... Wie man an dem Bericht von Müllmann erkennt, tut sich die Bafin mit derlei Sachen recht schwer, da die Staatsanwaltschaft das vorher getan hat. Die betreten hier Rechtsgebiete, die fernab ihres normalen Aufgabengebiets liegt.
Das kolportierte Gewäsch von den "Orchideen"-Rechtsgebieten wenn ich schon höre, dann platzt mir der Kragen.
Es geht um Strafrecht auf der einen Seite und das muss auch der Dorfrichter in Dessau anwenden können. Auf der anderen Seite steht eine Behörde, die - soweit ich die Schriftsätze gelesen habe - ihren Rechtsbereich schlüssig und gut vertreten hat. Warum die Verbindung von Strafrecht und Verwaltungsrecht hier nicht klappt will mir nicht in den Kopf.
Wenn sich das Gericht die Mühe machen würde, die rotzfrechen Antwortschreiben der Schmalzlocke durchzulesen und sie durch Verlesung in das Gerichtsverfahren einführen würde, gäbe es auch im Ansatz keine Überlegung in Richtung §17 StGB (Verbotsirrtum); dies insbesondere im Lichte der neueren BGH Rechtsprechung, die einen Verbotsirrtum dann nicht gelten lässt, wenn man sich nicht vorher bei anerkannt Rechtskundigen über die strafrechtliche Unbedenklichkeit versichert hat.
So habe ich allmählich den (möglicherweise paranoiden) Verdacht, dass da eine ostdeutsche Klüngelei läuft mit dem Ziel einer milden Geldstrafe.
Ein Richter der alles nicht so genau wissen will (sind ja "Orchideen" und er hat ja - unerhört - auch noch andere Fälle), eine Staatsanwältin, die zu faul ist, nachzuhaken, obwohl sie offensichtlich nicht nur Sitzungsvertreterin ist.
Polizisten, die den König am Steuer sehen und vorbeifahren.
Klar, das Gericht ist nicht das
SonnenstaatlandSSL und sieht nicht die Notwendigkeit eines Dämpfers für die Schmalzlocke; das ist aber kurzsichtig, weil das auf Dauer nur mehr Arbeit macht. Der Wirrkopf rekrutiert in Stuttgart bereits wieder neue Opfer und erhat sicher bereits neue Ideen, der Justiz auf der Nase herumzutanzen.