Warum das alles aber so lange gedauert haben soll und warum er gerade jetzt damit um die Ecke kommt... könnte durchaus bewusstes Timing gewesen sein.
Dafür spricht einiges. Zumal er mit der Unterscheidung Straftat/Ordnungswidrigkeit ja Erfahrung hat: So ging ja das Verfahren wegen Kennzeichenmissbrauch aus.
Der eine oder andere scheint hier zudem Moral mit Recht zu verwechseln: Natürlich darf auch Herr Fitzek seinen Spielraum ausnutzen, dazu gehört auch die vollständige Ausnutzung von Fristen. Was nun die Behörden angeblich früher hätten prüfen sollen, da ist eine andere Meinung beizutragen: Egal wieviel die prüfen: Recht in Sachen Strafrecht spricht der Richter, nicht eine Verwaltung. Das ist schon der korrekte Gang. (Und das ist auch nicht schlimm: Hier muss Schritt für Schritt rechtlich geklärt werden, was gehauen und gestochen ist. Das dauert im Rechtstaat halt.)
Was der eine oder andere vielleicht auch noch nicht verstanden hat: Es ist wie mit Eigentum/Besitz. Führerschein/Fahrerlaubnis sind zwei Dinge, die nicht völlig deckungsgleich sind. Mit der Fahrschulprüfung erwirbt man die Fahrerlaubnis einer bestimmten Klasse, das wird bei der Führerscheinbehörde und dem KBA eingetragen. Um diese Fahrerlaubnis auch nachzuweisen, erhält man einen Führerschein. Nun muss oder kann man den in verschiedenen Fällen bei der Führerscheinbehörde abgeben. Damit erlischt die Fahrerlaubnis aber nicht automatisch.
Herr Fitzek hat bei der Rückgabe offensichtlich nicht unterschrieben, vorstellbar ist auch, dass er nach einem Fahrverbot den Führerschein nicht wieder abholte. Wie dem auch immer sei: Es geht im Grunde um die Frage, ob er die Fahrerlaubnis hat. Falls das Gericht das bejahen sollte, dann reden wir "nur" über Ordnungswidrigkeiten. Und dann hat der pessimistische Vorredner durchaus recht, dann ist die Sache zu Ende: Die Ordnungswidrigkeiten sind vermutlich alle verjährt. Viel kommt da sowieso nicht rum.
Allerdings könnte die Führerscheinbehörde auf die Idee kommen, die grundsätzliche Tauglichkeit des Herrn Fitzek zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen. So stellt sich das jedenfalls mir dar.