Autor Thema: http://newstopaktuell.wordpress.com/  (Gelesen 138015 mal)

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Offline n0comATS

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #825 am: 8. September 2017, 20:29:14 »
Ich glaube, den werde ich mir das nächste mal, wenn ich auf einer Schulung auf Steuerzahlerkosten in Bad Münder bin, mal anschauen. Er soll sich ja in den dortigen Kneipen rumtreiben.
"Macht nichts", sagte Ford, "auch Rom wurde nicht an einem Tag niedergebrannt."
 
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Offline Pantotheus

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #826 am: 8. September 2017, 21:01:28 »
So langsam frage ich mich, ob diese dauernden Aufrufe zur "Revolution", Polizisten und sonstige Vollzugsbeamte "zur Strecke zu bringen" usw. nicht doch in der Summe einen Aufruf zum Begehen von Straftaten darstellen, zumal hier dieser "Tipp" an einen bestimmten Kommentator gerichtet war.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline kairo

Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #827 am: 8. September 2017, 23:47:07 »
Völliger Müll , völliger Blödsinn, völliger Humbuk, was auch immer.

Und auch noch uralt. Kalter Kaffee von wer weiß wann, leicht aufgewärmt. Er war schon mal origineller.
 

Offline Irrsinn

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #828 am: 9. September 2017, 14:51:26 »
Zitat
Autor: Pantotheus
« am: Gestern um 21:01:28 »
So langsam frage ich mich, ob diese dauernden Aufrufe zur "Revolution", Polizisten und sonstige Vollzugsbeamte "zur Strecke zu bringen" usw. nicht doch in der Summe einen Aufruf zum Begehen von Straftaten darstellen, zumal hier dieser "Tipp" an einen bestimmten Kommentator gerichtet war.

Man muss sich das leider nicht Fragen , dem ist so. Und das schon sehr oft und auch viel in Kommentaren von Herrn Langer propagandiert/versteckt angebracht.
Auch aus der angeblichen E-Mail eines gewissen oder gewissenen : BrdFassade  heisst es ganz am Ende : als Antwort von dem Langer :
Zitat
Jetzt ist nur die Frage wie man reagiert? Soll man dieses Blankourteil wie einen Blankoscheck betrachten und entwerten (Handelsrecht!) oder gar nichts machen , was dann konkludentes Handeln wäre und Akzeptanz dieses „Urteils“ .

    News Top-Aktuell

    Erstens: Zunächst müssen diese Wische ja mal den Empfänger erreichen. Einen Nachweis darüber zu erbringen, dass das passiert ist, ist auf dem heutigen Postwege gar nicht möglich, da Empfänger heutzutage den Empfang nicht mehr via Unterschrift bestätigen.

    Zweitens: In einem Land, welches in der Hand von Nachfolgenazis ist, wo Gesetze, sowie Regeln ignoriert, und wo das Recht mit Füßen getreten wird, kann man im Grunde reagieren wie man möchte, da es sowieso nicht dazu führen wird, wozu es laut Recht und Gesetz führen müsste.

    Im hiesigen Land kann nur eine Bevölkerungsrevolution das Unrechtgesindel eliminieren, und überhaupt nichts anderes.

So , es wird also immer drangehängt : Eleminiert alles was nicht BRD konform und Rechtsstaat konform ist.
Man schickt also gerne andere vor um zu sehen , was passiert denn dann. Also änlich der Partei Glaubensrichtung in der AfD.
Erst mal rumsülzen , dann innerparteilich gar nichts auf die Reihe bekommen  und zum Schluss in die Röhre schauen. Das wird bei NTA auch passieren.
Dauert dem einen nur länger als dem anderen. Mit solchen Äußerungen die da einhergehen, seitens NTA , ist das Grab ja schon geschaufelt.
Reinfallen tut er dann irgendwann von selber.  ;) , denn die Bevölkerungsrevolution kommt von ganz anderer Seite.
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Offline Irrsinn

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #829 am: 11. September 2017, 18:51:53 »
Heute wieder ganz Unaktuell :
https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/09/11/sogenannte-bundestagswahl-durch-und-durch-lug-und-trug

Nichts und gar nichts Wichtiges. Wird wohl so bis zum 24. 9 weitergehen mit der schreckenserkentniss : Merkel bleibt.
Langer muss sich dem fügen in DE und BRD wird es keine Revolution geben, niemand wird ihn Retten.
Kein Aufruf von der Dümmsten Seite Deutschlands wird je etwas bringen. Das Gegenteil tritt immer wieder ein.

Aufwachende Menschen sehen, wie verschoben die Reichsdeppen daherkommen. Mit nichts als ungültigen Unwahrheiten.
Immer wieder warm aufgebrüht wie bei der Scientology. Genauso ein Deppenverein.
Ach ganz vergessen zum Besseren Amüsement  :

Zitat
Den 24. September des Jahres 2017 (und darauffolgende Tage und Nächte) sollte die deutsche Bevölkerung dafür nutzen, um das politkriminelle Geseuche endgültig aus dem Verkehr zu ziehen, statt sich an Scheinwahlen zu beteiligen, durch welche alles nur noch schlimmer werden kann, als es sowieso schon ist!

Das werden die Deutschen in Bezug auf Reichsdeppen auch tun werden. Wißt Ihr bloß noch nicht.  :facepalm: :whistle:
Denn ohne Schein-Wahl (ankreuzen usw.) keine Wahl Und die wird dieses Jahr viele Wähler haben.  :clap:

Spoiler
Renard sagt:   
11. September 2017 um 06:17   

Es ist nicht zu glauben, das es dem dt. Volk anscheinend nicht vermittelbar ist, das diese sog. „Wahlen“ illegal, kriminell, rechtswidrig usw. sind. Wenn der dt. Michl was von Wahlen hört, rennt er blind hin. Über 60 Jahre Gehirnwäsche und Mainstreamverblödung haben deutliche Spuren hinterlassen.

