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Verschwörungstheorien / Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Letzter Beitrag von mork77 am Heute um 10:52 »
Wenn’s dann so langsam strafbar wird

Das ist strafbar.

Das absichtliche Vorenthalten von Medikamenten, ohne Wissen des Patienten, kann rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn es zu einer Körperverletzung oder Gesundheitsgefährdung führt. Es ist eine Straftat nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), insbesondere wenn es sich um die Verfälschung oder den Handel mit Medikamenten handelt.
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Peter Fitzek (Königreich Deutschland) / Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Letzter Beitrag von dieda am Heute um 10:39 »
Offensichtlich wurde das Gutachten leider nicht mehr zur Einschätzung der Sozialprognose hinzugezogen, es hatte die Wiederholungsgefahr ja faktisch schon voraussagt.

Bei Peter hat die Umwandlung in eine Bewährungstrafe inkl. "Verrechnung" der U-Haft für unerlaubte Versicherungsgeschäfte mit einem anderen Delikt (genauer Fahren ohne FE) lediglich dazu geführt, dass er sich später öffentlich als Opfer stilisierten und den Ausgang des Verfahrens in der Szene als vermeintlichen "Freispruch" respektive indirekte "Erlaubnis" seiner kriminellen Geschäftsmodelle kommunizieren konnte, also als eine Art bestandenen strafrechtlichen "Gütetest" seiner Konstrukte. Das war für juristisch Unbewanderte, Verblendete und schlichte Gemüter nicht durchschaubar.

Min. ein Opfer, das an genau diese erwartbar narzistische Umdeutung des "Halle- StA- Deals" glaubte, auf Kadari bzw. jenem bizarren "Anticorona-Weihnachtsmarkt" zu Wittenberg eigene Produkte verkaufte und nach eigenen Angaben brav fortan keine Steuern, dafür nur noch in Fitzeks "Versicherungen" eingezahlt hatte, hat sich hochverschuldet das Leben genommen.
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Verschwörungstheorien / Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Letzter Beitrag von Rabenaas am Heute um 10:37 »
Off-Topic:
Da wird wohl bald der Erbfall eintreten.
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Verschwörungstheorien / Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Letzter Beitrag von Knallfrosch am Heute um 10:23 »
L-Arginin ist ein Enzym? Das habe ich noch nicht gewusst!

Jetzt habe ich es kapiert: es ist das Enzym, das die Reaktion systolischer Blutdruck -> diastolischer Blutdruck katalysiert.
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Zitat
Ob hingegen von einer gestörten sozialen Funktionstätigkeit gesprochen werden könne, sei für ihn nicht eindeutig, da Informationen zur wechselvollen Erwerbsbiographie nicht vorlägen und nicht näher von ihm hätten beleuchtet werden können. NAch seiner Auffassung spreche aber viel dafür, dass sich der Angeklagte aus einer vielleicht sozial weniger erfolgreichen Position mit mehreren Versuchen der wirtschaftlichen Selbständigkeit in eine Führungsposition manipuliert habe, in der er siene Persönlichkeitskonstellation uneingeschränkt ausleben könne und sich gleichsam eine Welt nach seinen Vorstellungen geschaffen habe. Dies könne man nun als Beleg gestörter sozialer Funktionsfähigkeit werten.

Die beim Angeklagten vorhandene narzisstische Persönlichkeitsstörung gehe nicht mit schweren und überdauernden Störungen der Affektregulation einher und sie führe auch nicht im Sinne einer Stereotypisierung des Verhaltens zu einer Einengung der Verhaltensspielräume beim Angeklagten. Im Gegenteil verfüge der Angeklagte über ein besonders großes Spektrum an Verhaltensmöglichkeiten. Hinweise für Störungen der Realitätskontrolle etwa für schwere wiederkehrende dissoziale Phänomene lägen nicht vor.

