@theodoravontane Peter wurde u.a. wegen Unerlaubter Versicherungsgeschäfte und Fahren ohne FE verurteilt. Da wurde der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt, obwohl Fitzek seit langem eine Historie als nicht beeinflussbarer Überzeugungstäter hat, das KRD völlig offen weiterläuft und Zugriff auf erhebliche Mittel hat - unter anderem aus diesen Geschäften.
Unmittelbar nach seiner Freilassung fing er schon wieder an, das fortzusetzen, aber die StA scheint merkbefreit zu sein und es passiert: Nichts. Dann begeht er Körperverletzung, um mit Gewalt ein persönliches Gespräch wegen seiner Fahrerlaubnis zu erzwingen. Spätestens hier hätte ich auf den Widerruf gehofft. Zudem ist das auch nicht seine erste Körperverletzung.
Das war eben nicht "falsch Parken", oder vielleicht mal zur Abwechslung ein simpler Ladendiebstahl, sondern hat zu einer Verurteilung zu 8 Monaten Freiheitsstrafe geführt, was nur ausnahmsweise ging, weil das Gericht der Meinung war, dass das zur Durchsetzung der Rechtsordnung nötig war. Auch das Gericht scheint Fitzek also für einen kompromisslosen rechtsfeindlichen Täter zu halten, bei dem eine Bewährungsstrafe nicht in Frage kommt. Warum also kein Bewährungswiderruf?
Es braucht dann erst die Bundesanwaltschaft, damit die völlig offen weiterbetriebenen unerlaubten Versicherungsgeschäfte mal wieder zur Kenntnis der Justiz gelangen. Nach dieser Historie!
'tschuldigung, aber mir fällt als mögliche Erklärung dafür, dass in Wittenberg vorher nichts auffiel, nur noch Arbeitsverweigerung oder Korruption ein.