Am 09.04.2024 beginnt vor der 4. großen Strafkammer in Saal 21 nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof die Hauptverhandlung gegen eine 63-jährige Frau aus Hannover, welche im November 2022 wegen Handlungen für die Organisation „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ durch das Landgericht Lüneburg wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung sowie Missbrauch von Berufsbezeichnungen zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.
Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch konkretisierend geändert und das Verfahren zur erneuten Entscheidung nur über den Rechtsfolgenausspruch an das Landgericht zurückverwiesen.
Quelle: Pressestelle des LG Lüneburg
Somit stimmt die Presseberichterstattung der SZ nicht, dass der BGH die Revision verworfen hat. Der BGH hat das erstinstanzliche Urteil (nur) bezüglich der Rechtsfolgen aufgehoben und zurückverwiesen.
Den BGH-Beschluss hänge ich an.