00:00:00.000] Oliver:
Herzlich willkommen liebe Zuhörer zu einer neuen Ausgabe vom Leuchtturm Podcast. Mein Name ist Oliver. Mein Name ist Daniel. Und wir beide sind wie gewohnt in bester Verfassung.
[00:00:28.712] Daniel:
Ja, schönen guten Tag ihr Lieben. Schön, dass ihr wieder eingeschaltet habt. Heute geht es um das Thema die Staatsverwaltung. Ja, da gibt es viel zu lesen. Also wird es eine kleine Lesestunde, aber auf jeden Fall ganz wertvolle und wichtige Inhalte, die wir euch da wieder vermitteln wollen.
[00:00:47.697] Oliver:
Und ja. Ja, und auch für diejenigen Menschen, die vorhaben eine Staatsangehörigkeitsprüfung zu machen, die sollten ganz besonders aufpassen. Kleiner Tipp. Da sind nämlich doch die einen oder anderen Sachen drin, die in der Prüfung auch mit abgefragt werden. Und der Daniel, der steht kurz vor der Prüfung. Nicht mehr allzu lange, dann ist es soweit. Wie fühlst du dich? Bist nervös?
[00:01:07.221] Daniel:
Ja, ein wenig schon. Ich meine, ich habe ja schon jetzt auch durch die ganze Recherche für den Podcast viel in der Verfassung schon gelesen und gestöbert. Aber ich bin immer so ein Prüfungsmuffel
irgendwie schon immer gewesen. Also ja, ich bin da aber ganz guter Dinge. Das wird eine gute Nummer und deswegen auch noch mal schön jetzt gerade dieses wichtige Themengebiet der Staatsverwaltung
nochmal so ins Gedächtnis zu rufen. Ja, ich möchte da ja keinen Druck aufbauen, aber die Erwartung ist natürlich schon vorhanden, dass du das schaffst, sag ich mal. Ja, ganz sicher. Gut, ihr Lieben, dann schlagen wir doch mal gemeinsam die Seite 26 in der Verfassung auf. Und da ist der Artikel 32, die Staatsverwaltung, Zugang zu einem öffentlichen Amt.
Oh, Staatsprüfung. Wer der die nicht besteht, darf natürlich nicht mitmachen. Die muss dann gerade so schwer sein, dass da nicht jede Pappnase besteht, jeder "richtige" Anhänger muss aber natürlich sicher durchkommen. Das sichert weitere Einnahmen für Seminare und grenzt schön innen und außen ("wir und die") ganz sektenmässig ab.
[00:02:03.432] Daniel:
Artikel 32 Absatz 2. Jedem Staatsbürger sind die öffentlichen Ämter unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und seiner persönlichen Eignung gleich zugänglich.
Absatz 3. Der Staat fördert in seinem Volk die Annahmebereitschaft und Verantwortung und das Bestreben, sich Bürger- und Wahlrechte zu erarbeiten.
Absatz 4. Der Staat fördert bei seinen Bürgern die Bereitschaft, sich ehrenamtlich für das Gemeinwesen zu engagieren und zu einem öffentlichen Amt zugelassen zu werden. Ganz genau, eigentlich jetzt nichts, was man kommentieren muss. Ich sag mal, wir hüpfen direkt mal weiter zur nächsten Seite. Da ist nämlich der Artikel 33 Amtsträger, Absatz 1. Es wird ein Berufsbeamtentum im Staate geschaffen. Die Berufsbeamten sind die Amtsträger des Staates. Zur Umsetzung der Organisation und zur Durchsetzung dieser Verfassung bedient sich der Deutschland seiner Amtsträger. Ja, das ist nicht irgendwie was ungewöhnliches. Das sollte eigentlich aktuell auch so sein. Nur, wie wir ja schon herausgearbeitet haben, sind ja leider die vermeintlichen Beamten aktuell keine und die haften also alle persönlich. Die Polizei als Beispiel braucht alle eine private Berufshaftpflichtversicherung und greift keine Staatshaftung mehr und das soll natürlich im Königreich Deutschland dann wieder anders sein. Absolut richtig.
