Ich halte es zum Beispiel für naiv, sich bei Kontrollen von Reichsbürgern "mindestens 5x" abwimmeln zu lassen. Das Verhalten der Fitzek-Sekte ist doch gut dokumentiert. Es liegt auf der Hand, dass sie nur nicht kontrolliert werden wollen. Und ich finde, in so einem Fall muss man nicht erst 5x antanzen und erfolglos wieder abziehen. Das fände ich schon bei einem Normalbürger viel.
Das Problem ist, dass das deutsche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht, seltenst vom Grundsatz
lupus est homo homini ausgeht. Im Fitzeck'schen Fall bedeutet das: Er wird lange, lange Zeit nur zu Wenn-Du-So-Weitermachst-Erhebe-Ich-Bald-Mal-Böse-Den-Zeigefinger-Strafen verurteilt, weil ihn das ja aufgrund seines Willens zur Resozialisation zur Raison bringt.
Die (im schönen NRW sogenannten) Sonderordnungsbehörden (Gewerbeaufsicht, Lebensmittelüberwachunggehen, Bauordnung, etc.) verfolgen auch in der Regel den Ansatz der Kooperation. Dieser kann wirklich gute Ergebnisse liefern, die Kosten sowohl auf Staats- als auch auf Überwachtenseite senken, die Akzeptanz staatlicher Maßnahmen erhöhen, bei Eingaben von Bürgern ein für diese schnellere Lösung des Problems sorgen und so weiter. Aber: Sobald jemand nicht kooperiert, kommen diese schnell ans Ende. Dann muss man böse Briefe schreiben. Zunächst müssen böse Briefe geschrieben werden. Man hört den Betroffenen an, um ihm eine Ordnungsverfügung anzudrohen, dass dieser die Maßnahmen dulden möge. Dann wird die Odnungsverfügung verfügt. Aber: Muss hier wirklich schon eine Zwangsandrohung erfolgen? Weil diese stellt ja bereits einen Eingriff in das Grundrecht dar. Also lieber keine. Sonst wird der Kadi böse und schwingt das Hämmerchen über "meinem" Haupt.
Außerdem... Wo wir schon beim Thema Gericht sind. Der könnte ja gegen die Ordnungsverfügung klagen. Zur Abwehr dieser Klage hat man ja überhaupt kein Personal (da der kooperative Ansatz weniger Personal erfordert hat man sowieso schon weniger Stellenn zugewiesen) um die Klage abzuwehren. Also vielleicht lieber doch noch mal mit Dackelblick die Kooperation erbitten. Ist ja schließlich auch im Sinne des Betroffenen, dass die Integrität der Rechtsordnung gewahrt bleibt.
Dann wird also weiter nicht kooperiert. Also schreibt man doch Anhörung und Ordnungsverfügung (der Herr und am besten noch Anubis, Odin, Buddha und Wākea mögen uns beistehen, wenn das vor Gericht landet). Ach, wie Schade, ich kenne den Addressaten gar nicht, der hat sich noch gar nicht zu erkennen gegeben und über einen Datenaustausch mit anderen Bütteleien braucht man gar nicht erst nachzudenken. Dann wird die doch glatt nichtig, wenn ich die schreibe (im Bereich der Sonderordnungsbehörden ist durch die Fachgesetze die Störerauswahl nach dem Normalen Ordnungsrecht nicht möglich, es muss meist ein konkreter Addressat der Maßnahme bekannt sein). Na dann setzte ich halt noch einmal den Dackelblick auf und versuche den zur Kooperation zu drängen.
Nun ja. Also muss dann doch die Ordnungsverfügung her. Aber: So langsam fehlt "mir" das Personal für den Scheiß. Können wir das nicht doch durch Kooperation erreichen? Bitte einmal die Waffenkammer öffnen und den richtig mieß, fieß süßen Dackelblick rausholen!!!
Immer noch nicht? Na gut. Gibt es inzwischen eigentlich einen Addressaten? Nein? Den bekomme man nur vor Ort raus? Okay. Oh verdammt. Dafür braucht man Vollstreckungshilfe (Es besteht, die Gefahr der Anwendung unmittelbaren Zwanges gegen Personen, auf die Ausübung desselben sind die Dienstkräfte der Sonderordnungsbehörden aber nicht belehrt, daher darf er nicht angewandt werden und die Polizei bei einem möglichen Zwangserfordernis hinzugezogen werden). Aber ich kann doch nicht die Polizei belästigen. Außerdem habe ich deren Nummer gar nicht
Vielleicht sollte man es noch mal mit Kooperation versuchen.
Einige Ordnungsbehrörden reagieren dann damit, dass sie das einfach unter den Tisch fallen lassen. Klagegefahr, viel Personalaufwand, da kümmert man sich lieber um die, die kooperieren. Unter anderem kommt auch so das zustande, was
@KeksKrümmel gestern
im Ukrainefaden anhand des Beispiels des Finanzamtes beschrieb.
Hinzu kommen die vom Schattendiplomat beschriebenen unterbesetzungen und teils aus der Wirtschaft übernommenen Erfolgskontrollen.