Ich bin ja auch kein Experte, aber in den von mir markierten Sätzen kommt u. a. nach meinem Verständnis die Crux bei der Untersuchung durch. Zunächst wird vor Gericht keine Diagnose gestellt, weil man eine Erkrankung behandeln möchte, sondern es wird geschaut, ob eine eingeschränkte Kontrollfähigkeit vorlag. Dieses wird verneint, d. h. Fitze ist voll schuldfähig und damit hat der Gutachter seinen Job gemacht.
Weiterhin schimmert durch, dass Fitze vielleicht nicht ganz so kooperativ war, hat den Gutachter auch nicht weiter gestört, weil er zu dem Schluss gekommen ist, dass sein überdauerndes (kriminelles) Verhalten wohl keine spontane Erkrankung, sondern ein Wesensbestandteil ist, unter dem Fitze jedoch nicht leidet (was für eine Erkrankung wichtig wäre).
Ich nehme an, dass der Gutachter -weil irrelevant- nicht in Richtung Psychopathie geschaut hat. Ich mag mich falsch erinnern, jedoch hat Psychopathie keine ICD-Eintragung, ist also als eigenständiges Krankheitsbild nicht klassifiziert. Es geht daher in Richtung dissoziale Persönlichkeitsstörung bzw. antisoziale Persönlichkeitsstörung. Und hier kommen wir zum letzten Satz: "Hinweise für Störungen der Realitätskontrolle etwa für schwere wiederkehrende dissoziale Phänomene lägen nicht vor."
Dieser schließt "wiederkehrende dissoziale Phänomene" nicht aus, sondern stellt nur fest, dass "Hinweise für Störungen der Realitätskontrolle" nicht vorlägen. Ich würde das als "Fitze ist voll schuldfähig, weil seine Realitätswahrnehmung und -kontrolle nicht eingeschränkt war" interpretieren.
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Dazu muss ich feststellen, dass tatsächlich diskutiert wird, ob eine Covid-Infektion die Entstehung einer Myasthenia Gravis triggern kann.


Allerdings schätze ich die o.g. Diskutanten nicht im Entferntesten so ein, als daß sie auch nur den Hauch einer Ahnung hätten, um dazu auch nur das Geringste in qualifizierter Art und Weise äußern zu können ...

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Wenn’s dann so langsam strafbar wird ..:





 :(
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Peter Fitzek (Königreich Deutschland) / Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Letzter Beitrag von Knallfrosch am Heute um 08:52 »
Ich darf zur Ergänzung das Landgericht Halle zitieren:

Zitat
a. Der Sachverstände ... führte aus, dass eine krankhafte Störung beim Angeklagten nicht vorliege. Bei dem Angeklagten liege weder eine Schizophrenie noch ein Wahn im Sinne des § 20 StGB vor. Seine Verhaltensbeobachtung des Angeklagten in der Hauptverhandlung habe ergeben, dass überhaupt keine Anhaltspunkte für eine schizophrene Symptomatik beim Angeklagten vorlägen. Es spreche nichts für das Vorliegen charakteristischer Symptome wie Stimmenhören, Beeinflussungsergebnisse gedanklicher oder körperlicher Art und nichts spräche für die allmähliche Ausbringung defizitärer Funktion des Denkens, der Auffassung, der Sprache, der Interaktionsfähigkeit oder der Affektivität. Dies habe die Analyse seiner Aussagen und seiner Interaktions- und Reaktionsfähigkeit ergeben.

b. Der Sachverständige ... führte weiter aus, dass eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung beim Angeklagten bei der Tatbegehung ebenfalls nicht vorgelegen habe, da es sich um ein langjähriges intentionales Geschehen gehandelt habe, bei dem Impulsivität ohne jegliche Bedeutung geblieben sei.

c. Der Sachverständige ... bekundete, dass das Merkmal des Schwachsinns beim Angeklagten ebenfalls auszuschließen sei, da seine Bilungsbiografie, sein Sprachniveau und die Strukturdenkprozesse für eine Intelligenz des Angeklagten im Durchschnittsbereihcd sprachen. Der Angeklagte könne Wesentliches von Unwesentlichen unterscheiden, auch wenn ihm manchmal seine egozentrische Sichtweise den Blick dafür zu verstellen scheine. Recht von Unrecht könne er unterscheiden.

d. Der Sachverständige ... führte sodann aus, dass auch eine schwere andere seelische Abartigkeit i. S. d. § 20 StGB beim Angeklagten nicht vorläge, auch wenn er beim Angeklagten sehr prägnante Persönlichkeitsmerkmale habe herausarbeiten können und dies ergeben habe, dass der Angeklagte eine schwere narzisstische Persönlichkeitsstörung aufweise.

cc. Sodann führte der Sachverständige ... aus, dass ein allgemeines Kriterium für die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung - das Kriterium des persönlichen Leidens bei der untersuchten Person - beim Angeklagten allerdings sicher zu verneinen sei. NAch seinen Beobachtungen leide der Angeklagte augenscheinlich nicht unter seiner Persönlichkeit, der Angeklagte zeige wenig bzw. gar keine Selbstzweifel.

