Autor Thema: Neues aus dem verbotenen Königreich: 06/2025 - Vision trifft Realität  (Gelesen 13933 mal)

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Offline hair mess

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Vorschlag für: Neues aus dem verbotenen Königreich 07/25: Wo Nichts ist, kann nicht sein.
                              Neues aus dem verbotenen Königreich 07/25: die absolute Stille: Meldungen aus dem Nichts.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Ba_al

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  Neues aus dem verbotenen Königreich 07/25: die absolute Stille: Meldungen aus dem Nichts.


Da bin ich für....

oder noch die physikalische Variante......


---> Neues aus dem verbotenen Königreich 07/25:  am absoluten Nullpunkt. Meldungen aus der Bewegungslosigkeit

https://de.wikipedia.org/wiki/Absoluter_Nullpunkt
« Letzte Änderung: 30. Juni 2025, 13:07:23 von Ba_al »
 
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Offline Rabenaas

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Ist Peter entrückt oder eingerückt?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline kairo

---> Neues aus dem verbotenen Königreich 07/25:  am absoluten Nullpunkt. Meldungen aus der Bewegungslosigkeit

https://de.wikipedia.org/wiki/Absoluter_Nullpunkt
Dritter Hauptsatz der Thermodynamik: der absolute Nullpunkt ist unerreichbar.
Ausnahmen von diesem Satz sind möglich durch Erlass des Königs, sofern sich dieser selbst schon dort befindet.
Allerdings müsste man dazu erst einmal dort hinkommen, und das geht nicht, siehe dritter Hauptsatz.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2025, 13:46:56 von kairo »
 
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Offline Mr. Devious

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Aber ja, Kohlmann wird wohl eine "Verfassung" des KRD in einer Anlage beigefügt haben, schon, weil er sich hinsichtlich der Vertretungsberechtigung Fitzeks zur Erhebung der Klage darauf wird beziehen müssen.

Das kann noch unterhaltsam werden. Denn damit der "König" als Vertreter der Organisation "Königreich" anerkannt wird, bedarf es seiner Vertretungsmacht. Normalerweise ergibt sich diese aus einer Satzung nebst der Wahl durch die Mitglieder. Hier könnte man auf den - isoliert betrachtet schon etwas verschrobenen - Gedanken kommen, die "Verfassung" als Vereinssatzung anzuerkennen. Allerdings verstößt die Verfassung gegen zwingende Vorschriften des Vereinsrechts, weil der Vorstand danach gewählt werden muss (§ 27 BGB) und sich nicht wie weiland Napoleon I. selbst "krönen" kann.   

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Offline DerDude

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Der Artikel ist leider wenig ergiebig. Außer dem Zitat wird nur Bekanntes widergekäut.

Zitat
Leipzig, Halsbrücke. Der Verein ‚Königreich Deutschland‘ hat am 13. Juni 2025 Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen eine gegen ihn gerichtete Verbotsverfügung eingereicht. Das Verfahren wird beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geführt. Das teilte die Sprecherin des Gerichts, Susann Schönfeld, auf Anfrage der „Freien Presse“ mit.
That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 
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Denn damit der "König" als Vertreter der Organisation "Königreich" anerkannt wird, bedarf es seiner Vertretungsmacht. Normalerweise ergibt sich diese aus einer Satzung nebst der Wahl durch die Mitglieder. Hier könnte man auf den - isoliert betrachtet schon etwas verschrobenen - Gedanken kommen, die "Verfassung" als Vereinssatzung anzuerkennen. Allerdings verstößt die Verfassung gegen zwingende Vorschriften des Vereinsrechts, weil der Vorstand danach gewählt werden muss (§ 27 BGB) und sich nicht wie weiland Napoleon I. selbst "krönen" kann.   

Es ist deshalb denkbar, dass seine Impertinenz nur als einfaches Mitglied eines wenig strukturierten Vereinsgebildes zu gelten hat.
Korrekt.

Dass das KRD schon mangels ordnungsgemäßen Gründungsakts kein Verein ist, ist stehende Rechtsprechung des OVG. Vereinsrecht (nicht: Veriensgesetz, das besser "Vereinigungsgesetz" hätte heißen sollen...) ist also nach bisheriger Rechtsprechung nicht anwendbar. Unwahrscheinlich, dass das BVerwG das OVG NRW hier zurückpfeifen wird.

Allerdings dürfte der Zweck des KRD ohnehin maßgeblich auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein, Dann aber gilt § 54 Abs. 1 S. 2 BGB, der auf das Gesellschaftsrecht verweist.
Und als Gesellschaftsvertrag einer äußerst kruden GbR wird die Verfassung jedenfalls insoweit taugen, als dass Fitzek sich wohl als vertretungsberechtigt wird ansehen dürfen; mindestens durch die von einer entsprechenden Rechtsauffassung getragene Übung der Vereinigung.

Wenn das BVerwG hier erneut einen indymedia pullt, wäre ich ehrlich gesagt schwer enttäuscht. Aber das steht auch nicht zu erwarten, denn die Kläger in der fraglichen Angelegenheit hatten ausdrücklich nicht im Namen der verbotenen Vereinigung geklagt, sondern als Privatprersonen und dabei auch bestritten, dass eine Vereinigung überhaupt vorlag. Womit sie vor dem BVerwG unterlagen.