Okay, dann gehen wir weiter zu Absatz zwei. Die Amtsträger des Staates sind Diener der gesamten deutschen Völker. Sie haben, die Rechte dieser Verfassung durchzusetzen, zu verteidigen und ihre Aufgaben gewissenhaft innerhalb der geltenden Gesetze zu erfüllen. Absatz 3. Amtsträger im unteren und mittleren Dienst können durch den Gemeinderat oder durch eine übergeordnete Gebietskörperschaft eingesetzt werden. Sie können jederzeit berufen und bei Fehlhandlungen auch wieder abberufen werden. Sie müssen mindestens die Stufe 1 der neuen deutschen Verwaltungsprüfungbestanden haben. Genau, diese Stufe 1 der neuen deutschen Verwaltungsprüfung, das istauch natürlich auch noch etwas, was es aktuell noch nicht gibt.
Ok, wir haben hier also einen "Staat", der zwar eine "Verfassung" hat, die alles mögliche regelt, aber alle anderen Gesetze und Ausführungsvorschriften existieren noch nicht, bzw. kommen mal irgendwann in der Zukunft? Gleichzeit wird in der Verfassung klein, klein geregelt, wer Beamte ernennt und entlässt, welche Prüfungen die zu bestehen haben (die natürlich auch noch nicht existieren), aber es soll alles anders sein als in der Bundesrepublik? Ja, klingt total plausibel.
[00:04:27.764] Daniel:
Das wird sich im Lauf der Zeit entwickeln, wenn natürlich die Nachfrage nach der Bürgerprüfung dann erst mal höher da ist, die es ja aktuell auch leider immer noch nicht gibt. Dafür braucht es natürlich dann wieder Verantwortungsträger und ja, alles Schritt für Schritt.
Der Grund dafür, warum es das alles noch nicht gibt, ist klar: Die Anhänger, die noch nicht engagiert genug sind, sind klar schuld. Sehr bequem für Peterchen.
[00:04:38.361] Daniel:
Ganz genau.
Okay, Absatz 4. Amtsträger im gehobenen Dienst werden in der Regel direkt durch die örtliche Deme der Gemeinde gewählt. Sie müssen mindestens die Stufe 2 der neuen deutschen Verwaltungsprüfung bestanden haben. Näheres dazu bestimmt ein Gesetz. Amtsträger im gehobenen Dienst können nur aufgrund grober Fehlhandlungen gegen die Verfassung oder die Strafgesetze abberufen werden. Sie sind vor einer Entlassung zu hören und haben auf Ihren Antrag hin die Möglichkeit, sich in einem öffentlichen Verfahren zu erklären.
Warum werden Beamte des höheren Dienstes besser gestellt, wenn es um die Abberufung geht, als die des unteren/mittleren Dienstes? Hier entscheidet der Gemeinderat...
[00:05:13.242] Oliver:
Deme Daniel, magst du uns noch mal kurz an der Stelle erklären, was die Deme ist?
[00:05:16.718] Daniel:
Deme ist gerade von den Ständen her gesehen die höchste Stufe, die man auch erreichen kann, natürlich vor dem König. Und könnte man auch so sagen, so Diener, also höchster Diener am Volke, also mit der
höchsten Eigenverantwortungsstufe und auch Ethik, also dass man wirklich voll umfassend sich mit den ganzen Bereichen, sag ich mal, vertraut gemacht hat. Und es wird auch noch auf Seite ... Seite 42,
Artikel 58. Genau, da wird das auch nochmal ausführlich beschrieben, was denn alles zu erfüllen ist, um den Stand der Deme zu erreichen. Muss man natürlich erstmal Bürger werden, eine gewisse Prüfung
ablegen und dann kann man weiter den Stand der Deme erreichen. Kommt natürlich auch, das haben wir auch schon mal in einer Folge erwähnt, das Wort von Demos. Und daraus ist auch die Demokratie, sage ich mal, entstanden. Also es war früher auch so der Adel, der diesen Titel Deme oder Demos getragen hat.
