Autor Thema: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.  (Gelesen 105579 mal)

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Offline Rabenaas

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #840 am: 23. Januar 2024, 14:57:59 »
Da haben sich die Heidschnucken in der ersten Instanz ja nicht gerade mit Ruhm bekleckert.  :snooty:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline echt?

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #841 am: 23. Januar 2024, 17:32:01 »
Lob klingt anders!
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Rolly

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #842 am: 23. Januar 2024, 21:55:31 »
Die Frage ist doch eher warum dieses Folg beim Bundesgerichtshof Revision einlegt, obwohl der doch gar nicht zuständig sein kann.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Offline Ba_al

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #843 am: 23. Januar 2024, 22:14:49 »
Ist das ein  Fakten-/Logikversuch?


Gaaaaaaaanz dünnes Eis……. ;D ;D ;D
 
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Offline Mr. Devious

Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #844 am: 24. Januar 2024, 09:12:41 »
PM des BGH:

Zitat
Bundesgerichtshof entscheidet über Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

Völker und Stämme")

Beschluss vom 14. November 2023 - 3 StR 141/23


https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=136138&linked=pm&Blank=1

Der Volltext der Entscheidung liegt noch nicht vor.

Jetzt sind die Gründe doch schon veröffentlicht.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=136145&pos=3&anz=1178
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline be-eh

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #845 am: 25. Januar 2024, 09:00:02 »
Da schau her:

Zitat
Die ideologisch motivierten Aussagen der Angeklagten, die Bundesrepublik Deutschland und ihre Gesetze seien „illegitim“ und nur das „Höchste Gericht“ der GdVuSt zur Rechtssetzung befugt, ist keine rechtsextremistische Meinung, die das politische System in Frage stellt, sondern ein der Realität fundamental widersprechender Irrglaube.
(Hervorherbungen durch mich)

 
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Online kairo

Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #846 am: 25. Januar 2024, 13:00:29 »
Zitat
... und nur das „Höchste Gericht“ der GdVuSt zur Rechtssetzung befugt, ...

Normalerweise setzt das Parlament Recht. Aber die Gewaltenteilung ist auch so eine komische Erfindung der Juden und Franzosen. Weg damit.
 
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Online SchlafSchaf

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #847 am: 5. Februar 2024, 15:02:39 »
Auf Twitter, ich vermute einer aus dem Dunstkreis der Werding, wird gerade Werbung für ihre Schwachsinnsthesen gemacht
Möchte man sich neue Zahlschafe ranziehen?

https://x.com/MichaelausHH/status/1754156617745006755?s=20
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Online kairo

Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #848 am: 5. Februar 2024, 16:20:56 »
Auf Twitter, ich vermute einer aus dem Dunstkreis der Werding, wird gerade Werbung für ihre Schwachsinnsthesen gemacht

Kinder, wie kann man nur so einen Stuss faseln.

Ist die Nutzung von Vereinsnamen und -logo nicht untersagt, Herr Innenminister?
 
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Offline Lonovis

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #849 am: 5. Februar 2024, 20:58:17 »
Die sind ganz clever und haben sich in "Deutsche Völker" umbenannt. Verboten sind die "Geeinte deutsche Völker und Stämme". :hand:
Da bin ich aber von ganzem Herzen Meldemuschi. :whistle:
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #850 am: 29. März 2024, 09:24:38 »
Da haben sich die Heidschnucken in der ersten Instanz ja nicht gerade mit Ruhm bekleckert.  :snooty:


Da die folgende Meldung wohl die Heike betrifft, dürfte es also am 9. April so weit sein:


Zitat
Niedersachsen & Bremen Gericht entscheidet neu über Strafe für "Reichsbürger"-Frau
28.03.2024, 13:47 Uhr

Lüneburg (dpa/lni) - Den Fall einer zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilten Frau aus der sogenannten Reichsbürger-Szene wird das Landgericht Lüneburg am 9. April neu verhandeln. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision gegen den Schuldspruch verworfen. Gleichzeitig war dieser präzisiert worden - demnach gelte sie als "Rädelsführerin". Eingezogene Objekte seien im vorherigen Urteil des Landgerichts nicht hinreichend bezeichnet - unklar sei, ob es sich um "Tatmittel" handele, die der Frau gehörten. Darüber und über die Strafzumessung muss nun eine andere Strafkammer des Landgerichts neu entscheiden.

