Autor Thema: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich  (Gelesen 23997 mal)

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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #60 am: 7. August 2023, 09:02:55 »
Nein, die Waffenbehörden müssen vor der erstmaligen Erteilung


Auch.

Die Behörden melden allerdings auch von sich aus an die Waffenbehörde.

Dazu (nur beispielhaft):

Zitat
3
Mit Schreiben vom 19. Januar 2017 teilte die Kriminalpolizeiinspektion I. - K 5 dem Landratsamt N. (im Folgenden: Landratsamt) mit, dass der Kläger aufgrund der achtseitigen „Erklärung zum Personenstand“ vom 31. Januar 2013 als Reichsbürger eingeordnet werde.
4
Mit Schreiben vom 17. Juli 2017 erklärte das Landratsamt gegenüber dem Kläger, dass beabsichtigt werde, ihm gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 WaffG den Erwerb und Besitz von erlaubnisfreien Waffen und Munition sowie von erlaubnisfreien Gegenständen zu untersagen, da Tatsachen die Annahme rechtfertigen würden, dass ihm die für den Erwerb oder Besitz von erlaubnisfreien Waffen und Munition erforderliche Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und c WaffG fehle. Des Weiteren werde beabsichtigt, ihm auch den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedürfe, nach § 41 Abs. 2 WaffG zu untersagen, da dies zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten sei.
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6564.msg257511#msg257511

oder
Zitat
3
Mit Schreiben vom 17. Dezember 2020 teilte die KPI (Z) ... N. dem Beklagten mit, dass im Rahmen einer Amtshilfe der Polizeiinspektion ... für die Steuerfahndung bei der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen des Klägers Schriftstücke gefunden worden waren, welche der Reichsbürgerbewegung zuzuschreiben seien. Bei den Dokumenten handele es sich um: ...
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7976.0


dann folgt seitens der Behörde:
Zitat
3
Mit Bescheid vom 19. Oktober 2017 – zugestellt am 11. November 2017 – widerrief die Antragsgegnerin nach Durchführung eines Anhörungsverfahrens die durch Ausstellung der Waffenbesitzkarten Nr. ...7 und ...8 erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse (Ziffer 1). Dem Antragsteller wurde weiterhin aufgegeben, alle sich in seinem Besitz befindlichen erlaubnispflichtigen Waffen und Munitionsbestände innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides an einen Berechtigten zu überlassen oder unbrauchbar zu machen und der Stadt Aschaffenburg – Ordnungs- und Straßenverkehrsamt – einen Nachweis darüber zu erbringen (Ziffer 2). Nach fruchtlosem Ablauf der Frist würden die Waffen und Munition sichergestellt und verwertet. Außerdem wurde angeordnet, die unter Ziffer 1 genannten Waffenbesitzkarten innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung des Bescheids an die Stadt Aschaffenburg – Ordnungs- und Straßenverkehrsamt – zurückzugeben (Ziffer 3). Für die unter Ziffern 2 und 3 des Bescheids getroffenen Verfügungen wurde die sofortige Vollziehung angeordnet (Ziffer 4). Ferner enthielt der Bescheid eine Zwangsgeldandrohung in Höhe von 250,00 EUR für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 3 des Bescheids (Ziffer 5) sowie eine Gebührenfestsetzung (Ziffer 6).
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5255.msg160190#msg160190


Meiner Erinnerung nach haben wir auch Beispiele in unserer Sammlung, in denen der Verfassungsschutz des Landes an die Untere Waffenbehörde gemeldet hat. Die Suche ist aber umständlich.

Seit der IM-Konferenz vom November 2016 meldet auch die Führerscheinstelle an die Waffenbehörde von sich aus, wenn sich da einer als im Königreich Bayern oder Preußen geboren bezeichnet, und wartet nicht, bis sie danach gefragt wird.
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #61 am: 7. August 2023, 09:05:43 »
Zitat
Und dafür habe es keine Grundlage gegeben, hatte Bad Lauterbergs Bürgermeister Rolf Lange (CDU) bereits Anfang Juli gegenüber dem Tageblatt konstatiert. Von der neuen Besitzerin seien bisher keine illegalen Tätigkeiten ausgegangen, auch das Ordnungsamt habe nichts zu beanstanden. Er hält es allerdings auch für unwahrscheinlich, dass für das Gebäude wieder eine Nutzungserlaubnis erteilt werden könne. Aktuell dürfe das Hotel nicht einmal bewohnt werden. Von der Nutzung als Gesundheits- oder Seminarhaus kann also keine Rede sein? Noch gibt es zumindest keine entsprechenden Anträge.

