BILD irrt sich in jedem Fall; die Frage ist nur wie umfassend der Irrtum ist.
- VG Eilverfahren des Fitzek vom Mai 2014 abgewiesen: Tenor der Entscheidung: keine Eilbedürftigkeit
- VG Klage des Fitzek gegen den Kreis Wittenberg vom Juni 2014 gegen die Löschung seiner FE wurde aber angenommen, Entscheidung ausstehend, jeweilige AZ am VG aber unklar
und:
- Strafverfahren am AG Dessau wegen "Fahren ohne FE" wurde gemäß Pressemitteilung und mit Verweis auf o.g. Verfahren beim VG "ausgesetzt".
Passt schon. Interessant wird daher wohl sein, wann Fitzek der Eröffnungsbesschluss zum Strafverfahren zugestellt wurde, vor oder nach der Klageanhängigkeit beim VG.
Aber egal was Fitzek mit seinem Winkeladvokaten Ricco S. hier ausgeheckt hat, und keine Ahnung, warum jetzt ausgerechnet die bösen Richter vom Verwaltungsgericht dem in allen moralischen Fragen völlig "immunen Möchtegernmonarchen" plötzlich aus der Patsche helfen sollen, in einem Punkt irrt BILD auf jeden Fall: Straftat hin, Ordnungswidrigkeit her, aber weiter so frech und nur mit seinem KRD- Spaß- FS in der Tasche auf den öffentlichen und "exterriotorialen" Straßen seines ordentlich erklärten "Feindeslandes" rumfahren darf seine Fitzeligkeit deswegen noch lange nicht.
Nach seiner Logik hätte er bei der Rückgabe des FS mindestens einen "Friedensvertrag" und einen Antrag auf Beitritt zu Schengen vorlegen und/oder mindestens einen "Auslandsführerschein" beantragen müssen. Antrag hin, Ablehnung her, aber alles andere ist inkonsequent und/oder völkerrechtswidrig!
Der 13.11. wird eh spannender.
Und bei Thilo S. von der BILD hatte ich noch lange vermutet, dass er sich mit einem eigenem Konto und in sehr weiser Voraussicht nur die zukünftigen Exklusivrechte zur Akteneinnsicht als "Beteiligter" am Insolvenzverfahren gesichert hat, sofern es überhaupt dann eines gibt, über das irgendwie noch zu berichten wäre. Aber so langsam habe ich da auch meine Zweifel.