Autor Thema: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich  (Gelesen 22399 mal)

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Offline Anmaron

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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #45 am: 6. August 2023, 20:10:40 »
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Offline Neubuerger

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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #46 am: 6. August 2023, 20:22:29 »
[ Erst nachträglich den Zusammenhang mit Entziehung des Führerscheins gesehen! Das funktioniert ganz bestimmt. ;) ]

Eben. Da klappt das mit den polnischen oder tschechischen, die eine Weile lang als toller und vollwertiger Ersatz angesehen worden sind, genauso gut.
Nicht.
Vermutlich hofft man, das hier der Zauber stärker ist oder so.
Sie kapieren halt nur nicht, dass sie ein Fahrverbot in Deutschland nicht damit umgehen können, dass sie ein anderes Dokument vorlegen. Sie machen sich damit zusätzlich strafbar.
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Offline Karl Martell

Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #47 am: 6. August 2023, 20:48:21 »
Zitat von: Anastasia hat eine Ahnung
Es geht bestimmt, irgendwie, wird aber schwierig, nehme ich an.

 :rotfl: :rotfl: :rotfl:

Echtes Comedygold!!! Zwei Daumen hoch!
 
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Offline comsubpac

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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #48 am: 6. August 2023, 20:48:26 »
Wenn das funktionieren würde, dann hätte es der König doch längst getan.  :liar:
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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #49 am: 6. August 2023, 20:57:14 »
Was wollen sie notariell beglaubigen lassen? Eine Abschrift (macht keinen Sinn, man kann ja auch das Original mitführen) oder die Unterschrift des Ausstellers, sofern überhaupt vorhanden (funktioniert auch nicht, der wird ja nicht zum Notar mitkommen).

Das hat von den Leuten, die es propagieren, sicher auch keiner ausprobiert.

Und was bitte hat die HLKO mit der Fahrerlaubnis zu tun?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #50 am: 6. August 2023, 21:02:22 »
Kriegsrecht, Seerecht oder Handelsrecht, je nach Laune.
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #51 am: 6. August 2023, 21:59:58 »
Was wollen sie notariell beglaubigen lassen? Eine Abschrift (macht keinen Sinn, man kann ja auch das Original mitführen) oder die Unterschrift des Ausstellers, sofern überhaupt vorhanden (funktioniert auch nicht, der wird ja nicht zum Notar mitkommen).

Das ist wohl auch ein beliebter Betrick bei Leuten, die Titel nicht rechtmässig erworben haben. Die lassen sich auch eine Kopie ihrer gekauften Urkunde beglaubigen und legen dann zukünftig nur noch die vor (sie wissen ja, das Original liegt aus Sicherheitsgründen im Bankschließfach). Viele Leute halten das dann für eine Bestätigung, obwohl die Beglaubigung tatsächlich ja nur die Übereinstimmung zwischen Original und Kopie bestätigt.


Und was bitte hat die HLKO mit der Fahrerlaubnis zu tun?

Wenn das nicht funktioniert, kommen sie demnächst bestimmt auf die Genfer Konvention. Oder die Konvention von Montevideo.
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #52 am: 6. August 2023, 23:01:31 »
Was wollen sie notariell beglaubigen lassen? Eine Abschrift (macht keinen Sinn, man kann ja auch das Original mitführen) oder die Unterschrift des Ausstellers, sofern überhaupt vorhanden (funktioniert auch nicht, der wird ja nicht zum Notar mitkommen).

Mit der App-Postille wird die Echtheit der Unterschrift des Unterzeichners bestätigt.  Und -Achtung, Tusch!- dass er zur Unterzeichnung des fraglichen Dokuments befugt ist.

Conclusio: Jeder Reichi, der eine Appostille will, erkennt die Existenz der Bundesrepublik an! Ätsch.

Diese simple Erkenntniss muss sich in den simplen Geistern jetzt nur noch festsetzen.

