Autor Thema: Neues vom Jessie  (Gelesen 11968 mal)

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Offline Lonovis

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Re: Neues vom Jessie
« Antwort #45 am: 15. Juli 2026, 00:39:01 »
Wie ich Sicherheitsverwahrung als juristischer Laie verstehe, ist das Wegsperren bis ans Lebensende. Aus Gründen haben wir solche Strafen nicht, also als Haftstrafen, aber wohl die Straftäter dafür.
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Re: Neues vom Jessie
« Antwort #46 am: 15. Juli 2026, 02:05:05 »
Wir haben doch StGB § 66. Aber er wird ja im Ausland verknackt, also wird er hier in D keine Sicherungsverwahrung bekommen können, es sei denn, er wird hier erneut straffällig. Wie die spanischen Gesetze aussehen, ist mir aber unbekannt. Wenn die da eine Möglichkeit haben, ihn dauerhaft wegzusperren, wäre das jedenfalls erstrebenswert. Der wird ja sonst immer weitermachen.
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Offline Rechtsfinder

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Re: Neues vom Jessie
« Antwort #47 am: 15. Juli 2026, 03:12:47 »
Wie ich Sicherheitsverwahrung als juristischer Laie verstehe, ist das Wegsperren bis ans Lebensende. Aus Gründen haben wir solche Strafen nicht, also als Haftstrafen, aber wohl die Straftäter dafür.
Doch. Haben wir.

Erstmal gibt es in Deutschland durchaus lebenslange Haft. Die ist durchaus als unbefristet zu verstehen, wie sich aus § 38 Abs. 1 StGB ergibt. Etwa als einzig mögliche Strafe für Mord angedroht, § 211 Abs. 1 StGB, auch bei ein paar anderen Delikten ist lebenslang möglich (in der Regel muss dafür dann aber auch vorher einer gestorben sein bzw. der Tod stand jedenfalls mit im Raum).
Und dann gibt es eben die Sicherungs- (nicht: Sicherheits-)verwahrung, § 66 ff. StGB.
Auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vulgo: forensische Psychiatrie/Forensik; österr.: Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher) kann durchaus "bis zur Heilung" bzw. "bis zur Ungefährlichkeit" erfolgen; bei unheilbaren Krankheitsbildern kann das schon einmal länger dauern.

"Aber, aber, Rechtsfinder! Lebenslang heißt in Deutschland doch: 15 Jahre!"
Nein.
15 Jahre ist zunächst das höchste zulässige Maß einer "zeitigen", d.h. befristeten (und eben nicht unbefristet, da "lebenslangen") Haftstrafe, wie sich aus § 38 Abs. 2 StGB ergibt. Lebenslang hingegen heißt tatsächlich lebenslang oder auch: "bis zum Tod". Nun hat allerdings - aus Gründen, wie @Lonovis jetzt vielleicht sagen würde - das Bundesverfassungsgericht schon vor Längerem entschieden, dass es gegen die Menschenwürde verstößt, Menschen einzusperren und den Schlüssel wegzuwerfen. Recht hat es. Zur Würde des Menschen gehört auch, dass er sich prinzipiell ändern kann und dass er freiheitsliebend ist. Deshalb muss auch für den schlimmsten Verbrecher ein Silberstreif an Hoffnung am Horizont verbleiben, irgendwann einmal wieder dauerhaft ungesiebte Luft atmen zu dürfen. Deshalb ist bei allen benannten, prinzipiell lebenslang wirkenden Maßnahmen - also der lebenslangen Haft, der Sicherungsverwahrung und der Unterbringung - regelmäßig zu überprüfen, ob die weitere Vollstreckung der Maßnahme nötig ist. In letztlich allen Fällen kommt es da, ich fasse das jetzt sehr grob zusammen, auf die Gefährlichkeit an.

