Autor Thema: Neues aus dem Königreich 01/24 - Anerkennung durch das LG Dessau-Roßlau?  (Gelesen 18061 mal)

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Offline Froschkönig

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Das ist nur wieder "sowohl, als auch": Die BRD existiert weiter, ist aber kein Staat, das KRD ist aber einer, und dann gibt es auch noch irgendwie das Deutsche Reich im Hintergrund. Eigentlich sollte das KRD eine KdöR "nach BRD-Recht" sein, aber Fitzek konnte keine 80.000 Menschen mobilisieren (was auch immer das damit zu tun hat), nur ein paar Tausend. Auch das SSL kommt (ohne Namensnennung) vor.
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Offline kairo

Eigentlich sollte das KRD eine KdöR "nach BRD-Recht" sein, aber Fitzek konnte keine 80.000 Menschen mobilisieren (was auch immer das damit zu tun hat), nur ein paar Tausend.

Insbesondere bekommt man diesen Status von der zuständigen Landesbehörde verliehen. Aber ein Königreich von der Landesregierung Gnaden ... passt irgendwie nicht. Außerdem werden KdöR gewöhnlich durch Gesetz errichtet (im Gegensatz zu Vereinen, die völlig freie private Zusammenschlüsse sind). Ausnahme sind Religionsgemeinschaften. Aber auch für die gelten strenge Regeln. Woran glauben denn die KRD-ler? Ach so, das ist einfach ... an Peter den Übergroßen. Und sind die finanziellen Verhältnisse geregelt? Ich rufe auf: den Zeugen Oppermann, danach kommt der Zeuge Gohr. Dass sie einen gewissen nicht vernachlässigbaren Anteil der Bevölkerung umfassen muss (Richtwert ist 1 0/00), kommt noch dazu.
 
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Online Karl Martell

Eigentlich sollte das KRD eine KdöR "nach BRD-Recht" sein, aber Fitzek konnte keine 80.000 Menschen mobilisieren (was auch immer das damit zu tun hat), nur ein paar Tausend.

Insbesondere bekommt man diesen Status von der zuständigen Landesbehörde verliehen. Aber ein Königreich von der Landesregierung Gnaden ... passt irgendwie nicht. Außerdem werden KdöR gewöhnlich durch Gesetz errichtet (im Gegensatz zu Vereinen, die völlig freie private Zusammenschlüsse sind). Ausnahme sind Religionsgemeinschaften. Aber auch für die gelten strenge Regeln. Woran glauben denn die KRD-ler? Ach so, das ist einfach ... an Peter den Übergroßen. Und sind die finanziellen Verhältnisse geregelt? Ich rufe auf: den Zeugen Oppermann, danach kommt der Zeuge Gohr. Dass sie einen gewissen nicht vernachlässigbaren Anteil der Bevölkerung umfassen muss (Richtwert ist 1 0/00), kommt noch dazu.

Ich meine, mich zu erinnern, dass genau das der angestrebte Königsweg (gnihihihihihibruhuhuharharharhar) war, den his Royal Hairness anstrebte: hat er erst mal 80.000 Jünger, ist er ne Religionsgemeinschaft. Und Religionsgemeinschaften haben Autonomie, deshalb kann ihm dann keiner mehr was. Dass die Autonomie nur die Binnenorganisation betrifft? Come on, was soll's? [bAuto[/b]nomie hat der König noch nie kapiert. Vermutlich meint er, dass er dann Auto fahren darf, obwohl gemein-geheime Eliten im Fonds ihn daran hindern wollen.

Wie er (also: ER!) auf die Zahl kommt, weiß ich nicht... Das BMI sagt nichts dazu, aber ich vermute tatsächlich eine Relevanzschwelle, damit sich nicht jeder gleich zur Religionsgemeinschaft erklärt.
Näheres zum Problem gibt's hier: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-zusammenhalt/staat-und-religion/koerperschaftsstatus/koerperschaftsstatus-node.html

Edit: Link ans Laufen gebracht.
« Letzte Änderung: 4. Januar 2024, 12:53:09 von Karl Martell »
 

Offline Gerntroll

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Mein Terminkalender sagt, am 15.01. kann ich auch in Dessau sein.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 

Offline kairo

Ich meine, mich zu erinnern, dass genau das der angestrebte Königsweg (gnihihihihihibruhuhuharharharhar) war, den his Royal Hairness anstrebte: hat er erst mal 80.000 Jünger, ist er ne Religionsgemeinschaft. Und Religionsgemeinschaften haben Autonomie, deshalb kann ihm dann keiner mehr was.

Ich traue ihm zu, dass er glaubt, jede Religionsgemeinschaft von einer gewissen Größe sei auch Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das ist mit Neffen so, oder auch mit Nichten. Es gibt jede Menge Religionsgemeinschaften, die das nicht sind, sondern sich als Verein organisiert haben. KdöR werden ist gar nicht so einfach, selbst wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind, sondern die Landesregierung muss eben mitspielen, was nicht selbstverständlich ist.