    News Top-Aktuell:

    Dankenswerterweise erwachen jeden Tag mehr und mehr Menschen.

Heuer ist es besonders schlimm, es herrscht das AfD-Fieber, „da wird alles besser, da kommt die Wende“. Das Einzige was kommt, ist das grauenvolle Erwachen für die AfD-Wähler, das sich wieder mal nichts ändert…
A….karte gezogen!

    News Top-Aktuell:

    Wie sollte sich auch etwas ändern können? CDU, SPD, AfD usw usw…: alles ein und dieselbe braune Jauche.

    So ähnlich hat das sogar schon Adolf Hitler mitgeteilt, wovon wir eine Audioaufzeichnung haben (wird in den nächsten Tagen bei uns veröffentlicht).

Der einzige und erfolgsversprechende Weg, um wirksame Veränderungen und Verbesserungen zu erreichen ist, das ganze hochkriminelle Politverbrechergesindel zum Teufel zu jagen und mit dem hiesigen Schweinestall aufzuräumen. Doch dazu ist das ganze dt. Volk gefordert.

    News Top-Aktuell:

    Genau so ist es, auch wenn wir lieber den Begriff Bevölkerung, statt Volk verwenden. Was her muss, ist eine Bevölkerungsrevolution. Alles andere wird und kann gar nichts bringen.
IRRSINS Anmerkung : Schuss nicht gehört Langer? Das Volk ist gleich die Bevölkerung(Mehrzahl) Ein und dasselbe Synonym. Nicht Hauptwort !
Nur weil es Dir nicht passt, wie etwas benannt ist, wird es für und Millionen nicht geändert.
    Die Menschen sind lange genug auf ungültige Scheinwahlen ´reingefallen, bei denen sowieso noch nie etwas zur Wahl stand.
[close]

Spoiler
Alles soweit richtig. An dieser Stelle frage ich mich nur: Warum erwähnen Sie die Verfassunggebende Versammlung nicht, die Versammlung des Volkes, die bereits völlig legitim auf dem Weg ist?

    News Top-Aktuell:

    Da ist absolut gar nichts legitim auf dem Weg, da eine verfassungsgebende Versammlung erst dann überhaupt möglich ist und Sinn hat, wenn Friedensverträge geschlossen worden sind.

    In einem besetzten Kriegsgebiet, welches das hiesige Land bis zur Sekunde ist, kann gar keine wirksame verfassungsgebende Versammlung stattfinden, denn dazu benötigt es zunächst einmal Souveränität und Selbstbestimmung, welche die deutsche Bevölkerung, mangels Friedensverträge, nicht besitzt.
[close]

Und wieder hallt ein großes Gelächter durch die BRD , da ein Herr Langer nichts als eine Bevölkerungsrevolution hervorruft, die keine SAU inttressiert,
weil in Deutschland lebt man anders als in Polen , der Tschechischen Repupblic und auch in Rumänien und all den Oststaaten. (Die liebt er ja scheinbar)
Das der Herr Langer selbst NAZI ist vergisst er bei all seinen HETZEN , die andere für ihn tun sollten. Tja wer ist denn nun der NAZI ?  :scratch: :facepalm: :whistle:
Geh doch als Deutscher Reichdepp endlich raus aus der DE , verpfeif Dich in die Weiten der EU, oder noch besser : Ab ins Ausland. Eigene Pässe habt ihr ja, sollte also kein Problem sein.  8)
Mit Revolutionen, ließ sich bisher gar nichts erreichen, sondern immer das Gegenteil?!  :naughty: :hand:
« Letzte Änderung: 11. September 2017, 19:00:45 von Irrsinn »
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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #830 am: 11. September 2017, 19:19:10 »
Langers Fazit zur BRD

Zitat
Höchste Armut – höchste Abgabenbelastungen – niedrigste Löhne – maximale Bevölkerungsverarschung!

Ich möchte mal wissen, warum dann so viele Menschen nach Deutschland wollen... Ach ja, die werden ja auch von der BRD getäuscht  :facepalm: .

Das der Herr Langer selbst NAZI ist vergisst er bei all seinen HETZEN , die andere für ihn tun sollten.

Das sehe ich etwas anders. Langer ist ein Beispiel dafür, dass ein Reichsdepp nicht zwingend ein Nazi sein muss. Er hat auch schon mal gegenüber einem Nazi-Kommentar geäußert, dass die Flüchtlinge arm dran sind.

Nazi oder nicht, Langer ist ein schlimmer Hetzer, der aber leider immer noch sein virtuelles Unwesen treiben darf.

Zum Thema VV: Langer mag die anderen Reichsdeppen auch nicht, an den Gelben Schein Freunden, noch an Rüdi oder Voßbruch lässt er ein gutes Haar. Daher hat er ja auch keine ernstzunehmende Anhängerschaft, er will ja auch nicht wirklich etwas unternehmen, andere sollen die Revolution machen.


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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #831 am: 11. September 2017, 20:20:17 »
[quote
Autor: Staatstragender
« am: Heute um 19:19:10 »

    Zitat einfügen

][/quote]
Das sehe ich etwas anders. Langer ist ein Beispiel dafür, dass ein Reichsdepp nicht zwingend ein Nazi sein muss. Er hat auch schon mal gegenüber einem Nazi-Kommentar geäußert, dass die Flüchtlinge arm dran sind.
Irsinns Zitat ein : Ja und dann? Ist er jetzt ein Guter?  :scratch:
Nazi oder nicht, Langer ist ein schlimmer Hetzer, der aber leider immer noch sein virtuelles Unwesen treiben darf.
Virtuell ist das schon lange nicht mehr, Sorry ! Das ist seine Lebenseinstellung, sein Auswurf an die Öffentlichkeit, Sorry !

