Ach ja, Peter und das Verwaltungsrecht -eine Geschichte voller Missverständnisse.
1) Er gründet eine
nicht rechtsfähige!!! Stiftung, die ihn nur im Innenverhältnis bei der Mittelverwendung bindet und deren "Treuhänder" er ist. Wer stört da wohl die Öffentliche Sicherheit und Ordnung? Genau! Nicht die Stiftung. Die es im Außenverhältnis nicht gibt.
2) Er lädt alle Vereinsmitglieder ein. Und klebt einen Zettel an die Tür "nur für Vereinsmitglieder" - wer kein Mitglied ist, darf trotzdem kommen und wird kurzerhand zum temporären Mitglied ohne weitere Verpflichtungen erklärt. Worin genau besteht jetzt die Einlassbeschränkung, die die Öffentlichkeit draußen hält? Eben. Führte such schon
@Sandmännchen aus.
3) Er will 300 Leute in eine Ruine stopfen. Vollkommen unabhängig vom Versammlungsrecht (das mit keiner Silbe erwähnt wird;
@Sandmännchen hat ja schon angemerkt, dass die Nummer auf allgemeinem Polizei-und Ordnungsrecht gestützt wird) und egal, ob das nun alles astrale Wesen oder Vereinsmitglieder oder einfache Menschen und vielleicht sogar Personen sind: Das Loch ist eine Todesfälle mit verstümperter Elektroinstaltion, unklarer Wasserversorgung, evtl. einsturzgefährdetem Dach und möglicherweise leicht entflammbarer Wand- und Deckenbespannung. Zum Ausgleich aber ohne jeden erkennbaren Feuerlöscher oder Rettungsweg. Ok, gerade ist die Feuerwehr vor Ort. Immerhin. Und man hat natürlich im Vorfeld nix erklärt oder darelegt oder beantragt. Aber ansonsten: Natürlich dürfen da keine großen Menschenmengen rein (würde ich jetzt argumentieren, wenn ich müsste).
Zu
@Sandmännchen ihm seine Frage: Genau! der Antrag nimmt die Hauptsache vorweg und ist daher unzulässig. Noch so ein juristischer Taschenspielertrick. Den eine Anwältin in ihrem Studium eigentlich gelernt haben müsste. Alternativ könnte sie auch ihren Mandanten trollen (glaub ich nicht, könnte übel für sie enden, hätte aber Stil). Oder ihr Mandant, der alles besser wei, bis es ihm auf die Füße fällt und er wieder rumjammert, dass er ja eigentlich ein ahnungsloser Laie ist, war mal wieder beratungsresistent (halte ich für am wahrscheinlichsten; trotzdem würde ich einen Mandanten, der mir meine Arbeit erklärt und mich mit dem, was ich seiner Meinung nach vortragen müsste,
zum Gespött der Kollegen machen würde, vor die Tür setzen. Alles muss man sich nicht bieten lassen.
Die Anwältin ist übrigens diejenige mit der Scherzerklärung beim OLG Naumburg (hatten wir hier schon vor kurzem). Sie hatte das Verfshren fitzen lassen, weil sie Peter unbedingt mir seinen Fantasienamen bezeichnen musste.
Karlchen meint: Da hat die Kommune echt ein Feuerwerk angezündet. Und das dürfte auch noch wasserdicht sein. Bravo! Mögen sich andere Gemeinden ein Beispiel daran nehmen! Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht rockt!!!
Edit freut sich schon, wenn die ersten Pudel verschüchtert bei Telegram nachfragen, ob sie denn ihr Einrittsgeld zurückbekommen. Es ist mal wieder Stuhlkreiszeit!