Autor Thema: Neues vom KRD im 2,9-ten Quartal 2026: BGH hat über Staatlichkeit beschlossen.  (Gelesen 2008 mal)

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Trotzdem: Was ist mit der laufenden Bewährung?
Welche?

Ist die in unserer Übersicht im Wiki enthalten? Da lese ich zuletzt von einer Bewährungsstrafe von 3 Jahren und 7 Monaten (??? das geht nicht, weil länger als 2 Jahre?!) mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren aus dem Jahr 2021; die Bewährungszeit ist verstrichen, sodass die Strafe ausgesetzt sein dürfte (ich verstehe da den Eintrag aber auch nicht, wenn ich ehrlich bin).
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Nicht die 3 Jahre und sieben Monate waren zur Bewährung ausgesetzt worden, sondern die Reststrafe nach Verbüßung von zwei Dritteln.

Die Verbüßung der letzten Strafe von 11 Monaten wurde  nach zwei Dritteln unterbrochen, seitdem U-Haft.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Sandmännchen

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Trotzdem: Was ist mit der laufenden Bewährung?
Welche?
Ist die in unserer Übersicht im Wiki enthalten? Da lese ich zuletzt von einer Bewährungsstrafe von 3 Jahren und 7 Monaten (??? das geht nicht, weil länger als 2 Jahre?!) mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren aus dem Jahr 2021; die Bewährungszeit ist verstrichen, sodass die Strafe ausgesetzt sein dürfte (ich verstehe da den Eintrag aber auch nicht, wenn ich ehrlich bin).

Boah, das Wiki ist wieder schnarchlangsam :(

Es handelt sich um die nach Teilverbüßung ausgesetzte Gesamtstrafe aus den Taten zu Zeilen 11 bis 15 in der Tabelle des Grauens. Also unerlaubte Versicherungsgeschäfte, Urkundenfälschung, umpfzigstes Fahren ohne FE. Jetzt klarer?

Ich tippe drauf, dass man die Körperverletzung (Zeile 16) nicht als Grund nimmt, weil ja völlig andere Art von Straftat, und wegen der Versicherungsgeschäfte abwartet, ob die sich denn beweisen lassen. Oder so.

Als Mensch jenseits der Justizrädchen erwartet man eigentlich, dass jemand unter Bewährung sich nichts mehr erlauben kann. Inwiefern entspricht diese Erwartung denn der Praxis in den Gerichten?

Oder haben wir verpasst, dass die Bewährungszeit durch war?
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Oder haben wir verpasst, dass die Bewährungszeit durch war?

Ich meine in einem der Zeitungsartikel zu dem Vorfall als Frauenschläger ebenfalls etwas mit kurz vor Ende einer Bewährungszeit gelesen zu haben. Das ist kein Argument, denn wir alle wissen um die Qualität der Berichterstattung in derartigen Details.
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Nicht die 3 Jahre und sieben Monate waren zur Bewährung ausgesetzt worden, sondern die Reststrafe nach Verbüßung von zwei Dritteln.
Ah, das erklärt es. Danke!

Off-Topic:
Oder haben wir verpasst, dass die Bewährungszeit durch war?
Ich befürchte es. Wenn am 21.05.2021 die Reststrafe aus den 3 Jahren 7 Monaten Gesamtstrafe (auf die dann größtenteils seine U-Haft aus dem vergangenen Reichsbank-Prozess angerechnet wurde?) zur Bewährung ausgesetzt wurde und die Bewährungszeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde (so sagt es unser Wiki), dann war diese Bewährungszeit wohl schon im Jahr 2025 verstrichen.

Mir fällt an dieser Stelle die recht kurze Zeit ein, zu der er abgetaucht war (allerdings ist tatsächlich eher unwahrscheinlich, dass er da in Haft war).

Als Mensch jenseits der Justizrädchen erwartet man eigentlich, dass jemand unter Bewährung sich nichts mehr erlauben kann. Inwiefern entspricht diese Erwartung denn der Praxis in den Gerichten?
"Es kommt darauf an."

Es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich so verhält, dass also eine Bewährung bei der nächsten Tat unmittelbar widerrufen wird. Die Regel ist das vermutlich nicht. Häufig ist es so, dass insbesondere "einschlägige" Straftaten zum Bewährungswiderruf führen. Mit anderen Worten: Steht jemand wegen Körperverletzung unter Bewährung, wird eine erneute Körperverletzung eher zum Bewährungswiderruf führen, als ein Betrug oder ein Diebstahl. Und dann kommt es natürlich noch auf die individuellen Einstellungen der beteiligten Staatsanwälte und Richter an. Die einen sind milder, die anderen sind härter.