Zum Thema VV: Langer mag die anderen Reichsdeppen auch nicht, an den Gelben Schein Freunden, noch an Rüdi oder Voßbruch lässt er ein gutes Haar. Daher hat er ja auch keine ernstzunehmende Anhängerschaft, er will ja auch nicht wirklich etwas unternehmen, andere sollen die Revolution machen.

Wie ich eigentlich gerade schon beschrieben habe... oder nicht?  ^-^

Eben desswegen die Message. Er *verzwickt* das alles , aber dennoch  ist Nazi- like bei ihm durchaus zu sehen. Das andere kann vorgetäuscht sein. Keiner weiß das.  :naughty:
Oder mehr Beweise. Jedenfalls über Gmail läuft meinerseits eine Anzeige.  Also nicht *hinken* Entweder oder Prinzip. Es reicht einfach. Er nimmt die Nazi Freiheit um sie für sich persönlich - im versteckten Text anzuwenden. Wenn das kein *heimlicher* Nazi ist , welche Liebsamkeiten auch immer anzuwenden...dann weiß ich auch nicht weiter. Adolf hat es auch zum Schluß so versucht *zu überleben*.  Hat ja zum Glück nicht funktioniert. Also, das man nun dem Herrn Langer , noch Wertigkeiten einräumt, muss mich jetzt schon wundern.... :scratch:
Weil eigentlich immer und immer wieder geschrieben wird : Es muss endlich Schluss sein. Also was nun ?  :scratch:

Viel intressanter müsste doch sein, das es zu dem Langweiligen Quark nur 2 Antworten auf NTA gibt, also zum heutigen Thema :
https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/09/11/sogenannte-bundestagswahl-durch-und-durch-lug-und-trug

Also wenn das nicht - NICHT - News Like ist, weiß ich auch nicht weiter. Ich bekomme von meinen Arbeitskollegen ja mehr SPAM Mails zum heutigen Arbeitstag,
als eine so tolle Seite. Also irgendwas stimmt da nicht mit den * Schwellenwerten*  :think: :liar: die er da so immer anprangert.  :snooty: :whistle:
« Letzte Änderung: 11. September 2017, 20:32:22 von Irrsinn »
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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #832 am: 11. September 2017, 21:34:49 »
@Irsinn: Bei dieser üblen Hetze Langers ist es tatsächlich fast egal, ob er Nazi ist oder nicht. Beim vorletzten Artikel mit seinem Musterschreiben an die Behörden  :facepalm: finde ich Ullas Kommentar und Langers Reaktion erwähnenswert:

Zitat
Ulla sagt:   
9. September 2017 um 07:59   

Hallo News-Top-Aktuell!

Alles ok, was Ihr an News verbreitet, nur welche Konsequenzen hat das für den Nutzer so eines Schreiben an die Mitarbeiter der Firma BRD? Er oder sie bekommt noch mehr Druck, dass weitere Bußgelder oder Erzwingungshaft, wenn nicht gezahlt wird.

    News Top-Aktuell:

    Wichtig ist, dass das scheinamtliche Gesindel mehr und mehr Druck, von mehr und mehr Menschen bekommt, wofür solche Schreiben durchaus geeignet sind. Übrigens! Man kann nicht ´zig Millionen Menschen einsperren.

Die angebliche Demokratie zeigt die bisher verdeckte Fratze der Diktatur. Das die BRD nie Staat war wißt Ihr, aber eine Lösung dieser unterträglichen Situation bietet Ihr nicht an!

    News Top-Aktuell:

    Wir haben bereits Lösungen angeboten. Eine davon ist die Bevölkerungsrevolution.

Die Lösung auf rechtlich einwandfreiem Weg ist eine verfassunggebende Versammlung gem. Völkerrecht!

    News Top-Aktuell:

    Uns schwant schon jetzt Übeles!

Wie das funktioniert könnt Ihr bei http://www.verfassunggebende-versammlung.com lesen!

    News Top-Aktuell:

    Ohne Friedensverträge ist eine verfassungsgebende Versammlung überflüssig, weil wirkungslos.

    Zu „verfassunggebende-versammlung.com“: Das ist ein Betrügerverein, um den man besser einen großen Bogen macht.

Setzt Euch mit dem VV-Rat in Verbindung… *STOPP!*

    News Top-Aktuell:

    Wir werden uns mit dem sogenannten „VV-Rat“ ganz sicher nicht in Verbindung setzen. Wir werden jedoch demnächst einen aufklärenden Artikel über „verfassunggebende-versammlung.com“ veröffentlichen. Dieser Betrügerverein ist uns jetzt nämlich ein Mal zuviel auf den Geist gegangen!

Antwort

Auf Langers Bericht über den "Betrügerverein" VV bin ich schon gespannt. Wie schon erwähnt, lässt er an den meisten anderen Reichsdeppengruppierungen kein gutes Haar. Wie er sich sein Staatswesen vorstellt, bleibt nebulös. Ab und zu hatte er so Naturrechts- oder natürliche Menschenrechtsphantasien wie "Niemand hat das Recht sich über andere zu stellen".
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« Antwort #833 am: 12. September 2017, 17:37:53 »
Zitat
Autor: Staatstragender
« am: Gestern um 21:34:49 »
Auf Langers Bericht über den "Betrügerverein" VV bin ich schon gespannt. Wie schon erwähnt, lässt er an den meisten anderen Reichsdeppengruppierungen kein gutes Haar. Wie er sich sein Staatswesen vorstellt, bleibt nebulös. Ab und zu hatte er so Naturrechts- oder natürliche Menschenrechtsphantasien wie "Niemand hat das Recht sich über andere zu stellen".