Das Landgericht der Hansestadt hatte die Frau aus Hannover im November 2022 wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot verurteilt - außerdem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen vor Gericht. Auch gab sie sich demnach unter falschem Namen als Rechtsanwältin aus. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die inzwischen 63-Jährige federführend den Verein "Geeinte deutsche Völker und Stämme" gegründet und den Zusammenhalt der seit 2020 verbotenen Organisation gefördert hatte - mit dem Ziel, ein eigenes staatliches System zu errichten.

Gegen eine Zahlung von 500 Euro stellte der Verein sogenannte Lebendbekundungen aus, mit deren Hilfe sich die Anhänger von der Bundesrepublik Deutschland als Staat lossagen konnten. Der Verein wird der "Reichsbürgerbewegung" zugerechnet, seine Ideologie richtet sich unter anderem gegen jüdische und muslimische Menschen.

Quelle: dpa
https://www.n-tv.de/regionales/niedersachsen-und-bremen/Gericht-entscheidet-neu-ueber-Strafe-fuer-Reichsbuerger-Frau-article24838402.html

https://www.zeit.de/news/2024-03/28/gericht-entscheidet-neu-ueber-strafe-fuer-reichsbuerger-frau
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Wildente

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #851 am: 9. April 2024, 21:58:07 »
Die Revision hat nicht geklappt, aber es gab eine Verringerung des Strafmaßes und Heike hat versprochen sich in Zukunft zu bemühen, keine weiteren Straftaten zu begehen. :facepalm:

Spoiler
Prozesse - Lüneburg:Strafmaß für 63-Jährige aus "Reichsbürger"-Szene reduziert
9. April 2024, 15:08 Uhr

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Lüneburg (dpa/lni) - Das Strafmaß für eine 63-Jährige aus der sogenannten Reichsbürger-Szene ist vom Landgericht Lüneburg verkürzt worden. Die als "Rädelsführerin" verurteilte gebürtige Lüneburgerin wurde am Dienstag zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, zuvor waren es von einer anderen Kammer dreieinhalb Jahre gewesen. Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren aus formalen Gründen ans Landgericht zurückgegeben, die angestrebte Revision der Angeklagten aber verworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rund 21 Monate hat sie unter anderem wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot und Volksverhetzung in Untersuchungshaft verbracht. Zudem ist die Frau, die inzwischen bei ihrer Tochter in Hannover lebt, wegen versuchten Betrugs vorbestraft. Dennoch kann sie darauf hoffen, dass sie wegen der Verbüßung etwa zwei Drittel ihrer Strafe nicht mehr ins Gefängnis muss.

Die Angeklagte hatte federführend den Verein "Geeinte deutsche Völker und Stämme" gegründet und dessen Zusammenhalt gefördert - mit dem Ziel, ein eigenes staatliches System auf einem Territorium in den Grenzen des Deutschen Reichs von 1871 bis 1914 zu errichten. Die Gruppe beabsichtigte demnach, "alle Menschen ohne deutsche Abstammung zu entrechten und zu vertreiben". Der Verein war 2020 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Er wird der "Reichsbürgerbewegung" zugerechnet, seine Ideologie richtet sich unter anderem gegen jüdische und muslimische Menschen.

Der Vorsitzende Richter wertete den Verzicht auf alle eingezogenen Objekte wie Laptops, Handys und Unterlagen als strafmildernd. Die Angeklagte habe ihre Ansichten aber bundesweit im Internet verbreitet, das sei gefährlich gewesen. Die Staatsanwaltschaft beantragte drei Jahre Haft und sprach von einer Ideologie, die "regelrecht menschenverachtend und stramm nationalsozialistisch" sei. Rund 500 Mitglieder habe die Vereinigung gehabt, die Frau 2000 Follower in den sozialen Medien. "Sie hat sich von ihrer Ideologie nicht gelöst", sagte der Staatsanwalt. Gleichwohl habe sie durch ihren Anwalt glaubhaft gemacht, dass sie sich bemühe, keine weiteren Straftaten zu begehen.