Noch gar nicht erwähnt wurde, dass eine Religionsgemeinschaft, die KdöR werden will, aufgrund ihrer bisherigen Geschichte eine gewisse Gewähr bieten muss, dass es sich um eine dauerhafte Vereinigung handelt. Peterchens Gemischtwarenladen ist ja noch nicht besonders alt, und wenn man sich die personellen Fluktuationen ansieht, auch nicht gerade statisch. Dazu kommt noch selbstverständlich Rechtstreue ... na ja, kein Problem, wenn man von Natur aus immer Recht hat.
 
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Offline Froschkönig

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Ich sehe hier schon einige Hindernisse für die Fitzek-Freikirche:

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht verlangt in seiner Rechtsprechung außerdem die Rechtstreue der Religionsgemeinschaft (BVerfGE 102, 370 ff.; 139, 321, 351 f. Rn. 94 f.). Danach muss die Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will, die Gewähr dafür bieten, dass sie die ihr übertragene Hoheitsgewalt in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben wird. Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien nicht gefährdet. Ebenso darf sie nicht die Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes einschränken.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-zusammenhalt/staat-und-religion/koerperschaftsstatus/koerperschaftsstatus-node.html
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Offline zopfloser

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Ich habe mir die von @Karl Martell verlinkte Seite mal angesehen und im Bezug auf das KRD ist das ein wahrer Quell der Freude.

Zitat von: BMI
Für die Qualifizierung einer Religionsgemeinschaft reicht nicht allein die Behauptung und das Selbstverständnis, eine Gemeinschaft bekenne sich zu einer Religion und sei eine Religionsgemeinschaft, vielmehr muss es sich auch tatsächlich, nach geistigem Gehalt und äußerem Erscheinungsbild, um eine Religion und Religionsgemeinschaft handeln (BVerfGE 83, 341, 353).
Das äußere Erscheinungsbild, welche sich das KRD gibt, ist: "Ich mach einen Staat". Das wird die Landesbehörden sicher davon überzeugen, dass es sich hier um eine anzuerkennende Religionsgemeinschaft handelt.

Zitat von: BMI
Die Verfassung verlangt zudem ausdrücklich, dass die betreffende Religionsgemeinschaft "durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten", d.h., ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder müssen darauf schließen lassen, dass die Religionsgemeinschaft auch in Zukunft dauerhaft bestehen wird.
Die hohe Durchlaufquote und geringe durchschnittliche Verweildauer der Pudel im KRD sind sicher tolle Argumente dafür, wie dauerhaft die Vereinigung bestehen wird.

Zitat von: BMI
Das Bundesverfassungsgericht verlangt in seiner Rechtsprechung außerdem die Rechtstreue der Religionsgemeinschaft (BVerfGE 102, 370 ff.; 139, 321, 351 f. Rn. 94 f.). ). Danach muss die Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will, die Gewähr dafür bieten, dass sie die ihr übertragene Hoheitsgewalt in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben wird.
Völlig egal, wie lustig der Versuch von HERRN PETER FITZEK wäre, zu argumentieren, wie rechtstreu er doch als mehrfach Vorbestrafter sei, (Spoiler: sehr wenig witzig, weil sicher lang, langatmig, verschwurbelt und frei von sinnvollem Inhalt) konterkariert das sein Vorhaben: Er will sich doch eben nicht mehr an Gesetze halten müssen.

Zitat von: BMI
Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien nicht gefährdet.
Der zitierte Absatz lautet:
Zitat von: Art. 79 Abs. 3 GG
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Ich bin ja bekanntermaßen nicht juristisch gebildet, aber ich bezweifele sehr stark, dass die Sezession und die Errichtung von Regionalräten damit irgendwie kompatibel sind. Ich bezweifele hingegen nicht, dass HERR PETER FITZEK es hier mit seinem üblichen "wir achten ja das Grundgesetz und nutzen seine Gestaltungsspielräume" versuchen würde.

Edit: @Froschkönig hatte die gleiche Idee und war schneller.
« Letzte Änderung: 4. Januar 2024, 13:12:12 von zopfloser »
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Online Sandmännchen

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Fitzek scheut inzwischen festgelegte Strukturen wie der Teufel das Weihwasser, schon deswegen kommt weder eine KdöR, noch ein e.V. oder eine eGbR in Frage. FairTeilen und Ganzheitliche Wege sind ja auch schon liquidiert.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Online Karl Martell

Sagen wir mal so: es offenbart das grundsätzliche Missverständnis des Zaunkönigs in Bezug auf alle Rechtsfragen:

Er ließt die Rechtsfolge, versteht sie so, dass sie ihm in den Kram passt und kümmert sich Null um die Tatbestandsvoraussetzungen. Wundert sich aber, wenn die Juristen ohm den erwünschten Erfolg mit "Taschenspielertricks" vorhalten.
 