Da bin ich auch sehr gespannt, was da nun kommt, von ihm. Der Schlußsatz : "Niemand hat das Recht sich über andere zu stellen" , ja den intrepretiert er ja laufend falsch, oder versteht ihn gar nicht wirklich.

Im heutigen Bericht über die Piratenpartei sollte man sich das Video mal *anhören* Na wer ist denn wohl der Fragesteller? Und wer war also vor Ort?  :think:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/09/12/sogenannte-piratenpartei-haelt-nichts-von-der-ganzen-wahrheit/

[ Invalid YouTube link ]

« Letzte Änderung: 12. September 2017, 17:40:03 von Irrsinn »
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« Antwort #834 am: 13. September 2017, 20:13:35 »
Heute hat Langer aber wirklich mal einen guten Tipp:

Zitat

Keine Steuern, wenn Steuerbescheid nicht ankommt
Dass Steuern nichts anderes, als Diebstahl sind, stellte schon Thomas von Aquin fest.

Steuern dürften gar nicht erhoben werden und es gibt tatsächlich auch nicht eine einzige rechtliche Grundlage zur Erhebung von Steuern, was wir bereits x-fach in anderen Artikeln beleghaft nachwiesen.

Leider ist das hiesige Land kein Rechtstaat, sondern das exakte Gegenteil davon.

Das belegen uns jeden Tag Unmengen Zuschriften von Leserinnen und Lesern, die uns gesamte Korrespondenzen mit sogenannten „Behörden“ und ähnlichen kriminellen Einrichtungen übersenden.

All diese sogenannten „Behörden“ ignorieren sämtliche vorgetragenen Gesetze, sowie Fakten und treten das Recht mit Füßen, um ja keine Rückforderungen leisten zu müssen und um die Bevölkerung auch weiterhin abzocken und berauben zu können.

Eine Interessante Neuigkeit (die eigentlich schon alt, aber vergessen ist) haben wir trotzdem, denn die Sache ist nämlich die:

Finanzscheinämter müssen Steuern innerhalb gewisser Fristen festsetzen, sonst verjährt der Anspruch des Scheinstaates auf die Steuer – und der Steuerzahler kommt davon.

Problematisch kann es werden, wenn das Finanzscheinamt kurz vor Ende der Festsetzungsfrist Steuerbescheide per Post verschickt.

Damit nicht die Zufälle des Briefverkehrs das Steueraufkommen bestimmen, gilt dabei prinzipiell: Ausschlaggebend für die Einhaltung der Frist ist nicht, wann der Steuerzahler den Brief in seinem Briefkasten findet, sondern wann er vom Finanzscheinamt abgeschickt wurde.

Bedeutet: Hat der Steuerbescheid vor Ablauf der Frist den „Bereich des Finanzscheinamts verlassen“, ist die Festsetzungsfrist gewahrt.

Die Firma „Bundesfinanzhof (BFH)“ hatte über einen Fall „zu entscheiden“ (obwohl das Gesindel gar nichts zu entscheiden hat), der komplizierter war:

Das Finanzscheinamt hatte den Steuerbescheid zwar vor Ablauf der Frist abgeschickt, aber er kam beim Steuerzahler nicht an.

Deshalb übersandten ihm die Finanzscheinbeamten einen (identischen) neuen Bescheid, allerdings erst, nachdem die Frist abgelaufen war. Diesen Bescheid wies der Steuerzahler zurück und bekam von der Firma BFH Recht (Aktenzeichen GrS 2/01).

Der sogenannte „Steueranspruch“ des Scheinstaates war entfallen, weil der vor Ablauf der Festsetzungsfrist abgesandte Steuerbescheid dem Steuerzahler nicht zugegangen ist.

Das führte dazu, dass der Steuerzahler für das entsprechende Jahr keine Steuern zahlen musste, was er bekanntlich sowieso nicht muss, da dafür keinerlei Rechtsgrundlage besteht.

Was kann man daraus lernen? Das hier:

Liegt ein Brief vom Finanzscheinamt im Briefkasten, so führt man diesen sogleich der Ablage „O“, wie „Ofen“ zu.

Was sagen denn unsere zahlreichen Steuerexperten hier dazu? Endlich Geld sparen (wir Geheimdienstverfassungschützer zahlen doch eh keine Steuern  :dance: ) oder der Anfang vom Ende für Geschäftsleute von wegen Zuverlässigkeit und so   :snooty: ?
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« Antwort #835 am: 13. September 2017, 20:33:59 »
Den Beschluss (kein Urteil!) findet man z. B. hier: http://lexetius.com/2002,3221
Spoiler
Bundesfinanzhof

AO 1977 § 155 Abs. 1 Satz 2, § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

Die Festsetzungsfrist ist nicht gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Steuerbescheid, der vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, dem Empfänger nicht zugeht.

BFH, Beschluss vom 25. 11. 2002 – GrS 2/01 (lexetius.com/2002,3221)

[1] Gründe: A. Vorgelegte Rechtsfrage, Ausgangsverfahren, Anrufungsbeschluss des II. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH), Stellungnahme der Beteiligten

[2] I. Vorgelegte Rechtsfrage. Der II. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 6. Juni 2001 II R 47/98 (BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695) dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

[3] Ist die Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) auch dann gewahrt, wenn der Bescheid, der vor Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Behörde verlassen hat, dem Empfänger nicht zugeht, obwohl die Behörde nach Lage der Steuerakten alles getan hat, dass er hätte zugehen können, aber nach Ablauf der Festsetzungsfrist ein inhaltsgleicher Bescheid ergeht, der dem Empfänger auch bekannt gegeben wird?

