Autor Thema: Neues aus dem Königreich 12/2024 - Das Urteil des LG wird aufgehoben - nicht  (Gelesen 11017 mal)

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Offline kairo

Nun wollte ich endlich mal was Vernünftiges lernen, und jetzt ist das Video "Revision 2" nicht aufrufbar. Gemein!

Versuchs nochmal. Hier geht es.

Ah, danke, entweder lag es am Browser oder am Virenkiller.
Der Knabe nuschelt ja entsetzlich, das gab es zuletzt bei Ulbricht und Honecker. Die waren aber deutlich älter.
 
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Offline lobotomized.monkey

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Das KRD ruft zur nächsten Videokonferenz (28.12.2024, 18:30) "Alles was Recht ist". Da kann man sich als Betrieb rechtliche Hilfe holen, sofern man Mitglied im "Deutscher Mitgliederverbund" (https://koenigreichdeutschland.org/de/strukturen/staatsbetriebe/deutscher-mitgliederverbund.html) ist und entsprechend Beitrag gezahlt hat.
Diverse Beitragsmodelle, dennoch ähnlich wie bei Peters Versicherungen scheint "der Durchschnittliche" über die gedeckelte Kostenerstattung zu entscheiden:
Zitat
Ab da werden alle notwendigen Mittel zur Fristwahrung, Führung der rechtlichen Korrespondenz, verfassen von Schriftstücken/Einlassung, rechtliche Verteidigung usw… eingeleitet, bis hin zur vorläufigen Übernahme (“vorläufig“ bezogen auf ggfs. abzügliche Erstattungen, durch Prozeßgewinn) der Gerichtskosten bis 2.500,- Euro, wenn kein grob fahrlässiges Selbstverschulden vorliegt und sofern das Mitglied kooperativ alle notwendigen Pflichten und Fristen einhält, um eine bestmögliche rechtliche Vertretung sicherzustellen.
und (mit offenem Dienstleistungsausgang)
Zitat
1.569,- Euro (in diesem Fall ist ein Gerichtskostenzuschuß ausgeschlossen, zu erwartende Dienstleistungen sind dann individuell noch näher zu definieren, wie z.B. rechtliche Vertretung, Schriftverkehr, Fristwahrung, gerichtliche Verteidigung, usw…)

Wollen wir mal hoffen, dass der letzte stillgelegte Betrieb TiNo in Nordenham Mitglied war, ansonsten dürfte das böse System gewinnen.

Zitat
Liebe Freunde der Gerechtigkeit!

Die nächste Live-Konferenz "Alles was Recht ist" vom Deutschen Mitgliederverbund startet am Samstag, den 28. Dezember 2024 um 18:30 Uhr.

Alle Informationen zum Deutschen Mitgliederverbund und wie Du auch mit einer Premium-Mitgliedschaft an der nächsten Live-Konferenz teilnehmen kannst, erfährst Du hier:
👉 Deutscher Mitgliederverbund

Sei dabei, wenn wir gemeinsam einen verständlichen Weg zu Rechtsthemen ebnen und nutze diese fantastische Gelegenheit, um Antworten auch auf Deine Fragen zu bekommen!
Wir freuen uns auf Dich, wenn es wieder heißt:
"Alles was Recht ist".



Herzliche Grüße vom Team
Deutscher Mitgliederverbund
https://t.me/KoenigreichDeutschland/1654, vom 22.12.2024, 16:02
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2024, 16:00:08 von lobotomized.monkey »
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 

Online califix

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Die magische Kristallkugel wagt die Prognose, dass dieses Seminar zwar nicht kostenlos, aber dafür umsonst sein wird.
 
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Online Karl Martell

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[...]nutze diese fantastische Gelegenheit, um Antworten auch auf Deine Fragen zu bekommen!