Aber nochmal zu Anastasia, dem schwarzen Schwamm aus der Telegram-Trupppe. Ich finde die Posts von @Neubuerger aus den Telegeram-Gruppen wirklich toll, sollte man da nicht mehr draus machen? Sowas wie den halbjährlichen Anastasia-Award für Pech beim Denken oder sowas? Zu verleihen an Staatsan-,-zu-, -auf-und-davon- und  sonstige -hörige, die mal fast so etwas wie einen lichten Moment hatten und beinahe den braunen Sumpf bemerkt hätten, in dem sie sich verlaufen haben. Nur so ein Gedanke...
 
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #53 am: 7. August 2023, 04:15:52 »
Mit der App-Postille wird die Echtheit der Unterschrift des Unterzeichners bestätigt.  Und -Achtung, Tusch!- dass er zur Unterzeichnung des fraglichen Dokuments befugt ist.

Conclusio: Jeder Reichi, der eine Appostille will, erkennt die Existenz der Bundesrepublik an! Ätsch.

Diese simple Erkenntniss muss sich in den simplen Geistern jetzt nur noch festsetzen.

Allerdings gibt es bei Apostillen einen Trick, der nicht aus der Reichsbürgerecke kommt, aber wahrscheinlich auch bald hier auftreten wird:

Grundsätzlich kann jedes Mitgliedsstaat des Haager Apostilleabkommen Einspruch gegen den Beitritt eines neuen Landes erheben. Der Einspruch gilt dann aber nur zwischen diesen Ländern.

Deutschland nutzt das gerne gegen Länder, in denen die Ausstellung öffentlicher Urkunden eher von der Zahlungsbereitschaft als von dem in der Urkunde dargestellten Sachverhalt abhängt.

Das gilt z.B. für die Republik Moldau. Österreich hingegen sieht das nicht so streng, ich kann mir zu meiner moldauischen Urkunde daher eine Apostille in Österreich holen. Österreich hat wiederum ein Abkommen mit Deutschland, dass zwischen den Ländern Urkunden ohne weiteres anerkannt werden. Meine österreichische Apostille auf die moldauische Urkunde gilt also auch in Deutschland.

Der Trick funktioniert mit Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich und der Schweiz. Der Reichsbürger kann sich also einen dieser Staaten aussuchen, den er anerkennt.
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #54 am: 7. August 2023, 07:51:30 »
Bezahlschranke, also keine Ahnung, ob die Einschätzung des Verfassungsschutzes über die genannte Anzahl der 60 Reichis hinausgeht oder ob das bloß ein Füller im Sommerloch ist.


Zitat
Verfassungsschutz zählt 60 Reichsbürger in Göttingen und Northeim

„Königreich Deutschland“
Verfassungsschutz mahnt nach Hotelkauf in Bad Lauterberg: Erobern die „Reichsbürger“ den Harz?

Reichsbürger kaufen ein ehemaliges Kurhotel am Wiesenbeker Teich in Bad Lauterberg.

Artikel anhören • 5 Minuten
Vor einem Jahr hat Ute K. das ehemalige Kurhotel in Bad Lauterberg erworben. Offenbar hat sich das mutmaßliche Mitglied der „Reichsbürger“-Szene dabei unter dem Radar des Niedersächsischen Verfassungsschutzes bewegt. Der will erst später von dem Kauf erfahren haben.

Markus Scharf

07.08.2023, 05:30 Uhr
 
Bad Lauterberg. Seit Anfang 2023 ist bekannt, dass das Kneipp- und Kur-Hotel am Wiesenbeker Teich bei Bad Lauterberg mit Ute K. eine neue Besitzerin hat – mutmaßlich eine Figur aus der „Reichsbürger“-Szene, genauer aus dem Umfeld von Peter Fitzek, dem selbst ernannten König von Deutschland. Droht der Harzort nun Teil von dessen „Königreich“ (KRD) zu werden? Der Niedersächsische Verfassungsschutz gibt eine Einschätzung ab.
https://www.goettinger-tageblatt.de/lokales/goettingen-lk/osterode/verfassungsschutz-zaehlt-60-reichsbuerger-in-goettingen-und-northeim-E4MXSKAZARBQ3MBI5Y2MOCKEUY.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #55 am: 7. August 2023, 08:09:38 »
Bezahlschranke