Wer lebenslang bekommen hat, aber nicht mehr gefährlich ist (und die Tat ehrlich bereut, soweit man das feststellen kann), kann unter Umständen auf Bewährung entlassen werden. Stellt er dann fünf Jahre nichts an (die Rückfallquoten bei Tötungsdelikten sind übrigens äußerst gering), wird ihm der Strafrest erlassen und er ist ein freier Mann. Frühestens ist das aber nach 15 Jahren möglich (§ 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB; also dem, was maximal herauskommen kann, wenn es nicht von vorn herein eine lebenslange Strafe gibt), vermutlich kommt daher die Mär von "lebenslang heißt in Deutschland 15 Jahre". Dieser weit verbreitete Irrtum ist übrigens tatsächlich genau das: Ein Irrtum! Die aktuelle Studienlage (aus 2025 für das Jahr 2023) sagt: Wer 2023 aus der lebenslangen Haft entlassen wurde (insg. 63 Personen), saß durchschnittlich 19,3 Jahre ein, davon aber neun Personen über dreißig Jahre, die Person mit der längsten Haftzeit wurde im Alter von 26 zu lebenslanger Haft verurteilt, saß dann ganze 53 Jahre(!) ein und wurde im Alter von 79 Jahren entlassen (gut möglich, dass der Gesundheitszustand dabei "todkrank" lautete). Dass die lebenslange Haft tatsächlich lebenslang ist, die Personen also in Haft eines (natürlichen) Todes sterben, kommt durchaus vor.

Anmerkung: Die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" (in den Medien gerne mit "Höchststrafe!" bejubelt) setzt die Frist bis zur ersten möglichen Prüfung, ob Bewährung möglich sein könnte, herauf. Bei der ersten Ablehnung einer Bewährungsentlassung muss eine Mindestverbüßung festgelegt werden, auch die Formel der "20 Jahre" ist also nicht unbedingt immer richtig.

Ähnlich wie bei der lebenslangen Haft verhält es sich bei der sog. Sicherungsverwahrung. Diese ist keine Strafe; die Juristen haben sich den wunderschönen Begriff des "Sonderopfers" ausgedacht, dass Sicherungsverwahrte für die Gesellschaft erbringen. In Sicherungsverwahrung kommt, wer durch seine Straftaten gezeigt hat, dass er besonders gefährlich ist. Die Sicherungsverwahrung ist für Fälle da, in denen zwar schwerste Straftaten begangen wurden, das Strafgesetzbuch aber keine lebenslange Haft vorsieht. Wenn das Gericht nun (entsprechend schwere Taten usw. vorausgesetzt) von einer besonderen Gefährlichkeit des Täters ausgeht, so kann es unter bestimmten Voraussetzungen anordnen, dass der Täter auch nach Verbüßung der Haftstrafe eingesperrt bleiben muss, um die Gesellschaft vor ihm zu schützen. Es handelt sich hierbei also nicht um eine Sanktion für vergangenes Verhalten, sondern eine Prävention vor zukünftigem Verhalten aufgrund der besonderen Gefährlichkeit. Deswegen muss auch die Sicherungsverwahrung regelmäßig überprüft werden, ob der Verwahrte noch gefährlich ist. Ist er das nicht, muss er freikommen.

Wiederum ähnlich zur Sicherungsverwahrung verhält es sich mit der Einweisung in eine psychiatrische Klinik. Da landen einerseits vermindert Schuldfähige (das ist dann richtig mies, weil die ihre Strafe absitzen nachdem sie geheilt aus der Geschlossenen entlassen wurden, was eben... lange dauern kann). Andererseits aber auch solche, die wegen Schuldunfähigkeit einen Freispruch kassiert haben. Im Prinzip (also aus der sehr großen Flughöhe, die für unsere Zwecke hier ausreichen soll) ist auch hier die weitere Gefährlichkeit des Untergebrachten entscheidend für die Fortdauer der Unterbringung.

Wie die spanischen Gesetze aussehen, ist mir aber unbekannt.
@lobotomized.monkey weiß hierzu zu berichten:
Ob es in Spanien so etwas wie Sicherheitsverwahrung gibt?
Google sagt leider "Nein."

Gut möglich also, dass Büntert nochmal wieder rauskommt.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

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Re: Neues vom Jessie
« Antwort #48 am: 15. Juli 2026, 06:39:11 »
Ohne Experte zu sein: er kann verurteilt werden. Er hat beispielweise seine möglichen Straftaten eingefädelt, geplant, organisiert. Hatte sich Zeit dazu genommen, Wochen vielleicht Monate. Es gibt ein älteres psychiatrisches Gutachten aus Augsburg, das ist aber nicht öffentlich. Es hatte bereits damals nicht dazu geführt daß er als nicht bestrafbar galt.

