Es will halt keiner einsehen, dass das Gericht angesichts der innovativen Schaffenskraft des Ex-Richters hier einen Sonderfall sieht, in dem die Ignoranz von zwingenden Verfahrensvorschriften so weit geht, dass die Essenz von dem, was einen Richter ausmacht, betroffen ist. Es war Gerichtstheater, allerdings eben mit dem Rechtsschein einer legitimen Verhandlung.
Und da der BGH ausführlich darauf einging, warum ihm das auch angesichts seiner bisherigen Rechtsprechung genügt, war es eben keine Willkür. (Übrigens interessant, dass die Dettmar-Fans immer nur die Unabhängigkeit des Gerichts bei Dettmar schätzen und dort keine politische Beeinflussung sehen, aber beim BGH oder dem BVerfG sei alles ganz schlimm!)
Da man sich Kommentare in diesem "Forum" angesichts der fehlenden Toleranz für andere Meinungen sparen kann, greifen wir doch hier ein paar prägende Kommentare heraus:
Der Glauben an rechtsstaatlich in Deutschland ist bei mir gestorben
Zusammen mit dem Glauben an die Rechtschreibung?
Der Rechtsstatt verkommt!!!
Rechtsstaat statt Rechtsstatt!
Als Nichtjurist erschließt sich mir weder der langatmige obige Text, wie es anscheinend üblich zu sein scheint, obwohl man es bestimmt auch kürzer und treffender formulieren könnte, noch die Auslegung/Ablehnung des BVerfG.
Ja, das merkt man. Dann sollte man sich vor dem Kommentieren in das Thema einlesen, oder, wenn es einem zu kompliziert ist, lieber Fragen stellen statt uninformierte Antworten zu geben.