Autor Thema: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes  (Gelesen 13126 mal)

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Re: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes
« Antwort #45 am: 9. Januar 2025, 16:39:14 »
Ausreichend Patz für die Erlebnisgastronomie - ja, gepatzt wird im Gemeinwohlstaat schon gerne!  ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes
« Antwort #46 am: 9. Januar 2025, 17:09:57 »
Man versucht mal wieder einen TdoT in Halsbrücke (05.03.2025):

Zitat
Wir im Königreich Deutschland präsentieren echte Lösungen, wie wir uns gemeinschaftlich zusammentun, dem System die Macht über uns entziehen und all' unsere Energie auf den Aufbau echter Gemeinwohl-Strukturen fokussieren.

...

In der Chemie spricht man von einer echten Lösung, wenn die Teilchen sehr klein, also sehr sehr klein, sind. Damit kann das Königreich sicher dienen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes
« Antwort #47 am: 9. Januar 2025, 17:17:42 »
Die weltpolitische Lage wird ständig interessanter und nimmt an Dramatik immer weiter zu. Wir im Königreich Deutschland präsentieren echte Lösungen, wie wir uns gemeinschaftlich zusammentun, dem System die Macht über uns entziehen und all' unsere Energie auf den Aufbau echter Gemeinwohl-Strukturen fokussieren.
Wenn der blonde Donnie sich schon Grönland einverleiben möchte, dann wäre das "Königreich" eine schnelle Übernahme. Soviel zum Thema "Macht entziehen"
 
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Re: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes
« Antwort #48 am: 9. Januar 2025, 17:28:13 »
Das Erlebnis bei der Gastronomie besteht darin, dass man einen ""echten" "König"" (gefühlt immer noch zu wenige, aber noch mehr Anführungszeichen wären nun wirklich unseriös) beim Betteln zugucken kann. Aber nur, wenn Toitoi-Fitzi artig war und seine Dixis weisungsgemäß aufgestellt  hat.

Und wo wir schon mal im Braunen Sumpf basenbaden: Ich habe aus absolut zuverlässiger Quelle, dass das ReichsTechnologieZentrum voller Stolz den ersten voll funktionsfähigen ReichsDonnerBalken (RDB) vorstellen wird. Das Besondere: An den RDB ist ein Auftriebskraftwerk angeschlossen, das ganz Sachsen (ja, ganz Sachsen!) mit Strom versorgen wird. Aber nur, wenn alle Staatsan- und Zugehörigen den RDB mindestens 30 Minuten ununterbrochen nutzen! Venceremos!
 
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Re: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes
« Antwort #49 am: 9. Januar 2025, 18:25:23 »
Das Wort Käse taucht gar nicht auf. Ob das eine der versprochenen neuen Strukturen mit eingebautem strukturverlust ist?
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Re: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes
« Antwort #50 am: 9. Januar 2025, 18:29:13 »
Den Käse gibt es schon länger bei Kadari nicht mehr. Ich befürchte allerdings, dass dies nicht am kompletten Abverkauf liegt.

Dafür sind nun 736 Stollen vom Bäcker Franke übrig.
« Letzte Änderung: 9. Januar 2025, 18:49:54 von Knallfrosch »
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Re: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes
« Antwort #51 am: 9. Januar 2025, 19:22:45 »
Da könnten die doch mal was Gutes tun und eine Tafel für verarmte Pudel einrichten.

Ach nee, lohnt nicht weil die armen Hunde mit Knüppeln verjagt werden wenn sie nichts mehr haben.
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Re: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes
« Antwort #52 am: 9. Januar 2025, 19:29:17 »
verarmte Pudel

Ja, der RA Siebers wird ein paar Euronen kosten. Ich vermute, dass er keine Engel nimmt oder ersatzweise einem Badeseminar beiwohnt.
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Re: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes
« Antwort #53 am: 9. Januar 2025, 19:45:07 »
verarmte Pudel

Ja, der RA Siebers wird ein paar Euronen kosten. Ich vermute, dass er keine Engel nimmt oder ersatzweise einem Badeseminar beiwohnt.

