Bei den Gemeinwohlkassen konnte die BaFin reagieren, da der inzwischen etwas verschollen gegangene Patrick so nett war, gleich einen richtigen Film über eine Einzahlung von Geld in die Peterkasse als wörtlich "Geldanlage" zu drehen und online zu stellen.
Für den reinen Verkauf von buntem Fantasiepapier gegen echte Euros, also formal nur einmal und nur in eine Richtung, ist die BaFin leider nicht zuständig, solange nicht dabei dem Käufer (einfacher Empfängerhorizont) suggeriert wird, dass die Transaktion irgendwann auch mal die die andere Richtung bedient werden kann und soll.
Aber das Finanzamt und die Gläubiger, zu denen auch die BaFin gehört, könnte das Spiel schon interessieren und Peter tritt ja auch weiterhin öffentlich so auf, als würde er hier das Fantasiewährungspapierverkaufsgeschäft auf dem Vorplatz vom Kanzleilehngut Halsbrücke verantwortlich "führen" .
Ein Antrag auf Restschuldbefreihung kann übrigens auch von Amts wegen versagt werden, wenn in der Wohlverhaltensphase fortgesetzt Straftaten begangen werden. Das muss für die Gläubiger ja nicht nur von Nachteil sein.