[4] II. Ausgangsverfahren. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) errichtete 1986 im oberen Teil seines Hanggrundstückes ein Gebäude mit Wohn- und Büroräumen und parallel dazu im unteren, zur Straße gelegenen Teil ein kleineres Nebengebäude.

[5] Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt – FA -) erließ am 27. April 1989 einen Einheitswertbescheid zur Wert- und Artfortschreibung auf den 1. Januar 1987, mit dem es den Einheitswert auf 130 400 DM und die Grundstücksart Einfamilienhaus feststellte. Das FA war dabei den Angaben des Klägers in seiner 1988 abgegebenen Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts auf diesen Stichtag (1. Januar 1987) gefolgt, wonach jeweils das Dachgeschoss im Hauptgebäude und im Nebengebäude noch nicht bezugsfertig waren und die zu Wohnzwecken genutzte Fläche die gewerblich genutzte Fläche überwog. Der Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbescheid sind am 27. April 1989 sowohl an den Kläger als auch an die Gemeinde verschickt worden. Die Gemeinde passte daraufhin mit Bescheid vom 17. September 1989 die Grundsteuer entsprechend an.

[6] Im Jahr 1994 gab der Kläger anlässlich einer Außenprüfung an, er habe den Fortschreibungsbescheid vom 27. April 1989 nicht erhalten. Das FA übersandte ihm daraufhin am 21. Dezember 1994 einen weiteren – inhaltsgleichen – Bescheid. Den Einspruch, mit dem sich der Kläger gegen die Feststellung der Grundstücksart Einfamilienhaus wandte, wies das FA als unbegründet zurück.

[7] Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht (FG) führte im Wesentlichen aus, der angefochtene Fortschreibungsbescheid auf den 1. Januar 1987 sei dem Kläger zwar erst nach Ablauf der Feststellungsfrist bekannt gegeben worden; die Frist sei im Streitfall jedoch gemäß § 181 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 durch die Versendung des Fortschreibungsbescheides am 27. April 1989 gewahrt worden. Das Grundstück sei zu Recht als Einfamilienhaus bewertet worden. Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 108 abgedruckt.

[8] Mit der Revision rügt der Kläger u. a. fehlerhafte Anwendung des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977. Dazu trägt er vor, die Feststellungsfrist sei gemäß § 181 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 nur dann gewahrt, wenn der rechtzeitig abgesandte Bescheid dem Adressaten tatsächlich zugehe. Daran habe es im Streitfall gefehlt.

[9] III. Begründung des Vorlagebeschlusses. 1. Die Auffassung des II. Senats zur Vorlagefrage. Der vorlegende Senat beabsichtigt, der Revision stattzugeben. Er ist der Auffassung, die Feststellungsverjährung sei eingetreten. § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 regle nach Wortlaut, Zweck und systematischem Kontext lediglich einen Sonderfall der Fristwahrung, berühre aber nicht das Erfordernis einer wirksamen Bekanntgabe des zur Post gegebenen "Steuerbescheides". Er beabsichtigt deshalb, die Vorentscheidung und den angefochtenen Bescheid, der keinen Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO 1977 auf noch nicht festsetzungsverjährte Folgesteuern enthält, aufzuheben. Wegen der weiteren Einzelheiten der Vorlage wird auf die Begründung des Vorlagebeschlusses in BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695 verwiesen.

[10] 2. Der Vorlagegrund. a) Der II. Senat sieht sich an seiner beabsichtigten Entscheidung durch die Entscheidungen des III., IV., V. und VIII. Senats des BFH gehindert. Danach ist die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, sofern die Finanzbehörde alle Voraussetzungen eingehalten hat, die für den Erlass eines wirksamen Steuerbescheides vorgeschrieben sind und – wenn der Bescheid dem Empfänger nicht zugeht – dem Steuerpflichtigen nach Fristablauf eine Abschrift des vor Fristablauf abgesandten, aber nicht zugegangenen Bescheides bekannt gegeben wird (Urteile des BFH vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518; vom 19. März 1998 IV R 64/96, BFHE 186, 94, BStBl II 1998, 556; vom 18. Juni 1998 V R 24/97, BFH/NV 1999, 281, sowie vom 28. September 2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211).

[11] b) Auf entsprechende Anfrage des vorlegenden Senats haben diese Senate mitgeteilt, dass sie einer Abweichung von ihren Entscheidungen nicht zustimmen. Der II. Senat hat deshalb gemäß § 11 Abs. 2 und 3 FGO den Großen Senat angerufen.

[12] IV. Stellungnahme der Beteiligten. Der Kläger und das FA haben keine Stellungnahme abgegeben.

[13] Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat gemäß § 122 Abs. 2 FGO den Beitritt zum Verfahren erklärt. Es hält die bisherige Rechtsprechung und deren Begründung für zutreffend. Die Finanzverwaltung werde mit dieser Regelung im Ergebnis nicht anders behandelt als der Steuerpflichtige selbst im Fall des Verlustes eines rechtzeitig abgesandten fristwahrenden Schriftsatzes. Könne der Steuerpflichtige die rechtzeitige Absendung des Schriftsatzes nachweisen, werde ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, weil der Verlust im Postverkehr außerhalb seines Einflussbereichs eingetreten sei.