Sie sei auch gewillt, einen Personalausweis und Reisepass zu beantragen. Zuvor hatte sie gegen eine Zahlung von 500 Euro sogenannte Lebendbekundungen verkauft, mit deren Hilfe sich die Anhänger von der Bundesrepublik als Staat lossagen konnten.
[close]

https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-lueneburg-strafmass-fuer-63-jaehrige-aus-reichsbuerger-szene-reduziert-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240408-99-603013
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 
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Offline John

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #852 am: 9. April 2024, 22:06:23 »
Das erinnert mich jetzt irgendwie an Bart Simpson
Zitat von: Bart Simpson
Dass ich`s versuch, kann ich dir nicht versprechen. Aber ich versuch es zu versuchen.
I'm gonna build my own nation, with blackjack and hookers.
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #853 am: 9. April 2024, 22:07:59 »
Zitat
Am 09.04.2024 beginnt vor der 4. großen Strafkammer in Saal 21 nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof die Hauptverhandlung gegen eine 63-jährige Frau aus Hannover, welche im November 2022 wegen Handlungen für die Organisation „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ durch das Landgericht Lüneburg wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung sowie Missbrauch von Berufsbezeichnungen zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.
Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch konkretisierend geändert und das Verfahren zur erneuten Entscheidung nur über den Rechtsfolgenausspruch an das Landgericht zurückverwiesen.

Quelle: Pressestelle des LG Lüneburg

Somit stimmt die Presseberichterstattung der SZ nicht, dass der BGH die Revision verworfen hat. Der BGH hat das erstinstanzliche Urteil (nur) bezüglich der Rechtsfolgen aufgehoben und zurückverwiesen.

Den BGH-Beschluss hänge ich an.
« Letzte Änderung: 9. April 2024, 22:15:29 von Knallfrosch »
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
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Offline Mr. Devious

Re: Heike Maria Werdings Osnabrücker Landmark e.V.
« Antwort #854 am: 15. Mai 2024, 08:01:48 »
Heike hatte gegenüber dem BGH noch einmal nachgelegt. Der BGH so: Rutsch mir den Buckel runter.

Spoiler
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
3 StR 141/23
vom
19. März 2024
in der Strafsache
gegen
wegen Volksverhetzung u.a.
hier: Eingabe der Angeklagten

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. März 2024 beschlossen:

Die am 6. März 2024 eingegangene Eingabe der Angeklagten wird zurückgewiesen.

Gründe:
Mit Urteil vom 22. November 2022 hat das Landgericht Lüneburg die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf ihre dagegen gerichtete Revision hat der Senat das Urteil mit Beschluss vom 14. November 2023 im Schuldspruch geändert sowie im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung an das Landgericht zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Nunmehr hat sich die Angeklagte mit einer Eingabe an den Bundesgerichtshof gewandt, in der sie zu ihrer Reichsbürger-Ideologie ausgeführt hat, ohne Sachdienliches mit Verfahrensbezug vorzutragen. Am Ende ihres Schreibens hat sie Fragen gestellt, die im weiteren Sinn den Regelungsbereichen von Strafprozessordnung und Gerichtsverfassungsgesetz unterfallen, und den Senat unter Fristsetzung zu einer entsprechenden „Klarstellung“ aufgefordert.

Die Eingabe hat keinen Erfolg.

Wertet man die Ausführungen der Angeklagten als Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss, wäre eine solche nicht statthaft. Denn dem Revisionsgericht ist es außerhalb des Verfahrens nach § 356a StPO versagt, eine Entscheidung aufzuheben oder abzuändern, mit der es die Rechtskraft von Teilen des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat (s. etwa BGH, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 StR 595/18, juris Rn. 3 mwN).

Als Anhörungsrüge verstanden, bliebe das Schreiben der Angeklagten ebenfalls ohne Erfolg. Der Senat hat weder Verfahrensstoff verwertet, zu dem die Angeklagte nicht gehört worden ist, noch zu berücksichtigendes Vorbringen von ihr übergangen.

Zu der von der Angeklagten geforderten „Klarstellung“ besteht kein Anlass. Im Übrigen wird sie darauf hingewiesen, dass Eingaben vergleichbaren Inhalts in Zukunft nicht mehr beantwortet oder beschieden werden.

Schäfer Paul Anstötz
Erbguth Kreicker
Vorinstanz:
Landgericht Lüneburg, 22.11.2022 - 21 KLs/5104 Js 40311/21 (13/22
[close]

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=137549&pos=2&anz=1345
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