Die Verbüßung der letzten Strafe von 11 Monaten wurde  nach zwei Dritteln unterbrochen, seitdem U-Haft.
Hier stehe ich schon wieder auf dem Schlauch. Laut Wiki hatte das AG Wittenberg ihn am 13.07.2023 zu einer Gesamtstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das LG Dessau-Roßlau hatte die Bewährung zurückgewiesen und das OLG Naumburg die Revision verworfen. Diese 8 Monate hat er ab Festnahme mit Vereinsverbot vollständig verbüßt.

Wo kommen jetzt diese 11 Monate her? Im Wiki steht dazu auch: "Wider Erwarten bislang kein Widerruf der Bewährung für ca. 11 Monate Freiheitsstrafe". Aber ich finde keine passende Verurteilung. Fehlt uns da ein Eintrag im Wiki?
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Ich befürchte es. Wenn am 21.05.2021 die Reststrafe aus den 3 Jahren 7 Monaten Gesamtstrafe (auf die dann größtenteils seine U-Haft aus dem vergangenen Reichsbank-Prozess angerechnet wurde?) zur Bewährung ausgesetzt wurde und die Bewährungszeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde (so sagt es unser Wiki), dann war diese Bewährungszeit wohl schon im Jahr 2025 verstrichen.

Ich hätte ja schon erwartet, dass diese wegen der Körperverletzung (Zeile 16, Tatdatum 1.3.22, also vor Ende der Bewährungszeit) widerrufen wird.

Zitat
Wo kommen jetzt diese 11 Monate her? Im Wiki steht dazu auch: "Wider Erwarten bislang kein Widerruf der Bewährung für ca. 11 Monate Freiheitsstrafe". Aber ich finde keine passende Verurteilung. Fehlt uns da ein Eintrag im Wiki?
Es bezieht sich auf die Gesamtfreiheitsstrafe darüber. Die Gesamtstrafe war für 3 Jahre 7 Monate = 43 Monate. Abgesessen inkl. angerechneter U-Haft hat er von 8.06.2016 bis 8.02.2019 =  32 Monate. Somit wurden ihm 11 Monate erlassen.

Die Strafaussetzung hat das AG Wittenberg am 21.05.2021 mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren beschlossen.

[Edit]

Bzw. genauer: Das LG Hallle hat am 23.01.2019 den Strafrecht ausgesetzt, das bezog sich aber noch auf einen Teil der in die nachträglich am 30.11.2020 vom AG Wittenberg festgesetzte Gesamtstrafe. Am 21.05.2021 hat das AG Wittenberg sodann beschlossen, dass sich die Strafaussetzung auch auf die neue Gesamtstrafe bezieht. So mein Verständnis. Allerdings wurden nicht alle Beschlüsse veröffentlicht, daher bezieht sich ein Teil der Informationen auf Hörensagen.

Ich muss diese Zeile zum fehlenden Widerruf wohl noch anders formulieren, wenn sie missverständlich ist.
« Letzte Änderung: 25. Juni 2026, 17:53:24 von Sandmännchen »
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Ich stelle mir gerade Peterstilzchen in seiner Zelle vor, als er den BGH-Beschluss zugestellt bekommen hat.
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Offline Sandmännchen

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Ich schätze, die Gehörsrüge wird flugs nachgeschoben. Eigentlich schade, dass Herr Fischer nicht damit befasst ist. Dann kommt die Bundesverfassungsbeschwerde. Er hat ja eine gewisse Routine in diesen Dingen.

Anträge schreiben vertreibt die Langeweile, ob wegen Basketballkörben, dem schlechten Essen, oder zwecks Anerkennung der Staatlichkeit oder der Jurisdiktion des Gerichts.

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Ich bin jetzt wirklich die Letzte, die man da fragen sollte, und ich wurde ja auch nicht gefragt.

"Nichts mehr erlauben" ist vielleicht zu hart, meiner Meinung nach.

Also jemand, der wegen Totschlags staatliche Beherbergung genießen durfte, kann dann in der Bewährungszeit z.B. doch immer noch falsch parken und fährt trotz Knöllchen nicht wieder gleich ein. Oder?

Ich denke, das ist das typische "Kommt drauf an und was sagt die Sozialprognose?".
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Offline Schattendiplomat

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Bei Peter ist es halt so, dass er verurteilt wurde und das wurde aus irgendeinem schwer verständlichem Grund zur Bewährung ausgesetzt.
Ich meine jemandem der immer wieder Straftaten begeht und vor Gericht keine Einsicht zeigt sondern unsinnig argumentiert hat natürlich eine Chance verdient.
Ist vermutlich so ein besorgtes Bürger Ding, immerhin ist Peter kein Umnweltschützer vor dem man die Gesellschaft schützen muss.