[14] B. Entscheidung des Großen Senats zu den Verfahrensfragen. I. Mündliche Verhandlung. Der Große Senat entscheidet ohne mündliche Verhandlung (§ 11 Abs. 7 Satz 2 FGO). Eine weitere Förderung der Sache ist durch eine mündliche Verhandlung nicht zu erwarten. Keiner der Beteiligten hat mündliche Verhandlung beantragt.

[15] II. Zulässigkeit der Vorlage. Die Vorlage ist gemäß § 11 Abs. 2 und 3 FGO zulässig; die Rechtsfrage ist – wie der vorlegende Senat im Beschluss unter C. zutreffend dargelegt hat – für die beabsichtigte Entscheidung rechtserheblich. Der Große Senat hat nicht zu prüfen, ob der vorlegende Senat mit einer anderen Begründung zum gleichen Ergebnis kommen könnte (vgl. Beschluss des Großen Senats vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

[16] C. Entscheidung des Großen Senats über die vorgelegte Rechtsfrage. Der Große Senat teilt die Auffassung des vorlegenden Senats: Die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 ist nur gewahrt, wenn der vor Ablauf der Frist zur Post gegebene Steuerbescheid dem Empfänger nach Fristablauf tatsächlich zugeht.

[17] 1. Nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 ist die Frist gewahrt, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist "der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat".

[18] Entscheidend für die Beantwortung der Vorlagefrage ist die Auslegung des Begriffs "Steuerbescheid". Gemäß § 155 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 ist Steuerbescheid der nach § 122 Abs. 1 AO 1977 bekannt gegebene Verwaltungsakt. Die Vorschrift entspricht der allgemein für Steuerverwaltungsakte geltenden Regelung in § 124 Abs. 1 Satz 1 AO 1977. Danach wird der Verwaltungsakt gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird.

[19] Vor der Bekanntgabe liegt noch kein Verwaltungsakt und – wie § 155 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 ausdrücklich festschreibt – kein Steuerbescheid vor, sondern ein bloßes Internum, das ohne weiteres aufgehoben oder geändert werden kann (vgl. z. B. Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Aufl., § 21 Rz. 58, 59). Die fehlende oder fehlerhafte Bekanntgabe hat zur Folge, dass der Verwaltungsakt gegenüber dem Betroffenen nicht wirksam wird und damit diesem gegenüber nicht existiert (Nichtakt).

[20] Nach der Definition in § 155 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 ist Steuerbescheid der Verwaltungsakt, der bekannt gegeben worden ist. Ein nicht bekannt gegebener Verwaltungsakt ist daher kein Steuerbescheid i. S. der AO 1977.

[21] 2. Dieser Inhalt des Begriffs "Steuerbescheid" ist auch für die Auslegung des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 maßgebend.

[22] Begriffe, die in verschiedenen Vorschriften desselben Gesetzes verwendet werden, sind grundsätzlich einheitlich auszulegen. Definiert der Gesetzgeber selbst einen Begriff, kommt eine Abweichung davon in einer anderen Vorschrift desselben Gesetzes nur in Betracht, wenn der Zweck der Regelung, ihr Zusammenhang mit anderen Vorschriften und/oder die Entstehungsgeschichte eindeutig erkennen lassen, dass der Begriff in dieser Vorschrift abweichend von der Legaldefinition zu verstehen sein soll. Von der Legaldefinition des Steuerbescheides in § 155 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 abzuweichen, wäre deshalb nur gerechtfertigt, wenn sich aus der Regelung, für welche ein abweichendes Verständnis beansprucht wird, hierfür ein eindeutiger Anhaltspunkt ergäbe. Das ist – wie der vorlegende Senat unter B. III. 2. zutreffend ausgeführt hat – bei § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 nicht der Fall.

[23] a) § 155 AO 1977 steht im Vierten Teil, Dritten Abschnitt, 1. Unterabschnitt "Steuerfestsetzung" unter "I. Allgemeine Vorschriften". Die Festsetzungsfrist (§ 169 AO 1977) ist ebenfalls im 1. Unterabschnitt "Steuerfestsetzung" unter "II. Festsetzungsverjährung" geregelt. Aus der Stellung der Vorschriften im Gesetz ergibt sich, dass der in einer allgemeinen Vorschrift definierte Begriff des Steuerbescheids auch für die Auslegung dieses Begriffs in § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 maßgebend ist. Da der Steuerbescheid definitionsgemäß die Bekanntgabe voraussetzt, kann nur der durch Bekanntgabe wirksam gewordene Steuerbescheid die Festsetzungsfrist dadurch wahren, dass er vor deren Ablauf zur Post gegeben wird.

[24] Weder aus dem Wortlaut des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 noch aus dem Regelungszusammenhang ergibt sich ein Anhaltspunkt dafür, dass allein die Absendung eines Schriftstücks vor Ablauf der Festsetzungsfrist zur Fristwahrung ausreichen soll, sofern dem Steuerpflichtigen später ein Schriftstück gleichen Inhalts übermittelt wird. Schlägt der Bekanntgabeversuch fehl und wird der Bescheid später – nach Ablauf der Festsetzungsfrist – mit Erfolg bekannt gegeben, wird erst mit dieser Bekanntgabe ein Steuerbescheid wirksam. Dieser Steuerbescheid hat aber nicht – wie in § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 vorausgesetzt – den Bereich der zuständigen Finanzbehörde vor Ablauf der Festsetzungsfrist, sondern erst nach deren Ablauf verlassen.

[25] b) Diese Auslegung wird durch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift bestätigt.