Wie alt ist das Gutachten denn? Mit Jo Conrad ist er im September 2013 durch Augsburg gezogen, um "den Kinderstrich und rituellen Missbrauch zu dokumentieren".
https://bewusst.tv/ritueller-missbrauch/

Sollte er schon damals schuldunfähig gewesen sein, dann wäre er bei Straftaten sicherlich nicht um eine Forensik herumgekommen, bis er als ungefährlich gilt (wie @Rechtsfinder weiter oben erläuterte).
Ich würde auch von einer Schuldfähigkeit ausgehen und unabhängig von der Ursache davon ausgehen, dass er weiterhin gefährlich bleibt, weil er sich so tief in seinem Lügengebilde verstrickt hat. Aber das ist nur eine Meinung, in keiner Form fundiert.

Spanien kennt wohl das Prinzip Fussfessel, Meldepflichten und Fernhalten von bestimmten Orten, aber eben keine Sicherungsverwahrung zur Sicherheit der Bevölkerung (ich bitte den @Rechtsfinder hinsichtlich meiner laienhaften Darstellung komplexer Juristerei um Verzeihung).
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Re: Neues vom Jessie
« Antwort #49 am: 15. Juli 2026, 08:20:46 »
Kann denn ein Gericht im Ausland nicht auch Sicherheitsverwahrung bestimmen?

Wenn die dortigen Gesetze sie vorsehen, ja.

Wie ich Sicherheitsverwahrung als juristischer Laie verstehe, ist das Wegsperren bis ans Lebensende.

Nein, der Übeltäter wird weggesperrt, bis er nicht mehr gefährlich ist.

Aus Gründen haben wir solche Strafen nicht, also als Haftstrafen, aber wohl die Straftäter dafür.

Doch, haben wir. Allerdings gilt die Sicherungsverwahrung nicht als Strafe, sondern als "Maßregel der Sicherung und Besserung".

Oder zynisch gesagt, es ist eine Bestrafung für zu erwartende Sraftaten.
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Offline Rabenaas

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Re: Neues vom Jessie
« Antwort #50 am: 15. Juli 2026, 11:44:47 »
Gäbe es dann die Möglichkeit der Sicherheitsverwahrung?
Exzellente Frage.

Ich fürchte leider "Nein", weil das sehr nach "nachträglicher Sicherungsverwahrung" aussähe und das ist eine eher schwierige Angelegenheit. § 66 Abs. 4 S. 5 StGB scheint sich mir insbesondere auf Vorverurteilungen zu beziehen. :think:

Nein.

Die Sicherungsverwahrung ist für Fälle da, in denen zwar schwerste Straftaten begangen wurden, das Strafgesetzbuch aber keine lebenslange Haft vorsieht.

Auch bei "lebenslänglich" kann noch Sicherungsverwahrung verhängt werden. Besonders sinnvoll erscheint mir das aber nicht, da die Anforderungen für die Entlassung die gleichen sind.
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Offline Schlafschafanwärter

Re: Neues vom Jessie
« Antwort #51 am: 17. Juli 2026, 18:30:05 »
+++ breaking news +++ breaking news +++

habe mal die automatische Übersetzung trotz Besorgnis von Übersetzungsfehlern, drüber laufen lassen. Meine Übersetzung hätte länger gedauert und nervt zunehmend.
Anwalt des lügensüchtigen Pseudologen hat sein Mandat in Sichtweite des Urteils niedergelegt.

-

16. Juli 2026  12:32
Aktualisiert am 16. Juli 2026, 18:39 Uhr

Levante
Miguel Pérez

Der Anwalt des Ultradeutschen (gemeint ist hier ulta = ultrarechts) , der wegen Misshandlung von Minderjährigen angeklagt wurde, verzichtet auf seine Verteidigung am Vorabend der Urteilsverkündung. Nach Abschluss des Prozesses reichte der Verschwörungstheoretiker Frank B. dem Gericht eine Stellungnahme vor, in der er erklärte, dass er während der Anhörung nach Meinungsverschiedenheiten mit dem Anwalt nicht gut vertreten gewesen sei. Die vom Beklagten beantragte Bewährung bis zum Urteil wurde abgelehnt.

Frank B., der angebliche Pädophile deutscher Herkunft, der mit der rechtsextremen Reichsbürgerbewegung verbunden ist und in Verschwörungskreisen unter dem Alias Jessie Marsson bekannt ist, ist ohne rechtliche Vertretung zurückgelassen, als er es ist eine Woche vergangen seit seiner Aussage vor dem Gericht des Provinzgerichts am letzten Tag des Prozesses, die ihn wegen der Vorwürfe des sexuellen Übergriffs auf zwei Minderjährige auf die Anklagebank setzte in der Region des Canal de Navarrés.

