Ein seriöser Rechtsanwalt hätte dieses Mandat sicherlich abgelehnt.
Ich bin RA Siebers zwar noch nie persönlich begegnet, kenne aber einige Fälle, in denen er als Strafverteidiger aufgetreten ist. Ich würde ihn als streitbar, aber durchaus seriös ansehen. Ich glaube nun nicht, dass er das Peter-Mandat aus finanziellen Gründen angenommen hat (der Mann dürfte mit 70 ausgesorgt haben), sondern nach dem Prinzip, dass eben jeder das Recht auf Verteidigung hat. Siebers ist auch im Bereich KiPo tätig, davon lassen auch manche Anwälte ob der Verschlechterung des Rufs gerne die Finger.
Ich darf vermuten, dass er dem König schon eine klare Ansage gemacht hat. Aber probieren kann man es mit der Revision, das RA-Honorar zahlen ja die Pudel.
Ein schönes Beispiel findet sich in der Revisionsbegründung:
"Es mag für ein ungeduldiges und möglicherweise ergebnisfixiertes Gericht lästig sein, sich längere Ausführungen anzuhören, auch wenn sie mit absurden oder abwegigen Inhalten verbunden sind, das ändert nichts daran, dass der Rechtsstaat und jedes Gericht es auszuhalten haben, dass ein Verfahrensbetefeiligter das ausführt, was zulässig ist."
Wäre noch die Frage zu klären, ob RA Siebers eventuell auch Pflichtverteidiger ist, schließlich hatte seine Peterlichkeit auch im Berufungsverfahren einen Pflichtverteidiger. Ich kann jetzt gerade nicht nachlesen, wie die Pflichtverteidigung in der Revision geregelt ist.