Ob hingegen von einer gestörten sozialen Funktionstätigkeit gesprochen werden könne, sei für ihn nicht eindeutig, da Informationen zur wechselvollen Erwerbsbiographie nicht vorlägen und nicht näher von ihm hätten beleuchtet werden können. NAch seiner Auffassung spreche aber viel dafür, dass sich der Angeklagte aus einer vielleicht sozial weniger erfolgreichen Position mit mehreren Versuchen der wirtschaftlichen Selbständigkeit in eine Führungsposition manipuliert habe, in der er siene Persönlichkeitskonstellation uneingeschränkt ausleben könne und sich gleichsam eine Welt nach seinen Vorstellungen geschaffen habe. Dies könne man nun als Beleg gestörter sozialer Funktionsfähigkeit werten.

Die beim Angeklagten vorhandene narzisstische Persönlichkeitsstörung gehe nicht mit schweren und überdauernden Störungen der Affektregulation einher und sie führe auch nicht im Sinne einer Stereotypisierung des Verhaltens zu einer Einengung der Verhaltensspielräume beim Angeklagten. Im Gegenteil verfüge der Angeklagte über ein besonders großes Spektrum an Verhaltensmöglichkeiten. Hinweise für Störungen der Realitätskontrolle etwa für schwere wiederkehrende dissoziale Phänomene lägen nicht vor.

Es wird also eine narzisstische Persönlichkeitsstörung festgestellt. Diese gehört eben zu den Persönlichkeitsstörungen (ICD-10 F60.acht). [acht habe ich ausgeschrieben, weil sonst ein Smiley kommt.]
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Da können nicht Partikel wie Sand oder Pollen in der Luft gewesen sein oder ähnliches?

Und wenn? Dann ist das doch nur ein noch viel größerer Beweis, dass da was in der Luft ist. Und wo soll das herkommen? Früher war die Luft sauber, wenn da was ist, dann waren DIE das!

Da die Rückstände bis zur 30-Liter-Marke zu sehen sind, das Wasser aber nur knapp über der 20-Liter-Marke steht, nehme ich an, dass da mal mehr Wasser drin war und verdunstet ist. Nach ausgeschüttetem Wasser sehen mir die Rückstände nämlich nicht aus, dann wären die anders verteilt. Wenn nun aber Wasser nie aus dem Regenmesser entleert wird, dann ist klar, dass der versifft und sich alles Mögliche konzentriert.

Lange Rede, kurzer Sinn: Das sind keine Schämmdrählsen, das ist einfach nur ignoranzinduzierter Schmodder.
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Peter Fitzek (Königreich Deutschland) / Re: 60 Jahre Peter Fitzek
« Letzter Beitrag von Karl Martell am Heute um 08:20 »
Aber wie schon geschrieben: Es fand keine uns bekannte diagnostische Untersuchung in diese Richtung statt.
Er wurde im Zuge des Bankenprozesses beim LG Halle untersucht und Pitzek wurde eine narzistische Persönlichkeitsstörung bei durchschnittlicher Intelligenz bescheinigt. U.a. neige er dazu, die Rollen umzukehren (Er habe dem Gutachter einen Stuhl angeboten. Feter: "Ich war doch bloß höflich."). Ich erinnere mich auch dunkel, damals was zum Vortrag des Gutachters im Forum gelesen zu haben. Müsste man damals nicht auch mögliche Psychopathien mit untersucht haben? Könnte man daraus schließen, dass er kein Psychopath ist? Ich kenne mich in dem Gebiet nicht aus. Sorry, falls ich Stuß geschrieben haben sollte.
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