Der Anwalt, der Marsson während der drei Sitzungen der mündlichen Anhörung verteidigte, verzichtete am Mittwoch formell darauf, weiterhin mit dem Angeklagten in Verbindung gebracht zu werden. Wie diese Zeitung erfahren konnte, unternahm der Strafverteidiger – mit Büro in Barcelona und Kenntnissen der deutschen Sprache – diesen Schritt, nachdem Frank B. selbst dem Gericht einen Brief vorgelegt hatte, in dem er erklärte, dass sein Anwalt ihm nicht ausreichend beraten habe, um sich mit vollen Garantien verteidigen zu können, was – seiner Version nach – ihn während des Prozesses Fehler gemacht habe. In der aufgezeichneten Nachricht beendete der Angeklagte mit einem Geständnis seiner Absicht, seine Rechtsvertretung zu ändern.

Obwohl der Rücktritt des Anwalts in der Praxis das Verfahren nicht beeinträchtigt, da die Urteilsverkündung bereits festgelegt wurde, fällt es in diesem Stadium des Verfahrens dennoch auf. Die Strategie der Verteidigung erlitt in der letzten Phase des Prozesses einen schweren Rückschlag durch den Beitrag zum Prozess von einem forensischen Bericht des Instituts für Rechtsmedizin von Valencia, der das Hauptargument zur Rechtfertigung der Unschuld von Frank B. widerlegte, konzentrierte sich auf eine angeblich schwere sexuelle Impotenz die nach der entsprechenden Prüfung nicht anerkannt wurde. Die Analyse schloss für den Angeklagten eine "überschüssige Unfähigkeit zur normalen Ausführung der sexuellen Funktion" aus.

Seit Beginn der Ermittlungen im Jahr 2024 hat Marsson mehrfach den Anwalt gewechselt. Als Verteidiger verrückter Verschwörungstheorien und Gründer eines kurzlebigen fiktiven Mikrostaates der die Bundesrepublik Deutschland, nahm der Reichsbürger problematische Jugendliche auf und stellte sich als Retter von Kinderopfern sexueller Ausbeutung, ritueller Missbrauchsnetzwerke oder Belästigung dar. Seine Erfahrung mit der Justiz ist jedoch umfangreich. Bevor er 2020 sein Heimatland verließ, um sich in Anna niederzulassen, hatte der Deutsche seit 1997 ein Dutzend Verurteilungen gesammelt: Mehrere davon bezogen sich auf Kinderpornografie, aber er wurde auch wegen Dokumentenfälschung oder Behinderung der Justiz verurteilt. Tatsächlich spielte er in Deutschland in mehreren Vorfällen mit anderen Günstlingen derselben Ultrabewegung mit, bei denen er angeblich versuchte, das Justizsystem zu täuschen, zu boykottieren und zu verspotten, während er selbst angeklagt war.

Vorfälle während des Prozesses
Vor seiner Erklärung am vergangenen Donnerstag versuchte Marsson, dem Gericht einen Brief zu übergeben, doch der Präsident des Gerichts erinnerte ihn an die Unangemessenheit dieser Geste, woraufhin der Angeklagte den Text laut vorlas. Am ersten Tag des Prozesses wurde auch ein Zeuge, der Frank B. sehr nahe stand – den er früher "Dad" nannte – vom Gericht zur Verfügung gestellt, als er versuchte, dem Verteidiger ein unautorisiertes Dokument zu übergeben. Am selben Tag wurde Marsson selbst mit dem Ausschluss verwarnt, weil er versucht hatte, die Sitzung zu unterbrechen, indem er sprach, ohne zu erwidern.

Im Verlauf der Anhörung wurden die Diskrepanzen zwischen dem Angeklagten und seinem Anwalt auf dem Weg zum Verfahren deutlich.

Andererseits hat das Gericht den Antrag auf bedingte Freilassung des mutmaßlichen Pädophilen abgelehnt, sodass er weiterhin in provisorischer Haft bleiben wird, bis das Urteil bekannt ist, wenn es nach den Beschwerden zweier Minderjähriger, darunter angebliche wiederholte sexuelle Übergriffe mit Peentration, fast zwei Jahre nach seiner Inhaftierung vergangen ist. einerseits und berührend, andererseits. Marsson plädierte auf nicht schuldig und er bestritt, "wie diese Schweine" zu sein, die Kinder missbrauchen.