[26] aa) Unter Geltung der Reichsabgabenordnung (AO) war umstritten, ob es für die Wahrung der Festsetzungsfrist auf den Zeitpunkt des Zugangs des Steuerbescheids oder den Zeitpunkt der Absendung durch die Finanzbehörde ankommt (vgl. die BFH-Urteile vom 7. Februar 1962 II 137/60 U, BFHE 75, 628, BStBl III 1962, 496, und vom 6. Mai 1975 VII R 109/72, BFHE 116, 2, BStBl II 1975, 723). In § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 wurde die Streitfrage zugunsten des Zeitpunktes der Absendung entschieden. Dementsprechend wird in der Begründung zum Regierungsentwurf zu § 150 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (= § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977) ausgeführt (BTDrucks VI/1982, S. 150, zu § 150 AO), die Vorschrift stelle klar, dass die Festsetzungsfrist eingehalten sei, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der zuständigen Finanzbehörde verlassen habe.

[27] bb) Die Vorschrift wurde geschaffen, um die Einhaltung der Festsetzungsfrist von den "Zufälligkeiten des Bekanntgabevorgangs" – nicht der Bekanntgabe – unabhängig zu machen. Die Beispiele für solche Zufälligkeiten – Verzögerungen bei Auslandszustellungen, Streit darüber, wann der Steuerbescheid zugegangen ist – zeigen, dass die Fristwahrung durch Verzögerungen, die sich auf den Zeitpunkt des Zugangs beziehen, nicht vereitelt werden soll; ein Verzicht auf eine wirksame Bekanntgabe des zur Post gegebenen Schriftstückes kann daraus nicht hergeleitet werden.

[28] c) Die Regelung soll ersichtlich Fälle erfassen, in denen der Ablauf der Festsetzungsfrist droht. "Hat" der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich des zuständigen FA "verlassen", soll die Frist gewahrt sein, auch wenn der Bescheid dem Steuerpflichtigen erst nach Ablauf der Frist zugeht. Nur Verzögerungen beim Zugang des Bescheids sollen nicht zu Lasten des FA gehen. Dagegen bezweckt die Vorschrift nicht, in Fällen, in denen dem Steuerpflichtigen der vom FA zur Post gegebene Steuerbescheid gar nicht zugeht, den Ablauf der Festsetzungsfrist bis zu einer wirksamen Bekanntgabe des Bescheids hinauszuschieben. Die Vorschrift setzt – wie der vorlegende Senat unter III. 2. b zu Recht ausführt – einen wirksam bekannt gegebenen Steuerbescheid voraus; nur in Bezug auf diesen stellt sich die Frage, ob er i. S. des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 rechtzeitig abgesandt worden ist.

[29] d) Eine andere Auslegung lässt sich auch nicht mit der Erwägung begründen, es müsse verhindert werden, dass sich der Steuerpflichtige durch Bestreiten des Zugangs nach Ablauf der Festsetzungsfrist der Steuerzahlung entzieht. Denn in Fällen, in denen der Ablauf der Festsetzungsfrist und damit ein solcher Einwand droht, hat die Finanzbehörde die Möglichkeit, den Steuerbescheid förmlich nach § 122 Abs. 5 Satz 1 AO 1977 zuzustellen. Zwar kann – wie der Streitfall zeigt – der Einwand mangelnder Bekanntgabe auch Bescheide betreffen, die weit vor Ablauf der Festsetzungsfrist die Finanzbehörde verlassen haben und bei denen deshalb für die Finanzbehörde kein Anlass für eine förmliche Zustellung bestand. Allein ein praktisches Bedürfnis, diese Möglichkeit auszuschließen, rechtfertigt es aber nicht, § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 entgegen dem Wortlaut, dem Regelungszusammenhang und der Entstehungsgeschichte auszulegen. Gleiches gilt für die vom BMF vorgetragene Überlegung, auch der Steuerpflichtige erleide aufgrund der Regelung in § 110 Abs. 1 AO 1977 bzw. § 56 Abs. 1 FGO keinen Rechtsverlust, wenn er nachweislich einen fristwahrenden Schriftsatz rechtzeitig abgesandt habe, dieser dem Empfänger aber nicht zugehe.

[30] D. Der Große Senat entscheidet die vorgelegte Rechtsfrage daher wie folgt: Die Festsetzungsfrist ist nicht gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Steuerbescheid, der vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, dem Empfänger nicht zugeht.
[close]

Es handelt sich um den Beschluss des "Großen Senats", der nur dann entscheidet, wenn ein Senat von der Rechtsprechung eines anderen Senats abweichen möchte, was hier der Fall war. In der Sache selbst hat er nicht entschieden, da dies nicht seine Zuständigkeit ist. Dass Entscheidungen den Empfänger auch tatsächlich erreichen müssen, ist eigentlich eine Binsenweisheit.
Allerdings folgt hier natürlich nicht, dass wegen des vorliegenden, auf einen sehr seltenen und besonderen Fall bezogenen Beschlusses keine Steuern geschuldet seien.
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Offline David Aaronson

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« Antwort #836 am: 14. September 2017, 11:28:28 »
Im heutigen Bericht über die Piratenpartei sollte man sich das Video mal *anhören* Na wer ist denn wohl der Fragesteller? Und wer war also vor Ort?  :think:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/09/12/sogenannte-piratenpartei-haelt-nichts-von-der-ganzen-wahrheit/

Richtig, das ist eindeutig Langer selbst. Der Wahlkreis von Herrmann Gebauer passt auch dazu. Leider konnte ich auf die Schnelle nicht herausfinden, was das für eine Veranstaltung war. Auf der Website ist von verschiedenen Bürgerversammlungen im September die Rede.