Er wird vermutlich auch auf Vorkasse bestehen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes
« Antwort #54 am: 9. Januar 2025, 19:53:04 »
Er wird vermutlich auch auf Vorkasse bestehen.

Genau. Ich zitiere aus seiner Homepage:

Zitat
Über Geld spricht man nicht? Bei mir schon.

Es gibt im Strafverfahren keine „Prozesskostenhilfe“, aber die Pflichtverteidigung. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen vorliegen, der Interessierte kann diese Voraussetzungen in § 140 StPO nachlesen. Ich übernehme auch Pflichtverteidigungen.

In der Regel werde ich erst nach Zahlung eines angemessenen Vorschusses tätig, der sich nach dem einzuschätzenden Aufwand richtet. Ich nenne Ihnen vor Auftragserteilung auf Wunsch grundsätzlich eine Honorarobergrenze für den ersten Schritt und Sie können sich darauf verlassen, dass vor jedem weiteren Schritt, der weiteres Honorar auslöst, mit Ihnen konkret besprochen wird, was es kostet, wenn es weitergehen soll.

Die Sachbearbeitung einer kleineren Strafsache mit geringem bis durchschnittlichem Aufwand ohne Hauptverhandlung wird regelmäßig mit einer Untergrenze von 892,50 € und einer Obergrenze von 1.190,00 € zu vergüten sein, Abweichungen nach unten und oben sind im Einzelfall möglich.

Kommt die Teilnahme an einer Hauptverhandlung an einem Amtsgericht von bis zu zwei Stunden dazu, liegt die Spanne in der Regel zwischen 1.190,00 € und 1.785,00 € (bei auswärtigen Terminen zuzüglich Fahrtkosten und Abwesenheitsgeldern).

Entscheidend für den Mandanten: Er weiss vor jedem Schritt, was der nächste Schritt maximal kostet. Entscheidend für mich: Ich werde nicht tätig, bevor nicht der vereinbarte Vorschuss vollständig gezahlt ist.

Wenn das so läuft, ist das ein faires miteinander Umgehen, wenn das nicht so läuft, läuft nichts!

Und: Es ist sicher unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch weniger klug, zu wenig zu bezahlen.
Wer zu viel bezahlt, verliert etwas Geld, das ist alles.

Wer zu wenig bezahlt, verliert manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand/Dienstleistung die ihm/ihr zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Ich würde das gerne auch so handhaben, aber leider gibt es gebührenrechtliche Hindernisse, so dass ich ab und zu mit fragwürdiger Rendite dem Honorar hinterherjagen muss.
« Letzte Änderung: 9. Januar 2025, 19:55:17 von Knallfrosch »
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Re: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes
« Antwort #55 am: 9. Januar 2025, 20:15:19 »
Zitat
Kommt die Teilnahme an einer Hauptverhandlung an einem Amtsgericht von bis zu zwei Stunden dazu, liegt die Spanne in der Regel zwischen 1.190,00 € und 1.785,00 € (bei auswärtigen Terminen zuzüglich Fahrtkosten und Abwesenheitsgeldern).

Da kommt doch einiges zusammen bei des Bezopften länglichen Vorträgen. Reden ist Gold, das gefällt mir.
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Re: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes
« Antwort #56 am: 9. Januar 2025, 20:26:02 »
...
Genau. Ich zitiere aus seiner Homepage:

Zitat
...

Entscheidend für den Mandanten: Er weiss vor jedem Schritt, was der nächste Schritt maximal kostet. Entscheidend für mich: Ich werde nicht tätig, bevor nicht der vereinbarte Vorschuss vollständig gezahlt ist.

Wenn das so läuft, ist das ein faires miteinander Umgehen, wenn das nicht so läuft, läuft nichts!

Und: Es ist sicher unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch weniger klug, zu wenig zu bezahlen.
Wer zu viel bezahlt, verliert etwas Geld, das ist alles.

Wer zu wenig bezahlt, verliert manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand/Dienstleistung die ihm/ihr zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Ich würde das gerne auch so handhaben, aber leider gibt es gebührenrechtliche Hindernisse, so dass ich ab und zu mit fragwürdiger Rendite dem Honorar hinterherjagen muss.