Noch eine Stufe, die man erreichen kann und wofür man natürlich ordentlich Geld in die passenden Seminare investieren muss.
[00:06:24.994] Oliver:
Kommen wir zum Artikel 33 Absatz 5. Jede Person, die in einem Amts- oder Dienstverhältnis zum Staat steht und gegen die Bestimmung der Verfassung oder gegen die neue deutsche Gesetze schuldhaft verstößt, haftet der Gemeinschaft wie auch dem Bürger für den daraus entstandenen Schaden. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Handlung des Amtsträgers oder Dienstverpflichteten zur Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden oder gegenwärtigen erheblichen Gefahr erfolgte und die Handlung verhältnismäßig war. Die allgemein anerkannten Sittengesetze dürfen dabei nicht verletzt worden sein. Das Nähere ist durch Gesetze zu regeln. Ja und mit Sittengesetzen ist eigentlich nur die Ethik gemeint, dass einfach jeder Mensch innerlich spüren kann, was richtig, was falsch ist und das ist an der Stelle damit gemeint. Die guten alten Sitten.
Ich würde ja denken, dass wenn ein Amtsträger handelt, um Schaden einer unmittelbaren Gefahr abzuwenden, ist das natürlich kein Verstoß gegen die Gesetze. Aber im Fönigreich ist natürlich mal wieder alles anders.Dann noch die Sache mit den guten, alten Sitten. Was genau ist damit gemeint? Das Recht des Adligen gegenüber seinen leibeigenen Bauern?
[00:07:17.003] Daniel:
Genau, diese Redewendung. Ja gut, dann sind wir auch jetzt schon bei Artikel 34 angelangt. Rechte zur Selbstverwaltung, Beitritt zum deutschen Staat. Absatz 1. Die verfassungsmäßige Ordnung im deutschen
Staat in den beigetretenen Städten und Gemeinden und anderen Gebietskörperschaften, in beigetretenen Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstigen Gemeinschaften muss den Grundsätzen des neuen deutschen Staates und dieser Verfassung entsprechen.
Hä??? Ok, mal abgesehen davon, dass ein Beitritt von Gemeinden oder Städten ins KRD rechtlich nicht möglich ist (auch wenn Peter das in diesem Leben nicht mehr verstehen wird): Wenn eine Gemeinde dem KRD beitritt, muss die Verfassung dieser Gemeinde den Grundsätzen der KRD-Verfassung entsprechen? Ich hätte ja gedacht, dass dann einfach die KRD Verfassung gilt.
Was passiert eigentlich, wenn eine Gemeinde beschliesst, dass sie doch lieber wieder aus dem KRD austreten will? Oder eines der aktuellen "Gemeinwohldörfer" das beschliesst? Ist der oberste Souterrain da dann auch ganz entspannt?
[00:07:51.411] Daniel:
Ja, und vielleicht noch mal ganz kurz auf dieses Wort, dieses wunderschöne Wort Gebietskörperschaften einzugehen. Ja, das bedeutet im Grunde, ja, das sind dann die Gemeinden oder die Landkreise oder Bezirke. Ja, ich meine, wie das Wort auch schon sagt, Körperschaften, wie wir in unserem Körper verschiedene Bereiche haben, wie dann die Leber oder Beine. So ist dann auch im Staatsgebiet Königreich Deutschland gibt es dann unterschiedliche Gebiete und das sind dann eben die Gebietskörperschaften.
Ahja. Dann hoff doch mal lieber, das hier keine Definitionen abgefragt werden, sonst klappt das nicht mit der Staatsangehörigkeitsprüfung.