Es ist deshalb denkbar, dass seine Impertinenz nur als einfaches Mitglied eines wenig strukturierten Vereinsgebildes zu gelten hat.
Ganz ehrlich: Das halte ich für schlicht unvertretbar. Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz geht weit genug jemanden, der eine Vereinigung über mehr als ein Jahrzehnt unangefochten nach innen und außen vertreten zu haben, auch als Vertreter einer solchen Vereinigung anzusehen. Ich sehe kein haltbares Argument, mit dem man bestreiten könnte, dass Fitzek der Obermotz vom KRD ist.

und sich die spannende Frage stellt, warum die zuständige Verwaltungsinstanz dies in 12 Jahren nicht anmoniert hat......
Warum sollte sie? Das Konstrukt war nie eingetragen und sollte auch nie eingetragen werden. Das einzige, was man weit früher hätte in die Wege leiten sollen, wäre ein Verbot. Aber das wäre dann wohl kaum (allein) dadurch getragen worden, dass Fitzek keine Vorstandswahl abgehalten hat.

Was den Titel anbelangt: Schweigen ist glaube ich der falsche Witz. Ich bin mir sehr sicher, dass der Haftempfindliche laut jammert. Man hört ihn nur durch die dicken Mauern nicht. :D
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Seb

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Peter & KRD - The Sound of Silence
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Offline kairo

Allerdings verstößt die Verfassung gegen zwingende Vorschriften des Vereinsrechts, weil der Vorstand danach gewählt werden muss (§ 27 BGB) und sich nicht wie weiland Napoleon I. selbst "krönen" kann.   

Er kann es ja machen wie der kleine Neffe Napoleon III., der Präsident der Republik war und sich nach einer Volksbefragung zum Kaiser ausrufen ließ. Legt nicht Peter immer wieder Wert darauf, dass er gar nicht König ist, sondern lediglich so ein komischer "Oberster Souverän", weil die verfassungsmäßigen Möglichkeiten, einen König zu bestimmen, noch gar nicht gegeben sind? Also wäre ja eine Mitgliederbefragung immer noch möglich. Deren Durchführung sowie das Ergebnis werden vom Obersten Souverän bestimmt.
 
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Offline kairo

Warum sollte sie? Das Konstrukt war nie eingetragen und sollte auch nie eingetragen werden. Das einzige, was man weit früher hätte in die Wege leiten sollen, wäre ein Verbot.
Wie verbietet man etwas, was es gar nicht gibt? Das einzige Mittel wäre eine Ausrufung des Verteidigungsfalles (auch als Kriegserklärung bekannt) gewesen. Da wollte doch jemand der Bundesrepublik etwas von ihrem Territorium wegnehmen und verlangte auch noch von ihr, sie solle das hinnehmen und offiziell anerkennen.
 
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Offline Rechtsfinder

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Wie verbietet man etwas, was es gar nicht gibt?
Ich übersehe mal absichtlich die offensichtliche Ironie, die in diesem Posting steckt, weil dieser Satz einfach unerträglich nah an einem sehr realen und sehr verbreiteten, sehr unnötigen Missverständnis liegt:
Das Vereinsgesetz heißt zwar (dämlicherweise) Vereinsgesetz, dient aber zum Verbot von Vereinigungen, deren Rechtsform der (eingetragene) Verein sein kann, aber auch praktisch jede andere Rechtsform (mit Ausnahme der Partei, natürlich). Und das KRD als kriminelle Vereinigung ist offensichtlich existent genug, als dass die Bundesanwaltschaft gerade wegen seiner Bildung (Gründung!) Peter und seine Heiopeis bestrafen will.
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Offline Königlicher Hofnarr

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Allerdings verstößt die Verfassung gegen zwingende Vorschriften des Vereinsrechts, weil der Vorstand danach gewählt werden muss
In der "Krönungshalle" haben doch sieben verstrahlte Gestalten einen Satz aufgesagt, der ihnen vorher eingetrichtert wurde. Das Urteil dieser sieben gilt [warum auch immer] für alle anderen Vereinsmitglieder mit. Zumindest bis zur nächsten "Wahl", die nie stattfinden wird. Reicht Dir das etwa nicht?

[Hätte einer der sieben eine andere Meinung geäußert, wäre er zuerst zwangstherapiert und später aus dem Verein ausgeschlossen worden. Er hatte also die freie Wahl, "richtig" abzustimmen.]
« Letzte Änderung: 30. Juni 2025, 16:40:47 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline Gerntroll

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Das einzige Mittel wäre eine Ausrufung des Verteidigungsfalles (auch als Kriegserklärung bekannt)

Wie denn? Die Kriegsflotte ist auf hoher See verschollen! Oder hat jemand etwas von ihr gehört?

Aus der allseits beliebten Frage
Zitat
Wo ist Helmut?
wird also jetzt
Zitat
Wo ist die königliche Flotte?
« Letzte Änderung: 30. Juni 2025, 16:33:47 von Gerntroll »
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline hair mess

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Laieneinwurf:
Ist nicht ein nicht vollständig zu Stande gekommener Verein eine Art BGB-Gesellschaft und somit jedes Mitglied vertretungsberechtigt, vertretungsverpflichtet und für Alles haftbar.
Besteht nicht für jeden Beteiligten ein Anspruch gegen ein in betrügerischer Absicht handelndes Mitglied?
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Online Odysseus

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Wird dann mein Vorschlag doch relevant, "Das Königreich im Dunkeln"?
 
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