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Offline Leonidas

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Ich traue ihm zu, dass er glaubt, jede Religionsgemeinschaft von einer gewissen Größe sei auch Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das ist mit Neffen so, oder auch mit Nichten. Es gibt jede Menge Religionsgemeinschaften, die das nicht sind, sondern sich als Verein organisiert haben. KdöR werden ist gar nicht so einfach, selbst wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind, sondern die Landesregierung muss eben mitspielen, was nicht selbstverständlich ist.

Noch gar nicht erwähnt wurde, dass eine Religionsgemeinschaft, die KdöR werden will, aufgrund ihrer bisherigen Geschichte eine gewisse Gewähr bieten muss, dass es sich um eine dauerhafte Vereinigung handelt. Peterchens Gemischtwarenladen ist ja noch nicht besonders alt, und wenn man sich die personellen Fluktuationen ansieht, auch nicht gerade statisch. Dazu kommt noch selbstverständlich Rechtstreue ... na ja, kein Problem, wenn man von Natur aus immer Recht hat.

Viele Religionsgemeinschaften oder Sekten wollen den Satus der KdöR gar nicht, denen reicht der Status als Verein völlig aus um offiziell Spendenbelege ausstellen zu können. Und wenn es einmal wirtschaftliche Aktivitäten von Belang geben sollte, ist die Gründung einer zusätzlichen UG (haftungsbeschränkt) oder einer Genossenschaft eh sinnvoller.

Beispiele gibt es da genug, das funktioniert in der Praxis meist sehr gut.

Wenn man skrupellos reich werden will, reicht für den Anfang der Betrieb einer privatrechtlichen Einrichtung aus, in denen man an die Sektenmitglieder und fremde Dritte Leistungen zu Marktpreisen anbietet, die man durch andere, schlecht entlohnte (für Gottes Werk >:D) Sektenmitglieder erbringen lässt.

Wenn man sich da schlau anstellt, seine Steuern und Abgaben zahlt und gewisse Mindeststandards einhält, hat man auf Dauer seine Ruhe. Mithilfe des religiösen Deckmäntelchens hat man meist auch keinen Stress mit Gewerkschaften, Tarifverträgen und anderen Kontrollinstanzen. Ob das jetzt richtig oder verwerflich ist, ist nicht mal der der Punkt, es ist einfach nur nackter Kapitalismus.

Für Peter Fitzek wäre das jedoch nichts, denn unternehmerisches Denken gerät sofort mit seinem übersteigerten Ego in Konflikt. Peter sieht sich gerne als Wunderwuzzi (wie die Österreicher das so treffend bezeichnen  ;D ), er muss im Mittelpunkt stehen. Als Unternehmer schafft er da nicht mal im Ansatz, also versucht er als König "Staat" zu machen. Dass das auf Dauer nicht funktionieren wird, da wir Deutschen zwar Adlige und Monarchen ab und zu bewundern, aber ungern vor ihnen auf den Knieen herumrutschen, versteht er nicht.






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Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Online Karl Martell

Das äußere Erscheinungsbild, welche sich das KRD gibt, ist: "Ich mach einen Staat".
Mal sehen, wie lange es dauert, bis der Meister des "sowohl, als auch" das Credo von "Wir sind Staat" zu "Wir glauben, wir sind Staat" ändert.  >:D
 
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Offline Leonidas

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Vielleicht sehen wir diese Woche sogar noch eine Pressemitteilung mit dem Wunderwuzzi Peter Fitzek beim Zünden einer Silvesterrakete als Start des Raumfahrtprogramms des KRD.  ;D
Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 
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Offline Frau Dr. Maiklokjes

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Am 15.1. und 1.2.2024 kann ich den Bericht aus Dessau übernehmen (falls die Bahn dann nicht streikt). Am 23.1. bin ich dienstlich verhindert, das müsste bitte wer anders übernehmen.

Immer diese Dienstage und Donnerstage. Das nervt, ich habe da Standardtermine, früh und gegen kurz nach Mittag. Können die das nicht Montags, Mittwochs oder Freitags machen? Ich schaue mir mal den 15. (ein Montag!) an und entscheide dann, ob ich was für die folgenden Verhandlungstage verlege. 3 Verhandlungstage ist sowieso ein Witz, aber naja, wir schauen mal.
Bahnstreik ist mir egal. 
 
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Offline Knallfrosch

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Ich weiß auch nicht, was an den drei Tagen alles geschehen soll. Drei Zeugen, klarer Tatbestand, letztlich geht es doch nur ums Strafmaß. Ich war nur selten bei Berufungshauptverhandlungen in Strafsachen anwesend, aber das war immer nach einem halben Tag vorbei, wenn es um vergleichbar einfache Taten ging. Aber gut, wenn die Vorführung des Krönungsvideos vorgesehen ist und Peter das Vulkankapitel vorliest, kann man die Zeit schon füllen...
Aber so wie wir Peter kennen, wird er auf einer Freispruchverteidigung beharren.
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Offline Gerntroll

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Freispruch, pah. ANERKENNUNG!!!
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