Autor Thema: Neues aus dem verbotenen Königreich: 06/2025 - Vision trifft Realität  (Gelesen 13939 mal)

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Offline lobotomized.monkey

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Ich habe das "Verhör" mal durch Whisper geschickt, Datei im Anhang.

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Offline Karl Martell

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Hab garkeine Lust, auf alles einzugehen, was da gefaselt wird, aber Fitzek hätte sich immer von Leuten distanziert, die auf Polizisten schießen? Ernsthaft? Und was ist mit den Knastsessions im Roten Ochsen, wo er einzig den Adrian Ursache als ihm ebenbürtig akzeptierte und mit dem Fitzek so gerne Schach spielte. Recherche ist ja eher ein Konzpt von Vorgestern!

Ich mag allgemein Journalisten, die sich über das "große Besteck" amüsieren, nachdem nix passiert ist. Schon mal nachgedacht, was los gewesen wäre, wenn ein Streifenwagen einem Dutzend unwilliger Anhänger begegnet? Vielleicht war das halbe Dutzend Durchsuchungen (Ich zähle 7 seit 2013. An wievielen waren doch gleich Dessauer oder Hallenser Staatsanalschaften beteiligt?) ja auch so ruhig, gerade weil man dem Flusenhaar immer mit Einsatzhundertschaft begegnete.

Edit schiebt nach: Nu muss ich doch noch etwas ergänzen, weil es im Interview zum Schluss heillos durcheinandergeht: Es gibt zwei große Verfahrenskomplexe gegen Fitzek (also vor 2018!): Einmal das Untreue/Bankgeschäftsverfahren vor dem LG Halle, das der BGH kassiert und zur Neuverhandlung ans LG Halle zurückverwiesen hatte, das sich wiederum für den Notausstieg für Helden entschied und das Verfahren postwendend einstellte. Eine der spektakulärsten Fehlleistungen der sachsen-anhaltinischen Justiz in dem Komplex. Leider nicht die einzige. Zusätzlich gab es eine Vielzahl kleinerer Verfahren (drölfzigfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis + Urkundenfälschung), die in der Berufung mit dem Prozess wegen der unerlaubten Versicherungsgeschäfte verbunden wurden. Diese Verurteilung ist rechtskräftig! Herrje, so kompliziert ist das nicht. Allen, die es präziser wünschen, empfehle ich das Wiki.

Leider scheinen sich Journalisten lieber zu fragen, warum der, der überhaupt etwas gemacht hat, nicht schneller und effektiver war, als zu hinterfragen, warum andere garnix gemacht haben. Daher ein paar Denkanstöße für weitere Recherchen: Warum haben erst die StA Dessau-Roßlau und später die StA Halle dem royalen Treiben über mehrere Jahre däumchendrehend zugeguckt? Warum musste erst der GBA die Kastanien aus dem Feuer holen, nachdem Fitzek als Bewährungsversager mehrere Jahre lang unerlaubt Versicherungsgeschäfte betrieb? Wieso hat Sachsen-Anhalt seit 2012 kein Vereinsverbot hinbekommen? Guckst Du Para 3 Abs. 2 Nr. 1 VereinsG. Fitzeks Wrkbereich war jedenfalls bis zum Schlössershopping in Sachsen weitestgehend auf Sachsen-Anhalt beschränkt. Warum musste hier erst das BMI das Vereinsverbot starten?
« Letzte Änderung: 29. Juni 2025, 02:37:43 von Karl Martell »
 

Offline hair mess

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(Ich zähle 7 seit 2013. An wievielen waren doch gleich Dessauer oder Hallenser Staatsanalschaften beteiligt?)
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Auch wenn es auf diesen Fall bezogen vielleicht den Kern der Sache trifft - ich find das schon ein wenig hart.
Oder war das Bezug auf Christopher-Street?
Oder doch nur ein Freudscher Verschreiber.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Karl Martell

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Offline Knallfrosch

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Neues aus dem verbotenen Königreich 07/25: ist das KRD ein Pudelzüchterverein? Wir fragen das BVerwG...
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Offline Ba_al

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Neues aus dem verbotenen Königreich 07/25: das grosse Schweigen.
 
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Offline Mr. Devious

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Online mork77

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Offline lobotomized.monkey

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"Endlich Anerkennung vom Bundesverwaltungsgericht?"

Fitze müsste bei diesem vorstellig geworden sein, weil es aktuell zur Legitimierung des KRDs berechtigt wäre.