Beim
statistischen Bundesamt gibt es eine gute Definition davon. Nichts mit Leber und Beinen:
"Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebiets besitzen und deren Mitglieder die auf diesem Gebiet wohnenden natürlichen Personen sind. Dazu zählen Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. "
[00:08:21.584] Oliver:
Ja, völlig korrekt. Artikel 34 Absatz 2. Die Städte und Gemeinden haben das Recht, sich auf Antrag und mit Genehmigung des Staatsrates selbst zu verwalten. Sie können sich im Rahmen dieser Verfassung ihre eigene Ordnung schaffen. Den Städten und Gemeinden wird das Recht gewährt, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft unter Beachtung dieser Verfassung selbst und in eigener Verantwortung zu regeln. Auch Gemeindeverbände und Städtebünde haben im Rahmen dieser Verfassung das Recht zur Selbstverwaltung. Ja, und das ist im Prinzip das Subsidiaritätsprinzip, was jetzt hier auch angesprochen wird, was auch sowohl im Völkerrecht als aber auch sich im Grundgesetz widerspiegelt, im Artikel 28, und ja, so ist es halt möglich, dass sich halt jede Gemeinde ihre eigene Verfassung irgendwann geben kann. Wer sich das noch nicht ganz so vorstellen kann, dem sei an dieser Stelle mal wieder der Hinweis auf das schöne Hörbuch oder das Buch Mein Besuch in einer besseren Welt gegeben. Ja, und in diesem Hörbuch gibt es auch einen Kapitel, wo es darum geht, dass es auch möglich ist, dass Menschen, die gerne in im Rahmen dieser Verfassung möglich ist, solange sie natürlich keinen anderen Schaden zu fügen undfür sich bleiben.
Genau das sagt Artikel 28 GG eben *nicht* aus. Es geht hier um die Existenz der Gemeinden innerhalb der verfassungsmässigen Ordnung des Grundgesetzes. Ein Austritt ist nicht möglich.
[00:09:36.188] Daniel:
Genau, guter Hinweis, nochmal darauf einzugehen. Ja, sind wir bei Absatz 3. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch das Recht der finanziellen Eigenversorgung und Eigenverantwortung. Im Rahmen der ihnen zustehenden Selbstverwaltung haben die Gebietskörperschaften in Absprache mit dem übergeordneten Rat ein eigenes Recht der Geldschöpfung in strikter Einhaltung der Bestimmungen dieser Verfassung. Die neue deutsche Mark ist als Zahlungsmittel in Zusammenarbeit mit der königlichen deutschen Staatsbank vorrangig zu emittieren. Eigene regionale Zahlungsmittel sind auf Antrag statthaft, sofern sie den Vorgaben dieser Verfassung entsprechen. Ja, also eigene Währung ist da auf jeden Fall auch möglich, nur da ist eben ganz wichtig, das muss ja alles natürlich dem Rahmen der Verfassung entsprechen und die deutsche oder die neue deutsche Mark, die deutsche Mark, die gibt es ja nicht mehr, aber die neue deutsche Mark, die ist eben das vorrangige Zahlungsmittel.
[00:10:45.443] Oliver:
Ja, und es wird auf jeden Fall auch so sein, dass wenn die Kommune sich selbst verwaltet, dass einfach auch viel, viel, viel mehr Geld in der Kommune vorhanden allein wenn man sich dann ausrechnet, was
eine 30-40.000 kopfstarke Kommune dann an Überschüssen im Monat erzielt über die Beiträge der Deutschen Heilversorge, das kann man sich ja gerne mal ausrechnen, das ist dann enorm. Also die Kommunen werden einfach künftig einfach viel viel mehr Geld für sich zur Verfügung haben und ja dann anfangen wieder zu blühen. Absolut. Dann sind wir bei Absatz 4. Der Staat gewährleistet diese verfassungsmäßige Ordnung im gesamten deutschen Staat, bei beigetretenen Ländern, Städten, Gemeinden, Städtebünden, Gemeindeverbänden, sonstigen Gebietskörperschaften und Ländereien und ist ermächtigt, alles zu tun, um diese Ordnung im Beidesgebiet durchzusetzen. Und ja, wie soll das dann funktionieren? Da wird dann natürlich auch immer vom obersten Souverän Hilfestellungen angeboten.
