Autor Thema: Neues aus dem Königreich Deutschland 4/24 - Der Aprilscherz der keine Ende nimmt  (Gelesen 10246 mal)

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Offline Mr. Devious

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Ein „Betrieb im Königreich Deutschland“
Hessische Verbraucherzentrale klagt gegen Düsseldorfer Reichsbürger
Düsseldorf · Im Impressum seiner Webseite gibt der Betreiber einer Kampfsportschule eine Adresse im „Königreich Deutschland“ an. Dagegen klagen die Verbraucherschützer.

Man weise daraufhin, für die Dauer eines Trainings oder Coachings temporär Zugehörigkeit zum „Königreich Deutschland (KRD)“ zu besitzen. So bewirbt eine Düsseldorfer Kampfsportschule öffentlich ihr Kursangebot, das vom Erlernen von Ving-Tsun-Kung-Fu bis hin zu japanischer Zen-Meditation reicht. Auf ihrer Webseite wird im Impressum als Hauptsitz ein Ort im „Königreich Deutschland“ angegeben, der sich in der Lutherstadt Wittenberg befinden soll – obwohl sich die Schule eigentlich in Düsseldorf-Stadtmitte befindet. Das sei für Kunden und aus Sicht des Verbraucherschutzes irreführend, sagt die Verbraucherzentrale Hessen. Und klagt gegen den Betreiber vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Konkret gehe es um Verstoße gegen das Telemediengesetz, wie der geschäftsführende Vorstand des hessischen Landesverbandes, Philipp Wendt, auf Anfrage unserer Redaktion erklärte. Denn in Deutschland angebotene Webseiten einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit unterliegen einer Impressumspflicht. Der Unternehmer muss dort seine Identität und Adresse korrekt angeben. Das dient der Identitätsfeststellung, damit Verbraucher nach der Vertragsunterzeichnung eventuelle Ansprüche geltend machen können. Und auch, um den Nutzern online ein erstes Indiz für die „Seriosität des Diensteanbieters“ zu liefern. Das sei hier nicht der Fall, heißt es in der Klageschrift der Anwälte der Verbraucherzentrale. „Bei dem Königreich Deutschland handelt es sich um einen Fantasiestaat und nicht um einen Staat im völkerrechtlichen Sinne.“ Der Beklagte gebe damit bewusst falsche Angaben im Impressum an. Eine Bitte unserer Redaktion um Stellungnahme ließ der Betreiber der Kampfsportschule unbeantwortet.

Es ist nicht das erste Mal, dass die hessische Verbraucherzentrale gegen Unternehmer des „Königreichs Deutschland“ prozessiert. Schon vergangenes Jahr klagte die Verbraucherzentrale einen Händler für gesundheitsversprechende Nahrungsergänzungsmittel an, der online die gleichen Passagen im Impressum verwendete. Da weder der Händler noch sein Anwalt bei der Verhandlung erschienen waren, gab das Landgericht Frankfurt der Klage vollumfänglich als Versäumnisurteil recht. Für die hessische Verbraucherzentrale der Anstoß, gegen weitere „Betriebe“ zu klagen – so auch in Düsseldorf. Sollte der Unterlassungsklage statt gegeben werden und der Betreiber der Kampfsportschule dennoch dagegen verstoßen, könnten ihm stufenweise Zwangsgelder von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft von sechs Monaten drohen. Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht an der Cecilienallee ist für den 7. Mai angesetzt.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-verbraucherzentrale-klagt-koenigreich-deutschland-betrieb-an_aid-111152799
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Anmaron

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Offline Rabenaas

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Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Neubuerger

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Wieso braucht da verhandelt werden?

Weil *wir*, anders als HERR FITZEK, PETER es immer behauptet, in einem Rechtsstaat leben. Ordentliche Verhandlung und so. Immerhin passiert jetzt mal ein bischen was gegen die Macher vom "Leucht-Turm Team". Wobei auch hier eine größere Aktion der Behörden wünschenswert wäre.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Ba_al

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Hmmmm 7.Mai. Ein widersprüchliches Datum







Entweder die Befitzten bekommen einen Freibrief oder unterschreiben die bedingungslose Kapitulation



 
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Offline kairo

Hmmmm 7.Mai. Ein widersprüchliches Datum



Entweder die Befitzten bekommen einen Freibrief oder unterschreiben die bedingungslose Kapitulation

Dieser Freibrief ist eine Fälschung, die einige Jahrzehnte später entstand. Also nix Freibrief, es bleibt nur die Kapitulation. Und Hamburg gibt es auch nicht, genau wie Bielefeld.
 