Ich habe mal den entsprechenden Bereich gekennzeichnet. Wenn er glaubt, das Personen, die den Staat ablehnen, ordnungsgemäß Anträge stellen, um eine Nutzung genehmigt zu bekommen und ggfls. auch Auflagen beachten, ist er deutlich naiver im Umgang mit unserer Kundschaft, als befürchtet. Und dann war da ja noch die Sache mit dem Kiosk und dem "naturnahen" Wohnen:



Ich denke, ich werde nachher, wenn etwas Zeit ist, dem Bürgermeister hierzu mal eine freundliche Mail schreiben.
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #62 am: 7. August 2023, 09:06:38 »
Auch.

Die Behörden melden allerdings auch von sich aus an die Waffenbehörde.

Leider funktioniert das wiederum nicht besonders gut. Man muss es eben nicht tun, und es ist zusätzliche Arbeit.
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #63 am: 7. August 2023, 09:13:54 »
Dann gehört den Herrschaften ein Tritt dorthin, wo es wehtut!

Wenn der Verfassungsschutz die Erkenntnis hat, 18 Waffenbesitzer seien Reichis, dann hat er das meiner Ansicht nach der zuständigen Unteren Waffenbehörde von amtswegen mitzuteilen.

Welche Datenschutzbestimmung dagegensprechen sollte, sehe ich nicht.

Die Behörde hat dann umgehend der Kundschaft die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen und per Zustellungsurkunde bekannt zu machen sowie ihn aufzufordern, Erlaubnis und Waffen samt Munition binnen 14 Tagen abzuliefern, einem Berechtigten zu überlassen oder zu vernichten und der Behörde hierüber den Nachweis zu erbringen.

Der Bürger lagert also seine Waffen bei einem BüMa oder einem anderen und hat keinen Zugriff mehr darauf, jedenfalls nicht ohne die Erlaubnis (samt Lichtbildausweis).

Die Erlaubnis aber lagert bis zur Rechtskraft bei der Behörde, so dass er nicht nur nicht an die eigene Waffen kommt, sondern sich auch keine ausleihen kann (was bis zu einem Monat möglich wäre). Formal hat er die Erlaubnis bis zur Rechtskraft noch, sie nützt ihm aber nichts.
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #64 am: 7. August 2023, 09:24:54 »
Dann gehört den Herrschaften ein Tritt dorthin, wo es wehtut!

Wenn der Verfassungsschutz die Erkenntnis hat, 18 Waffenbesitzer seien Reichis, dann hat er das meiner Ansicht nach der zuständigen Unteren Waffenbehörde von amtswegen mitzuteilen.

Welche Datenschutzbestimmung dagegensprechen sollte, sehe ich nicht.

Ich habe dazu einen Artikel verlinkt: § 32 NVerfSchG (vergleichbare Regelungen auch in anderen Verfassungsschutzgesetzen) verbietet in den meisten Fällen die Weitergabe von durch nachrichtendienstlicher Mittel gewonnener Informationen an andere Behörden.

Also: Wenn man öffentlich z.B. auf einer Demo oder Telegram reichsbürgert, darf es der Verfassungsschutz weitergeben. Sonst nicht. Die Polizei darf immer weitergeben, muss aber nicht. Hängt also vom Sachbearbeiter ab.

Klar, kann man ändern, hat man aber eben nicht.
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #65 am: 7. August 2023, 09:32:18 »
Nach besagter IM-Konferenz gab es einen Runderlaß an die Landratsämter und andere Behörden zu melden.

Die für Bayern und BW habe ich selbst gesehen.

Ob es das für den Verfassungsschutz in NDS auch gibt und in welcher Form das zu erfolgen hat (ob da also eine Gesetzesänderung nötig ist oder ob das auch auf andere Weise erfolgen kann), weiß ich natürlich nicht.
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #66 am: 7. August 2023, 10:04:18 »
Eigentlich dachte ich, dass der Verfassungsschutz Niedersachsen den Bürgermeister und den Landrat über die Vorgehensweise von Reichsbürgern (insbesondere über Fitzek) aufgeklärt hätte. Scheinbar ist das nicht der Fall. Es ist erschreckend, dass die wirklich noch davon ausgehen, Fitzek würde eine Genehmigung für irgendwas einholen. :facepalm:
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #67 am: 7. August 2023, 10:13:56 »
Für mich ist das völlig absurd, wenn der Verfassungsschutz verkündet „18 Reichis haben nach unseren Erkenntnissen waffenrechtliche Erlaubnisse, obwohl sie eigentlich regelunzuverlässig sind!“ und dann einfach gar nichts geschieht.