Was ich so beachtlich finde ist, dass es mehrerer solcher Urteile gibt und Peter nach jedem schlicht weitergemacht hat wie zuvor.
Dass er trotzdem oft nur Bewährungsstrafen bekommen hat, da habe ich echt Respekt für ihn.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 
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Offline Sandmännchen

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@theodoravontane

Peter wurde u.a. wegen Unerlaubter Versicherungsgeschäfte und Fahren ohne FE verurteilt. Da wurde der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt, obwohl Fitzek seit langem eine Historie als nicht beeinflussbarer Überzeugungstäter hat, das KRD völlig offen weiterläuft und Zugriff auf erhebliche Mittel hat - unter anderem aus diesen Geschäften.

Unmittelbar nach seiner Freilassung fing er schon wieder an, das fortzusetzen, aber die StA scheint merkbefreit zu sein und es passiert: Nichts. Dann begeht er Körperverletzung, um mit Gewalt ein persönliches Gespräch wegen seiner Fahrerlaubnis zu erzwingen. Spätestens hier hätte ich auf den Widerruf gehofft. Zudem ist das auch nicht seine erste Körperverletzung.

Das war eben nicht "falsch Parken", oder vielleicht mal zur Abwechslung ein simpler Ladendiebstahl, sondern hat zu einer Verurteilung zu 8 Monaten Freiheitsstrafe geführt, was nur ausnahmsweise ging, weil das Gericht der Meinung war, dass das zur Durchsetzung der Rechtsordnung nötig war. Auch das Gericht scheint Fitzek also für einen kompromisslosen rechtsfeindlichen Täter zu halten, bei dem eine Bewährungsstrafe nicht in Frage kommt. Warum also kein Bewährungswiderruf?

Es braucht dann erst die Bundesanwaltschaft, damit die völlig offen weiterbetriebenen unerlaubten Versicherungsgeschäfte mal wieder zur Kenntnis der Justiz gelangen. Nach dieser Historie!

'tschuldigung, aber mir fällt als mögliche Erklärung dafür, dass in Wittenberg vorher nichts auffiel, nur noch Arbeitsverweigerung oder Korruption ein.
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Offline Champagnertrüffel

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Für die Erledigung einer zur Bewährung ausgesetzten (Rest-) Strafe reicht nicht aus, dass die Bewährungszeit abläuft. Vielmehr muss die Sache danach auch vom Vollstreckungsgericht ausdrücklich für erledigt erklärt werden (§ 56g StGB). Wenn während der Bewährungszeit neue Ermittlungsverfahren begonnen wurden und über den Vorgang noch nicht abschließend entschieden wurde, wird diese Entscheidung aber normalerweise bis zum Ende der neuen Verfahren aufgeschoben. In diesem Fall könnte die Verschiebung daher eine eine dauerhafte sein.... 
 
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Offline theodoravontane

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Unmittelbar nach seiner Freilassung fing er schon wieder an, das fortzusetzen, aber die StA scheint merkbefreit zu sein und es passiert: Nichts. Dann begeht er Körperverletzung, um mit Gewalt ein persönliches Gespräch wegen seiner Fahrerlaubnis zu erzwingen. Spätestens hier hätte ich auf den Widerruf gehofft. Zudem ist das auch nicht seine erste Körperverletzung.

Das meinte ich nicht und ich verstehe die Empörung sehr gut. Ich finde das auch nicht in Ordnung. Anders kann ich das nicht sagen, ohne mir einen Beleidigungsvorwurf gegen die StA einzufangen.

Mir ging es eigentlich mehr um das für mich sehr absolut klingende "darf sich nichts mehr erlauben". Denn da sehe ich durchaus Unterscheidungs- und Handlungsspielraum. Deshalb auch mein ungelenkes Beispiel mit Totschlag und Falschparken.

Natürlich ist jemand, der andauernd Straftaten begeht anders zu beurteilen, seine Sozialprognose ist vermutlich irgendwo bei "Naja, im nächsten Leben vielleicht …"
« Letzte Änderung: 27. Juni 2026, 17:37:18 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline Rabenaas

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Die StA kann man nach Herzenslust beleidigen, strafbar sind nur Beleidigungen von Menschen. Und von Personen.
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Abgesehen davon ist es ja keine Beleidigung, jemanden für unfähig oder korrupt zu halten, da käme nun eher darauf an, ob das noch eine Meinung oder schon eine Tatsachenbehauptung ist. Ggf. käme eine üble Nachrede in Frage, und dann wird spannend, ob man es nachweisen kann. Das hätte Potential.

Abgesehen davon wäre das ja wieder Arbeit, deswegen zu ermitteln. Wofür sicher niemand Zeit hat.
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