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Offline SchlafSchaf

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Dieser Freibrief ist eine Fälschung, die einige Jahrzehnte später entstand. Also nix Freibrief, es bleibt nur die Kapitulation. Und Hamburg gibt es auch nicht, genau wie Bielefeld.

Da wir in einer Matrix leben, ist nichts real #wusstewiedermalkeiner
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Helvetia

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Das ist ja dann wohl die Kampfsportschule vom Leuchtturm-Holger, Leuchtturm-Kevin oder wie die noch heissen (bin zu faul zum Nachgucken), jedenfalls sind das die Gründer des nicht so hellen Leuchten-Turms.  :clap:
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Offline Froschkönig

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Doch, ist es. Steht das KRD im Impressum, weiß man, dass man auf einer maximal unseriösen Seite ist.  ;D
"Je freier die Wirtschaft, umso sozialer ist sie auch." - Ludwig Erhard
 
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Offline Anmaron

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Ohne mündliche Verhandlung kein Urteil.

Anders gefragt: Wieso braucht es ein Urteil? Früher angesetzt: Wozu braucht prozessiert werden?

Eine Regel wird nicht beachtet: Impressum fehlerhaft. Wozu der Prozess? Reicht nicht, dass da ein prozessloser Akt getan wird, damit das berichtigt wird?
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Offline Knallfrosch

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Vielleicht hat die Verbraucherzentrale schon zuvor erfolglos eine Änderung des Impressums angeregt?
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Offline theodoravontane

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[…] dass Benzin einen höheren Brennwert hat, wenn man es mit Wasser vermischt, der ein Schwerkraft-Kraftwerk für eine innovative Erfindung hält, […]

Na aber so ist es doch!1elf.

Also noch mal von vorne, Wasser ist H20 - zwei mal Wasserstoff, einmal Sauerstoff. Und was gibt das, wenn man das mischt? Richtig, Knallgas. Und das heißt nicht umsonst so, sondern weil es richtig rumst, wenn man sich blöd anstellt. Ok, an der Stelle wären die Pudel jetzt raus.

Und an der Schwerkraft gibt es ja nun nichts zu deuteln, die ist selbst im Königreich einwandfrei nachweisbar, wie bröckelnder Putz beweist.

Edit meint, ich sei mal wieder zu blöde um ordentlich zu zitieren. Ich gebe ihr recht.
« Letzte Änderung: 26. April 2024, 18:13:57 von theodoravontane »
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Offline Wittenberger

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Ohne mündliche Verhandlung kein Urteil.

Und wie ordnet sich der Strafbefehl zu dieser globalen Aussage?
 
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Offline Knallfrosch

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Ich werfe für das Zivilrecht § 128 ZPO ins Rennen:

Zitat
(1) Die Parteien verhandeln über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht mündlich.
(2) Mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage widerruflich ist, kann das Gericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen. Es bestimmt alsbald den Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können, und den Termin zur Verkündung der Entscheidung. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist unzulässig, wenn seit der Zustimmung der Parteien mehr als drei Monate verstrichen sind.
(3) Ist nur noch über die Kosten oder Nebenforderungen zu entscheiden, kann die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen.
(4) Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind, können ohne mündliche Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist.

für Details siehe bitte Musielak/Voit/Stadler, 18. Aufl. 2021, ZPO § 128
« Letzte Änderung: 26. April 2024, 20:00:46 von Knallfrosch »
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Offline Anmaron

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Ohne mündliche Verhandlung kein Urteil.

Und wie ordnet sich der Strafbefehl zu dieser globalen Aussage?

Ein Strafbefehl ist kein Urteil, soweit ich Ausführungen dazu hier richtig gelesen, verstanden und erinnert habe.
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