Deshalb ist für mich die Erklärung am überzeugendsten, dass sie die Erlaubnisse nach Aufforderung bereits abgeliefert haben, aber noch keine Rechtskraft eingetreten ist, weil die Gerichte (nicht zuletzt noch von Corona her) überlastet sind.
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #68 am: 7. August 2023, 10:25:48 »
Im KRD plant man den Einsatz von Bullen als Arbeitstiere  ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #69 am: 7. August 2023, 10:34:14 »
Für mich ist das völlig absurd, wenn der Verfassungsschutz verkündet „18 Reichis haben nach unseren Erkenntnissen waffenrechtliche Erlaubnisse, obwohl sie eigentlich regelunzuverlässig sind!“ und dann einfach gar nichts geschieht.

Fragt sich nur, ob die Erkenntnisse auch gerichtsverwertbar sind.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #70 am: 7. August 2023, 10:37:39 »
Na, ja, der Unteren Waffenbehörde genügen ja „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen“, der betreffende werde nicht ordnungsgemäß mit Waffen und Munition umgehen.
Dann darf sie sofort entziehen.

Rest dann vor den VG.

Aber Erlaubnis und Mun sind erst einmal weg. (Nix „Unschuldsvermutung“)
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #71 am: 7. August 2023, 11:10:55 »
Im KRD plant man den Einsatz von Bullen als Arbeitstiere  ;D


Das könnte interessant enden.
"Schokohala - Das hilft gegen Vampire, Reptiloiden und Dämonenvorstufen!"
 
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #72 am: 7. August 2023, 11:25:41 »
Im KRD plant man den Einsatz von Bullen als Arbeitstiere  ;D
Nicht nur das.

Zitat
Ansonsten richten wir uns aus, das[sic!] mehr weibliche Tiere geboren werden.
Vision wird Biologie! Kannste Dir nicht ausdenken. :facepalm:

Ob Peter himself durch Handauflegen bei trächtigen Kühen das Geschlecht der Kälber festlegen wird? Da läge ja immerhin der Vorteil, dass er das während seiner anstehenden Haft nicht tun kann und es damit die Schuld der pöhsen BRD ist, dass das mal wieder fitzt.

Veganer, die Milchvieh halten...
... sind übrigens keine Veganer. Und anhand dieser lächerlichen Wunschträume, "sich auf mehr weiblichen Nachwuchs auszurichten", damit man der Notwendigkeit(!) des Schlachtens männlicher Kälber aus dem Weg gehen kann, zeigt das ziemlich deutlich. Auch der vegetarische Käse kommt eben nicht ohne das massenweise Töten von Jungtieren aus, so ehrlich sollte man sein.
[close]
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #73 am: 7. August 2023, 11:28:06 »
Mit der App-Postille wird die Echtheit der Unterschrift des Unterzeichners bestätigt.  Und -Achtung, Tusch!- dass er zur Unterzeichnung des fraglichen Dokuments befugt ist.

Die Apostille funktioniert doch aber auch nicht so. Ich hab das nicht probiert, aber in Bayern apostillieren die Präsidenten der Landgerichte nur sehr begrenzt:

Zitat
hinsichtlich der von den übrigen ordentlichen Gerichten, den Staatsanwaltschaften, den Notaren, den Anwaltsgerichten und ihnen selbst ausgestellten öffentlichen Urkunden die Präsidenten der Landgerichte,

Der Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister ist aber nun mal keine von einem Notar ausgestellte Urkunde, auch eine durch einen Notar beglaubigte Kopie eines solchen Auszugs ist das nicht.

Und da das Fahrerlaubnisregister eine Bundesbehörde ist, geht das nach Bundesrecht, das macht seit 1.1.23 das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg a.d. Havel und nicht das Landgericht am Sitz des Notars. Und das muss dann noch von der zuständigen Bundesbehörde (und nicht etwa einem Notar) vorbeglaubigt werden, wo dann auch tatsächlich Unterschrift und Berechtigung geprüft werden (und nicht nur Übereinstimmung mit einem Original).

Aber natürlich ist ein Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister auch mit Apostille noch immer keine Fahrerlaubnis und dient auch nicht, wie der Führschein, dem Nachweis der Erlaubnis.  ;D

Ich sag ja: Alles Internetfolklore, das hat niemand ausprobiert, wird aber als der heiße Scheiß weitergeflüstert. Wie das meiste vom KRD. Das muss man Peter lassen - er ist tatsächlich so durchschnittlich intelligent, dass er selber ausprobiert, ob ein Gericht die Staatlichkeit des KRD bestätigt. Immer und immer wieder.  ::)



soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #74 am: 7. August 2023, 12:14:20 »
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Darf ein Veganer überhaupt die Arbeitsleistung eines Tieres in Anspruch nehmen?


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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 
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