Anerkennung verweigern darf. Wenn mich jemand in die BRD zwingen will, widerspricht das sicher irgendeinem Menschenrecht. Man stelle sich vor, irgendein anderer Staat würde Menschen dazu zwingen, seine Staatsangehörigen zu werden. Da würde doch sicher bald jemand Blauhelme hinschicken, oder nicht?
Es ist nur nicht gestattet, einen solchen Staat auf deutschem Boden zu gründen.
Das hat in letzter Instanz das deutsche Volk selbst zu entscheiden. Auch ob es sich um Hochverrat handelt oder nicht, ist eine Entscheidung des deutschen Volkes, da ja das ganze deutsche Volk betroffen ist. Hier wird so getan, als wenn durch die Gefährdung der BRD das deutsche Volk selbst gefährdet wird. Das ist aber nicht der Fall. Machen wir einfach eine Abstimmung darüber, ob die Sezession akzeptiert wird oder nicht. Wenn der Souverän in der BRD, also das Volk, entscheidet, dass es kein Hochverrat ist und dass es ok ist, Gebiete abzutrennen (wodurch sie ja nicht von der Landkarte verschwinden), dann wird das so sein. Eine kooperative Lösung ist immer möglich, weil das eine menschliche Entscheidung ist.
Zu der Sache mit dem Perso-Antrag:
Staatliche Anordnung, die geforderten Daten an die Personalausweisbehörde zu übermitteln und zur Leistung der Unterschrift vorstellig zu werden. Im Falle des Verlusts ist dieser zu melden. Daraufhin staatliche Anordnung, wieder vorstellig zu werden, damit ein neuer Ausweis ausgestellt werden kann.
Dass es verschiedene Personalausweisbehörden gibt, spricht überhaupt nicht gegen irgendwas. Das Meldeamt meldet der zuständigen Personalausweisbehörde, dass jemand 16 wird. Die Anordnung geht raus. Der 16-jährige muss Daten/Unterschrift liefern und sich den Personalausweis dann abholen, da er ja laut Gesetz verpflichtet ist, einen Personalausweis zu besitzen. Niemand fällt durchs Raster.
Warum wird das so nicht gemacht?