Mir würden ja spontan folgende Fragen einfallen:
  • Wie ist der Stand der vielen, vielen, so unfassbar, so hirnzermarternd vielen Verwaltungsgerichtsverfahren?
  • Wie ist der Verfahrensstand beim Vorkaufsrecht in Halsbrücke?
  • Dürfen wir irgendwann mit einer Veröffentlichung aller verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen durch das "Königreich" rechnen?
  • Wann wird Peter-Ohne-Lappennd sich zum Zwecke des Erwerbs eines Führerscheins bei einer Fahrschule anmelden? Wo?
  • Ist das "Königreich" durch rügelose Beantragung einer Fahrerlaubnis durch den Obersten Führerscheinlosen beim Landratsamt Wittenberg der Bundesrepublik Deutschland beigetreten?
  • Bei all den Verlusten durch die Maßnahmen allein in den letzten zwei Jahren: Ist das "Königreich" noch in der Lage, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen? Wenn es das denn jemals war?
  • Ist eine Kompensation der Anhänger geplant, die ihr gesamtes Vermögen ins "Königreich" eingebracht und durch die letzten Maßnahmen verloren haben? Wie soll das finanziert werden?

Aber was mache ich mir vor! Es wurden ja keine sinnvolle Antworten versprochen.
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2024, 16:35:49 von Karl Martell »
 
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Offline desperado

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[...]nutze diese fantastische Gelegenheit, um Antworten auch auf Deine Fragen zu bekommen!

Mir würden ja spontan folgende Fragen einfallen:
  • Wie ist der Stand der vielen, vielen, so unfassbar, so hirnzermarternd vielen Verwaltungsgerichtsverfahren?
  • Wie ist der Verfahrensstand beim Vorkaufsrecht in Halsbrücke?
  • Dürfen wir irgendwann mit einer Veröffentlichung aller verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen durch das "Königreich" rechnen?
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  • Ist eine Kompensation der Anhänger geplant, die ihr gesamtes Vermögen ins "Königreich" eingebracht und durch die letzten Maßnahmen verloren haben? Wie soll das finanziert werden?

Aber was mache ich mir vor! Es wurden ja keine sinnvolle Antworten versprochen.

Dazu ein Zitat aus M*A*S*H*:

Zitat
General Mitchell: Moment mal, das ist eine Pressekonferenz. Das letzte, was ich tun möchte ist, eine Menge Fragen zu beantworten.
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Hatten wir diese niedliche Verbraucherschutzmeldung der BaFin eigentlich schon?

Zitat von: BaFin
Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz

Einlagen- und Versicherungsgeschäft von Peter Fitzek: BaFin untersagt Marco Ginzel Anbahnung, Abschluss und Abwicklung

Die Finanzaufsicht BaFin hat Marco Ginzel am 29. November 2023 untersagt, das von Peter Fitzek ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- und Versicherungsgeschäft anzubahnen, abzuschließen und abwickeln. Zudem muss der in Boxberg ansässige Ginzel seine unerlaubten Geschäfte rückabwickeln. Einen Abwickler hat die BaFin bereits bestellt.


Ginzel gehört zur Leitung des von Fitzek gegründeten sogenannten „Königreichs Deutschland“. Er warb im Internet für Fitzeks unerlaubte Geschäfte. Zudem nahm er auf seinen eigenen Bankkonten für Fitzek bestimmte Gelder an. Ginzel leitete auch mehrere Vereine, über deren Bankkonten Fitzek Zahlungen abwickelte. Mit den von Fitzek eingesammelten Geldern erwarb Ginzel für diesen u.a. eine Immobilie in Sachsen, die zeitweise als Hauptsitz des „Königreichs“ diente. Die BaFin hat über die von Herrn Ginzel genutzten Bankkonten Verfügungsverbote verhängt.

Was ist eigentlich mit der immer wieder versprochenen Transparenz? Hätte das KRD diesen satanischen und mutmaßlich faschistischen Fehlbeschluss nicht postwendend in der nach Atem ringenden Luft von Marco zerreißen müssen? Aber irgendwie sind Ginzel und Fitzek zur Zeit verdächtig stille.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 
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Ja, hatten wir. Das Zitat stammt aus einer PM der BaFin vom 11.12.2023. Siehe damaliger Königsfaden.
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Ah, er bietet Rechtsberatung und eine Rechtsschutzversicherung an. Immerhin, für dieses Verfahren werden die Zustellungen kein Problem darstellen.

