Ich erlaube mir nun einige Spekulationen über den Prozessverlauf - Gegenstimmen sind willkommen.
Fitzek ist durchschnittlich intelligent genug zu wissen, dass diese Berufungsverhandlung nicht mit einem Freispruch enden wird/kann, dazu sind die Tatsachen zu klar. Er hat hier genügend eigene Prozesserfahrung.
Jeder vernünftige Anwalt wird ihm hier wohl zu einer Strafmaßverteidung raten mit dem Ziel, noch Bewährung zu erhalten. Also Geständnis und tätige Reue.
Aber Peter setzt auf Konfrontation, weil Reue kann er nicht.
"Ich bin Staatsoberhaupt, ich bin immun"
"Ich bin. König, ich darf das"
"Die haben angefangen, ich habe mich nur verteidigt"
Das Ziel scheint zu sein, einen Anlass für eine erfolgreiche Revision zu finden. Der Beginn der Revision dauert, wenn dann zurückverwiesen wird, dauert es wieder Monate,
Der Vorsitzende hat es vorliegend geschickt gemacht: er hat Peter sein uferloses Eröffnungstatement halten lassen. Wenn dann protokolliert wurde "Haben Sie jetzt alles vorgetragen, was Ihnen wichtig war" "Ja, im Prinzip schon", dann gibt es keinen Grund mehr, dass er während der Beweisaufnahme erneut irgendein Statement abgibt. Fragen darf er die Zeugen, aber eben keine Reden halten.
Somit war es wohl prozessordnungskonform, seinen Antrag auf Verlesung einer Erklärung abzulehnen. Das hiergegen gerichtete Ablehnungsgesuch war aus gleichem Grund unbegründet. Hinzu kommt, dass derartige Entscheidungen der Vorsitzende und nicht die Kammer trifft, die Schöffen haben hier nichts zu sagen. Ohnehin ist Fatzkes Protokoll nicht zu entnehmen, dass einer der beiden Schöffen etwas gesagt oder gefragt hat.
Was es mit dem heutigen Ablehnungsgesuch auf sich hat, verstehe ich noch nicht.
Über sein Ablehnungsgesuch hat die gleiche Kammer ohne "seinen" Richter entschieden, erforderlichenfalls unter Gebrauch von Vertretungsregelungen.
Soweit ich mich erinnere, kann man gegen ein negativ beschiedenes Ablehnungsgesuch im Strafprozess keine sofortige Beschwerde einlegen, sondern muss dies nach ergangenem Urteil in einem Rechtsmittel tun.
Beim Schlusswort wird Peter nochmals kräftig ausholen - da ist es im Hinblick auf die vorliegenden revisionsrechtlichen Entscheidungen schwierig, dem Angeklagten Einhalt zu gebieten.
Es bleibt spannend, gleichzeitig aber auch sinnlos langatmig.