Ich habe noch etwas Text "gefunden":

Zitat
Seit Anfang 2023 ist bekannt, dass das Kneipp- und Kur-Hotel am Wiesenbeker Teich bei Bad Lauterberg mit Ute K. eine neue Besitzerin hat – mutmaßlich eine Figur aus der „Reichsbürger“-Szene, genauer aus dem Umfeld von Peter Fitzek, dem selbst ernannten König von Deutschland. Droht der Harzort nun Teil von dessen „Königreich“ (KRD) zu werden? Der Niedersächsische Verfassungsschutz gibt eine Einschätzung ab.
In Niedersachsen sind bisher nur sehr vereinzelt Aktivitäten der Gruppierung ,Königreich Deutschland’ zu verzeichnen“, sagt Verfassungsschutzsprecher Frank Rasche. Auch habe man keine Informationen über weitere getätigte oder geplante Immobilienankäufe. Allerdings war die Behörde nach eigener Aussage auch im Fall Bad Lauterberg auch erst nach Vertragsabschluss im Sommer 2022 über die neuen Eigentumsverhältnisse des in die Jahre gekommenen Gebäudekomplexes informiert. Ein you Tube-Video hatte eher zufällig Ute K.s Pläne an die Öffentlichkeit gebracht.
Zudem sei der eigene Handlungsspielraum bei Immobiliengeschäften eingeschränkt, erklärt Rasche. „Es gelten die Grundsätze der Privatautonomie – sprich das Recht, private Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten.“ Die Ausübung dieses Freiheitsrechts beinhalte es auch, dass der Vorgang grundsätzlich keiner Meldepflicht und damit keiner Kontrolle unterliegt. Das gelte auch für Miet- oder Kaufverträge von und mit Personen aus dem extremistischen Spektrum.
Damit könne nicht immer gewährleistet werden, dass Verkäufe wie in Bad Lauterberg vor Vertragsabschluss registriert würden. Es gehört allerdings zu den gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes, betroffene Kommunen über entsprechende Absichten eines mutmaßlich extremistischen Zusammenschlusses zu informieren (§ 3 Absatz 3 NVerfSchG). Rasche erläutert, es gehe dabei insbesondere darum, rechtlich zulässige Strategien aufzuzeigen, um einen Erwerb oder die Nutzung eines Objekts durch extremistische Organisationen zu verhindern beziehungsweise einzuschränken.
Und dafür habe es keine Grundlage gegeben, hatte Bad Lauterbergs Bürgermeister Rolf Lange (CDU) bereits Anfang Juli gegenüber dem Tageblatt konstatiert. Von der neuen Besitzerin seien bisher keine illegalen Tätigkeiten ausgegangen, auch das Ordnungsamt habe nichts zu beanstanden. Er hält es allerdings auch für unwahrscheinlich, dass für das Gebäude wieder eine Nutzungserlaubnis erteilt werden könne. Aktuell dürfe das Hotel nicht einmal bewohnt werden. Von der Nutzung als Gesundheits- oder Seminarhaus kann also keine Rede sein? Noch gibt es zumindest keine entsprechenden Anträge.
Der Niedersächsische Verfassungsschutz rechnet dem „Reichsbürger“-Spektrum in den Landkreisen Northeim und Göttingen 60 Personen zu. Die Gruppierung sei allerdings wenig homogen, ohne greifbare Strukturen und nur durch die gemeinsame ideologische Überzeugung geeint. Es gebe personelle Überschneidungen zur AfD, und auch bei Veranstaltungen der NPD seien Mitglieder der „Reichsbürger“-Szene beobachtet worden.
Landesweit liege die weit gefasste Zahl der sogenannten „Reichsbürger und Selbstverwalter“ bei etwa 900, im engeren Kreis seien es aber nur „wenige Hundert“. Davon seien nach letztem Stand der Erhebung 18 Personen berechtigt, Waffen zu besitzen. Die Szene werde seit 2017 in ihrer Gesamtheit in Niedersachsen vom Verfassungsschutz beobachtet. In den ersten Jahren sei eine deutliche Zunahme der Aktivitäten erkennbar gewesen. Anschließend sei das Personenpotenzial auch aufgrund des behördlichen und öffentlichen Drucks rückläufig gewesen und seit 2022 stabil.
Und wie schätzt der Verfassungsschutz die Gefahr ein, die von der „Reichsbürger“-Szene und dem KRD ausgehen? Bei einem Teil der Akteure führe die absolute Ablehnung der Legitimität staatlichen Handelns als weitere Eskalationsstufe zu aggressiven und gewalttätigen Verhaltensweisen gegenüber Mitarbeitenden von Gerichten, Behörden und insbesondere von Polizeibeamten, erklärt Rasche. Auch in Niedersachsen hätten sich „Reichsbürger“ in der Vergangenheit bereits mit körperlicher Gewalt, zum Teil auch unter Einsatz von Waffen, gegen staatliche Maßnahmen zur Wehr gesetzt.
Ein Szenario, das in Bad Lauterberg viele verhindern wollen. Nachdem Landrat Marcel Riethig (SPD) gegenüber dem Tageblatt erklärt hatte, dass Personen, die „nicht die demokratischen Werte unserer Gesellschaft teilen“, nicht willkommen seien, warnten die Grünen im Kreistag vor „rechten Keimzellen“. Sie forderten die Zivilgesellschaft auf, sich gegen die Aktivitäten der rechten Szene tatkräftig zu engagieren.

