Wenn man vor einer Veranstaltung eine "temporäre Zugehörigkeitserklärung" erwerben kann, ist die Veranstaltung noch immer für einen offenen Teilnehmerkreis und somit öffentlich. Dieselbe Konstellation gibt es bei jedem Kinobesuch.
Das kapieren die Pudel aber nicht. Die faseln weiter schön von privater Veranstaltung. Aber selbst wenn das so wäre, die anderen Gefahrenaspekte - Bau, Brandsicherheit etc. bestehen ja weiter.
3) Er will 300 Leute in eine Ruine stopfen. Vollkommen unabhängig vom Versammlungsrecht (das mit keiner Silbe erwähnt wird; @Sandmännchen hat ja schon angemerkt, dass die Nummer auf allgemeinem Polizei-und Ordnungsrecht gestützt wird) und egal, ob das nun alles astrale Wesen oder Vereinsmitglieder oder einfache Menschen und vielleicht sogar Personen sind: Das Loch ist eine Todesfälle mit verstümperter Elektroinstaltion, unklarer Wasserversorgung, evtl. einsturzgefährdetem Dach und möglicherweise leicht entflammbarer Wand- und Deckenbespannung. Zum Ausgleich aber ohne jeden erkennbaren Feuerlöscher oder Rettungsweg. Ok, gerade ist die Feuerwehr vor Ort. Immerhin. Und man hat natürlich im Vorfeld nix erklärt oder darelegt oder beantragt. Aber ansonsten: Natürlich dürfen da keine großen Menschenmengen rein (würde ich jetzt argumentieren, wenn ich müsste).
Da denken (ja ich sehe das Problem) die Pudel ja, das die bundesdeutschen Gesetze für sie nicht gelten.
Zu @Sandmännchen ihm seine Frage: Genau! der Antrag nimmt die Hauptsache vorweg und ist daher unzulässig. Noch so ein juristischer Taschenspielertrick. Den eine Anwältin in ihrem Studium eigentlich gelernt haben müsste.
Das heisst, sie hat einen Antrag gestellt, den das Gericht mangels Zulässigkeit ablehnen
muss? Smart. Aber die Anwältin ist hier auch weit ausserhalb ihrer Gewichtsklasse unterwegs.
Karlchen meint: Da hat die Kommune echt ein Feuerwerk angezündet. Und das dürfte auch noch wasserdicht sein. Bravo! Mögen sich andere Gemeinden ein Beispiel daran nehmen! Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht rockt!!!
Schön, wenn man unsere[tm] Steuergelder mal so bei der Arbeit sehen kann.
Das müsste, auf die jeweilige landesrechtlichen Regelungen angepasst, eine Argumentation sein, mit der mal als Blaupause jede Pudelveranstaltung verbieten können müsste. Ich habe nur die Vermutung, dass Wittenberg das nicht nutzen würde. Aber vielleicht lässt man denen vor der nächsten angekündigten Veranstaltung in der Konserve mal die gesamte Argumentation zukommen.
Edit freut sich schon, wenn die ersten Pudel verschüchtert bei Telegram nachfragen, ob sie denn ihr Einrittsgeld zurückbekommen. Es ist mal wieder Stuhlkreiszeit!
Weiterhin ist dieses Wochenende für die Pudel ein massiver finanzieller Verlust. Eintrittsgelder (für Tagesgäste vor Ort), Kosten für Verpflegung, die Renovierung (die wäre zwar ohnehin fällig gewesen, aber wäre da ohne Druck was passiert?), die "KRD Firmen" die jetzt keine Einnahmen und nur Kosten haben. Hat sich voll gelohnt.
Tante Edith ergänzt noch einige Screenshots aus der KRD-Sachsen Gruppe. Hier hält man das für eine private Veranstaltung und das Verbot für absurd. Das wie oben beschrieben damit aber alle anderen Punkte immer noch gelten, übersehen sie. Anscheinend lesen die entweder die Homepage des KRD oder zumindest die Verfügungen der Gemeinde nicht. Immerhin scheint es mittlerweile eine Infomail an alle Angemeldeten gegeben zu haben, aber Manuela K. geht noch davon aus, dass sie die Situation auflösen wird (also verbreitet Peterchen noch Zweckoptimismus) und ruft dazu auf "geduldig und fröhlich" zu bleiben. Ein Kommentator sieht darin eine tolle Werbung fürs KRD.