Der fortgeschrittene Student des königlichen Juraquatsches freut sich über die Hinweise auf die Einschränkungen der freien Rechtswahl nach Art. 6, 42 EGBGB und Art. 3 Rom I-VO. Die Art. aus dem EGBGB hat er nicht verstanden oder die Wörter "außervertraglich" und "nachträglich" überlesen. Den Anwendungsvorrang des EU-Rechts auch nicht.

Der König sei noch auf Art. 7 Abs. 3 Rom I-VO verwiesen, die er komischerweise komplett vergessen hat. Danach hat man bei Versicherungsleistungen mit Verbrauchern nur eine sehr eingeschränkte Rechtswahl.

Aber immerhin, er hat von den zwei in Frage kommenden Rom-VO die richtige erwischt! Glückwunsch!  ;D
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2024, 17:08:59 von Schneemännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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"Deutscher Mitgliederverbund"
Zitat
[…] sofern das Mitglied kooperativ alle notwendigen Pflichten und Fristen einhält, […]

Liest sich für mich so, als ob das mitgliederverbundene Verbundsmitglied den Beitrag zahlen und sich ansonsten um alles selbst kümmern darf. Klingt super, zumindest für Peter.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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für dieses Verfahren werden die Zustellungen kein Problem darstellen.

War die Zustellung je ein Problem? Wofür gibt es denn den allerbestesten aller juristischen Taschenspielertricks? Die öffentliche Zustellung... Wer lieber Briefe schreibt: Das Kannixreich ist aktuell auf eine (bewohnbare) Immobilie zusammengesurrt. Also: Para. 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, fertig ist die Laube. Denn was ist das "Königreich" anderes als ein Geschäftsraum des Fitzek. Und was sind die dort angetroffenen Pudel, wenn nicht dort beschäftigt. Beschäftigt mit Nichtstun, Nabelschau, Dachrinnenreinigung usw. reicht ja. Und wenn es keiner annehmen will, ist die Annahme eben verweigert. Oder man wirft es gleich in den Briefkasten, Para 180 ZPO. Ein Zauberding ist die wirksame Zustellung von Bescheiden nun wirklich nicht. Dauert halt manchmal etwas länger.
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2024, 19:12:38 von Karl Martell »
 
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Liest sich für mich so, als ob das mitgliederverbundene Verbundsmitglied den Beitrag zahlen und sich ansonsten um alles selbst kümmern darf. Klingt super, zumindest für Peter.

Also alles wie immer im KRD. Die Zahlschafe dürfen zahlen, haben sonst aber nichts zu melden.

War die Zustellung je ein Problem?

Nunja. Ich darf an diese Stadt in Sachsen-Anhalt erinnern, die mit "W" anfängt, in der die lokalen Behörden Probleme mit der Adresse "Petersplatz 1" und der Tatsache, das sich der oberste Souterrain ja ins Ausland abgemeldet hatte. Da konnte man leider überhaupt gar nichts machen. Dass die die Plage los sind, verdanken sie Glück und der BaFin.
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2024, 19:19:32 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Sandmännchen

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Ich finde Zustellungen im Knast trotzdem schöner.
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Ich schule um zum Postboten mit Spezialisierung JVA!
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Online Karl Martell

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Ich finde Zustellungen im Knast trotzdem schöner.

Ein Kollege (m/w/d) bestritt mal, dass man in der JVA zustellen könne, weil das ja kein "Wohnung" iSd Para 178 ZPO sei. Schließlich habe man sich seine Zelle nicht ausgesucht. Nach meinem nicht übermäßig professionellen Lachkrampf*) habe ich ihn nach Para 177 ZPO gefragt. Hat er nicht verstanden. Seufz.

*) in etwa so:
 
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Offline desperado

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Ich bin ja erwiesenmaßen ein Volllaie. Aber ist eine Jva nicht wenigstens im weitesten Sinne eine "Gemeinschaftseinrichtung"? Bei einem Hotel könnte ich §177 nachvollziehen.
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