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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #56 am: 7. August 2023, 08:22:55 »
Davon seien nach letztem Stand der Erhebung 18 Personen berechtigt, Waffen zu besitzen.


Das kann nur Unsinn sein.

Wie aus unserer umfangreichen Entscheidungssammlung hervorgeht, sind Reichis oder andere Extremisten nach den §§ 4, 5 und 6 in Verbindung mit § 45 WaffG regelunzuverlässig, können also keine waffenrechtliche Erlaubnis haben (wie auch das Mimimi wegen Entzug des KWS in den asozialen Medien schon oft gezeigt hat).

Da die Untere Waffenbehörde nur solchen Personen die Erlaubnis entziehen kann, die ihr bekannt geworden sind, kann es sich also nur um bereits entzogene Erlaubnisse handeln, die noch nicht rechtskräftig geworden sind, da auch für Reichis die Regeln des Rechtsstaates gelten.

Wenn man als Behörde schon öffentlich quakt, sollte es auch korrekt sein.
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #57 am: 7. August 2023, 08:30:15 »
Dafür müssten allerdings Verfassungsschutz und Waffenbehörde miteinander sprechen. Ich bezweifle mal, dass das in Niedersachsen besser funktioniert als im sonstigen Bundesgebiet.
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #58 am: 7. August 2023, 08:38:04 »
Dafür müssten allerdings Verfassungsschutz und Waffenbehörde miteinander sprechen


Da sie das per WaffG seit dem 20. Feb. 2019 müssen, nehme ich doch an, das rote NDS werde ein Bundesgesetz auch korrekt umsetzen?
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Re: Neues aus dem Königreich 08/2023 - Mehr Asche für das Königreich
« Antwort #59 am: 7. August 2023, 08:53:07 »
Nein, die Waffenbehörden müssen vor der erstmaligen Erteilung und dann bei den alle fünf Jahre stattfindenden Zuverlässigkeitsüberprüfungen nachfragen. Damit gibt es zwei Lücken:

Erstens: Wenn sich jemand eine Waffe holt und erst danach auffällig wird, dauert es bis zu fünf Jahre, bis er die Waffe verliert.

Zweitens: Teilweise darf der Verfassungsschutz gar nicht alle Informationen weitergeben, weil die Landesverfassungsschutzgesetze die Weitergabe geheimer Informationen verbieten.
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