Aus dem Gefolge des mutmaßlichen Aggressors wurden Nachrichten verbreitet, die die Verfolgung von Frank B. einer angeblichen kriminellen Organisation mit verschiedenen Kräften zuschreiben, die ihn wegen seines Kampfes gegen Pädophilie ins Gefängnis bringen sollten. Was er angeblich bekämpft hat, könnte ihn am Ende seine höchste Strafe kosten.

+++ immer nah dran bleiben an den News +++ rund um die Uhr im Stundentakt dank SSL +++
« Letzte Änderung: 17. Juli 2026, 18:33:17 von Schlafschafanwärter »
 

Offline Schattendiplomat

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Re: Neues vom Jessie
« Antwort #52 am: 18. Juli 2026, 11:01:28 »
Vermutlich wollte der Anwalt schlicht nicht die wirren und nicht zielführenden Ideen von Frank zu seiner Verteidigung umsetzten.
Es wäre ja nicht das erste Mal, dass sich Reichbürger und Anwalt trennen, da der Anwalt sich weigert den Unfug seines Mandanten umzusetzen.

Ich frage mich ja welche hirnverbrannte Idee Frank dieses Mal hatte.
Sein letzter Geistesblitz einfach zu behaupten der sei impotent, weshalb er die Taten nicht hätte begehen können, ging ja spektakulär nach hinten los.
Hatte er gehofft, dass da das etwas Sexuelles ist Niemand den Wahrheitsgehalt prüft, obwohl das einfach ist?
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Neues vom Jessie
« Antwort #53 am: 18. Juli 2026, 13:52:36 »
Zitat
Bevor er 2020 sein Heimatland verließ, um sich in Anna niederzulassen, hatte der Deutsche seit 1997 ein Dutzend Verurteilungen gesammelt: Mehrere davon bezogen sich auf Kinderpornografie, aber er wurde auch wegen Dokumentenfälschung oder Behinderung der Justiz verurteilt. Tatsächlich spielte er in Deutschland in mehreren Vorfällen mit anderen Günstlingen derselben Ultrabewegung mit, bei denen er angeblich versuchte, das Justizsystem zu täuschen, zu boykottieren und zu verspotten, während er selbst angeklagt war.

Das finde ich im Zusammenhang mit unserem Jo Conrad ganz interessant, weil dieser behauptet komplett ahnungslos gewesen zu sein und irgendwie auch ein Opfer ist.
Büntert war anscheinend kein unbeschriebenes Blatt und die Bubble hat ihn unterstützt. Gleichzeitig wollen die uns erzählen, dass sie über überragendes Wissen verfügen und uns damit belehren wollen.

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Re: Neues vom Jessie
« Antwort #54 am: 18. Juli 2026, 14:52:28 »
Einen Tatbestand „Behinderung der Justiz“ gibt es im deutschen Strafrecht nicht - möglicherweise ist Strafvereitelung gemeint.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline kairo

Re: Neues vom Jessie
« Antwort #55 am: 18. Juli 2026, 15:11:01 »
Bevor er 2020 sein Heimatland verließ, um sich in Anna niederzulassen, ...
Wo liegt das?
 
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Offline Gerntroll

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Re: Neues vom Jessie
« Antwort #56 am: 18. Juli 2026, 15:49:57 »
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Neues vom Jessie
« Antwort #57 am: 18. Juli 2026, 16:50:10 »
Zitat von: Schlafschafanwärter
habe mal die automatische Übersetzung trotz Besorgnis von Übersetzungsfehlern, drüber laufen lassen. Meine Übersetzung hätte länger gedauert und nervt zunehmend.

Wo gibt's das denn auf Spanisch zu lesen? Bei der Übersetzung verstehe ich an einigen Stellen nur Bahnhof.

˙uuᴉsu∩ ɹǝp ʇsᴉ uǝɥɔsuǝW sǝp uuᴉS ǝʇןǝʞɔᴉʍʇuǝ uǝʇsɥɔöɥ ɯɐ ɹǝᗡ
 
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Offline Schlafschafanwärter

Re: Neues vom Jessie
« Antwort #58 am: 18. Juli 2026, 17:57:16 »
bei Zeitung Levante:

Service:   https://www.levante-emv.com/costera/2026/07/16/abogado-ultra-aleman-juzgado-abusar-132497246.html

Autor: Herr Gomez (man kennt sich  :whistle:)

 
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Offline kairo

Re: Neues vom Jessie
« Antwort #59 am: 18. Juli 2026, 19:44:25 »
 
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