Der hat da auch ein Handbuch geschrieben, eine Gemeindewechselbroschüre und da Schritt für Schritt drin vorgegeben. Und ja, jeder sollte sich mal vielleicht so ein, der Kontakt zu dem Oberbürgermeister hat, sich mal so eine Handwerksbroschüre besorgen und diese ihm auch mal vorlegen.
Im KRD geht es letztendlich immer nur um eines: Geld. Achja: Eine Krankenkasse dient nicht der Finanzierung eines "Staates", sondern der Absicherung ihrer Mitglieder. Gewinne machen die nur,
wenn sie keine Gelder auszahlen. Und wie soll das zu Wohlstand führen? Das sind Gelder die der Staat einnimmt, quasi wie eine Steuer, die muss er dann schon auch zweckbestimmt ausgeben.
[00:11:59.997] Daniel:
Genau, weil das ist ja auch so etwas, was ja so gesehen, also dieses Thema der Eigenverwaltung in Gemeinden ist ja so gesehen auch schon möglich in der BRD. Nur ja, die meisten wissen es gar nicht. Oder
eben, dass da der Mut fehlt. Und ja, da hat der Peter eben wundervolle Arbeit geleistet und das einfach mal alles aufgelistet. Gerade dann noch im Rahmen der Verfassung vom Königreich Deutschland, wie solche Schritte der Eigenverwaltung dann funktionieren. Also genau, ich schaue wirklich eben nur ans Herz legen, wer da irgendwelche Kontakte hat. Auf jeden Fall so ein Gemeindewechselhandbuch holen und das ja einfach mal weitergeben.
[00:12:36.497] Oliver:
Ja, völlig richtig. Es ist ja auch, wie du gerade sagtest, in der BRD-Gesetzgebung schon so vorhanden. Also wir haben die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens zu stellen in jeder Kommune. Da darf man dann
einmal in die Kommunalverfassungsgesetze reinschauen. Dort ist das alles niedergeschrieben, wie hoch die Wahlbeteiligung sein muss. Und nachdem man halt erfolgreich einen Bürgerbegehren auf den Weg gebracht hat, danach entsteht ein Bürgerentscheid. Und je nachdem, um was es da bei dieser Abstimmung geht, muss die Gemeinde quasi der Stimme des Volkes dann auch Folge leisten und gegebenenfalls eben auch einen Wechsel ins Königreich Deutschland vornehmen. So einfach kann es gehen.
[00:13:11.445] Daniel:
So einfach kann es gehen.
So einfach kann es gehen? Außer der König findet den Entschluß doof und ignoriert ihn? Oder er behauptet einfach, er widerspricht den "Guten alten Sitten und Gebräuchen" und ist aus dem Schneider. Total
demokratisch das alles.
[00:13:14.129] Daniel:
Ja, okay, dann schauen wir uns noch den Absatz 5 an. Und zwar mit Beitritt eines Gebietes zu dieser Verfassung und seiner Ordnung erlischt die alte Rechtsordnung im Beitrittsgebiet. Es treten ausschließlich
diese Verfassung und alle weiteren sich daraus ergebenden Regelungen und Gesetze in Kraft. Ja, also da sieht man auch wieder, es kann so einfach gehen, wenn eine Gemeinde wechselt. Da muss man auch gar nichts jetzt neu gestalten, wie auch immer. Es ist vorbereitet in dieser Verfassung und ja, die alte Rechtsordnung erlischt und ja, man kann direkt in die neue Welt, sage ich mal, sich aufmachen.