Ich würde die Veranstaltung als öffentlich einstufen, so dass vermutlich nichts aus dem Umstand zu machen ist, dass der Mitschnitt scheinbar nicht abgesprochen war. Oder liege ich da falsch und es wäre einen Versuch wert, Herrn Gebauer darauf aufmerksam zu machen?
 

Offline Richard Sharpe

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« Antwort #837 am: 14. September 2017, 13:00:21 »
Langer hat also tatsächlich entdeckt, dass es eine Festsetzungsverjährung gibt. Dass Steuerpflichtige (oder auch Steuerberater) nicht eben selten behaupten, einen Steuerbescheid nicht erhalten zu haben, ist ebenfalls ein alter Hut. In den meisten Fällen mag das stimmen, in etlichen Fällen hat aber jemand schlicht die Rechtsbehelfsfrist verpasst.

PS: Ein merkwürdiges Phänomen ist übrigens, dass Steuerbescheide meiner Erfahrung nach wesentlich häufiger auf dem Postweg verschwinden als Mahnungen.

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Offline n0comATS

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #838 am: 14. September 2017, 22:33:35 »
PS: Ein merkwürdiges Phänomen ist übrigens, dass Steuerbescheide meiner Erfahrung nach wesentlich häufiger auf dem Postweg verschwinden als Mahnungen.

Vielleicht bedient sich die Steuerverwaltung häufiger kleiner, obskurer Postdienstleister, als die Mahnenden. Mir persönlich ist's ja egal, wichtig ist nur, dass das Geld auf meinem Konto eingeht.  ;D
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Offline Staatstragender

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Re: http://newstopaktuell.wordpress.com/
« Antwort #839 am: 15. September 2017, 20:23:16 »
Im heutigen Bericht über die Piratenpartei sollte man sich das Video mal *anhören* Na wer ist denn wohl der Fragesteller? Und wer war also vor Ort?  :think:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2017/09/12/sogenannte-piratenpartei-haelt-nichts-von-der-ganzen-wahrheit/

https://www.youtube.com/watch?time_continue=161&v=S4WwglzbMfk[/youtube]

Ich habe mir das Video angesehen, nachdem @Irrsinn dankenswerterweise auf Langers Auftritt hingewiesen hat. Langer verhindert mit seinem penetranten "Bundestagsfirma, illegale Wahlen, Friedensvertrag" eine konstruktive Diskussion über wirklich wichtige Themen. Ab 16:00, wo Herr Gebauer mehr direkte Demokratie thematisiert, würgt Langer auch das ab, weil Demokratie auch nur eine Herrschaftsform ist  :scratch: . Er braucht überhaupt keine Regierung, die dem Volk nur schadet. Gebauer und seine Mitstreiterin sind zunehmend genervt und die Dame hält gar nichts von Langers Idee ganz ohne Regierung zu sein. Dann müsse er sich ein anderes Land suchen  :clap: , das wäre hier nicht machbar. Schließlich wäre sich dann schlussendlich jeder der Nächste. Und um Langers destruktiven Beiträge deutlich zu widersprechen sagt sie völlig zurecht, dass es nicht lange gut geht, wenn niemand etwas tut. Dieser Satz ärgert Langer, so dass er ihn sogar noch mal einblendet. Er schwafelt noch ein bisschen davon, dass er immer an andere Menschen denkt blablabla. Er redet wirklich wie er schreibt ("hiesiges Land"), allerdings ohne Strafbewehrtes zu sagen.

Mir stellen sich 2 Fragen:

1. Was will Langer eigentlich für ein Gemeinwesen? Keine Demokratie, wohl auch keine Diktatur. Sondern irgendwas wie "Jeder macht was er will", weil ja niemand das Recht hat sich über andere zu stellen. Er propagiert eine Bevölkerungsrevolution und hat gar keinen Plan für danach. Es kommt absolut nichts Konstruktives, weder bei der Piratenveranstaltung noch in seinen Beiträgen, in denen er nur zur Gewalt und Zerstörung aufruft. Andere Reichsdeppen haben zumindest eine grobe Vorstellung wie die künftige Diktatur aussehen soll. 10 Hansels wählen als "Volk" einen Preußenkönig, Verweser, Reichskanzler oder Ähnliches.

2. Ich frage mal in Reichsdeppenkapitälchen: WIESO LÄUFT DIESER MANN NOCH FREI RUM??? Regelmäßig werden Nazis und Reichsdeppen wegen Internethetze hier verurteilt und dieser Widerling kann im "hiesigen Land" ungestört schreiben und politische Veranstaltungen besuchen  :banghead: . Mit seiner penetranten rechthaberischen Art bei jeder Zusammenkunft zunächst die "Staatsfrage" klären zu wollen, muss er doch auffallen. Das kann doch keiner ertragen. Er wurde dem Verfassungsschutz gemeldet und er hetzt und hetzt und stürzt seine wenigen Jünger auch noch ins Unglück  :pukeleft: .

Und noch eine allgemeine Frage an die Rechtskundigen. Ich kann ja noch mit Mühe nachvollziehen, dass Reichsdeppen Wahlen für ungültig halten. Aber welche Straftat begehen denn Wähler, die an "ungültigen" Wahlen teilnehmen  :scratch:. Wahrscheinlich Hochverrat, weil ein echter Reichsdepp uns Schlafschafen niemals eine Auswahl verschiedener Personen / Programmen zugestehen würde.

Ach, habe ich mich mal wieder aufgeregt, jetzt erst mal ein  :beer: , auch weil Langer über die Biertrinker schimpft, von wegen Opium fürs Volk  ;D .
« Letzte Änderung: 15. September 2017, 20:25:23 von Staatstragender »
Will nicht heim ins Reich!
 
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