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https://www.freiepresse.de/mittelsachsen/freiberg/peter-fitzeks-koenigreich-deutschland-klagt-gegen-vereinsverbot-artikel13866351

Leider hinter Paywall.

Die offizielle Bestätigung, dass das Kannixreich gegen das Vereinsverbot klagt. Ich müsste mich ja vor Lachen auf dem Boden kringeln, wenn die (wie bislang immer) zunächst die Unzuständigkeit der BRiD GmbH behaupten, weil das "Königreich" ein eigener Staat sei.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2025, 10:51:26 von Karl Martell »
 

Offline Ba_al

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Neues aus dem verbotenen Königreich 07/25: die absolute Stille




Die offizielle Bestätigung, dass das Kannixreich gegen das Vereinsverbot klagt.

Müsste dann nicht eigentlich auch ne Vereinssatzung hinterlegt sein?

Ich frage für einen Freund.


« Letzte Änderung: 30. Juni 2025, 10:58:48 von Ba_al »
 
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Fitze müsste bei diesem vorstellig geworden sein, weil es aktuell zur Legitimierung des KRDs berechtigt wäre.
Ist er. Er hat Martin Kohlmann beauftragt und der hat für ihn geklagt. Das dürfte in etwa auch im Artikel der Freien Presse (sächsische Regionalzeitung) stehen.

Allerdings hat er keinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Das ist schon ziemlich interessant. Entweder zeigt es, wie ernst Kohlmann die Sache nimmt - wobei sich die Frage stellt, warum er die Gebühren dafür nicht noch mitnimmt. Außer natürlich, Fitzek hat kein Geld, ihn auch dafür noch zu bezahlen.

Eine mündliche Verhandlung wird es in diesem Jahr wohl nicht mehr geben. Wir werden uns wohl bis ins nächste Jahr geduldigen müssen.



Müsste dann nicht eigentlich auch ne Vereinssatzung hinterlegt sein?
Hinterlegt? Bei wem und wozu?

Aber ja, Kohlmann wird wohl eine "Verfassung" des KRD in einer Anlage beigefügt haben, schon, weil er sich hinsichtlich der Vertretungsberechtigung Fitzeks zur Erhebung der Klage darauf wird beziehen müssen.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Gelehrsamer

Aber ja, Kohlmann wird wohl eine "Verfassung" des KRD in einer Anlage beigefügt haben, schon, weil er sich hinsichtlich der Vertretungsberechtigung Fitzeks zur Erhebung der Klage darauf wird beziehen müssen.

Das kann noch unterhaltsam werden. Denn damit der "König" als Vertreter der Organisation "Königreich" anerkannt wird, bedarf es seiner Vertretungsmacht. Normalerweise ergibt sich diese aus einer Satzung nebst der Wahl durch die Mitglieder. Hier könnte man auf den - isoliert betrachtet schon etwas verschrobenen - Gedanken kommen, die "Verfassung" als Vereinssatzung anzuerkennen. Allerdings verstößt die Verfassung gegen zwingende Vorschriften des Vereinsrechts, weil der Vorstand danach gewählt werden muss (§ 27 BGB) und sich nicht wie weiland Napoleon I. selbst "krönen" kann.   

Es ist deshalb denkbar, dass seine Impertinenz nur als einfaches Mitglied eines wenig strukturierten Vereinsgebildes zu gelten hat. Dann kann er aber nur geltend machen, dass das Vereinsgesetz nicht anwendbar ist, denn:

"Einzelne Personen, die sich gegen ein Vereinsverbot wenden, können nur geltend machen, dass es sie in ihrer von Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Betätigungsfreiheit verletzt. ... Sie können nur rügen, dass das Vereinsgesetz als Rechtsgrundlage des Verbots keine Anwendung findet und kein Verein im Sinne des § 2 Abs. 1 VereinsG vorliegt"
(OVG Bremen v. 29.11.2022 - 1 D 38/21)

Der Anwalt wird dann rügen müssen, dass das Vereinsverbot ins Leere geht, weil sich das Königreich außerhalb der Jurisdiktion der Bundesrepublik Deutschland bewegt. Dafür braucht man einen Anwalt, der sich für nichts zu schade ist. Könnte hier also passen ...

Offline Finanzbeamter

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Offline Ba_al

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und sich die spannende Frage stellt, warum die zuständige Verwaltungsinstanz dies in 12 Jahren nicht anmoniert hat......

......aber ich glaube, da kommt dann auch wieder das Eierlikör-Erpel-Problem zu Tage.
 
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