Also, wenn ich so etwas lese, zweifle ich an der Seriosität einer solchen Kanzlei.

Meine Qualifikation ist sicherlich nicht weniger wert als die eines Juristen, aber ich kann immer erst nach der erfolgten Dienstleistung eine Rechnung stellen. Und die Zahlungsmoral der betreuten Firmen ist mehr als unbefriedigend.

Naja, die Pudel sorgen ja fürs Honorar, so dass der Fönix noch mehrere Monate in Freiheit sein Unwesen treiben kann.
 
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Re: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes
« Antwort #57 am: 9. Januar 2025, 20:49:12 »
Ich mache hier und da auch auf Vorkasse. Kommt bei mir auf den Kunden an (Bauchgefühl). Hab damit keine schlechten Erfahrungen gemacht. Und bei so royaler Kundschaft wie dem Ex-Jeansverkäufer brauche ich kein Bauchgefühl. Ohne Cash im Voraus kein krummer Finger. 
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Re: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes
« Antwort #58 am: 9. Januar 2025, 21:27:08 »
Vorkasse an sich ist kein Zeichen von mangelnder Seriosität. Allenfalls kann man (wenn man denn unbedingt will) auf einen negativen bis abgeklärten Blick auf die werte Mandantschaft schließen. Die Brötchen beim Bäcker zahlt man ja auch nicht erst nach dem Verzehr. Und leider ist die Zahlungsmoral einiger Zeitgenossen am größten, wenn die Angst vor der Verurteilung am höchsten ist.

Zur Höhe der Beträge: ja nun. Man will ja vielleicht sogar ganz gut von seiner Arbeit leben. Das finde ich jetzt per se auch nicht obszön. Klar hatte auch ich Kommilitonen, die jedes Gewinnstreben empört von sich wiesen. Kostennoten sind unter eines Retters der Entrechteten Niveau. Das Leben und insbesondere die Berufserfahrung können einige Ideale recht gründlich und erstaunlich zügig abschleifen. Wollte nur meinen Mostrich beitragen.

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Re: Neues aus dem KRD: 01/2025 - Im Schatten des KaDaRi-Marktes
« Antwort #59 am: 10. Januar 2025, 00:08:17 »
Off-Topic:
Vorkasse ist bei Strafverteidigung absolut üblich. Die einen schreibens mehr, die anderen weniger markig auf ihre Homepage.

Man muss bedenken, dass, wer vorm Kaadi steht, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit (§ 170 Abs. 1 StPO soll nach allgemeiner Auffassung eine Verurteilungswahrscheinlichkeit von >50% vorschreiben) Unsinn in strafbaren Größenordnungen angestellt hat. Auch im Vorverfahren ist es häufiger, dass die Strafermittlungsbehörden aus Gründen auf jemanden aufmerksam werden, als dass jemand unbegründet ins Visier der Fahnder gerät. Im Falle einer Verurteilung bedient sich zunächst der Staat am Geld, teilweise auch so, dass der Verurteilte für eine gewisse Zeit kein Geld erwirtschaften kann. Dazu kommt noch, dass unser Strafrecht insbesondere sog. "sozial", d.h. insb. wirtschaftlich schwache Personen besonders gut verfolgen kann (Steinke, a.b.O. passim).

Das stellt den Strafverteidiger, der ohnehin das eine oder andere finanzielles Risiko eingeht,* wenn er seinen Job ordentlich macht, vor weitere Risiken. Und rechtfertigt in meinen Augen durchaus, Vorkasse zu verlangen.

* Anekdotisch: Die Verteidiger von Zschäpe wären während des Verfahrens, wenn ich mich recht erinnere, sogar mehrmals fast pleite gegangen. Und da handelte es sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung ("Pflichtverteidigung"), bei der von Anfang an klar war, dass Vater Staat am Ende die Zeche zahlt. In der Kurzfassung: Die Anwälte sahen sich aufgrund des Umfangs nicht in der Lage, allzu viele weitere Mandate neben Zschäpe anzunehmen, Vater Staat hingegen zeigte sich knauserig, im laufenden Verfahren Vorschüsse auf die Schlussrechnung zu zahlen. Aber das ist insgesamt ein anderes Thema.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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