Blöde nur, das diese "neue Rechtsordnung" alles andere als vollständig ist. Die Gemeinden hätten auf einen Schlag keine Verwaltungsvorgaben mehr.
Abgesehen davon dürfen Gemeinden...aber das erwähnte ich ja schon drölfzig mal...
[00:13:53.768] Oliver:
Ja, was dann natürlich auch nichts anderes bedeutet als natürlich die ganzen Verordnungen und ja, es sind Verordnungen, die von oben gekommen sind in der Corona-Zeit mit Schließungen von den Läden und
irgendwelche Maskenpflicht und sowas, würde natürlich alles nicht mehr greifen, sondern dann die neue schöne Welt, Daniel, wie du es gerade gesagt hast, hervorragend.
Ihr habt also was gegen Coronaverordnungen, das haben wir verstanden. Ich stimme ja zu, das hier nicht wirklich alles gut gelaufen ist und das ganze auch nicht wirklich kritisch betrachtet wurde im Nachgang, um es bei der nächsten Pandemie besser zu machen. Aber habt ihr sonst noch was in der Hinterhand als nur das billige fischen mit den Coronaverordnungen?
[00:14:12.735] Daniel:
Also ich finde, da kann man auch nochmal so das Augenmerk drauf legen oder das Gehör spitzen. Also hier geht es natürlich auch wieder, wie in sämtlichen Artikeln, immer wieder um die Selbstverantwortung,
um die Eigenverantwortung. Also dass es wirklich darum geht, dass wir selber wieder selbstbestimmt, sage ich mal, Entscheidungen treffen dürfen und deswegen auch, wenn die Gemeinden da viel mehr Unterstützung bekommen, um in die Selbstverantwortung zu gehen. Also das wird einfach auch gefördert hier. Das ist ein ganz großes Begehren, dass wir einfach wieder mehr in die Eigenständigkeit kommen, nicht so abhängig sind von anderen, gerade auch von vielleicht anderen Ländern oder so, sondern dass wir wirklich wieder auch mehr in Richtung Autarkie kommen innerhalb der Gemeinden und natürlich auch dann untereinander, also kein Einzelkämpfertum, sondern wirklich auch untereinander mit den einzelnen Gebietskörperschaften interagieren, um so ein wundervolles Netzwerk zu erschaffen, was uns dann ganz viel Arbeit abnimmt letzten Endes. Es braucht natürlich ein bisschen Arbeit, ein bisschen Willen, das erstmal in Gang zu bringen, aber wenn wir einmal da sind, dann werden wir ganz viel Zeit haben für wirklich andere Dinge noch.
Wo haben denn Gemeinden mehr Selbstverantwortung? Weiter oben habt ihr gesagt, das müsste beantragt werden. Und wenn es dann abgelehnt wird?
[00:15:36.722] Oliver:
Ja, würde Wohlstand bringen, bin ich auch ganz davon überzeugt. Ihr Lieben, die weiteren Artikel, wenn es um die Staatsverwaltung geht, die besprechen wir nächste Woche. Für heute soll es das erste Mal
gewesen sein. Wie gesagt, nochmal der Hinweis, dass da der ein oder andere Satz doch dabei ist, der auch für die Staatsangerüchigkeitsprüfung gebraucht wird. Und ja, geht das alles nochmal in Ruhe durch,
liest das nochmal nach und den Rest der Staatsverwaltung machen wir dann nächste Woche.
[00:16:02.052] Daniel:
Jawohl, und ich werde auch mal dann berichten, wie die Prüfung gelaufen ist und werde dann nochmal bestätigen, was denn da tatsächlich alles relevant ist, ohne zu viel zu verraten. Und genau, würde ich sagen, dann macht euch noch einen wundervollen Sonntag, ihr Lieben. Kommt wie immer gut in die neue Woche und dann hören wir uns nächste Woche wieder. Bis dahin, bleibt in bester Verfassung!