Mit der App-Postille wird die Echtheit der Unterschrift des Unterzeichners bestätigt. Und -Achtung, Tusch!- dass er zur Unterzeichnung des fraglichen Dokuments befugt ist.
Die Apostille funktioniert doch aber auch nicht so. Ich hab das nicht probiert, aber in Bayern apostillieren die Präsidenten der Landgerichte nur sehr begrenzt:
hinsichtlich der von den übrigen ordentlichen Gerichten, den Staatsanwaltschaften, den Notaren, den Anwaltsgerichten und ihnen selbst ausgestellten öffentlichen Urkunden die Präsidenten der Landgerichte,
Der Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister ist aber nun mal keine von einem Notar ausgestellte Urkunde, auch eine durch einen Notar beglaubigte Kopie eines solchen Auszugs ist das nicht.
Und da das Fahrerlaubnisregister eine Bundesbehörde ist, geht das nach Bundesrecht, das macht seit 1.1.23 das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg a.d. Havel und nicht das Landgericht am Sitz des Notars. Und das muss dann noch von der zuständigen Bundesbehörde (und nicht etwa einem Notar) vorbeglaubigt werden, wo dann auch tatsächlich Unterschrift und Berechtigung geprüft werden (und nicht nur Übereinstimmung mit einem Original).
Aber natürlich ist ein Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister auch mit Apostille noch immer keine Fahrerlaubnis und dient auch nicht, wie der Führschein, dem Nachweis der Erlaubnis.
Ich sag ja: Alles Internetfolklore, das hat niemand ausprobiert, wird aber als der heiße Scheiß weitergeflüstert. Wie das meiste vom KRD. Das muss man Peter lassen - er ist tatsächlich so durchschnittlich intelligent, dass er selber ausprobiert, ob ein Gericht die Staatlichkeit des KRD bestätigt. Immer und immer wieder.